Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13471 – Möglicher Missbrauch von Bürgerdaten im Schengen-Informationssystem V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der EU-Kommissar Julian Kling hat indirekt eingeräumt, dass es massive Probleme mit der Handhabe des Schengener Informationssystems (SIS) mit einzelnen Mitgliedstaaten gibt (www.heise.de/newsticker/meldung/Missbrauchdes -Schengen-Informationssystems-Grossbritannien-kopierte-Da ten-4481596.html). Medienberichten zufolge soll Großbritannien bereits Mitte 2018 illegal im großen Stil persönliche Informationen aus der Datenbank kopiert haben (https://euobserver.com/justice/141919). Laut diesen Medienberichten soll ein internes EU-Dokument belegen, dass Großbritannien die Daten nicht nur kopiert, sondern auch mit Dienstleistern aus Drittstaaten, u. a. den USA geteilt hat. Daran beteiligt waren angeblich u. a. die Unternehmen Atos, IBM, CGI und/oder Fujitsu. Großbritannien hat angekündigt, die Daten auch im Falle eines Brexits zu behalten und weiter zu verarbeiten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Kleine Anfrage betrifft den Umgang des Vereinigten Königreichs mit dem Schengener Informationssystem II. Hierzu hat die Bundesregierung zuletzt mit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13034 Stellung genommen und bereits auf das Ratsdokument 9995/18 RESTREINT + ADD 1 RESTREINT verwiesen. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele, und welche Daten deutscher Bürger von den Kopiervorgängen betroffen sind? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis im Sinne der Frage. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13745 19. Wahlperiode 04.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 1. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegenüber der EU, um zu verhindern, dass Daten aus dem SIS unberechtigt genutzt oder kopiert werden? 3. Wenn die Bundesregierung keine eigenen Handlungsmöglichkeiten zur Verhinderung sieht, ist sie der Meinung, dass die Daten zukünftig vor Missbrauch ausreichend geschützt sind? 4. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Vorwürfen direkten Kontakt mit der Regierung Großbritanniens aufgenommen, und falls nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland ist Mitglied in der Ratsarbeitsgruppe „SCHEVAL“, die sich mit dem Schengen-Evaluierungsmechanismus beschäftigt, sowie in dem diesbezüglichen Komitologieausschuss, in denen die erforderlichen Maßnahmen erörtert und beschlossen werden. Die Behandlung von entsprechenden Verstößen ist Gegenstand der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 geregelten Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands, das auch den Bereich des Datenschutzes umfasst. Die Bundesregierung sah und sieht sich deshalb nicht veranlasst, hierzu außerhalb des EU-Formats direkten Kontakt mit der Regierung des Vereinigten Königreichs aufzunehmen. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich einer Datenverarbeitung mit Dienstanbietern aus Drittstaaten wie den USA vor? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 6. Seit wann ist der Bundesregierung der vorliegende Fall bekannt? Der Bundesregierung ist die Thematik seit April 2018 bekannt. 7. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über ähnlich gelagerte missbräuchliche Nutzung der SIS-Informationen im Zusammenhang mit anderen Ländern ? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über ähnlich gelagerte Sachverhalte . 8. Wird die Bundesregierung weiterhin mit Unternehmen zusammenarbeiten, welche nachweislich an der illegalen Verarbeitung von SIS-Informationen mitgearbeitet haben? Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Unternehmen richtet sich und wird sich weiterhin nach den Vorgaben des geltenden Rechts einschließlich des Vergaberechts richten. Drucksache 19/13745 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Wird die Bundesregierung Vorschläge zur Verbesserung des Schengener Informationssystems einbringen? Die Bundesregierung hat sich aktiv in das Gesetzgebungsverfahren zu den drei Verordnungen vom 28. November 2018 • (EU) 2018/1860 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, • (EU) 2018/1861 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen und • (EU) 2018/1662 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen • eingebracht und sieht diese als einen Beitrag zu einer Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems an. Im Übrigen gestaltet die Bundesregierung in der für das Schengener Informationssystem zuständigen Ratsarbeitsgruppe „SIS/SIRENE“ sowie im so genannten Kommitologieausschuss „SIS-VIS/SIS-SIRENE Committee“ die konsequente Umsetzung dieser weitreichenden Anpassungen des Schengener Informationssystems aktiv mit. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13745 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.