Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13248 – Situation des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in der Türkei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das im Jahr 397 nach unserer Zeitrechnung von syrisch-orthodoxen Mönchen gegründete Kloster Mor Gabriel bei Mardin im Südosten der Türkei zählt zu den ältesten Klöstern weltweit und stellt ein religiös-kulturelles Zentrum für die Suryoye (Eigenbezeichnung für mehrere christliche Volksgruppen im Mittleren Osten, darunter Aramäer, Assyrer, Chaldäer u.a.) dar. Seit 2008 sieht sich das Kloster einer Flut von Gerichtsverfahren und systematischen Enteignungsprozessen ausgesetzt, die es in seiner Existenz bedrohen. Im Jahr 2011 sprach der Oberste Gerichtshof der Türkei 27,6 Hektar Landfläche dem türkischen Staat zu. Daraufhin zog die Mor-Gabriel-Stiftung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort wurde die Klage auf die Rückübertragung von Kirchengrundstücken acht Jahre später im Mai 2019 wegen „fehlender Unterlagen“ abgewiesen (https://anfdeutsch.com/kultur/egmrweist -klage-von-mor-gabriel-stiftung-ab-11414). Zwischen den Jahren 2013 und 2018 hat die türkische Regierung rund hundert historische Kirchengüter der Suryoye in den Provinzen Diyarbakir und Mardin konfisziert. Im Februar 2018 wurde per Dekret des Staatspräsidenten die Rückgabe eines Teiles der kirchlichen Liegenschaften an die syrisch-orthodoxe Kirche angeordnet. Noch ist die Übertragung aller beschlagnahmten Kirchengüter nicht vollzogen worden. Viele Suryoye befürchten, dass ihr Jahrtausende altes Kulturerbe mit Klöstern und Kirchen aus frühchristlicher Zeit veräußert oder gar in Moscheen umgewandelt werden sollen (h t tp s : / / an f deutsch.com/kultur/egmr-weist-klage-von-mor-gabriel-stiftung-ab-11414). Das Hochplateau Tur Abdin bei Mardin ist die Heimatregion der türkischen Assyrer und Aramäer. Während des Völkermordes an den Armeniern in den Jahren 1915/1916 kamen auch hunderttausende Suryoye ums Leben. Durch den Vertrag von Lausanne im Jahre 1923 wurde den syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei, anders als den jüdischen, armenischen und griechischorthodoxen Gemeinden, kein Minderheitenstatus zugesichert. Der Eigentumserwerb , Bau oder Unterhalt von Kirchengebäuden ist damit mit Schwierigkeiten für die Gemeinden verbunden; die Ausbildung des Priesternachwuchses und der offizielle Unterricht in der aramäischen Sprache sind sogar verboten. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mit rund 150.000 Aramäerinnen und Aramäern bzw. Assyrerinnen und Assyrern heute eine der größten Exil- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13799 19. Wahlperiode 08.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gemeinden (www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2018-05-28/tuerkeigibt -kloester-und-kirchen-aramaeer-zurueck). Viele von ihnen betrachten nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die Kirchen und Köster in der Osttürkei weiterhin als spirituelle Zentren und zeigen sich dementsprechend beunruhigt über die sukzessive Enteignung von Kirchengrundstücken. Rückkehrer aus der Bundesrepublik Deutschland in der Tur Abdin, darunter solche mit deutscher Staatsbürgerschaft, beklagten 2016, von der Deutschen Botschaft trotz der zugespitzten Sicherheitslage angesichts des erneuten Krieges zwischen der türkischen Armee und kurdischen Rebellen in dieser Region allein gelassen zu werden (www.tagesspiegel.de/politik/aramaeer-in-dertuerkei -die-rueckkehrer/12929688.html). Noch vor zehn Jahren war dies nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller anders. Damals verfolgte die deutsche Botschaft die Entwicklungen um das Kloster Mor Gabriel sehr genau , wobei der Kontakt zu türkischen Regierungsstellen als auch zu Vertretern des Klosters regelmäßig gesucht wurde (www.bundestag.de/resource/blob/ 494382/59bc7c46853639a747bf4734f99abe56/Das-Kloster-Mor-Gabrieldata .pdf). Im Jahr 2012 beschloss der Deutsche Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten dafür einzusetzen, dass die türkische Regierung die Existenzgrundlage des Klosters Mor Gabriel sichert (Bundestagsdrucksache 17/9185; www.evangelisch.de/inhalte/3674/15-06-2012/bun destag-fordert-weiteren-einsatz-fuer-kloster-mor-gabriel). 1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die generelle Situation von christlichen Suryoye bzw. Assyrerinnen und Assyrern sowie Aramäerinnen und Aramäern in der Türkei? a) Wie viele Assyrer und Aramäer bzw. Suryoye leben nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei, und wie viele davon in der Tur Abdin bei Mardin? Die von den Fragestellern genannten Gruppen werden im Folgenden unter dem Begriff Syriaken (Selbstbezeichnung) zusammengefasst. Nach den Angaben syriakischer Vertreter leben bis zu 30.000 Syriaken in der Türkei, davon geschätzt 3.000 bis 4.000 in der historischen Region Tur Abdin. b) Inwieweit bestehen für Assyrer und Aramäer Einschränkungen bei der freien Auslebung ihrer Religion oder dem Gebrauch und der Lehre der aramäischen Sprache? Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen keine Einschränkungen bei der individuellen Religionsausübung. Es bestehen jedoch Einschränkungen bei der kollektiven Religionsfreiheit: Die syriakisch-orthodoxe, die chaldäisch-katholische und weitere in der Türkei vertretene syriakische Konfessionen haben keinen rechtlichen Status, dürfen keine Geistlichen ausbilden und nehmen keinen Einfluss auf den Religionsunterricht in den staatlichen allgemeinbildenden Schulen. Die Abwahl des obligatorischen (sunnitisch-islamischen) Religionsunterrichts ist für syriakische Schüler möglich. Bei dem Gebrauch der syriakischen Sprache (Aramäisch) bestehen seit Anfang der 2000er Jahre keine Einschränkungen mehr. Es besteht allerdings aktuell keine Möglichkeit, an staatlichen allgemeinbildenden Schulen Aramäisch- Unterricht zu nehmen (anders als etwa bei kurdischen Sprachen). Seit 2013 ist die Gründung privater syriakischer Schulen möglich, dies wird aber aktuell von der syriakischen Gemeinschaft in der Türkei nicht aktiv verfolgt. Es werden Sprachkurse von privaten Stiftungen und Vereinen angeboten, sowohl in Tur Abdin als auch in Istanbul, wo heute die überwiegende Mehrheit der türkischen Syriaken zu Hause ist. Drucksache 19/13799 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Inwieweit, und in welcher Form sind der Bundesregierung Drohungen oder Hetze vonseiten der türkischen Regierungspartei AKP und ihr nahestehender Medien, vonseiten anderer Parteien oder durch radikalislamische Gruppierungen gegen Assyrer und Aramäer in der Türkei bekannt (vgl. www.meforum.org/7243/turkey-turns-on-its-christians)? In nationalistischen Medien kommt es wiederholt zu xenophoben, auch christenfeindlichen Äußerungen. Zu Hetze gegen die syriakische Minderheit in der Türkei liegen der Bundesregierung keine gesonderten Erkenntnisse vor. d) Haben sich Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern von Gemeinden bzw. Verbänden von christlichen Suryoye bzw. Assyrerinnen und Assyrern sowie Aramäerinnen und Aramäern in der Bundesrepublik Deutschland getroffen, wenn ja, wann, und welche Informationen wurden der Bundesregierung übermittelt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Im Rahmen ihrer Aufgaben pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Gesprächspartnern. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche etwa im Rahmen von Besuchen , Reisen oder Arbeitsessen wie auch Telefonate. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten besteht nicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu persönlichen Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern von syriakischen Gemeinden und Verbänden in Deutschland gekommen ist. Die folgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. In der laufenden Legislaturperiode fanden folgende Gespräche im Sinne der Fragestellung zur Situation von Syriaken in der Türkei statt: Datum Gesprächspartner Thema des Gesprächs 24.04.2018 BMZ PStS’in Dr. Flachsbarth – Bundesverband der Aramäer in Deutschland Situation der christlichen Minderheit in Syrien und Nachbarländern 11.12.2018 Beauftragter für weltweite Religionsfreiheit Grübel – Daniyel Demir, Vorsitzender des Bundesverbands der Aramäer in Deutschland Lage der Christen in Syrien, im Irak und der Türkei 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Konfiszierungen und Enteignungen von Kirchengrundstücken und Gebäuden assyrischer Christen in der Türkei in den letzten Jahren? a) Wie viele, und welche Grundstücke von welcher Gesamtfläche wurden auf welcher rechtlichen Grundlage konfisziert oder enteignet, und wem wurden diese Grundstücke übertragen? b) Inwieweit, auf welcher rechtlichen Grundlage, und aus welchem Grund wurden wie viele konfiszierte oder enteignete Grundstücke mit welcher Gesamtfläche zwischenzeitlich wieder an Kirchengemeinden oder Stiftungen oder sonstige ursprüngliche Besitzer zurückgegeben? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung befand sich eine Reihe von Liegenschaften seit langer Zeit im Besitz der Einrichtungen der syriakisch-orthodoxen Kirche , darunter der Stiftung des Klosters Mor Gabriel in der Provinz Mardin, war aber nicht als deren Eigentum registriert, da dies zwischen 1936 und 2002 ge- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13799 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. setzlich nicht möglich war. Eigentümer waren vielmehr die jeweiligen syriakischen Dörfer. Mit einem Gebietsreformgesetz von 2012, das 2014 in Kraft trat, wurden einige Provinzstädte zu Großstädten erklärt, darunter auch die Stadt Mardin. Die betreffenden syriakischen Dörfer wurden eingemeindet. Dadurch verloren sie ihren Status als Personen des öffentlichen Rechts und ihr Eigentum fiel an das staatliche Schatzamt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1744 vom 12. Juni 2014 verwiesen. Die Bundesregierung begrüßt, dass seit 2018 ein Teil der von der syriakischen Gemeinde beanspruchten Grundstücke an diese übertragen wurden. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die genaue Anzahl oder die Flächengröße der betroffenen Grundstücke. c) Welche generellen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich der Enteignungen und Konfiszierungen kirchlicher Grundstücke in der Türkei? Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der türkischen Regierung für die Anliegen religiöser Minderheiten ein. Dies betrifft neben Einschränkungen hinsichtlich der kollektiven Ausübung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch Fragen der Rechtspersönlichkeit, der Eigentumsrechte, der Ausbildung von Geistlichen und der Errichtung von Gebetsstätten sowie eines pluralistischen Religionsunterrichts. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich Enteignungsprozessen gegen das Kloster Mor Gabriel, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Türkeipolitik unter Berücksichtigung des ihr mit Bundestagsdrucksache 17/9185 erteilten Auftrages, sich in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten dafür einzusetzen, dass die türkische Regierung die Existenzgrundlage des Klosters Mor Gabriel sichert? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Inwieweit, und wann, und mit welcher Reaktion hat die Bundesregierung die Situation von assyrischen und aramäischen Christinnen und Christen sowie die Enteignung und Konfiszierung kirchlichen Eigentums (einschließlich des Eigentums kirchlicher Stiftungen wie der Mor Gabriel Stiftung ) bislang gegenüber der Türkei angesprochen? Die Bundesregierung verfolgt die Lage religiöser Minderheiten in der Türkei aufmerksam und setzt sich gegenüber der türkischen Seite konsequent für weitere Verbesserungen der Situation religiöser Minderheiten in der Türkei ein. Die deutsche Botschaft Ankara steht im regelmäßigen Kontakt mit den Vertretern des Klosters Mor Gabriel. Der deutsche Botschafter hat das Kloster zuletzt am 5. November 2018 zusammen mit seinem französischen Kollegen besucht. Drucksache 19/13799 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Haben sich Verbände oder Gemeinden von Suryoye bzw. Assyrern und Aramäern in der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Konfiszierung kirchlichen Eigentums in der Türkei an die Bundesregierung gewandt, und wenn ja, inwieweit ist die Bundesregierung auf deren Sorgen und Forderungen eingegangen? Die Bundesregierung steht mit Vertretern der christlichen Gemeinschaften in der Türkei und in Deutschland in Kontakt, darunter auch mit der syriakischorthodoxen Kirche. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in der Türkei, auch mit Blick auf die Eigentumsübertragungen kirchlicher Grundstücke mit großer Aufmerksamkeit. Forderungen im Sinne der Fragestellung an die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode sind nicht bekannt. 6. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Konfiszierung und Enteignung von kirchlichen Grundstücken und Gebäuden in der Türkei eine Gefahr für das Recht auf freie Ausübung des Glaubens der assyrischen und aramäischen Christen und generell die weitere Existenz assyrisch-aramäischer Kultur in der Türkei? Die Türkei erkennt unter dem Lausanner Vertrag von 1923, der „nicht muslimischen Minderheiten“ bestimmte Rechte gewährt, die griechisch-orthodoxe, armenische und jüdische Minderheit als religiöse Minderheiten an. Die historische Nichtanerkennung der syriakisch-orthodoxen Kirche hat zur Folge, dass sie als Religionsgemeinschaft nicht dieselben Rechte genießt, die den anerkannten religiösen Minderheiten zugestanden werden. Die EU mahnt in ihrem Fortschrittsbericht vom Mai 2019 eine weitere Anpassung der türkischen Gesetze und ihrer Auslegung an EGMR-Urteile und Standards des Europarats sowie der EU an. Dies betrifft auch die Eigentumsrechte und Rechtspersönlichkeit nicht-muslimischer Minderheiten. Die individuelle Religionsausübung ist gleichwohl in der Türkei frei möglich. 7. Wie viele Suryoye bzw. Assyrer und Aramäer aus der Türkei haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt, und in wie vielen Fällen wurde diesem Antrag stattgegeben bzw. ein Schutzstatus gewährt (bitte nach Jahren und Schutzstatus aufgliedern)? Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Assyrer und Aramäer statistisch gesondert erfasst. Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Asylanträge von Assyrern und Aramäern aus der Türkei (Erst-/Folgeanträge) Assyrer Aramäer 2014 – 3 2015 – 1 2016 – 15 2017 1 5 2018 – 16 01.01–31.08 2019 – 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13799 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Aramäer EntscheidungenInsgesamt darunter: Anerkennung als Asylberechtigter (Art. 16a GG u. Fam.Asyl) Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG Abschiebungsverbot gem. § 60 V/VII Aufenth G 2014 – – – – – 2015 2 – – – 1 2016 4 2 1 – – 2017 16 1 2 1 4 2018 16 – 3 – – 01.01–31.08. 2019 3 – – – 1 Assyrer EntscheidungenInsgesamt darunter: Anerkennung als Asylberechtigter (Art. 16a GG u. Fam.Asyl) Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Subsidiärer Schutz gem. § 4 I AsylG Abschiebungsverbot gem. § 60 V/VII Aufenth G 2014 1 – 1 – – 2015 – – – – – 2016 – – – – – 2017 5 – – 3 – 2018 – – – – – 01.01–31.08. 2019 – – – – – Drucksache 19/13799 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.