Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13459 – Die finanzielle Unterstützung der Türkei durch Deutschland und die Europäische Union V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 15. Juli 2019 haben die Außenminister der EU-Staaten wegen der Erdgaserkundungen Strafmaßnahmen gegen die Türkei beschlossen. So sollen unter anderem EU-Gelder für die Türkei gekürzt und die Verhandlungen über ein Luftverkehrsabkommen eingestellt werden. Die EU-Außenminister forderten die EU-Kommission zudem auf, einen Vorschlag für Finanzsanktionen gegen türkische Verantwortliche zu erarbeiten, die an den Bohrungen beteiligt sind (AFP vom 16. Juli 2019). Die EU will nach Ansicht der Fragesteller mutmaßlich die Türkei mit diesen Strafmaßnahmen dazu bewegen, die Erdgassuche vor Zypern einzustellen. Die Türkei hält den Norden von Zypern seit 1974 besetzt und will sich mit den Bohrungen eigene Anteile am Erdgasgeschäft sichern . Von 2005 bis 2017 hat die Türkei die sogenannten EU-Heranführungs- bzw. Vorbeitrittshilfen in Höhe von ca. 7,3 Mrd. Euro erhalten. Allein von 2015 bis 2017 waren es ca. 1,8 Mrd. Euro. Der Finanzierungsanteil Deutschlands von rund 20 Prozent betrug entsprechend ca. 360 Mio. Euro zwischen 2015 und 2017 (Bundestagsdrucksache 19/4637, Frage 17 ff.). Für Heranführungshilfen für die Türkei im aktuellen IPA-II- Finanzierungszeitraum 2018 bis 2020 werden 1,181 Mrd. Euro veranschlagt, die sich auf die Jahre 2018 bis 2020 wie folgt verteilen: 2018: 387 Mio. Euro; 2019: 395 Mio. Euro und 2020: 399 Mio. Euro (Bundestagsdrucksache 19/4637, Antwort zu Frage 17). Unter anderem soll es nun eine Kürzung der finanziellen EU-Beitrittshilfen für das kommende Jahr von den ca. 400 Mio. auf 250 Mio. Euro geben (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkei-first-warumsich -die-tuerkei-stark-fuehlt/24668432.html). Auch wurde die Europäische Investitionsbank (EIB) aufgefordert, die Konditionen für Finanzhilfen an die Türkei zu überprüfen (AFP vom 16. Juli 2019). Die Höhe der Unterzeichnungen von Kreditverträgen der EIB in der Türkei betrug von 2013 bis 2017 ca. 9,3 Mrd. Euro. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im definierten Zeitraum nicht in Wertpapiere des türkischen Staates investiert. Allerdings machte die KfW Entwicklungsbank in besagtem Zeitraum Zusagen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro und die KfW IPEX-Bank in Deutscher Bundestag Drucksache 19/13843 19. Wahlperiode 09.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 7. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Höhe von ca. 1,6 Mrd. Euro. Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) machte Zusagen in Höhe von etwa 247 Mio. Euro und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) in Höhe von etwa 8,4 Mrd. Euro (Bundestagsdrucksache 19/4637, Antwort zu Frage 22 ff.). Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2018 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen deutscher Unternehmen in Höhe von 20,9 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert. Davon entfielen 10,7 Mrd. Euro auf Einzeldeckungen (635 Geschäfte). Sammeldeckungen machten 10,2 Mrd. Euro aus. Vier der 635 Einzeldeckungen betrafen Rüstungsgeschäfte (U-Boote, Flugzeugbetankungsfahrzeuge, Flughafenschlepper und Trainingsflugzeuge) in Höhe von 1,13 Mrd. Euro (Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 19/2083).  1. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die für das Haushaltsjahr 2017 für die Türkei angesetzten Heranführungshilfen aus IPA II in Höhe von 493 Mio. Euro abgerufen (Bundestagsdrucksache 19/4637, Antwort zu Frage 16), und für welche konkreten Programme bzw. Projekte in welchen Sektoren wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung verwendet? Für das Haushaltsjahr 2017 wurden bisher rund 271,38 Mio Euro abgerufen. Die Abrufung der angesetzten Gesamtmittel hängt von der Verwendung in den jeweiligen Projekten ab, die teilweise einen Umsetzungszeitraum von mehreren Jahren haben oder zeitlich versetzt beginnen. Das Instrument for Pre-Accession Assistance (IPA) 2017 unterstützt die Türkei bei ihrer Beteiligung an Programmen und Einrichtungen der Union und fördert insbesondere den Austausch von Erfahrungen, Wissen und bewährten Verfahren zwischen Studenten, Wissenschaftlern, Forschern, Verwaltungspersonal und Akteuren des privaten Sektors. Im Grundrechtsbereich fördert IPA 2017 die Stärkung der institutionellen Kapazitäten des Nationalen Ausschusses für Menschenrechte und Gleichstellung (NHREI) der Türkei. In Fortsetzung der IPA Sektorprogramme 2014 bis 2016 unterstützt IPA 2017 die Türkei in den Sektoren Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Entwicklung des privaten Sektors in den Bereichen Technologie und Wissenschaft, Aufbau von Kapazitäten); Beschäftigung, Ausbildung und Sozialpolitik; Umwelt und Klimaschutz (Wasser, Abwasser, Abfallwirtschaft, Umwelttechnik und nachhaltige Entwicklung) sowie Verkehr (Nachhaltigkeit und Sicherheit im Verkehr, Umsetzung der Strategie für ein intelligentes Transportsystem, Förderung der Bahnverbindungen zur EU sowie eines nachhaltigen öffentlichen Personennahverkehrs in der Türkei).  2. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die für das Haushaltsjahr 2018 für die Türkei angesetzten Heranführungshilfen aus IPA II in Höhe von 387 Mio. Euro abgerufen (Bundestagsdrucksache 19/4637, Antwort zu Frage 17), und für welche konkreten Programme bzw. Projekte in welchen Sektoren wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung verwendet? Für das Haushaltsjahr 2018 wurden rund 361,54 Mio. Euro abgerufen. IPA 2018 unterstützt im Grundrechtsbereich die Durchführung des Aktionsplans zur Verhinderung von Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Schwerpunkte sind die verbesserte Effizienz und Wirksamkeit bei der Umsetzung und Überwachung des Aktionsplans, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten der für Menschenrechte zuständigen Abteilung des Justizministeriums Drucksache 19/13843 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und der einschlägigen Institutionen sowie die Förderung einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten, einschließlich Hochschulen und zivilgesellschaftlicher Organisationen. Auf dem Gebiet der inneren Angelegenheiten unterstützt IPA 2018 die Tätigkeiten zentraler Akteure wie das Innenministerium, die Strafverfolgungsbehörden und zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Bekämpfung des Menschenhandels und der Stärkung von Opferschutzmechanismen. Projektschwerpunkte sind die Zusammenarbeit von Nichtregierungsorganisationen mit öffentlichen Einrichtungen, um Opfern von Menschenhandel einen verbesserten Zugang zu Hilfsangeboten und Aufklärungsmaßnahmen zu ermöglichen sowie die Instandhaltung und Renovierung von Unterkünften, um für Opfer von Menschenhandel eine sichere Unterbringung zu ermöglichen und würdige Lebensbedingungen zu schaffen. Weiterhin kofinanziert IPA 2018 Ausgaben im Zusammenhang mit Erasmus+ für das Jahr 2019. Mit dem Jean-Monnet-Stipendienprogramm werden Kenntnisse mit speziellem EU-Studienbezug ausgebaut, indem Stipendien für das Studium an Hochschulen in EU-Mitgliedstaaten vergeben werden. Die Mittel im Sektor Energie werden vor allem zur Unterstützung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien sowie die Unterstützung von Kommunen und Universitäten eingesetzt. In Fortsetzung der IPA Sektorprogramme 2014 bis 2016 unterstützt IPA 2018 ebenso wie IPA 2017 die Türkei in den Sektoren Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ; Beschäftigung, Ausbildung und Sozialpolitik; Umwelt und Klimaschutz sowie Verkehr.  3. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Heranführungshilfen aus IPA II für die Türkei gekürzt werden sollen? Wenn ja, in welcher Höhe sollen diese in den Jahren 2019 und 2020 gekürzt werden, und welche konkreten Programme bzw. Projekte in welchen Sektoren sollen davon betroffen sein? In dem im Dezember 2018 verabschiedeten EU-Haushalt für das Jahr 2019 wurden die Ausgaben zu den betreffenden Heranführungshilfen aus IPA II für die Türkei gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag um 75 Mio. Euro und die Verpflichtungsermächtigungen um 129 Mio. Euro gekürzt. Der Standpunkt des Rates vom 3. September 2019 für den EU-Haushalt des Jahres 2020 sieht gegenüber dem Kommissionsvorschlag für das Haushaltsjahr 2020 eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen um 31 Mio. Euro vor. Informationen zu den laufenden Programmen und Projekten finden sich unter ec.eu ropa.eu/neighbourhood-enlargement/instruments/funding-by-country/turkey_en und ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/news_corner/key-docu ments_en?f%5B0%5D=field_file_country%3A91. Nach Kenntnis der Bunderegierung dauert der Prozess der Prüfung, welche Programme von Kürzungen konkret betroffen sein werden, noch an.  4. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Kürzungen der Heranführungshilfen aus IPA II für die Türkei gegenüber der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass die verbleibenden Mittel für eine verstärkte inhaltliche Fokussierung der Programme auf Demokratie, gute Regierungsführung , Grund- und Menschenrechte vorgesehen werden (Bundestagsdrucksache 19/2871, Antwort zu Frage 20)? Ja. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13843  5. Wie viele Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen (sogenannte Hermesbürgschaften) hat die Bundesregierung 2018 und bis zum aktuellen Stichtag im Jahr 2019 übernommen (bitte für die Jahre getrennt unter Angabe der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens)? Wie viele dieser Hermesbürgschaften betrafen Rüstungsgüter (bitte für die Jahre getrennt unter Angabe der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens)? Vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19,8 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert . Davon entfielen 11,1 Mrd. Euro auf Einzeldeckungen und 8,7 Mrd. Euro auf Sammeldeckungen. Vom 1. Januar 2019 bis 31. August 2019 hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien in Höhe von gut 12,0 Mrd. Euro übernommen (6,3 Mrd. Euro im Einzeldeckungsbereich ; 5,8 Mrd. Euro im Sammeldeckungsbereich). Eine weitergehende Aufschlüsselung ist der zu dieser Frage beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. 2018 übernahm die Bundesregierung Exportkreditgarantien für militärische Güter in Höhe von 5,9 Mio. Euro. In den ersten acht Monaten diesen Jahres belief sich das Deckungsvolumen für militärische Güter auf 93,1 Mio. Euro. Einer Veröffentlichung detaillierter Angaben stehen die Grundrechte der betroffenen Unternehmen, insbesondere ihre schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Aufschlüsselung Rückschlüsse auf die von den ausführenden Unternehmen getroffenen Liefervereinbarungen, deren Erfüllung und Preiskonditionen zuließe.  6. Wie viele Hermesbürgschaften für den Export in die Türkei wurden 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019 bei der Bundesregierung beantragt , und wie viele davon wurden positiv beschieden (bitte nach Jahr, Höhe der Bürgschaft und Antragsteller auflisten)? Wie viele davon betrafen Rüstungsgüter (bitte nach Jahr, Höhe der Bürgschaft und Antragsteller auflisten)? Gegenwärtig liegen 33 noch nicht entschiedene Anträge auf Einzeldeckung mit einem Volumen von 625,9 Mio. Euro vor. Der überwiegende Teil der noch offenen Anträge (30 Anträge mit einem Volumen von rd. 603,8 Mio. Euro) wurde 2019 gestellt. 2018 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen in die Türkei in Höhe von 1,78 Mrd. Euro in Deckung genommen (Einzeldeckungen: 964,6 Mio. Euro; Sammeldeckungen: 817,1 Mio. Euro). Das Deckungsvolumen in den ersten acht Monaten belief sich auf 788,8 Mio. Euro (Einzeldeckungen: 277,5 Mio. Euro; Sammeldeckungen: 511,3 Mio. Euro). Eine weitergehende Aufschlüsselung ist der zu dieser Frage beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Exportkreditgarantien für militärische Güter wurden in den beiden genannten Zeiträumen nicht übernommen. Einer Veröffentlichung detaillierter Angaben stehen die Grundrechte der betroffenen Unternehmen, insbesondere ihre schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Aufschlüsselung Rückschlüsse auf die von den ausführenden Unternehmen getroffenen Liefervereinbarungen, Drucksache 19/13843 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode deren Erfüllung und Preiskonditionen zuließe. Dies gilt im besonderen Maße für noch nicht vollständig kontrahierte Geschäfte.  7. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Investitionsbank im Jahr 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019 Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben sowie Türkei-Anleihen aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des betreffenden Geschäfts bzw. Projekts auflisten)? Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat im Jahr 2018 Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von 386 Mio. Euro in der Türkei abgeschlossen. Für 2019 liegt dieser Wert zum Stichtag 1. September bei 67 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde 2019 bislang ein weiteres Projekt im Volumen von 50 Mio. Euro mit einem privaten Kreditnehmer vom Verwaltungsrat der EIB genehmigt. Der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung steht noch aus. Einzelheiten zu Geschäften und Projekten in der Türkei sind in der Regel der Webseite der EIB zu entnehmen unter www.eib.org/de/projects/loans/in dex.htm.  8. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019 Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben sowie Türkei-Anleihen aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des betreffenden Geschäfts bzw. Projekts auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  9. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Jahr 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019 Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben sowie Türkei-Anleihen aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des betreffenden Geschäfts bzw. Projekts auflisten)? Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat in dem genannten Zeitraum keine Bürgschaften vergeben oder Türkei-Anleihen aufgenommen. Seit Anfang 2018 hat die KfW als einziges Darlehen eine integrierte Verbundfinanzierung in Höhe von 13,6 Mio. Euro abgeschlossen. Diese Form eines Darlehens mit Zuschussanteil wurde für den Verwendungszweck „Programm kommunale Infrastruktur IV, Kreditlinie III“, im September 2019 unterzeichnet. Die Tochtergesellschaft der KfW Bankengruppe DEG (Deutsche Investitionsund Entwicklungsgesellschaft mbH ) hat in dem genannten Zeitraum weder Darlehen noch Bürgschaften vergeben und auch keine Türkei-Anleihen aufgenommen . Die Tochtergesellschaft der KfW Bankengruppe IPEX Bank (Internationale Projekt- und Exportfinanzierung“) hat keine Türkei-Anleihen aufgenommen. Kredit-Zusagen der IPEX mit der Türkei belaufen sich im Jahr 2018 auf EUR 237 Mio., in 2019 gab es bis zum Stichtag 31. August 2019 keine Zusagen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13843 10. In welcher Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung im Jahr 2018 und zum aktuellen Stand im Jahr 2019 Darlehn und Bürgschaften in die Türkei vergeben sowie Türkei-Anleihen aufgenommen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe des betreffenden Geschäfts bzw. Projekts auflisten)? Es wird auf die anliegende Übersicht (Anlage 3) verwiesen. 11. Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung, dass aus ihrer Sicht die Frage nach Öffnung weiterer Verhandlungskapitel mit der Türkei derzeit nicht im Raum steht (Bundestagsdrucksache 19/2871, Antwort zu Frage 18 f.)? 12. Vertritt die Bundesregierung nach wie vor Auffassung, dass die Erteilung eines Mandats an die Europäische Kommission zu Verhandlungen über eine Modernisierung der Zollunion angesichts der derzeitigen Lage in der Türkei, insbesondere im Rechtsstaatsbereich, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist (Bundestagsdrucksache 19/2871, Antwort zu Frage 29)? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf den Ratsbeschluss vom 18. Juni 2019 verwiesen (www.consilium.europa.eu/de/press/ press-releases/2019/06/18/council-conclusions-on-enlarge%20ment-andstabilisation -and-association-process/). 13. Wie viele Treffen des gemeinsamen Ausschusses der EU-Türkei- Zollunion hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 und bis dato im Jahr 2019 gegeben, und welche konkreten bzw. detaillierten Fragen der Implementierung, von Umsetzungsdefiziten und Entwicklungen mit Blick auf Handelshemmnisse in der EU-Türkei-Zollunion wurden behandelt (bitte entsprechend nach Jahren mit Datum und Ort des Treffens beantworten)? In den Jahren 2018 und 2019 gab es jeweils ein Treffen des gemeinsamen Ausschusses der EU-Türkei-Zollunion: am 16./17. Mai 2018 in Ankara und am 8./9. Juli 2019 in Brüssel. Beide Treffen umfassten die Breite der von der EU- Türkei-Zollunion abgedeckten Themen. Drucksache 19/13843 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13843 Drucksache 19/13843 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13843 Drucksache 19/13843 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. 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