Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12186 – Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Republik Benin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller in ihrer Organisation und Durchführung multidimensional und komplex gestaltet, so dass Strukturen, Abläufe und beteiligte Akteure nicht ohne erheblichen Aufwand erkennbar sind. Nach Ansicht der Fragesteller kann eine effektive parlamentarische Sach- und Leistungskontrolle anhand der bereits veröffentlichten Informationen bezüglich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit und in der Republik Benin nicht ohne weiteres stattfinden , da diese – wenn vorhanden – nur fragmentarisch vorliegen. Die Fragesteller gehen weiterhin davon aus, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), als das für die gesamte Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ressort der Bundesregierung, nicht über den zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Überblick der entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland verfügt und beruft sich dabei auf die im Bericht des Bundesrechnungshofes 2018 getätigten Aussagen, siehe dazu auch das Zitat unten im Text. Die Zuständigkeit für die deutsche staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit liegt zwar beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, jedoch führen auch andere Ressorts der Bundesregierung entwicklungspolitische Vorhaben durch (siehe Mittelherkunft der bi- und multilateralen ODA – Official Development Assistance – 2016 bis 2017 auf Bundestagsdrucksache 19/9822, Antwort auf die Schriftliche Frage 133). Diese Vorhaben finden nach Aussage des BMZ nicht im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit statt, obwohl diese der deutschen ODA-Quote, also der getätigten öffentlichen Entwicklungsleistungen (siehe ebenfalls Antwort auf die Schriftliche Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 19/9822 und www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/ leitfaden/index.html), angerechnet werden. Nach Ansicht der Fragesteller ist die begriffliche Unterscheidung von Entwicklungszusammenarbeit und sonstigen ODA-Leistungen durch das BMZ nicht nachvollziehbar und zeigt die nach ihrer Ansicht unwirtschaftliche Fragmentierung, Inkohärenz und Steuerungsunfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik auf. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13753 19. Wahlperiode 04.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Des Weiteren weisen die Fragesteller auf die nach ihrer Ansicht defizitäre Informationslage des BMZ hin. Den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (siehe Bundestagsdrucksache 19/5500, bzw. www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichun gen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018- bemerkungen-gesamtbericht-pdf/view) ist bezüglich der Prüfergebnisse des Einzelplans 23 folgendes zu entnehmen: „Die beim BMZ und der KfW gespeicherten Finanz- und Projektdaten weichen teilweise voneinander ab. Dies ist dem BMZ seit mindestens zehn Jahren bekannt“ (ebd. S. 274). Zwar hat das BMZ bereits im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige ITgestützte Finanzverwaltungssystem und Berichtswesen bis Ende 2011 zu ersetzen, nach Feststellung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2018 sei dies allerdings „nicht gelungen“ (ebd. S. 275). Das BMZ hat bis zum Jahr 2014 infolge der Einführung des neues IT-Systems 4,1 Mio. Euro ausgegeben – ursprünglich wurden durch das BMZ 1,7 Mio. Euro veranschlagt – und verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Jahr 2018 über kein einsatzfähiges System (siehe Prüffeststellungen – 28.1 – und Würdigung – 28.2 – des Bundesrechnungshofes auf Bundestagsdrucksache 19/5500). Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Externen Qualitätskontrolle 2017 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der für die Technische Zusammenarbeit zuständigen Durchführungsorganisation des Bundes, zu beachten (https://media.frag-den-staat.de/files/foi/147034/ ExterneQualitatskontrolle2017Hauptberichtfinal.pdf). Hier wurden durch die Prüfer teilweise „schwerwiegende Abweichungen“ von den Vorgaben des BMZ festgestellt, welche die GIZ bei der Umsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekte einhalten muss (siehe Ausschussdrucksache 19[19]142 b). Insbesondere in der Prüfkategorie „Wirtschaftlichkeit“ der Externen Qualitätskontrolle wurde eine durchschnittliche Abweichung von 56 Prozent (nach der Systematik der Externen Qualitätskontrolle 2017 als „schwerwiegende Abweichung“ qualifiziert) festgestellt (ebd., S. 48). Weiter ist anzuführen, dass hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von entwicklungspolitischen Vorhaben der GIZ bis zum Jahr 2016 keine geeignete Prüfgrundlage vorlag (ebd. S. 46). Dazu die Prüfer der Externen Qualitätskontrolle 2017: „Die Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit wurde im Prüfjahr 2013 neu aufgenommen und bis 2016 ausschließlich in den Vor-Ort-Untersuchungen analysiert. Der Grund hierfür war, dass eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der Angebote und Berichte nicht möglich war. Es bestand weder eine geeignete Prüfgrundlage in Form von prüfbaren Vorgaben [des BMZ] noch ein Prüfgegenstand, da die Dokumente [des Berichtswesens der GIZ und des BMZ] keine prüfbaren Informationen zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit enthielten“ (ebd., S. 46). Zur Ausübung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle sowie zur Herbeiführung von Publizität, werden daher folgende sachdienliche Informationen erfragt. Drucksache 19/13753 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in der Vorbemerkung geäußerten Ansichten der Fragesteller zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit teilt die Bundesregierung nicht. Zur Beantwortung von Fragen im Rahmen des parlamentarischen Auskunftsanspruchs sowie im Rahmen von informellen Informationsersuchen stellt die Bundesregierung alle relevanten verfügbaren Informationen bereit, um dem Deutschen Bundestag die Ausübung seiner parlamentarischen Kontrollrechte zu ermöglichen. Zusammenfassende Darstellungen sind den regelmäßig vorgelegten Entwicklungspolitischen Berichten der Bundesregierung (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/12300 vom 27. April 2017) und den dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich für die parlamentarischen Beratungen zum Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vorgelegten Berichten zum Einzelplan 23 zu entnehmen (www.bundeshaushalt.de). Entwicklungspolitische Herausforderungen wie in der Republik Benin erfordern den Einsatz eines komplexen Instrumentariums der Entwicklungszusammenarbeit . Durch die Verfügbarkeit und Anwendung verschiedener Instrumente und deren Ineinandergreifen werden eine mehrdimensionale und zielgenaue Unterstützung sowie eine effektive, auf die lokalen Bedarfe abgestimmte Durchführung ermöglicht. Der Ansatz auf mehreren Ebenen zeichnet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auch im internationalen Vergleich aus. Das BMZ ist das zuständige Fachressort für Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung. Sofern mit Mitteln anderer Ressorts geförderte Maßnahmen nach den Kriterien der OECD als ODA (Official Development Assistance) anrechenbar sind, finden diese unter eigener Verantwortung des dafür jeweils federführenden Ressorts statt. Die Bundesregierung stellt kontinuierlich die Stärkung der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und damit die Nutzung von Synergiepotentialen sowie die Kohärenz der von ihr geförderten ODA-Maßnahmen sicher. Zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs in Bezug auf die Informationslage des BMZ zu Finanz- und Projektdaten hat sich das BMZ bereits in dem dazu vorgesehenen Verfahren geäußert. Das modernisierte IT-System ist seit Januar 2019 in Betrieb. Mit der Externen Qualitätskontrolle lässt das BMZ seit 2001 anhand von Stichproben überprüfen, ob die GIZ die Vorgaben ihres Auftraggebers BMZ bei der Planung und Durchführung von Vorhaben der technischen Zusammenarbeit umsetzt. Hierzu werden aus den weltweit laufenden Vorhaben der GIZ jährlich fünfzig Vorhaben ausgewählt. Bei der Externen Qualitätskontrolle 2017 wurden auch zwei Vorhaben in Benin geprüft. Die Externe Qualitätskontrolle dient der weiteren Qualitätsverbesserung der bestehenden Systeme. Sie ist nicht mit der Evaluierung der Qualität der Entwicklungszusammenarbeit mit einem einzelnen Land gleichzusetzen. Auch die noch stärkere Steuerung von Vorhaben nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit wurde seit Einführung der Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit im Jahr 2013 durch das BMZ längst aufgegriffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin? Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt? Benin gehört zu den Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit , mit denen die Bundesrepublik Deutschland auf Basis zwischenstaatlich vereinbarter Verträge zusammenarbeitet. Gemeinsam mit der beninischen Regierung wurde vereinbart, dass sich die Zusammenarbeit auf die Schwerpunktbereiche Gute Regierungsführung mit Fokus auf öffentliche Finanzen, Landwirtschaft sowie Trinkwasser- und Sanitärversorgung konzentriert. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, über die Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung, zur Reduzierung von Armut und zur demokratischen Entwicklung in Benin zu leisten.  2. Seit welchem Jahr erhält die Republik Benin Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? Die Republik Benin erhält seit 1962 Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.  3. Seit welchem Jahr erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung zivilgesellschaftliche Akteure Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Benin? Zivilgesellschaftliche Akteure erhalten seit 1966 Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Benin.  4. Auf welchen (völker-)rechtlichen Grundlagen erbringt die Bundesrepublik Deutschland derzeitig Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin? Welche Regelungen werden in diesen Vereinbarungen bzw. in den Abkommen getroffen (bitte Fundstelle der Verkündung bzw. Bekanntmachung der jeweiligen Abkommen bzw. Vereinbarungen im Bundesgesetzblatt abschließend angeben)? Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Benin erfolgt auf Basis völkerrechtlicher Vereinbarungen . Das Rahmenabkommen über die Technische Zusammenarbeit vom 29. Juni 1978 regelt gegenseitige Rechte und Pflichten bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele (BGBl. 1978 II S. 1190). Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit wird für jede Zusage ein entsprechendes Regierungsabkommen geschlossen. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich zugängliche Bundesgesetzblatt II verwiesen (s. „Fundstellennachweis B“, Stichwort „Finanzielle Zusammenarbeit“). Bei Übereinkünften über Entwicklungsmaßnahmen der Technischen Zusammenarbeit – die im Wesentlichen die Regelungen des geltenden TZ-Rahmenabkommens für das individuelle Projekt bestätigen – wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von einer Veröffentlichung abgesehen. Drucksache 19/13753 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Wie hoch ist das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an und in der Republik Benin? a) Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an und in der Republik Benin beträgt 1.725,8 Mio. Euro (bis einschließlich 2017). Die OECD unterscheidet bei ODA-fähigen Leistungen nicht zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Leistungen. Alle ODA-fähigen Leistungen basieren auf öffentlichen und damit staatlichen Mitteln und bilden das Gesamtvolumen der staatlichen EZ ab. Hierfür wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwiesen, die Daten ab 1960 und bis 2017 enthält (OECD-Dataset: „Aid (ODA) disbursements to countries and regions [DAC2a]“, h t t p s : / / stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=TABLE2A). Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die OECD ihre Vorgaben zur Datenerhebung regelmäßig ändert und insbesondere in den letzten Jahren erheblich erweitert hat. Daher sind prozessbedingte Datenlücken bzw. Abweichungen möglich. Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Erläuterungen in der Antwort zu den Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10793. c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Haushaltsmitteln des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen (bitte nach Einzelplan und Jahr aufführen)? Die Frage bezieht sich auf ODA-Meldungen, die bis zum Beginn der Zusammenarbeit zurückreichen. Die ODA-Daten der deutschen öffentlichen Entwicklungsleistungen an Benin für den Zeitraum von 1960 bis 2017 sind in der OECD-Datenbank unter https://stats.oecd.org/ veröffentlicht. Die Grenze der administrativen Überkontrolle ist aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfG 67, 100, 140). Die Bundesregierung stellt hier daher den Anteil der Haushaltsmittel des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen aufgeschlüsselt nach Ressorts und Jahren ab 2006 dar (s. Anlage 1).  6. Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung die staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin fortzusetzen , und nach welchen messbaren bzw. feststellbaren Kriterien richtet sich diese Entscheidung (bitte Kriterien abschließend und jeweils mit aktuellem Prüfergebnis bzw. Wert angeben)? Die Entscheidung, mit welchen Ländern die Bunderegierung entwicklungspolitisch zusammenarbeitet, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die regelmäßig überprüft werden. Zu diesen Kriterien zählen: • die entwicklungspolitische Notwendigkeit (Bewertung der ökonomischen, sozialen, ökologischen und politischen Situation im Kooperationsland sowie der Armutsrelevanz), Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • die Entwicklungsorientierung des Landes (Nachhaltige Politikgestaltung i. S. d. Agenda 2030, Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte , Demokratie und rechtsstaatlicher Mindeststandards, Leistungsfähigkeit und Transparenz des Staates, kooperatives Verhalten in der Staatengemeinschaft ), • besondere deutsche Interessen, wie der Schutz globaler öffentlicher Güter und die Umsetzung der Agenda 2030, sowie • die Signifikanz des deutschen Beitrags und die Arbeitsteilung zwischen den Gebern. Derzeit besteht keine Absicht der Bundesregierung, die Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin einzustellen.  7. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin? Auf welchen Tatsachen bzw. Umständen beruht die Beurteilung der Bundesregierung? Die Bundesregierung beurteilt die Wirksamkeit der EZ mit und in der Republik Benin positiv. Diese Einschätzung beruht auf der regelmäßigen und detaillierten Berichterstattung der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen zu den Fortschritten und Ergebnissen der durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten sowie den Verwendungsnachweisen nichtstaatlicher Träger. Fortschritts- und Abschlussberichte entwicklungspolitischer Durchführungsorganisationen belegen empirisch erfassbare Ergebnisse und stellen die Zielerreichung dar. Zusätzlich werden Projektevaluierungen in delegierter Verantwortung durchgeführt. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) untersucht auf strategischer Ebene unabhängig die vom BMZ verantwortete Entwicklungszusammenarbeit. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.  8. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungsleistungen wurden der Republik Benin für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zugesagt? Welche Projekte befinden sich für diesen Zeitraum noch in der Planungsphase ? In der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit erfolgen Zusagen an die Republik Benin in der Regel im Zweijahreszyklus. Die nächsten Zusagen sind für 2019 und voraussichtlich 2021 geplant. Hierzu wird auch auf die dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt vorgelegten Vertraulichen Erläuterungen, Vertraulichen Planungen und Soll-Ist-Vergleiche verwiesen. Entscheidungen über die Umsetzung der Zusageplanung für 2019 sind noch nicht abschließend getroffen . In der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit und der Zusammenarbeit in Kooperation mit der föderalen Struktur werden einzelnen Partnerländern grundsätzlich keine Zusagen gemacht. Drucksache 19/13753 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Leistete die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit jemals Budgethilfe an die Republik Benin? Wenn ja, wann, und in welcher Höhe wurden Leistungen ausbezahlt, und waren diese Leistungen zweckbestimmt? Ja. Im Jahr 2006 wurde Benin allgemeine Budgethilfe in Höhe von 2 Mio. Euro für die Umsetzung von Schlüsselreformen gewährt. 10. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin oder sonstigen ODA-fähigen Leistungen bekannt? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13045 sowie auf die Antworten zu den Fragen 32 bis 35 verwiesen. 11. Wurde die Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin jemals ausgesetzt? Wenn ja, aus welchen Gründen, und über welchen Zeitraum? Nein. 12. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit und in der Republik Benin resultieren? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin hat zahlreiche Erfolge und Wirkungen erzielt. Beispielhaft seien hier die folgenden genannt: • Im Schwerpunkt Trinkwasser- und Sanitärversorgung erhielten mit Unterstützung der bilateralen staatlichen deutschen EZ zwei Millionen Menschen Zugang zu sauberem Trinkwasser. • Im Schwerpunkt Dezentralisierung und Kommunalentwicklung konnten mit Unterstützung der bilateralen staatlichen deutschen EZ die Eigeneinnahmen der Partnerkommunen zwischen 2013 und 2017 um mehr als ein Drittel gesteigert werden. • Im Schwerpunkt Landwirtschaft konnten mit Unterstützung der deutschen EZ im Rahmen der Sonderinitiative eine Welt ohne Hunger (SEWOH) mehr als 48.000 Hektar degradierte Böden rehabilitiert und geschützt werden, wodurch durchschnittliche Ertragssteigerungen von mehr als zwei Drittel auf den geschützten Flächen ermöglicht wurden. 13. Wie viele Entwicklungshelfer wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal)-Kosten? Es wird auf Anlage 2 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal)-Kosten? Es wird auf Anlage 3 verwiesen. 15. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten fünfzehn Jahren, geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC-5- Code), der Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten sowie des Haushaltskapitels und Haushaltstitels, durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit, b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit, c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten Trägern, d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen, e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements, f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung, g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 (Einzelplan 23), und Die Fragen 15 bis 15h werden zusammen beantwortet. Zu den seit 2004 durchgeführten ODA-fähigen Maßnahmen mit und in der Republik Benin wird auf die öffentlich zugänglichen Daten des „Creditor Reporting Systems“ (CRS) der OECD und die dort hinterlegten ausführlichen Projektdaten verwiesen (ht tps: / /s ta ts .oecd.org/ index.aspx?DataSetC ode=CRS1). Die dort hinterlegten Daten sind unter Eingabe verschiedener Parameter abrufbar. Es handelt sich um 606 projektspezifische Datensätze zur Entwicklungszusammenarbeit mit Benin von 2004 bis 2017. Die Projektdaten zu den beteiligten Bundesministerien lassen Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommenen Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu. Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, Rn. 249). Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10793 zur Zumutbarkeit der Auswahl, Zusammenstellung, Überprüfung und Ergänzung sämtlicher Angaben der ODA-Datensätze zur Beantwortung projektspezifischer Fragen. Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen. Drucksache 19/13753 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. i) zu welchen Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 tragen die Vorhaben, Projekte und Maßnahmen jeweils bei? Die KfW und GIZ orientieren sich bei ihren Vorhaben eng an den Zielen und Prinzipien der Agenda 2030 und unterstützen mit ihren Projekten und Programmen ihre Partner bei der Erreichung der SDGs. Wie im multidimensionalen SDG-Zielsystem angelegt, tragen KfW- und GIZ-Vorhaben in der Regel zu mehreren SDGs gleichzeitig bei. Um ihre Beiträge zu den SDGs transparent zu machen, hat die KfW ein sogenanntes SDG-Mapping entwickelt, das am 20. September 2019 veröffentlicht wurde. Eine rückwirkende Erfassung der Vorjahre ist nicht vorgesehen. Bezüglich einer projektspezifischen Nennung der Beiträge zu den SDGs wird auf die Antwort zu den Fragen 15a bis 15h verwiesen. Hinsichtlich des Beitrages zu den SDG im Rahmen der nichtstaatlichen EZ gilt Folgendes: Projekte der politischen Stiftungen tragen vorrangig zur Erfüllung von SDG 16, SDG8, SDG 1, SDG 5, SDG 10 und SDG 13, Projekte der Kirchen zu SDG 1, SDG 2, SDG 3, SDG 10, SDG 13 und SDG 16 und Projekte der Sozialstrukturförderung zu SDG 1, SDG 10, SDG 16 und SDG8 bei. 16. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ – und zuordenbar angeben)? Die Eigenanteile der Partner variieren zwischen den Maßnahmen und den daraus durchgeführten Aktivitäten. Die Eigenanteile bemessen sich in der Regel in der Bereitstellung von Sachmitteln, Räumlichkeiten und Personal. In der Republik Benin orientieren sich die Eigenanteile an einer partnerschaftlichen Lastenverteilung. Bezüglich einer projektspezifischen Aufstellung von Eigenanteilen wird auf die Antwort zu den Fragen 15a bis 15h verwiesen. Bei Vorhaben von kirchlichen Trägern ergänzen sich kirchliche und staatliche Mittel. Die Kirchen stellen zu den Projekten insgesamt mindestens 25 Prozent Eigenmittel bereit. Die Projekte der politischen Stiftungen und der Sozialstrukturförderung werden vollfinanziert. Die Projekte der privaten Träger enthalten grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent. Der Eigenanteil bzw. die Eigenleistung des Partners bei Integrierten Fachkräften (IF) besteht darin, dass die IF Arbeitnehmer der Partnerorganisation sind und von dieser ein ortsübliches Gehalt erhalten. 17. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgen die in Frage 15 erfragten Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Oberziele sowie der Modul- und Unterziele? In den aktuell vereinbarten Schwerpunktbereichen Gute Regierungsführung mit Fokus auf öffentliche Finanzen, Landwirtschaft sowie Trinkwasser- und Sanitärversorgung werden folgende Ziele verfolgt: • Die Transparenz und Effizienz der öffentlichen Verwaltung und insbesondere des öffentlichen Finanzwesens in Benin wird gesteigert, um verbesserte Bedingungen für die Umsetzung der Agenda 2030 auf allen Ebenen zu schaffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • Die Leistungsfähigkeit der beninischen Landwirtschaft ist verbessert, um sie in die Lage zu versetzen, die Ernährungssouveränität und -sicherheit nachhaltig zu gewährleisten und zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beizutragen, um die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) zu erreichen. • Die Versorgung der stetig wachsenden Bevölkerung Benins mit gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser und Abwasserentsorgung fördert eine umwelt- und sozialgerechte wirtschaftliche Entwicklung und bleibt auch im Kontext des Klimawandels nachhaltig gesichert. 18. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Auswärtige Amt in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 19. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 20. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 21. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 22. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 23. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Verteidigung in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 24. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 25. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 26. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 27. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren aus Haushaltsmitteln des Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – in der Republik Benin gefördert oder finanziert (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? Die Fragen 18 bis 27 werden gemeinsam beantwortet. Drucksache 19/13753 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Für die Angaben der Förderung von ODA-fähigen Vorhaben, Projekten und Maßnahmen im Zeitraum 2009 bis 2017 wird auf die deutsche Meldung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance – ODA) an den Entwicklungsausschuss der OECD (Development Assistance Committee – DAC) verwiesen. Diese Daten werden von allen Gebern nach den Regelungen des DAC gemeldet und bieten so über alle Ressort- und Ländergrenzen hinweg eine einheitliche Basis zur Darstellung der ODA-Leistungen (hier: Auszahlungen): https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1 Die Daten für 2018 werden Ende 2019 an gleicher Stelle veröffentlicht. 28. Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich der erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes Projekt mit Angabe der Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen)? Ein Schlussbericht oder Abschlusskontrollbericht dient primär der Rechenschaftslegung und Berichterstattung über die auftragsgemäße Umsetzung des Vorhabens. Mit Blick auf die Zielerreichung und die übergeordneten Kriterien der deutschen EZ werden im Schlussbericht nur die wesentlichen Entwicklungen des Gesamtverlaufs des Vorhabens kurz und kritisch dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Auskunft über die Zielerreichung des Vorhabens. Hinsichtlich der in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen im Rahmen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit bestätigen die Ergebnisse der Schlussberichte und Abschlusskontrollen für die erfragten Vorhaben die ordnungs- und sachgemäße Auftragserfüllung und Zielerreichung. Bezüglich einer projektspezifischen Aufstellung zu den Ergebnissen von Schlussberichten wird auf die Antwort zu den Fragen 15a bis 15h verwiesen. 29. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen Projektzieles oder der ursprünglichen Zielerreichungsstrategie vorgenommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies konkret? b) Was war die ursprüngliche Zielsetzung oder Zielerreichungsstrategie, und wie wurde diese angepasst? c) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? Im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit findet im Einvernehmen mit den Partnern eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung von Maßnahmen, etwa im Rahmen der Projektdurchführung statt. Der Bundesregierung sind dabei jedoch keine Vorhaben und Maßnahmen , weder der staatlichen noch der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin bekannt, bei denen eine grundlegende Überarbeitung bzw. Änderung von Projektzielen und -strategien vorgenommen wurde. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 30. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen Kostenrahmens vorgenommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies? b) Wie war der ursprünglich angesetzte Kostenrahmen ausgestaltet, und in welcher Höhe wurde eine Anpassung vorgenommen? c) Wann bzw. in welcher Phase der Umsetzung oder Planung wurde eine Anpassung vorgenommen? d) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? Die Fragen 30 bis 30d werden gemeinsam beantwortet. Anpassungen des ursprünglichen Kostenrahmens aus dem Grund, dass der ursprünglich vereinbarte Projektumfang nicht mit der ursprünglichen Zusage hätte erreicht werden können, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vorgenommen. 31. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Benin durch den Bundesrechnungshof geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Zu welchen Prüfungsergebnissen kam der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung? Nein. 32. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre in der Republik Benin durch die Außenrevision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft ? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Außenrevision des BMZ? Von der Außenrevision wurden in den letzten zehn Jahren die nachstehend in der Tabelle aufgeführten Vorhaben privater Träger, politischer Stiftungen und Kirchen in der Republik Benin geprüft. Für die Antwort zu den Fragen 32a, 32b und 32d wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Drucksache 19/13753 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorhaben mit der Föderativen Republik Benin, die geprüft wurden: Welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft? Projektträger/ Zuwendungsempfänger b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? d) Zu welchen Prüfungsergebnissen kam die Außenrevision ? Bau eines Verwaltungsgebäudes für den Sitz der protestantischen Entwicklungs-NRO, Benin EZE 19.06 bis 07.07.2017 Keine Prüfungsfeststellungen von Bedeutung Erweiterung der öffentlichen Grundschule Wawata, Gruppe B Bildungswerk Westafrika e.V. 13.11.2018 Keine Prüfungsfeststellungen von Bedeutung Schulbau Carrefour/Benin Wema Home e.V. 08.04.2016 Keine Prüfungsfeststellungen von Bedeutung Öffentliche Grundschule Zebe, Benin Bildungswerk Westafrika e.V. 19.09.2012 Keine Prüfungsfeststellungen von Bedeutung Verbesserung der Ernährungssituation in Nord Benin, Benin INTACT e.V. 28.06.2012 Keine Prüfungsfeststellungen von Bedeutung Bau einer Klinik für Kinder, Benin afrika action/ Deutschland e.V. 30.03.2011 Keine Prüfungsfeststellungen von Bedeutung c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Außenrevision des BMZ? Für die Prüfungen gab es keinen besonderen Anlass. 33. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Benin durch die Interne Revision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft ? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Interne Revision des BMZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Interne Revision des BMZ? Nein. 34. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Benin durch die Revision der GIZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der GIZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 34 bis 34d werden gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In den letzten zehn Jahren fanden in Benin die folgenden Routineprüfungen statt: Jahr Prüfungsinhalt Ergebnis 2009 Prüfung des GTZ-Büros Cotonou, Benin Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. 2009 Projekt „Schutz und Management der natürlichen Ressourcen“, Benin Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. 2011 Prüfung des GIZ-Büros Cotonou, Benin Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. 2011 Projekt „TZ-Modul Wasserprogramm“, Benin Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. 2014 Prüfung des GIZ-Büros Cotonou, Benin Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. 2014 Projekt „Globalvorhaben: Energizing Development (EnDev)“, Cotonou, Benin Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. 2014 Projekt „Globalvorhaben: Energizing Development (EnDev)“, Cotonou, Benin Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. 2014 Projekt „Unterstützung der Dezentralisierung und Kommunalentwicklung“, Benin Die Verwaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte eingeschränkt ordnungsgemäß. Belege in Höhe von 979 EUR waren nicht abrechenbar. Der Betrag wurde dem Auftraggeber zurückerstattet. 2016 Prüfung des GIZ-Büros Cotonou, Benin Die Verwaltung erfolgte ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß . 2016 Projekt „Makroökonomische Beratung zur Armutsbekämpfung III“, Benin Die Verwaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte ordnungsgemäß. 2016 Prüfung der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger (SEWoH) „Bodenschutz und Bodenrehabilitierung für Ernährungssicherung “, Benin Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. 2016 Prüfung der Sonderinitiative EINEWELT ohne Hunger (SEWoH) „Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft “, Benin Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. 35. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Benin durch die Revision der Engagement Global gGmbH geprüft ? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? Nein. Drucksache 19/13753 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 36. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe? d) Zu welchen Prüfergebnissen kamen die Revisionen der KfW- Bankengruppe jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 36 bis 36d werden zusammen beantwortet. Die Interne Revision der KfW Bankengruppe prüft die Aktivitäten der KfW Entwicklungsbank nach banküblichen Standards und Methoden. Im Rahmen der Prüfungen werden Vorgaben und Prozesse sowie die Einhaltung dieser Vorgaben und Prozesse bei der Umsetzung von Vorhaben, Projekten und Maßnahmen stichprobenhaft untersucht. Die Rückmeldung bezieht sich auf die letzten sechs Jahre (2013 bis 2018), da die Aufbewahrungsfrist für Revisionsberichte und insbesondere für Arbeitsunterlagen in Form von Stichproben sechs Jahre beträgt (vgl. MaRisk BT 2.4, Absatz 6, gemäß Kreditwesengesetz – KWG). In den Stichproben der Prüfungen der Internen Revision der KfW waren im Zeitraum 2013 bis 2018 keine ODA-anrechenbaren Vorhaben, Projekte und Maßnahmen in der Republik Benin enthalten. 37. Wurden die in den Fragen 15 bis 27 erfragten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert? Wenn ja, welche ODA-fähigen Maßnahmen (bitte Projekttitel und Projektnummer angeben) wurden wann, durch wen, mit welcher Evaluationsmethodik (bitte Bewertungskriterien aufführen) und mit welchen Ergebnissen evaluiert? Es wird auf Anlage 4 verwiesen. Bzgl. der Projektnummern wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 38. Wann und wo fanden die letzten vier Geberkoordinierungsrunden auf der Ebene der internationalen Organisationen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin statt? Welche konkreten Feststellungen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit wurden hierbei getroffen? Die Geberkoordinierungsrunden fanden in Benin statt. 11. Januar 2019: Die Geber legen intern das Arbeitsprogramm für ihre Koordinierungssitzungen im Jahr 2019 fest. 1. März 2019: Die Geber vereinbaren mit dem Planungsministerium Prioritäten und Termine für gemeinsame Fortschrittskontrollen des Aktionsplans der beninischen Regierung für die Legislaturperiode, des längerfristigen nationalen Entwicklungsplans sowie der mittelfristigen Wachstumsstrategie zu dessen Umsetzung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Mai 2019: Die Geber beauftragen ihre Vertretungen in den Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Entwicklungsbereichen, die jeweiligen Fortschritte und Herausforderungen zusammenzustellen. Die Ergebnisse werden die Geber bei der Jahressitzung zum Stand der beninischen Wachstumsstrategie mit der beninischen Regierung diskutieren. 28. Juni 2019: Das Planungsministerium diskutiert mit den Gebern seinen Vorschlag für eine Neuordnung der Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Entwicklungsbereichen entlang der Achsen der nationalen Wachstumsstrategie. 39. Wann und wo fanden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin die letzten vier Regierungsverhandlungen statt, und welche Vereinbarungen wurden jeweils getroffen (bitte Vereinbarungen der jeweiligen Regierungsverhandlung abschließend angeben)? Die letzten vier Regierungsverhandlungen über die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin fanden am 21./22. September 2016 in Berlin, am 11./12. September 2013 in Cotonou, am 6./7. Oktober 2010 in Bonn und vom 19. bis 21. November 2008 in Cotonou statt. Die entwicklungspolitischen Themenbereiche und die damit zusammenhängenden Vereinbarungen umfassten die Förderbereiche „Makroökonomische Beratung“, „Trinkwasser- und Sanitärversorgung“, „Dezentralisierung und Kommunalentwicklung “, „Grundbildung“, „Gesundheit“, „Landwirtschaft“ sowie „Energie“ und „Umwelt“. Bei den Regierungsverhandlungen 2016, 2013, 2010, 2008 mit der Republik Benin wurden von der Bundesregierung jeweils Zusagen i. H. v. 69,9 Mio. Euro, 75 Mio. Euro, 70 Mio. Euro sowie 48 Mio. Euro für bilaterale technische und finanzielle Zusammenarbeit vereinbart. Im Rahmen des politischen Dialogs wurden jeweils die aktuellen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen im Land, insbesondere mit Blick auf die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele bzw. der SDGs angesprochen. 40. Welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch ODA-fähige Entwicklungsleistungen der Europäischen Union an der Republik Benin im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 finanziert, gefördert oder durchgeführt (bitte einzelne Maßnahmen nach konkreter Zielsetzung – in deutscher Sprache –, Maßnahmenbezeichnung, Kosten, Laufzeit und Mittelherkunft aufschlüsseln)? Die Republik Benin erhält Mittel aus den thematischen und regionalen Budgetlinien des Europäischen Entwicklungsfonds. Es wird auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen verwiesen: https://ec.euro pa.eu/europeaid/countries/benin_en. 41. Leistet oder leistete die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin? Wenn ja, über welchen Zeitraum, in welcher Höhe, und in welcher Art? Es wird auf die öffentlich zugänglichen Jahresberichte zur Budgethilfe der Europäischen Union (jeweils Annex 1) verwiesen. Drucksache 19/13753 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 42. Welche weiteren Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung getroffen , um die Komplementarität und Kohärenz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin, insbesondere mit Vorhaben der Europäischen Union, sicherzustellen oder zu fördern? Im Rahmen der rechtlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren (u. a. Komitologieverfahren ) werden alle Vorschläge der EU-Kommission für Entwicklungsprojekte durch die Mitgliedstaaten genehmigt. Dabei spielt auch die Komplementarität und Kohärenz mit den Projekten der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle. Darüber hinaus findet vor Ort eine enge Koordination der europäischen Geber statt. 43. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der in den letzten zehn Jahren vergebenen Hilfen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Republik Benin? Wie, durch wen und an welche Empfänger wurden diese Leistungen ausbezahlt (bitte nach Fördermittel – beispielsweise Kredit, Zuschuss etc. –, Rückzahlungsverpflichtung und Anteil an Haushaltsmitteln aufschlüsseln )? In den letzten zehn Jahren wurden im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit der Republik Benin Finanzierungsverträge über insgesamt 212.954.718 Euro Haushaltsmittel als nichtrückzahlbare Zuschüsse unterzeichnet . Benin ist eines der ärmsten Länder der Erde (Kategorie der Least Developed Countries/LDC). Es erhält als LDC ausschließlich Zuschüsse. Die KfW zahlt im Rahmen der FZ bedarfsgerecht nach Projektfortschritt und auf Abruf des Empfängers aus. Zahlungsempfänger sind je nach von der KfW festgelegten Auszahlungsverfahren entweder die nach internationaler Ausschreibung beauftragten Unternehmen gemäß den der KfW vorgelegten Bau-, Liefer- und Leistungsverträgen oder die Empfänger bei Erstattung von Aufwendungen oder in engen Grenzen als Vorauszahlung für die nächsten Monate. Bei Auszahlung der Mittel an den Partner prüft die KfW für jede Transaktion erneut, ob die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind (insbesondere Nachweis von zu erstattenden Kosten anhand von Rechnungsunterlagen, Begründung des Mittelbedarfs für die nächsten Monate und Verwendungsnachweise aus dem Projektverlauf ). 44. Wie hoch waren die Tilgungsleistungen der Kreditnehmer in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Republik Benin? Die Republik Benin hat in den letzten zehn Jahren keine Kredite im Rahmen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit erhalten. 45. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der gewährten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand? Wenn ja, wurden die entsprechenden Sicherheiten verwertet? Es wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 46. Wie viel Personal der Durchführungsorganisationen ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt vor Ort im Einsatz (bitte nach Durchführungsorganisation, Funktionen, Art des Personals und Anzahl aufschlüsseln)? Durchführungsorganisation Funktion Anzahl KfW Entsandte Büroleitung 1 KfW Lokale Fachkräfte 2 KfW Lokale Mitarbeitende 3 Im Übrigen wird auf Anlage 5 verwiesen. Drucksache 19/13753 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13753 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13753 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13753 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13753 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13753 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13753 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13753 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.