Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13296 – Betriebskindergärten in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Familien in Deutschland haben die strikte Aufgabentrennung zwischen den Elternteilen hinter sich gelassen – Mütter und Väter möchten ein gemeinsames Familienleben führen und dennoch individuelle berufliche Ziele verfolgen können. So wollen heutzutage „junge Paare […] auch als Eltern gleichberechtigt leben. Tatsächlich erziehen und betreuen Väter ihre Kinder heute mehr als sie es von ihren eigenen Vätern kennen. Sie wünschen sich vielfach noch mehr Zeit für die Familie“ (s. Väterreport des Bundesministeriums für Familie , Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ –, S. 3). Für 84 Prozent der Mütter bedeutet eine gute Vereinbarkeit, dass beide Partner für das Familieneinkommen sorgen (vgl. Fortschrittsindex 2017, BMFSFJ, S. 8). Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt daher eine wichtige staatliche Aufgabe dar, deren Verbesserung die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt hat, unter anderem mit dem Ziel „mehr Geld für [den] Kitaausbau“ zur Verfügung zu stellen (s. Koalitionsvertrag , Zeile 313 f.). Familienfreundlichkeit spielt auch im zunehmenden Wettbewerb um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Unternehmen in Deutschland eine große Rolle. Zum einen wird nachweislich die Mitarbeiterzufriedenheit durch eine vom Arbeitgeber geförderte Inanspruchnahme von Familienleistungen gesteigert , was wiederum positive Effekte auf Loyalität und Leistungsbereitschaft zur Folge hat (vgl. Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit des BMFSFJ, 2016, S. 17). Zum anderen sind betriebliche und betrieblich unterstützte Kinderbetreuungseinrichtungen eine gute Möglichkeit für Unternehmen , Fachkräfte zu gewinnen und sie langfristig zu binden. Die Kinderbetreuung ermöglicht Müttern und Vätern einen einfachen und individuellen Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt ihres Kindes. Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie der schnelle Wiedereinstieg von Eltern in die Erwerbstätigkeit stärken so nicht nur den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern auch die Altersvorsorge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13781 19. Wahlperiode 07.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 2. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der betrieblichen und der betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln )? a) Wie viele dieser betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen sind überbetrieblich organisiert, also ein Zusammenschluss mehrerer Betriebe? b) Wer sind die Träger dieser betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen?  2. Wie viele Kinder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in betrieblichen oder in betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?  3. Wie viele Kinder unter drei Jahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung in betrieblichen oder in betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?  4. Wie viel Prozent aller in Kindergärten betreuten Kinder werden durch betriebliche oder betrieblich unterstützte Kinderbetreuungseinrichtungen betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?  5. Wie viel Prozent aller in Kindergärten betreuten Kinder unter drei Jahren werden durch betriebliche oder betrieblich unterstützte Kinderbetreuungseinrichtungen betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für die Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen. Es handelt sich dabei um die Ergebnisse der Erhebung „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege“ jeweils zum 1. März der Jahre 2010 bis 2018, die vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. Betriebskindergärten werden in der Statistik über Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (EVAS 22541) nicht explizit erfasst, sondern über die Frage zu besonderen Merkmalen der Einrichtung abgeleitet. Die Frage im Erhebungsbogen lautet: „Werden in Ihrer Einrichtung vorwiegend Kinder von Betriebsangehörigen betreut?“. Eine Einrichtung wird statistisch als Betriebskindergarten gezählt, wenn die auskunftspflichtige Einrichtung diese Frage bejaht hat. Zu Frage 1a.: Angaben zur überbetrieblichen Organisation bzw. Zusammenschluss mehrerer Betriebe werden statistisch nicht erfasst. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.  6. Wie hoch sind die Haushaltsausgaben der Bundesregierung für das Programm „Erfolgsfaktor Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“ seit 2010 gewesen (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ unterstützt die Initiativen der Bundesregierung für eine familienfreundliche Arbeitswelt und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist inhaltlich mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ und dem dazugehörigen Unternehmensnetzwerk eng verknüpft. Das Förderprogramm leistet in Ergänzung zu den Förderangeboten der Länder einen zusätzlichen Impuls für den Ausbau der betrieblichen und betrieblich unterstützten Kinderbetreuung. Drucksache 19/13781 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Dieses umfasste bisher zwei Programmphasen, von 2012 bis 2015 und von 2015 bis 2017. Die Haushaltsausgaben aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesland sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bundesland Haushaltsausgaben für das Förderprogramm „Betriebliche Kinder betreuung“ nach Haushaltsjahr und Bundesland in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 218.200 737.050 383.500 260.650 171.600 Bayern 193.650 949.000 535.450 264.150 151.850 Berlin 5.050 21.100 Brandenburg 60.900 154.500 62.400 Bremen 5.200 73.300 77.000 Hamburg 800 34.800 Hessen 44.800 156.300 68.200 Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen 111.800 381.100 263.200 249.900 171.500 Nordrhein-Westfalen 265.800 565.500 244.300 330.400 248.050 Rheinland-Pfalz 41.500 280.400 163.700 68.600 40.400 Saarland 13.600 14.800 Sachsen 25.200 68.600 33.600 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein 69.600 174.000 56.000 Thüringen 113.200 62.400 104.800 67.200 Gesamt* 1.032.250 3.628.050 1.892.750 1.356.850 948.700 * Nicht enthalten sind die Ausgaben für die Servicestelle „Betriebliche Kinderbetreuung“.  7. Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation des Programms „Erfolgsfaktor Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“? a) Wenn es keine Evaluation gab, warum nicht? b) Wenn es keine Evaluation gab, plant die Bundesregierung eine Evaluation ? Zu den abgeschlossenen Programmphasen des Förderprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung“ wurden umfangreiche Monitoring-Berichte von der mit der Durchführung des Programms beauftragten Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung erstellt. Die zentralen Ergebnisse lauten: Die Anschubfunktion des Förderprogramms zum Aufbau von Betreuungsangeboten hat sich in der Praxis als nachhaltig bewährt. Die im Rahmen des Förderprogramms neu entstandenen Betreuungsplätze werden in der ganz überwiegenden Zahl auch nach Ablauf der Förderung weitergeführt. Unternehmen, die positive Erfahrungen mit betrieblicher Kinderbetreuung gemacht haben, weiten ihr Angebot aus. Die konkreten Erfahrungen mit betrieblich unterstützter Kinderbetreuung zeigen, dass die Vorteile den Aufwand deutlich überwiegen. In der Praxis fungieren Unternehmen selten als Träger eigener Betreuungseinrichtungen . Ganz überwiegend kooperieren Unternehmen mit erfahrenen Trägern , insbesondere privat-gemeinnützigen und privat-gewerblichen Trägern. Den privaten Trägern kommt bei der Einrichtung von betrieblich unterstützten Betreuungsangeboten eine Schlüsselrolle zu. Sie haben sich aktiv am Förderprogramm beteiligt, um gerade kleine und mittlere Unternehmen vom Nutzen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13781 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. betrieblich unterstützter Betreuungsangebote zu überzeugen und so ihr Geschäftsfeld zu erweitern. Auch kleine und mittlere Unternehmen setzen auf betriebliche Kinderbetreuung . In der Regel kooperieren mehrere Unternehmen zum Zwecke der Kinderbetreuung . Die Einrichtung betrieblich unterstützter Kinderbetreuungsangebote erfordert ein hohes Maß an Engagement von Unternehmen. Neue Betreuungsprojekte haben häufig lange Vorlaufzeiten von der Entscheidung , eine betriebliche Kinderbetreuung einzurichten, bis zum Start der Betreuung . Das Förderprogramm hat dazu beigetragen, v. a. Müttern einen früheren beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit zu erleichtern. Ein Großteil der Arbeitgeber hebt klar hervor, dass die vorgehaltenen Betreuungsmöglichkeiten eine schnellere Rückkehr und eine vollzeit(nahe) Beschäftigung ermöglicht haben . Die abschließende Bewertung durch die Träger im Förderprogramm zeigte eine sehr hohe Zufriedenheit mit dem Programm.  8. Sind der Bundesregierung Faktoren bekannt, die der Gründung einer betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtung entgegenstehen oder Faktoren, die die Gründung einer betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtung fördern? Wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.  9. Wie fördert die Bundesregierung seit dem Ende des Programms „Erfolgsfaktor Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“ im Jahr 2017 betriebliche oder betrieblich unterstützte Kinderbetreuungseinrichtungen? Seit Ablauf der letzten Förderphase am 30. Juni 2017 gab es keine spezifische Förderung betrieblicher Kinderbetreuung durch die Bundesregierung. Im Rahmen des Bundesprogramms „KitaPlus“ (2016 bis 2019) bestehen für die Erweiterung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege früh morgens, spät abends, feiertags am Wochenende und ggf. auch über Nacht Fördermöglichkeiten von Betreuungsangeboten, die sich an den Bedarfen der Familien orientieren. Drucksache 19/13781 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, in der laufenden Legislaturperiode betriebliche und betrieblich unterstützte Kinderbetreuung zu fördern? a) Wann werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt? b) Wie viel sollen die geplanten Maßnahmen im Einzelnen kosten? c) Inwiefern wurden bei der Entscheidung über die geplanten Maßnahmen die bisherigen Erfahrungen von Initiatoren von Betriebskindergärten in die Fördermaßnahmen miteinbezogen? Wenn diese nicht berücksichtigt wurden, warum nicht? d) Wenn keine Maßnahmen geplant sind, wie begründet die Bundesregierung dies? Das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ soll mit erweiterten Fördermöglichkeiten fortgesetzt werden. Die Weiterentwicklung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den vorangegangenen Programmphasen und die aktuellen Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Kernelemente des bisherigen Förderprogramms bleiben erhalten (Betriebskostenzuschuss zu betrieblichen Kinderbetreuungsplätzen in Kitas mit Beteiligung der Unternehmen an den Betriebskosten). Als weitere Module sollen die Einrichtung betrieblicher Großtagespflegestellen, betriebliche Plätze zur Betreuung in Ausnahmefällen sowie Ferienbetreuungsangebote für Grundschulkinder in das Förderprogramm aufgenommen werden. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben im Rahmen der vorangegangenen Programmphasen ein vermehrtes Interesse an diesen Formen der betrieblichen Kinderbetreuung geäußert, die sich passgenau und flexibel auf die Bedürfnisse von Unternehmen dieser Größenordnung zuschneiden lassen. Es wird angestrebt, die Zielgruppe des Programms zu erweitern. Öffentliche Arbeitgeber wie Hochschulen, Kliniken, Stadtverwaltungen etc. sollen (wieder) in die Förderung einbezogen werden. Sie haben für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen besonderen Vorbildcharakter. Zur Programmumsetzung soll eine Servicestelle eingerichtet werden. Diese soll auch eine Beratungsfunktion gegenüber interessierten Unternehmen und Trägern übernehmen. Das neue Programm soll Anfang 2020 starten. Für die Durchführung des Programms sind Bundesmittel in Höhe von 3 Mio. Euro für 2020 im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geplant. Der Regierungsentwurf 2020 liegt dem Parlament zur Beratung vor. Das Programm soll insgesamt ein Volumen von maximal 10 Mio. Euro umfassen und eine Laufzeit von drei Jahren haben. 11. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Beteiligten über das Programm „Erfolgsfaktor Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“ sowie über die Formalitäten zum Aufbau einer betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtung informiert? Die Bundesregierung hat die Zielgruppen des Programms (insbesondere Träger und Unternehmen) sowie die Fachöffentlichkeit und Multiplikatoren umfassend über die Fördermöglichkeiten informiert. Zu den Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zählten u. a. Pressemitteilungen, Newsletter, programmspezifische Broschüren, Programmflyer, Einrichtung eines eigenen Bereichs auf der Webseite erfolgsfaktor-familie.de mit guten Beispielen und einem „Förderlotsen“, der über organisatorische Fragen beim Aufbau einer betrieblichen Kinderbet- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13781 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. reuungseinrichtung informiert, Teilnahme der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung an Fachveranstaltungen, Informationsschreiben an Träger und Unternehmen, Informationsschreiben an die zuständigen Länderministerien. Darüber hinaus wurde bei der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung für alle am Programm Interessierten ein Servicetelefon eingerichtet. 12. Sollen im Rahmen einer Neuauflage des Programms neue Konzepte zur Information umgesetzt werden, und wie sollen diese aussehen? Zur geplanten neuen Förderphase sollen die verschiedenen Zielgruppen des Programms über die erweiterten Fördermöglichkeiten informiert werden. Neben den bewährten Informationsangeboten im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“, sollen dabei insbesondere digitale Informationskanäle genutzt werden. Die Informationen sollen durch die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung erfolgen. Da die öffentliche Ausschreibung für die Servicestelle erst noch erfolgen wird, können konzeptionelle Details z. Zt. noch nicht genannt werden. 13. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass Kinder bei einem Umzug in die Nachbarkommune aufgrund der föderalen Zuständigkeiten ihren Betreuungsplatz mitten im Jahr verlieren? Um allen Kindern von Anfang an gute Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, setzt sich die Bundesregierung intensiv für den Ausbau eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots ein. Während es nach § 24 SGB VIII bereits seit 1996 einen Rechtsanspruch für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt auf den Besuch einer Tageseinrichtung gibt, hat seit dem 1. August 2013 auch jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege . Grundsätzlich sind für die Regelung der Kindertagesbetreuung die Länder und Kommunen zuständig. Die Steuerung des Angebotes, Sicherung der Qualität sowie Vergabe der Kitaplätze erfolgt daher über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland sollten Eltern frühzeitig den Kontakt mit dem jeweils zuständigen örtlichen Jugendamt aufnehmen und ihren Bedarf nach einem Kinderbetreuungsplatz anmelden. Einige Länder haben für solche Übergänge Verträge oder Abkommen untereinander abgeschlossen (Beispiel Berlin/ Brandenburg Staatsvertrag www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/ kindertagesbetreuung/berlin-und-brandenburg/). 14. Ist im Rahmen der Bedarfsabfrage von Kitaplätzen zur Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (sog. Gute-Kita-Gesetz) bekannt geworden, inwieweit Förderbedingungen, die betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen vorschreiben, ein Platzkontingent für betriebsfremde Kinder zur Verfügung zu stellen, Unternehmen davon abhalten , einen Betriebskindergarten zu gründen bzw. zu unterstützen? Wenn ja, wie lauten die Erkenntnisse in den einzelnen Bundesländern? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Drucksache 19/13781 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13781 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13781 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13781 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13781 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13781 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13781 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13781 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13781 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13781 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13781 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.