Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13311 – Beratungsunternehmen des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die BwConsulting GmbH befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes ; beteiligungsführendes Haus ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Mit dem Unternehmen und seinen 124 Mitarbeitern (Stand 2017, vgl. Beteiligungsbericht des Bundes 2018, S. 105) steht dem BMVg ein eigenständiges , privatwirtschaftlich organisiertes Beratungsunternehmen direkt zur Seite. Presseberichten (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/so-viel-rat-ist-teuerdie -hinterlassenschaft-von-frau-von-der-leyen-ist-skandaloes/24692276.html) ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium in den Jahren 2015 und 2016 mindestens 200 Mio. Euro für Beratungs- und Unterstützungsleistungen ausgegeben hat. Die 53,1 prozentige Beteiligung des Bundes an der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH wird, ausweislich des Beteiligungsberichts 2018 (S. 63), durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geführt. Gegenstand des Unternehmens ist die Investitions- und Modernisierungsberatung der öffentlichen Hand und Dritter (vgl. a. a. O.). Unter „II. Geschäftsentwicklung“ heißt es zur PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Beteiligungsbericht 2018: „Die PD steht als Beratungsunternehmen in spürbarem Wettbewerb mit anderen Beratern. Hierzu gehören neben großen internationalen Wirtschaftsprüfungs - und Strategieberatungsgesellschaften viele kleinere Berater. Da diese Berater – im Gegensatz zur PD – neben der öffentlichen Hand auch private Unternehmen beraten können, ist ihr Marktpotenzial deutlich höher. (…)“. Der in Berlin erscheinende „Tagesspiegel“ berichtet, die Bundesregierung habe im ersten Halbjahr 2019 mindestens 333 Mio. Euro für externe Berater ausgegeben (www.tagesspiegel.de/politik/berateraffaere-im-verteidigungsmi nisterium-was-von-der-leyen-ihrer-nachfolgerin-hinterlaesst/24886106.html). Den höchsten Bedarf an externer Beratung hatten demnach das CDU-geführte Bundesministerium der Verteidigung mit 155 Mio. Euro. Ebenfalls hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf hatten das CSU-geführte Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie das CSU-geführte Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.tagesspiegel.de/politik/ vor-allem-seehofer-und-scheuer-bundesregierung-gibt-mehr-als-178-millio nen-euro-fuer-berater-aus/24689118.html). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13804 19. Wahlperiode 08.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Hält es die Bundesregierung, angesichts des finanziellen Umfangs der Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen, für notwendig , eine einheitliche Definition des Begriffs „Beratungs- und Unterstützungsleistung “ vorzunehmen, und wenn ja, welche Parameter würden in die Definition einfließen, bzw. wenn nein, warum nicht? a) Inwiefern wird eine allgemeingültige Regelung derzeit vorangetrieben ? b) Welche Definitionen, Maßstäbe oder Einordnungshilfen werden von den verschiedenen Ressorts derzeit genutzt, wenn auf Anfragen zu „Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ Angaben gemacht werden müssen (bitte nach Bundesministerien getrennt ausweisen)? Die Mehrzahl der Bundesministerien verwendet die in der Anlage 1 beigefügte Definition des Begriffs „externe Beratungsleistungen“, die auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. Juni 2006 zurückgeht . Diese Definition liegt auch dieser Antwort der Bundesregierung zugrunde und wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowohl bei den von ihm federführend betreuten Abfragen im Zusammenhang mit einschlägigen parlamentarischen Anfragen als auch bei dem Beraterbericht zugrunde gelegt, den das BMF jährlich erstellt. Demgegenüber wird von einzelnen Ressorts ein weitergehender Begriff verwendet, der auch „externe Unterstützungsleistungen “ einschließt. Angesichts der Ressorthoheit und der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Beratungs- und Unterstützungsbedarfe ist nicht beabsichtigt, eine einheitliche Definition des Begriffs „Beratungs- und Unterstützungsleistung“ für die Bundesregierung vorzunehmen. Hingewiesen sei darauf, dass der Begriff „Beratungs- und Unterstützungsleistung“ in dieser Form weder haushaltsrechtlich noch haushaltswirtschaftlich gebräuchlich und daher auch nicht allgemeingültig näher definiert ist, weshalb von einer Heterogenität der Antwortbeiträge der Ressorts ausgegangen werden muss und nicht von einer ressortübergreifenden Vergleichbarkeit ausgegangen werden kann. Deshalb und wegen der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit können Unsicherheiten bzw. Doppelungen beim Ergebnis der Ressortabfrage nicht ausgeschlossen werden. Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 15 und 17: Die Fragesteller definieren nicht, was sie unter Beratungsunternehmen verstehen , an denen der Bund beteiligt ist. Unter Berücksichtigung der Vorbemerkung der Fragesteller und der gestellten Fragen geht die Bundesregierung davon aus, dass der mutmaßliche Wille der Fragesteller sich nur auf solche Unternehmen bezieht, an denen der Bund unmittelbar beteiligt ist und bei denen die Beratungstätigkeit die Haupttätigkeit des Unternehmens ist und die Tätigkeit des Unternehmens prägt. Die Fragen werden auf der Grundlage der im Rahmen einer Ressortabfrage eingegangenen Meldungen beantwortet.  2. An welchen Beratungsunternehmen ist der Bund mit welchem Anteil beteiligt ? Der Bund ist an den folgenden zwei Beratungsunternehmen beteiligt: BWConsulting GmbH zu 100 Prozent und PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH zu 79,14 Prozent. Drucksache 19/13804 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Welches Bundesministerium ist jeweils beteiligungsführend? Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist Beteiligungsführer bei der BWConsulting GmbH und das BMF bei der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH.  4. Wann wurden die Unternehmensanteile erworben bzw. das Unternehmen gegründet? Die BWConsulting GmbH wurde im Jahre 2000 und die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Jahre 2008 gegründet, wobei der Bund bei beiden Gesellschaften zunächst Alleingesellschafter war. Die BWConsulting GmbH hieß zunächst Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Vertrieb mbH, während die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH unter der Firma ÖPP Deutschland AG gegründet worden ist.  5. Welche Rechtsform weisen die Unternehmen jeweils auf? Bei beiden Beratungsunternehmen des Bundes handelt es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung.  6. In welchen Politikbereichen sind die Unternehmen jeweils schwerpunktmäßig tätig? Die BWConsulting GmbH ist die Inhouse-Beratung im Geschäftsbereich des BMVg. Sie berät mit methodischen sowie fachlichen Kompetenzen Ministerium , Streitkräfte und Verwaltung dabei, Veränderungen zu ermöglichen und eine nachhaltige Weiterentwicklung des Ressorts zu fördern. Unternehmensgegenstand der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH ist die Investitions- und Modernisierungsberatung der öffentlichen Hand, ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die die Voraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers i. S. d. § 99 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in seiner jeweils gültigen Fassung erfüllen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen. Durch diese Leistungen sollen die öffentlichen Stellen unterstützt werden, ihre Investitionsund Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Überdies ist die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH Kompetenzzentrum für langfristige Kooperationsmodelle sowohl der öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen als auch zwischen öffentlichen Verwaltungen sowie für die Weiterentwicklung ihrer Grundlagen und Anwendungsbereiche.  7. Welches Unternehmen wurde von welcher Organisationseinheit im Geschäftsbereich der jeweiligen Bundesministerien in den Jahren 2016 bis 2018 mit welcher Beratungs- oder Unterstützungsleistung beauftragt? a) Fand eine Ausschreibung statt? b) Wie hoch war das jeweilige Auftragsvolumen? c) Wurden Unteraufträge vergeben, und wenn ja, wer waren die jeweiligen Auftragnehmer? Zur Beantwortung wird auf die beigefügten Anlagen 2 und 3 verwiesen. In Bezug auf die zweite Teilfrage von Frage 7 c) wird darauf hingewiesen, dass es sich in allen Fällen, in denen das betreffende Beratungsunternehmen des Bun- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13804 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. des Unteraufträge erteilt hat, bei den Unterauftragnehmern um Unternehmen handelt, an denen der Bund nicht beteiligt ist. Bei der Beantwortung dieser Teilfrage muss die Bundesregierung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu parlamentarischen Anfragen einerseits das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das durch Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) geschützte Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser ausschließlich privaten Unterauftragnehmer wahren und andererseits dem Informationsrecht des Deutschen Bundestages nachkommen . Zur Wahrung der genannten Grundrechte ist eine offene Auskunftserteilung , die auch die Namen der Unterauftragnehmer einschließt, nicht möglich. Nach Abwägung der Interessen der betroffenen Grundrechtsträger und des Informationsinteresses der Abgeordneten hat sich die Bundesregierung zwecks Herstellung praktischer Konkordanz dazu entschlossen, die Angaben zu den Unterauftragnehmern der BWConsulting GmbH und der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH dem Bundestag über dessen Geheimschutzstelle zuzuleiten . Eine Einholung der Einwilligung der Unterauftragnehmer in eine offene Auskunftserteilung war in der vorgegebenen Frist nicht möglich und es wäre ungewiss gewesen, ob alle Unterauftragnehmer ihre Einwilligung erteilt hätten. Ein weiterer Vorgang zu Aufträgen, der vom Fachressort förmlich als „VS – Geheim“ eingestuft wurde, wird dem Deutschen Bundestag über die Geheimschutzstelle zugeleitet.* Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Aufträge an die BWConsulting GmbH nach folgendem Verfahren vergeben werden: Basierend auf einer amtsinternen Bedarfsabfrage werden die potenziellen Beratungsprojekte der BwConsulting GmbH priorisiert. Anschließend entscheidet die Leitung des BMVg über die Reihung des Projektportfolios der BwConsulting GmbH. Sodann werden die Projekte entsprechend dieser Entscheidung durch das amtsseitige, ministerielle Auftragsmanagement beauftragt. Als Inhouse-Gesellschaft wird die BwConsulting ohne Vergabeverfahren beauftragt . Der BwConsulting GmbH wird ein Jahresbudget zugewiesen, welches sich aus dem realisierbaren Projektportfolio ergibt. 2017 IST: 17,9 Mio. Euro 2018 IST: 22,5 Mio. Euro 2019 Soll: 28,8 Mio. Euro. Aus dem beschriebenen Verfahren erklärt sich, dass in Anlage 2 bei Aufträgen an die BwConsulting GmbH keine Auftragsvolumina genannt sind.  8. Werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen grundsätzlich zunächst bei Unternehmen angefragt, die ganz oder teilweise im Eigentum des Bundes stehen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung fragt nicht immer zunächst bei Beratungsunternehmen an, an denen der Bund beteiligt ist, wenn sie Aufträge für Beratungs- und Unterstützungsleistungen vergibt. Entscheidend für die Beauftragung solcher Leistungen sind neben Fragen der Wirtschaftlichkeit der jeweilige Auftragsgegenstand und Beratungsbedarf einerseits und andererseits die Qualifikationen und Erfahrungen der nach ihrem Leistungsspektrum in Betracht kommenden Beratungsunternehmen . Das ist im Einzelfall zu beurteilen. Sofern es sich um eine * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Drucksache 19/13804 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Beratungs- und Unterstützungsleistung aus dem Leistungsportfolio eines Beratungsunternehmens des Bundes handelt, wird von einigen Bundesministerien grundsätzlich zuerst bei diesem Unternehmen die Anfrage gestellt.  9. Über wie viele Mitarbeiter verfügen die Unternehmen aktuell jeweils? Zum Stichtag 31. August 2019 waren bei der BWConsulting GmbH 202 und bei der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 254 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten ) beschäftigt. 10. Wie hoch sind die Personalkosten der Unternehmen jeweils? Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Personalkosten bei der BWConsulting GmbH 13,95 Mio. Euro und bei der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH 13,57 Mio. Euro. 11. In welcher Höhe erwirtschafteten die Unternehmen jeweils in den Jahren von 2016 bis 2018 Gewinne bzw. Verluste? a) Wurden diese Gewinne an den Bundeshaushalt abgeführt, und wenn ja, in welcher Haushaltsstelle wurden sie vereinnahmt, bzw. wenn nein, warum nicht (bitte nach Unternehmen und Jahresscheiben aufschlüsseln )? b) Wie hoch waren die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an die jeweiligen Unternehmen, mit welcher Begründung wurden sie gewährt und aus welchen Haushaltsstellen finanziert (bitte nach Unternehmen und Jahresscheiben aufschlüsseln)? Die Antworten ergeben sich aus den beiden nachfolgenden Tabellen nebst den ergänzenden Erläuterungen. BW Consulting GmbH Alle Angaben in Euro 2016 2017 2018 Jahresergebnis 83.860,34 77.047,85 58.813,24 Gewinnausschüt tung insgesamt 0 0 0 Zuwendungen 0 0 0 PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH Alle Angaben in Euro 2016 2017 2018 Jahresergebnis 1.323.552,22 2.838.302,36 3.858.143,31 Gewinnausschüt tung insgesamt 635.159,76 Der auf den Bund entfallende Gewinnanteil floss abzüglich Kapitalertragsteuer an Epl. 60, Kapitel 6002, Titel 121 01 764.350,27 Der auf den Bund entfallende Gewinnanteil floss abzüglich Kapitalertragsteuer an Epl. 60, Kapitel 6002, Titel 121 01 1.052.047,77 Die Abführung an den Bundeshaushalt ist noch nicht erfolgt. Im Übrigen gilt das zu den Vorjahren Geschriebene. Zuwendungen 0 0 0 Die Gewinne in den Jahren 2016 bis 2018 wurden bei der BWConsulting GmbH vollständig nicht und bei der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13804 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. teilweise nicht ausgeschüttet, sondern zur Stärkung der Eigenkapitalbasis thesauriert. 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Wettbewerbssituation der Unternehmen? Die BwConsulting steht nicht im direkten Wettbewerb zu anderen Beratungsunternehmen . Als Inhouse-Gesellschaft des Ressorts BMVg ist die BwConsulting , zugeschnitten auf den Kunden Bundeswehr, die Beratung „von der öffentlichen Hand, für die öffentliche Hand“. Als Inhouse-Gesellschaft kann die BwConsulting ohne Vergabeverfahren kurzfristig und projektbasiert für das Ressort BMVg eingesetzt werden. Die Fokussierung auf die Bundeswehr als einzigen Kunden führt zu einem besseren Verständnis des Kunden und macht die Kundenakquise obsolet. Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH steht im teilweise direkten Wettbewerb zu einer Vielzahl von Beratungsunternehmen. Sie nimmt hier eine Sonderstellung dadurch ein, dass sie ausschließlich öffentliche Auftraggeber berät und unterstützt. 13. Welche Strategie im Hinblick auf die nachfolgenden Aspekte verfolgt die Bundesregierung bei ihrer Beteiligung an den Unternehmen. a) Kapazität der Beratungs- und Unterstützungsleistungen der jeweiligen Unternehmen, b) Gewinn und Abführungen an den Bundeshaushalt, c) Personalgewinnung? BWConsuling GmbH: a) Im Leistungsfokus der BwConsulting, der über einen Geschäftsbesorgungsvertrag geregelt ist, steht die Beratung mit methodischer und fachlicher Expertise in für die Leitung des BMVg strategisch relevanten Projekten. Dabei fokussiert BwConsulting auf drei Beratungsfelder: Strategie & Steuerung, Prozesse & Organisation sowie Projektmanagement. Die in diesem fachlichen Rahmen seitens der BwConsulting GmbH vorgehaltene Beratungskapazität orientiert sich am durchschnittlichen Bedarf. Bei der jährlichen Portfolioermittlung ergibt sich regelmäßig ein Nachfrageüberhang. b) Die Gewinne der Gesellschaft werden zur Stärkung der Eigenkapitalbasis thesauriert. c) Die BwConsulting verantwortet als rechtlich unabhängiges Unternehmen die Personalgewinnung eigenständig. Zustimmungsvorbehalte bestehen bei der Überschreitung von Jahresgehaltsgrenzen. PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH: a) Die PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH ist gehalten, ihre Beratungsund Unterstützungskapazität entsprechend der Nachfrage nach Ihren diesbezüglichen Leistungen auszurichten. b) Die PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH ist ein Wirtschaftsunternehmen und als solches gewinnorientiert. Hierbei liegt für den Bund zusammen mit seinen 91 öffentlichen direkten und indirekten Mitgesellschaftern nicht die Gewinnmaximierung im Vordergrund, sondern die Sicherstellung solider finanzieller Verhältnisse. Ein „Vorhalten“ von Kapazitäten ohne dass ein unmittelbarer Bedarf besteht, ist nicht vorgesehen und würde der wirtschaftlichen Ausrichtung des Unternehmens widersprechen. Drucksache 19/13804 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Die hierbei erzielten Gewinne sollen einerseits durch die Bildung von Rücklagen die Unternehmenssituation stabilisieren und auch als Rendite für das in dem Unternehmen gebundene öffentliche Kapital dienen. 14. Worin liegt jeweils einzeln das unabweisbare Bundesinteresse an der Beteiligung begründet (bitte je Unternehmen einzeln ausweisen)? BW Consulting GmbH: Die BwConsulting GmbH konzentriert sich als organisationsprivatisierter Bestandteil (Inhouse-Gesellschaft) des Geschäftsbereiches BMVg auf die Unterstützung des BMVg bei der Projektarbeit durch Beratung. Das fachliche Knowhow der Gesellschaft wird geprägt durch das Zusammenwirken von Unternehmensberatern , Praktikern aus der Wirtschaft, Soldaten und Beamten. Es ist auf die Bedürfnisse der Bundeswehr zugeschnitten und am Markt in dieser spezifischen Zusammensetzung nicht erhältlich. PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH: Der Bund strebt in einer Vielzahl von Bereichen eine Verbesserung der staatlichen Leistungen an. Hierbei ist er oftmals auf die Unterstützung externer Berater angewiesen. Mit der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH entsteht eine interne Beratungskapazität, die auf verschiedenen staatlichen Ebenen beratend und unterstützend tätig ist und die Erfahrungen aus anderen öffentlichen Projekten unmittelbar ihren Kunden zu Verfügung stellt. Diese Stärkung des „internen Know-how“ reduziert die Abhängigkeit von externen Beratern und stärkt die Unabhängigkeit der Aufgabenerledigung der Verwaltung. 15. Ist mit der Beteiligung des Bundes an den Unternehmen ein Vorteil im Hinblick auf die Preisgestaltung oder auf die zur Verfügung stehenden Beratungskapazitäten verbunden? BWConsulting GmbH: Die Vorteile für den Bund, die sich aus der Beauftragung der BWConsulting GmbH als Inhouse-Gesellschaft ergeben, liegen zum einen in der aufwandsarmen Beauftragung und fachlich passgenauen Verfügbarkeit der Beratungskapazität und zum anderen in der Kenntnis der amtsinternen Abläufe und Strukturen seitens der Berater. Letzteres verkürzt die Einarbeitungszeit und damit die Beraterstunden in einer Beauftragung. Die Wirtschaftlichkeit wird anhand der drei Unternehmenskennzahlen Beraterquote, fakturierbarer Anteil und Tagessatz nachgehalten. Darüber hinaus gibt es neben einem monatlichen Berichtswesen auch einen regelmäßigen Austausch mit dem Gesellschafter. PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH: Die Preisgestaltung der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH ist in einer zwischen ihr und 92 mittelbaren und unmittelbaren den Gesellschaftern (u. a. dem Bund) geschlossenen Vereinbarung festgelegt. Diese Bindung an feste Preise ermöglicht es den Kunden der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH, die Kosten der Inanspruchnahme der Leistungen des Unternehmens belastbar einzuschätzen. Zudem ist die PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH gehalten , vorrangig den Leistungsanfragen ihrer Gesellschafter nachzukommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13804 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Wie verläuft organisatorisch der Abwägungs- und Entscheidungsprozess innerhalb der Bundesregierung zur Verwendung von durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mitteln für den Erwerb von Unternehmensanteilen bzw. die Gründung von Unternehmen exemplarisch ? Das Ressort, das eine Gesellschaft gründen oder Anteile an einem bestehenden Unternehmen erwerben will, prüft unter Beteiligung seines Beauftragten für den Haushalt das Vorliegen der Kriterien nach § 65 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere ob das wichtige Bundesinteresse vorliegt und sich der vom Bund angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt, § 65 Absatz 1 Nummer 1 BHO. Kommt das Ressort zu dem Schluss, dass alle Voraussetzungen nach § 65 BHO für die Neugründung oder die Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen erfüllt sind, stellt das Ressort beim BMF einen Antrag nach § 65 BHO. In diesem Antrag werden alle maßgeblichen Sachverhalte und das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 65 BHO dargelegt. Das BMF prüft den Antrag in seiner Funktion als Etat- und Vermögensminister dahingehend, ob das Ressort das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 65 BHO ausreichend dargestellt und belegt hat. Wenn dies der Fall ist, wird die Einwilligung nach § 65 BHO erteilt. 17. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Beteiligungen an den Beratungsunternehmen ganz oder teilweise zu veräußern, und wenn ja, wie sieht der jeweilige Zeitplan hierfür aus? BWConsulting GmbH: Eine Veräußerung der Beteiligung an der BwConsulting GmbH ist derzeit nicht geplant. PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH: Der Bund strebt bei der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH einen Anteil von 40 Prozent am Stammkapital an. Die diese Beteiligungsquote übersteigenden Geschäftsanteile bietet der Bund anderen öffentlichen Auftraggebern zum Erwerb an. Ein Zeitplan ist nicht festgelegt, da nur ein Erwerb durch öffentliche Auftraggeber in Frage kommt und ein solcher i. d. R. nur erfolgt, wenn diese unmittelbaren Bedarf an den Leistungen der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH haben. Seit Anfang 2017 konnte so der Anteil des Bundes von 99,6 Prozent auf unter 80 Prozent reduziert werden. 18. Wie hoch war die Auslastung der Berater der BwConsulting in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bitte jeweils nach Jahresscheiben ausweisen)? Die Kapazität der BwConsulting GmbH nutzt die Bundeswehr komplett aus. Es besteht ein Nachfrageüberhang seitens des BMVg. Nach der Umfirmierung in die BwConsulting GmbH im Januar 2017 und der damit einhergehenden Neuausrichtung der Gesellschaft erfolgte die konsistente systematische Erhebung der Auslastung erstmals für das Jahr 2018. Die Auslastung in dem Jahr 2018 belief sich auf ca. 80,68 Prozent Die BwConsulting GmbH hat mit dem BMVg eine projektbasierte Zielauslastung der Berater von 80 Prozent vereinbart, was im oberen Korridor externer Beratungshäuser liegt. Die aktuelle Auslastung für den Zeitraum Januar 2019 bis Juni 2019 beläuft sich auf 80,72 Prozent. Drucksache 19/13804 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wie viele Consultants waren in den Jahren jeweils beschäftigt, und wie viele abgerechnete Personentage im jeweiligen Jahr pro Consultant konnten erzielt werden? Im Jahr 2018 sind bei durchschnittlich 107 Beratern (Vollzeitäquivalente) insgesamt 18.199 Personentage angefallen. Das entspricht im Durchschnitt 170 Personentage pro Berater. Die tatsächlich verfügbaren Personentage pro Berater betrugen im Jahr 2018 durchschnittlich 211 Personentage. b) Was haben die Mitarbeiter in den Zeiten getan, als sie nicht gebucht wurden? Die projektfreien Zeiten der Berater werden unter anderem genutzt für die Weiterbildung, das Recruiting sowie für die Teilnahme an internen Projekten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13804 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13804 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13804 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13804 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13804 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13804 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13804 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.