Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13361 – Besetzungsverfahren der Stelle des Leiters der Unterabteilung „N1 Naturschutz“ im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Stelle des Unterabteilungsleiters N1 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 24. Juli 2019 (Az.: 15L142/19) wegen nicht erklärbarer Auswahlkriterien neu ausgeschrieben werden. Geklagt hatte ein Mitbewerber , der sich im Auswahlprozess des BMU benachteiligt sah. Schon vor der Besetzung der Position mit einem ehemaligen Funktionär und Landesvorsitzenden des Naturschutzbundes (NABU) Nordrhein-Westfalen (NRW) musste sich Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze breiter Kritik stellen. So wird ein starker Interessenkonflikt befürchtet, wenn Funktionäre „ideologisch ausgerichteter Nichtregierungsorganisationen “ hohe Beamtenämter besetzen (www.topagrar.com/panorama/ n e w s / n a b u - t u m b r i n c k - w e c h s e l t - i n s - b u n d e s u m w e l t m i n i s t e r i um-11515999.html). Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMU, Rita Schwarzelühr-Sutter, ließ die Mündliche Frage 19 der Abgeordneten Carina Konrad im Rahmen der Fragestunde vom 13. März 2019 nach einem möglichen Interessenkonflikt auch nach einer konkreten Entscheidung des BMU zu der Besetzung dieser Stelle mit einem Funktionär einer Nichtregierungsorganisation mit Hinweis auf das bis dato noch offene Besetzungsverfahren unbeantwortet und nannte sie „rein hypothetisch“ (vgl. Plenarprotokoll 19/85). Inzwischen ist auch aus einer der die Regierungskoalition tragenden Parteien Kritik am Besetzungsverfahren, bis hin zu Forderungen nach einem freiwilligen Rückzug Tumbrincks vom Posten des Unterabteilungsleiters, zu vernehmen (www.agra.de/age-kompakt/ansicht/news/auernhammer-fordert-rueck zug-tumbrincks-aus-dem-umweltressort/). Auch aus Sicht der Fragesteller schaden die umstrittene Besetzung sowie der Rechtsstreit im Nachgang des Besetzungsverfahrens dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unabhängige und überparteiliche Auswahlvorgänge zur Besetzung von Stellen in Bundesministerien und Bundesbehörden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13767 19. Wahlperiode 07.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 2. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die an dem Stellenbesetzungsverfahren vereinzelt geäußerte Kritik und die Auffassung der Fragesteller hinsichtlich eines angeblich eingetretenen Vertrauensschadens werden nicht geteilt.  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in Bezug auf die Ausschreibung der Stelle Unterabteilungsleiter N1 Naturschutz im BMU (Az.: 15L142/19)? Die Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln hinsichtlich des Anforderungskriteriums eines naturwissenschaftlichen Hochschulstudiums, insbesondere, dass dieses nicht bestimmt genug sei, wird nicht geteilt.  2. Wie viele Bewerber gab es innerhalb des Besetzungsverfahrens der Stelle Unterabteilungsleiter N1 Naturschutz im BMU? a) Wie viele Bewerber hatten nach Kenntnis der Bundesregierung ein naturwissenschaftliches Studium oder eine naturwissenschaftliche Ausbildung vorzuweisen? b) Wie viele Bewerber hatten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausbildung oder ein Studium einer anderen Fachrichtung vorzuweisen ? c) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten einer internen Besetzung der Stelle Unterabteilungsleiter N1 zum Zeitpunkt des Besetzungsverfahrens ein? Hätten demnach bereits im BMU Beschäftigte mit der entsprechenden Qualifikation als Unterabteilungsleiter zur Verfügung gestanden? Die Fragen 2 bis 2c werden zusammen beantwortet. Eine auf den ministeriumsinternen Bereich beschränkte Ausschreibung hätte den Kreis der potentiellen Bewerberinnen und Bewerber mit Blick auf die auf dem Dienstposten verlangten hohen Anforderungen zu stark eingeschränkt. Daher wurde eine externe Ausschreibung durchgeführt, um einen breiten Bewerberkreis anzusprechen. Auf diese konnten sich selbstverständlich auch hausinterne Bewerber und Bewerberinnen bewerben. Es sind insgesamt 13 Bewerbungen eingegangen. Elf Bewerberinnen und Bewerber verfügten über ein naturwissenschaftliches Studium, zwei Bewerberinnen und Bewerber über ein Studium anderer Fachrichtung.  3. Zu welchem Anteil bestehen die Tätigkeiten des Unterabteilungsleiters im BMU aus Leitungs- und Verwaltungsaufgaben? Eine Unterabteilungsleitung im BMU nimmt sowohl Führungs- als auch Verwaltungsaufgaben wahr. Je nach Größe und konkreter Aufgabenverteilung liegt der Anteil jeweils zwischen 25 Prozent und 75 Prozent, wobei der Schwerpunkt regelmäßig bei Führungs- und Leitungstätigkeiten liegt. Drucksache 19/13767 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Wie viele Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter im BMU haben ein naturwissenschaftliches Studium absolviert, und wie hoch ist der Anteil mit einer juristischen oder verwaltungswissenschaftlichen Ausbildung? Fünf Abteilungsleiter/innen und Unterabteilungsleiter/innen im BMU haben ein naturwissenschaftliches Studium absolviert. Der Anteil mit einem juristischen oder verwaltungswissenschaftlichen Studium beträgt 48, 2 Prozent.  5. Sieht die Bundesregierung in der Besetzung der Stelle mit einem ehemaligen leitenden Funktionär des NABU einen Interessenkonflikt? Nein.  6. Welche Auswirkungen auf die äußere Wahrnehmung von Besetzungsverfahren innerhalb von Bundesministerien und Bundesbehörden durch die Bevölkerung haben die Diskussionen und der vorliegende Rechtsstreit um die Besetzung der Stelle Unterabteilungsleiter N1 Naturschutz im BMU nach Einschätzung der Bundesregierung? Folgt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller, dass es zu einem erheblichen Vertrauensverlust in behördliche, unabhängige Besetzungsverfahren infolge des angesprochenen Besetzungsverfahrens kommen könnte? Der Rechtsstreit und die diesbezüglichen Diskussionen haben keine für die Bundesregierung erkennbaren Auswirkungen auf die äußere Wahrnehmung derartiger Stellenbesetzungsverfahren. Die zum Teil geäußerten Befürchtungen eines Vertrauensverlustes werden nicht geteilt.  7. In welchem Rahmen umfasst das Tätigkeitsprofil des Unterabteilungsleiters N1 Naturschutz im BMU die Vergabe von Fördermitteln und die Entscheidung über Projektträger im Rahmen von Projekten des BMU? Das Tätigkeitsprofil des Unterabteilungsleiters N I umfasst nicht die Vergabe von Fördermitteln und die Entscheidung über Projektträger im Rahmen von Projekten des BMU. Der weit überwiegende Teil der Naturschutz-Fördermittel des BMU wird durch das Bundesamt für Naturschutz bzw. Projektträger vergeben . Sofern Mittel durch das BMU selbst vergeben werden oder Entscheidungen über Projektträger anstehen, ist dies nicht Aufgabe der Unterabteilungsleitung N I.  8. Wurde das Tätigkeitsprofil der genannten Stelle nach der Besetzung mit der in der Vorbemerkung genannten Person nach Kenntnis der Bundesregierung geändert, um eventuelle Interessenkonflikte zu vermeiden? Wenn ja, welche Tätigkeiten und Befugnisse wurden in andere (Unter-)Abteilungen des BMU verlagert? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Eine Änderung des Tätigkeitsprofils oder eine Verlagerung von Tätigkeiten und Befugnissen in andere (Unter-)Abteilungen des BMU war daher nicht erforderlich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13767 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Wie viele Beschäftigte sind im BMU im Dienst, die vorher bei einer Nichtregierungsorganisation, wie etwa einem Umweltverband bzw. einer Umweltorganisation (wie etwa NABU oder BUND) eine hauptberufliche Funktion innehatten? Welchen Dienstgrad, und welche Stellenbeschreibung besetzten diese nach ihrer Funktion innerhalb eines Verbandes? Acht Beschäftigte des BMU haben vor ihrer Tätigkeit im BMU bei einer Nichtregierungsorganisation eine hauptberufliche Funktion ausgeübt. 1 Beschäftigte/r war Präsident eines Umweltverbandes, 1 Beschäftigte/r war Vorsitzende/r eines Landesverbandes, 2 Beschäftigte waren Referent/in in einem Bundesverband, 3 Beschäftigte waren Referent/innen bzw. Gutachter/in bei Landesverbänden, 1 Beschäftigte war als Sachbearbeiterin in einem Landesverband. 10. Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben ihrer Tätigkeit im BMU eine Nebentätigkeit in einem Umweltverband oder in einer Nichtregierungsorganisation (wie etwa dem NABU oder dem BUND)? Nach hiesiger Kenntnis übt kein/e Beschäftigte/r des BMU eine Nebentätigkeit in einem Umweltverband oder einer Nichtregierungsorganisation aus. Drucksache 19/13767 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.