Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13360 – Strategische Perspektiven der Bundesregierung zur Commerzbank V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 8. August 2019 berichtete die Presse (u. a. www.boersen-zeitung.de/ index.php?li=1&artid=2019151005), die Bundesregierung eruiere die strategischen Perspektiven der Commerzbank AG: Die Deutsche Finanzagentur, seit Integration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Anfang 2018 auch für die Beteiligungen des Bundes im Finanzsektor zuständig, hole dazu externen Rat ein. Auf dem „Deutschen Vergabeportal“ habe der bundeseigene Finanzdienstleister ein Mandat zur „Beratung bzg. Commerzbankbeteiligung “ ausgeschrieben. „Ziel sei die ergebnisoffene Prüfung und Beurteilung der Beteiligung und die Ableitung von strategischen Empfehlungen für das Beteiligungsmanagement“, heiße es in der Beschreibung.  1. Hat die FMSA die Entscheidung zur oben genannten Ausschreibung mit der Bundesregierung oder mit Teilen der Bundesregierung vorher abgestimmt ? Seit Umsetzung des FMSA-Neuordnungsgesetzes zum 1. Januar 2018 ist nicht mehr die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), sondern die Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) für die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zuständig; dies ergibt sich aus § 4 Absatz 1 Satz 4 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) i. V. m. § 1 Absatz 1 der Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung (FMStFV). Der Finanzagentur obliegt somit auch die Verwaltung der Beteiligung an der Commerzbank AG. Gemäß § 4 Absatz 4 FMStFV bedarf es der Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), wenn sich die Finanzagentur bei der Erfüllung dieser Aufgaben Dritter bedient. Das BMF hat diese Zustimmung erteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13750 19. Wahlperiode 04.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wenn ja, welche Ressorts wurden vorher wann und in welcher Weise eingebunden ? Die Beteiligungsführung liegt in der Ressortverantwortung des BMF. Nach der gesetzlichen Regelung in § 4 Absatz 1 Satz 4 FMStFG obliegt die Verwaltung des FMS dem BMF, das diese durch Rechtsverordnung auf die Finanzagentur übertragen hat, jedoch Maßnahmen im Rahmen der Verwaltung des Fonds auch selbst treffen kann (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 FMStFV). Andere Ressorts waren bei der Entscheidung über die Vergabe nicht eingebunden.  3. Wenn einzelne Ressorts vorher eingebunden waren, welche Einheiten welcher Abteilung des jeweiligen Ressorts waren wann und in welcher Weise eingebunden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  4. Von welcher Behördeneinheit ging die Initiative zu dieser Ausschreibung aus? Im Rahmen der Ressortverantwortung des BMF für die Verwaltung des FMS hat sich das BMF mit der Finanzagentur über eine mögliche Ausschreibung zur Analyse des Geschäftsmodells und der strategischen Planung der Bank durch einen sachkundigen externen Berater beraten und auf eine Ausschreibung verständigt .  5. Welche Überlegungen gibt es innerhalb der Bundesregierung, den Wert der Beteiligung des Bundes an der Commerzbank AG zu steigern?  6. Von welchen „Handlungsoptionen“ verspricht sich die Bundesregierung nach derzeitigem Stand die höchste Wahrscheinlichkeit einer Wertsteigerung ? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Verantwortung für Strategie und Geschäftspolitik obliegt den zuständigen Gremien und Organen der Bank. Im Rahmen des ausgeschriebenen Beratungsmandats sollen unter anderem die Auswirkungen der strategischen Ausrichtung beleuchtet und Empfehlungen für das Beteiligungsmanagement des FMS abgeleitet werden. Hierbei handelt es sich um einen laufenden Vorgang, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 78 [120f]; BVerfGE 137, 185 [234]) den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betrifft , der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Drucksache 19/13750 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Wie hat sich der Anteil des Bundes an der Commerzbank AG entwickelt? 8. In welchem Volumen hat sich der Bund an der Commerzbank AG in welcher Weise beteiligt? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Sämtliche Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge des FMS von Aktien an der Commerzbank sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Teilnahmen des FMS an Kapitalerhöhungen der Commerzbank AG in den Jahren 2011 bis 2013 stellten keine weiteren Stabilisierungsmaßnahmen dar, da dabei kein zusätzliches Kapital seitens des FMS zur Verfügung gestellt wurde, sondern lediglich Teile der in den Jahren 2008 und 2009 gewährten stillen Einlagen in Aktien gewandelt wurden. Tabelle 1: Entwicklung der Anteile des FMS an der Commerzbank AG Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13750 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Wie hat sich der Wert der Beteiligung des Bundes bis heute entwickelt? Die Tabelle 2 zeigt die Entwicklung des Beteiligungswerts an der Commerzbank AG im HGB-Abschluss des FMS seit 2008 (bis zum 31. Dezember 2012 inklusive der stillen Einlagen): Tabelle 2: Entwicklung des Wertes der Beteiligung an der Commerzbank 10. Wer hat sich bislang auf die Ausschreibung beworben? Wann soll voraussichtlich die Entscheidung über die Vergabe des Beratungsauftrages entschieden werden? Welche sind aus Sicht der Bundesregierung die maßgeblichen Kriterien für die Vergabe dieses Auftrages? Die Details der Ausschreibung einschließlich der Vergabekriterien waren der Veröffentlichung der Ausschreibung im so genannten TED („Tenders Electronic Daily“), der Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ für das europäische öffentliche Auftragswesen, zu entnehmen. Zusammenfassend ist anzumerken, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) handelt. In den veröffentlichten Bewerbungsbedingungen des Teilnahmewettbewerbs (erste Stufe des Vergabeverfahrens) wurden verschiedene übliche Eignungskriterien festgelegt, um die generelle Eignung der Bewerber sicherzustellen. Als Eignungskriterium für die zweite Verfahrensstufe (Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb ) dient eine „Referenzliste über vergleichbare Leistungen“. Für die Bewertung der Angebote (zweite Stufe des Vergabeverfahrens) wurden drei Zuschlagskriterien definiert, durch die das wirtschaftlichste Angebot identifiziert werden soll. Hierbei handelt es sich um den Angebotspreis (40 Prozent), die Qualität des Beratungskonzepts (40 Prozent ) und die Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags einzusetzenden Beratungsteams (20 Prozent). Eine Entscheidung über die Zuschlags-erteilung ist nach derzeitiger Planung im vierten Quartal 2019 vorgesehen. Da es sich bei dem Vergabeverfahren der Finanzagentur um einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang handelt, kann die Bundesregierung keine Auskunft zu Bewerbern geben. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 78 [120f]; BVerfGE 137, 185 [234]) ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Drucksache 19/13750 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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