Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 20. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1375 19. Wahlperiode 22.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1078 – Schädlichkeit von Stickoxiden im Kontext von möglichen Fahrverboten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, nach der grundsätzlich Fahrverbote für den Diesel in deutschen Städten erlaubt werden können (BVerwG 7 C 26.16 und BVerwG 7 C 30.17), sorgen sich die Besitzer von Automobilen mit Dieselmotor um die Zukunft ihrer Mobilität. Eines der wichtigsten Argumente für solche Fahrverbote oder andere Maßnahmen gegen die Nutzung von Dieselmotoren ist die Gefährlichkeit von Stickoxiden, welche durch Dieselmotoren ausgestoßen werden und damit die geltenden Grenzwerte überschreiten (www.br.de/nachrichten/stickoxide-gesundheit-gefahr100.html). Eben diese Grenzwerte sind von einigen Seiten kritisiert worden, darunter von Prof. Dr. Helmut Greim, der unter anderem Berichte der Weltgesundheitsorganisation als Grundlage für die Grenzwerte und die Sicherheit über die Rolle von Stickoxiden bei Gesundheitsschäden kritisierte (Ausschussdrucksache 18(31)43). Auch die „Advanced Colaborative Emissions Study“ des Health Effects Institute stellte eine gesundheitsschädliche Wirkung von Stickoxiden nur bei 8 000 Mikrogramm/m³ anstatt des Jahresmittelgrenzwertes von 40 Mikrogramm/m³ fest (www.healtheffects.org/system/files/ACES-Executive- Summary2015_0.pdf). Das Umweltbundesamt erklärte in seiner Veröffentlichung , dass 2010 der Grenzwert verändert wurde (www.umweltbundesamt. de/themen/luft/luftschadstoffe/stickstoffoxide). 1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage oder Methode erkennt die Bundesregierung die Festlegung von Grenzwerten für Stickoxide an? Die Weltgesundheitsorganisation legt Luftgüteempfehlungen auf Basis umfangreicher epidemiologischer Untersuchungen und Bewertungen fest. Die Festlegung von Luftqualitätsgrenzwerten, die rechtlich verbindlich sind, erfolgt darauf aufbauend in Rechtsetzungsprozessen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1375 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche rechtlichen Vorgaben aus der Europäischen Union oder internationalen Verträgen haben Einfluss auf die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Grenzwerte für Stickoxide? a) Wenn ja, welche Maßnahmen führt die Bundesregierung derzeit durch, oder plant die Bundesregierung durchzuführen, um diese Vorgaben, mit dem Ziel höherer Grenzwerte, die z. B. denen vor 2010 entsprechen, zu ändern? Maßgeblich für die Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid sind die Regelungen der Richtlinie 2008/50/EG des Europäische Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie , Abl. L 152 vom 11. Juni 2008). In der Luftqualitätsrichtlinie wurden die Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid nach der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft unverändert übernommen. Die Luftqualitätsrichtlinie wurde durch die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) Eins-zu-eins umgesetzt. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die die Zweifel über die Rolle von Stickoxiden bei Gesundheitsschäden durch Autoabgase entkräften (siehe Ausschussdrucksache 18(31)43)? Für die Langzeitwirkungen von Stickstoffdioxid liegen epidemiologische Studien vor, die den statistischen Zusammenhang zwischen der Höhe der Stickstoffdioxidbelastung und bestimmten negativen gesundheitlichen Wirkungen (z. B. kardiovaskulären Erkrankungen) aufzeigen. Das vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Vorhaben „Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der Stickstoffdioxidexposition in Deutschland“ fasst einige dieser Studien zusammen (www.umweltbundesamt.de/publikationen/quantifizierung-vonumweltbedingten ). 4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die die Erkenntnisse der Advanced Colaborative Emissions Study über die notwendigen Konzentrationen von Stickoxiden für Gesundheitsschäden in Zweifel ziehen oder widerlegen? Die Advanced Colaborative Emission Study beruft sich in der Ermittlung von gesundheitlichen Auswirkungen auf tierexperimentelle toxikologische Studien. Beim Schutz der Gesundheit von Menschen mit unterschiedlichen Sensibilitäten durch Luftqualitätsgrenzwerte geht es darum, bei welcher Konzentration man mit ausreichender Gewissheit alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere auch Kinder, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen, vor negativen Auswirkungen schützen kann. Es wäre nicht zumutbar, Personen zum Beispiel über Jahre in einer kontrollierten experimentellen Umgebung Schadstoffen auszusetzen und sie auf gesundheitliche Folgen hin zu untersuchen. Daher ist es notwendig, für die Langfristbetrachtung auf epidemiologische Studien zurückzugreifen. Diese können statistische Zusammenhänge aufzeigen und Hinweise geben. Auf die Antwort zu Frage 3 wird ergänzend verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333