Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Verena Hartmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13501 – Hintergründe der Abschaffung der Meldepflicht für Druse bei Pferden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei der Druse (Adenitis equorum/Coryza contagiosa equorum/Lymphadenitis equorum) handelt es sich um eine hochansteckende und schmerzhafte Erkrankung der oberen Atemwege von Pferden, welche durch das Bakterium Streptococcus equi subsp. Equi hervorgerufen wird (vgl. Moschos, A., 2017, Diagnostic Update – Druse. Zuletzt abgerufen am 14. August 2019, www.idexx.de/ f i l e s / d r u s e - d e - d e . p d f ). Zu den klinischen Symptomen gehören (grünlich-)gelber Nasenfluss, Fieber (bis 40,0 – 41,5°C), Appetitlosigkeit, Schläfrigkeit, Husten und Schwellung der Lymphknoten im Kopfbereich. Das Zielorgan der Druse-Bakterien sind die Lymphknoten, die sich als Reaktion auf den Erreger mit Eiter füllen (vgl. www.pferd.vetmed.uni-muenchen.de/ inneremedizin-reproduktion/aktuelles/info-zur-druse-erkrankung/index.html). Dabei können die Lymphknoten so stark vergrößert werden, dass der Kehlkopf und die Luftröhre verengt werden und es zu Atemnot kommen kann. Nach einer gewissen Zeit platzen die geschwollenen Lymphknoten auf und der stark erregerhaltige Eiter entleert sich. Übertragen wird der Erreger hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion, aber auch durch kontaminiertes Futter, Wasser, Einstreu oder Kleidung (vgl. www.wir-sind-tierarzt.de/2015/10/drusebeim -pferd-uebersicht/). Nach der Eröffnung der Lymphknoten und der Eiterentleerung genesen die erkrankten Pferde i. d. R. innerhalb von zwei Wochen. Aber auch nach der Krankheit können die Tiere noch wochenlang infektiös sein, In besonders schweren Fällen kann Druse zum Tod des Pferdes führen (vgl. www.tsk-sachsen.de/index.php/tiergesundheitsdienste/pferdegesundheit/ veroeffentlichungenpferde/155-die-druse-eine-hoch-ansteckende-pferdeerkran kung). Bei etwa 10 bis 20 Prozent der erkrankten Pferde soll der Erreger durch das Immunsystem nicht vollständig eliminiert sein. Diese sogenannten Dauerausscheider scheiden die Erreger in Abständen sogar über Jahre aus, obwohl sie klinisch gesund erscheinen, und gefährden damit massiv andere unbetroffene Pferde (vgl. www.pferd.vetmed.uni-muenchen.de/inneremedizin-repro duktion/aktuelles/info-zur-druse-erkrankung/index.html). Der Ausbruch von Druse in einem Stall kann mit großen wirtschaftlichen Schäden verbunden sein, da die Pferde bis zu einem Jahr in Quarantäne stehen müssen, wenn eine Weitergabe der Bakterien an unbetroffene Pferde ausgeschlossen werden soll (vgl. https://cordis.europa.eu/news/rcn/31415/de). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13814 19. Wahlperiode 08.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 4. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In den USA wurde in 2016 ein Fall bekannt, bei dem eine 71-jährige Frau sich mit der Krankheit infiziert hatte und an den Folgen verstarb. Dieser Fall ist ein Indikator dafür, dass es sich bei der Druse-Erkrankung um eine Zoonose handelt (vgl. Kawakami, V. & Rietberg, K. & Lipton, B. & Eckmann, K. & Watkins , M. & Oltean, H. & Kay, M. & Rothschild, C. & Kobayashi, M. & Van Beneden, C. & Duchin, J., 2015, Fatal Infection Associated with Equine Exposure — King County, Washington, 2016. Morbidity and Mortality Weekly Report (MMWR). Zuletzt abgerufen am 27. August 2019, www.cdc.gov/ mmwr/volumes/65/wr/mm6530a5.htm?s_cid=mm6530a5_e). Die Meldepflicht bei Tierkrankheiten soll gewährleisten, dass es einen ständigen Überblick über die aktuelle Verbreitungssituation der Tierkrankheiten in Deutschland gibt. In Deutschland herrschte bis zum Jahr 2011 Meldepflicht für die Druse, sie gehört seitdem aber nicht mehr zu den meldepflichtigen Tierkrankheiten (www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ MeldepflichtigeTierseuchen.html). Gemäß Tiergesundheitsgesetz ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) allerdings dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erlangung einer umfassenden Übersicht über Vorkommen und Ausbreitung anderer als anzeigepflichtiger Tierseuchen Meldungen über Auftreten, Verlauf und Häufigkeit von Tierseuchen oder den Nachweis von deren Erreger vorzuschreiben , das Meldeverfahren zu regeln und den Kreis der Meldepflichtigen zu bestimmen (§ 26, Absatz 3 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG)). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aktuelle Grundlage für die Meldepflicht von Tierkrankheiten ist die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in der Bekanntmachung der Neufassung vom 11. Februar 2011 (BGBl. I S. 252) in geltender Fassung. Danach bestehen für die Pferdekrankheiten Druse (Streptococcus equi) und Herpes (equine Herpesvirusinfektion) keine Meldepflichten; auch vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung bestand weder für Druse noch für Herpes eine Meldepflicht.  1. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Todesfälle bei Pferden durch Druse (bitte jeweils mit Jahreszahl und Bundesland angeben)?  2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der jährlichen Druse-Erkrankungen bei Pferden (bitte jeweils mit Jahreszahl und Bundesland angeben)?  3. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Anzahl der in Deutschland an Druse erkrankten Pferde, die Dauerausscheider bleiben?  4. Aus welchen Gründen wurde die Meldepflicht für Druse und Herpes bei Pferden abgeschafft? Aufgrund des Sachzusammenhang werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet : Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den in den Fragen 1 bis 3 erbetenen Zahlen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 19/13814 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Was ist von Seiten der Bundesregierung bezüglich der erneuten Einführung einer Meldepflicht für Druse und Herpes bei Pferden geplant, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass beide Krankheiten hochgradig ansteckend sind und mit erheblichen Folgen für die betroffenen Pferde einhergehen? Eine Einführung einer Meldepflicht für Druse und Herpes bei Pferden ist seitens der Bundesregierung nicht geplant. Die Meldepflicht ist für solche Tierkrankheiten eingeführt worden, die praktische Bedeutung gewinnen können, gut zu diagnostizieren sind und mit geeigneten, ggf. auch staatlichen Maßnahmen bekämpft werden können. Es ist bekannt, dass sowohl Druse als auch Herpes bei Einhufern in Deutschland vorkommen; mit einer Einführung einer Meldepflicht wäre kein wesentlicher Erkenntnisgewinn insbesondere zur epidemiologischen Situation verbunden.  6. Welche Verbände und Organisationen waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beratung über die Abschaffung der Meldepflicht für Druse und Herpes involviert? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Wie bewertet die Bundesregierung die aktive Immunisierung (Impfung) von Pferden gegen Druse und welche Empfehlungen hat die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft diesbezüglich für Pferdehalter? In Deutschland ist derzeit ein Druse-Impfstoff zur intralabialen Anwendung beim Pferd zugelassen. In der aktuellen Impfleitlinie für Pferde empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin beim Friedrich-Loeffler-Institut die Impfung gegen Druse aufgrund der kurzen Dauer der Immunität (drei Monate ) und des hohen Risikos von Nebenwirkungen allenfalls als Notimpfung in akuten Seuchengeschehen. Als Prophylaxe nicht akut infektionsgefährdeter Tiere wird die Impfung nicht empfohlen.  8. Welche Forschungen sind von Seiten der Bundesregierung bezüglich der aktiven Immunisierung (Impfung) von Pferden gegen Druse geplant? Von Seiten der Bundesregierung sind keine Forschungen geplant; ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Schweizer Melde- und Informationsplattform Equinella, welche als freiwilliges Meldesystem für infektiöse Pferdekrankheiten fungiert (vgl. www.equinella.ch/home/)? Inwiefern wäre nach Meinung der Bundesregierung ein ähnliches Meldesystem für Deutschland denkbar beziehungsweise umsetzbar? Informationen zu Ausbrüchen von equinen Herpesvirusinfektionen (EHV-1- Infektion) in Reiterkreisen werden in der Regel schnell verbreitet. Dies führt aber in den seltensten Fällen zu einem veränderten Risikoverhalten. Es wäre vorstellbar, dass interessierte Pferdehalter den Handlungsanweisungen eines freiwilligen, fachlich begleiteten Informations- und Meldesystems eher Folge leisten würden. In das seit November 2013 aktive Equinella-System wurden bis April 2019 insgesamt 622 Berichte auf freiwilliger Basis eingestellt. Die beiden am häufigsten berichteten Symptome waren Fieber ungeklärter Genese Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13814 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. (49,5 Prozent der Berichte) und Atemwegserkrankungen (26,9 Prozent der Berichte ). Druse wurde in 21,4 Prozent der Berichte erwähnt, EHV-1-Infektionen in 15,4 Prozent der Meldungen. Es beteiligten sich 99 Tierärztinnen und Tierärzte , die in 93 Praxen in 16 der 27 Kantone der Schweiz tätig waren. Die Einhufer , welche von den teilnehmenden Praxen nach deren Angaben betreut werden , sollen 65 Prozent der Einhuferpopulation in der Schweiz umfassen (Özcelik et al., 2019; Surveillance of the Swiss equine health: Equinella, a veterinarian-based voluntary reporting system. Tagungsband 26. DACh- Epidemiologietagung „Epidemiologie in der ökologischen Landwirtschaft“, Freising, S. 32). Soweit Initiativen für ein freiwilliges Meldesystem seitens an der Pferdehaltung interessierter Kreise in Deutschland aufkommen, wäre dies aus der Sicht der Bundesregierung denkbar. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß wirtschaftlicher Schäden, die durch Druse entstanden sind? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Druse-Meldepflicht, und welche Bestimmungen gelten auf EU- Ebene bezüglich der Druse-Erkrankung? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zur Meldepflicht von Druse in anderen Mitgliedstaaten vor. Auf EU-Ebene sind keine tiergesundheitlichen Regelungen bezüglich der Druse erlassen worden. 12. Welche Rückschlüsse für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hinsichtlich Druse aus tierschutzrelevanter Sicht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Stall- bzw. Pferdebesitzer derzeit nicht dazu verpflichtet ist, den Ausbruch von Druse und/oder Druse-Dauerausscheider zu melden und dadurch diejenigen Pferde, die noch nicht an der Druse erkrankt sind bzw. deren Halter über den Ausbruch im Stall nicht Bescheid wissen, einem sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind? Auch im Bereich Tierschutz sind keine Regelungen für an Druse erkrankten Pferden, deren Besitzer oder Stallbetreiber geplant. Drucksache 19/13814 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.