Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Dr. Irene Mihalic und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13032 – Pläne der Bundesregierung zur Bewältigung von Waldschäden und zur Waldbrandbekämpfung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Ausmaß der Waldschäden durch die Folgen der Klimakrise ist nach Ansicht der Fragesteller höchst besorgniserregend. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner hat ein „Mehrere-Millionen- Bäume-Programm“ zur Aufforstung angekündigt, das aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll (siehe www.zdf.de/nachrichten/heute/ mehrere-millionen-baeume-kloeckner-will-aufforstungsprogramm-100.html). Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat eine Task Force zur Waldbrandbekämpfung in munitionsbelasteten Gebieten angekündigt (siehe www.spiegel.de/panorama/justiz/horst-seehofer-kuendigtnationale -taskforce-zur-brandbekaempfung-an-a-1276797.html). Zu beiden Bereichen stellen sich Fragen hinsichtlich der Finanzierung und Ausgestaltung.  1. Welche Förderprogramme und Förderinstrumente (u. a. im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – GAK –, des Energie-und Klimafonds etc.) bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Förderung des Waldumbaus und zur Anpassung von Wäldern an die Folgen der Klimakrise sowie deren Bewältigung auf Bundes- und Länderebene (ggf. mit EU-Kofinanzierung), und wie hoch sind die einzelnen Volumina der Förderungen (bitte detailliert nach einzelnen Projekten und Programmen aufschlüsseln)? Der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) eröffnet den Ländern im Förderbereich 5 „Forsten“, Maßnahmengruppe A „Naturnahe Waldbewirtschaftung“ Möglichkeiten zur Förderung von Maßnahmen zum Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände. Alle Länder mit Ausnahme der Stadtstaaten haben entsprechende Landesrichtlinien in Kraft gesetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13844 19. Wahlperiode 09.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 8. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Verausgabt wurden im Mittel der Jahre 2014 bis 2017 bundesweit rund 25,1 Mio. Euro in den Waldumbau (öffentliche Ausgaben von Bund und Ländern , einschließlich EU-Mittel und zusätzliche nationale Mittel von Ländern und Kommunen). Zur Bewältigung der Folgen der Extremwetter hat der Planungsausschuss der GAK noch im Jahr 2018 die neue Maßnahmengruppe „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ beschlossen, die als Maßnahmengruppe F im GAK-Rahmenplan aufgenommen wurde. Der Deutsche Bundestag hat für den Haushalt 2019 in der GAK zweckgebunden zusätzliche 25 Mio. Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren für Maßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterfolgen und zur langfristigen Stabilisierung der Wälder beschlossen. Im Entwurf der Bundesregierung zum Haushalt 2020 und der Finanzplanung bis 2023, die am 26. Juni 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet wurden, ist vorgesehen, die zweckgebundenen Mittel zur Bewältigung von Extremwetterfolgen im Wald in der GAK von 5 auf 10 Mio. Euro im Jahr zu verdoppeln. Zuzüglich der Länder-Kofinanzierung stünden dann rund 16,7 Mio. Euro im Jahr für diese Maßnahmengruppe zur Verfügung. Daneben fördert die Bundesregierung mit dem Waldklimafonds Maßnahmen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz. Dabei sollen – wo möglich – Synergien zwischen Klimaschutz, Anpassung der Wälder an den Klimawandel und Erhalt der biologischen Vielfalt genutzt werden. Der Waldklimafonds ist mit 25 Mio. Euro jährlich untersetzt.  2. Welche sonstigen Fördermöglichkeiten seitens des Bundes und der Länder bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Eigentümer von Privat- und Körperschaftswald (bitte detailliert aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine Fördermöglichkeiten außer den in der Antwort zu Frage 1 genannten bekannt.  3. Welche Einnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 durch Holzverkauf in der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftet, und welche Holzerlöse sind für die Jahre2019 und 2020 zu erwarten? Wert des erzeugten Rohholzes Auf Basis der Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung (FGR) ist in der nachfolgenden Abbildung 1 für den Wirtschaftsbereich Forstwirtschaft der Wert des erzeugten Rohholzes insgesamt sowie des Nadelholzes (ohne Brennholz) sowie zu dessen Einordnung der Produktionswert und der Nettounternehmensgewinn bzw. -verlust dargestellt (Rosenkranz 2019). Zu den aktuellen Schäden durch Extremwetterlagen 2018 und 2019 liegen noch keine FGR-Daten vor. Bei einem Produktionswert von 5.349 Mio. Euro (2016) und 5.223 Mio. Euro (2017) belief sich der Wert des erzeugten Rohholzes auf 4.394 Mio. Euro (2016) und 4.219 Mio. Euro (2017). Mit 3.401 Mio. Euro (2016) und 3.317 Mio. Euro (2017) hatte der Wert des erzeugten Nadelholzes (ohne Brennholz) an der Entstehung des Produktionswertes einen Anteil von rund 60 Prozent. Mit dem steigenden Wert des erzeugten Rohholzes konnte der Wirtschaftsbereich Forstwirtschaft ab dem Jahr 2005 die Verlustzone verlassen und Nettounternehmensgewinne realisieren. Drucksache 19/13844 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Kontext der aktuellen Waldschäden ist eine Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Wirtschaftsbereiches Forstwirtschaft auf Grundlage des Wertes des erzeugten Rohholzes nicht sinnvoll möglich. Durch Kalamitäten fallen hohe zusätzliche Holzmengen aus außerplanmäßigen Zwangsnutzungen von hiebsunreifen Waldbeständen an. Die Forstwirtschaft erleidet hierdurch hohe Vermögenschäden und damit verbundene Einnahmeverluste. Zudem können, abhängig von der waldbaulichen Zielsetzung zeitverzögert hohe Folgekosten für die Wiederbegründungen der ausgefallenen Waldbestände anfallen. Erzeugerpreisindex In Abbildung 2 ist der monatliche Erzeugerpreisindex der Produkte des Holzeinschlags aus den Staatsforsten in der Zeitreihe von Januar 1991 bis Juli 2019 dargestellt. Die Monatsmeldungen des Erzeugerpreisindex für das Jahr 2018 und das erste Halbjahr 2019 zeigen für Rohholz insgesamt (rund 20 Prozentpunkte ) und für die Holzartengruppe Fichte (rund 35 Prozentpunkte) einen deutlichen Rückgang des Preisindex gegenüber dem Vorjahr 2017. Die Rohholzmärkte haben demnach deutlich auf das hohe Schadholzaufkommen durch Extremwetterlagen 2018 und 2019 reagiert. Eine ähnliche Entwicklung war auch 1999 auf 2000 in Folge des Orkans „Lothar“ (26. Dezember 1999) zu beobachten . Beim Orkan „Kyrill“ (15. Januar 2007) war der Rückgang des Erzeugerpreisindex zwischen 2007 und 2008 schwächer, da hier die nationalen und internationalen Rohholzmärkte für die zusätzlichen Schadensmengen aufnahmefähiger waren (Zimmermann et al. 2018).* * In Anhängigkeit von der Aufnahmefähigkeit der nationalen und internationalen Rohholzmärkte könnten aus Kalamitäten mit vergleichbaren Schadholzmengen in unterschiedlichen Maße Marktstörungen resultieren. Mit einem Schadholzaufkommen durch Extremwetterlagen in 2018 von 32,4 Mio. m³ und einem für 2019 erwarteten Schadholzaufkommen in ähnlicher Größenordnung (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/9580) liegen die aktuellen Schäden etwa doppelt so hoch wie die direkten Schäden (ohne Folgeschäden) durch den Orkan „Lothar“ (26.12.1999) mit 27,2 Mio. m³ und den Orkan „Kyrill“ (15.01.2007) mit 31,3 Mio. m³ nach Holzeinschlagsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Einschlagsrückrechnung des Thünen-Institutes für 2018 verdeutlicht, dass die deutsche Forstwirtschaft auf diese Schadholzmengen mit einem reduzierten regulären Einschlag reagiert hat. Mit 73,7 Mio. m³ liegt der Einschlag 2018 kalamitätsbedingt etwas über dem Einschlagsniveau der Jahre 2014 bis 2017 von 68 Mio. m³ (Jochem et al. 2019). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13844 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Erwartete Holzerlöse in den Jahren 2019 und 2020 Aktuell bestehen keine Holzmarktmodelle, welche bei Kalamitäten verlässliche Prognosen zur zukünftigen Entwicklung der komplexen Rohholzmärkte ermöglichen . Daher sind auch Abschätzungen zu den erwarteten Holzerlösen in den Jahren 2019 und 2020 nicht möglich.  4. Welche steuerlichen Begünstigungen seitens des Bundes und der Länder bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Eigentümer von Privat- und Körperschaftswald (bitte detailliert aufschlüsseln), und auf welche Gesamthöhe belaufen sich diese? Die Bundesregierung legt regelmäßig einen Subventionsbericht vor, der auch alle steuerlichen Begünstigungen und die jeweiligen finanziellen Volumina der Maßnahmen beinhaltet. Im zuletzt veröffentlichten 26. Subventionsbericht der Bundesregierung für die Jahre 2015 bis 2018 finden sich die Angaben zu den steuerlichen Begünstigungen für den Forst in den Anlagen 2 und 8.  5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Waldumbaus hin zu naturnahen Mischwäldern in den einzelnen Bundesländern (bitte Förderprogramme und Anteil an Mischwäldern je Bundesland in Prozent angeben)? Bereits seit Jahrzehnten betreiben die Länder einen Waldumbau hin zu strukturreichen Mischwäldern. Die Frage der Klimaresilienz und Klimastabilität nimmt dabei eine zunehmende Bedeutung ein. Die Bundesregierung fördert im Rahmen der GAK u. a. den Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände sowie Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Wurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 1 und 2 verwiesen. Eine Auswertung der Bundeswaldinventur zum prozentualen Anteil von Mischwäldern je Bundesland ist in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben. Zur Naturnähe und der Klimaresilienz dieser Wälder liegen der Bundesregie- Drucksache 19/13844 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. rung angesichts der Vielfalt der Standorte und der Ungewissheit über die örtliche Klimaänderung keine Informationen vor.  6. Welchen finanziellen Umfang hat das von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner geplante „Mehrere-Millionen-Bäume-Programm“ zur Aufforstung (siehe www.spiegel.de/wissenschaft/natur/julia-kloecknerwill -deutschlands-waelder-aufforsten-a-1276094.html)? Zur finanziellen Untersetzung bestehender Fördermöglichkeiten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zur Höhe zusätzlicher Bundesmittel ist derzeit noch keine endgültige Entscheidung der Bundesregierung getroffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13844 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Inwieweit ist für den Haushalt 2020 sichergestellt, dass der Waldklimafonds (als Teil des Energie- und Klimafonds) mit aktueller Höhe von 24,5 Mio. Euro, davon 2,1 Mio. Euro für Projekte zur Anpassung an die Klimakrise (siehe www.forstpraxis.de/waldklimafonds-foerdert-110- projekte/), entsprechend dem Umfang des geplanten „Mehrere-Millionen- Bäume-Programm“ aufgestockt wird? Der Waldklimafonds fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE- Vorhaben) sowie modellhafte Maßnahmen zur Anpassung oder CO2-Minderung im Wald und die Erarbeitung von Fachinformation und Kommunikation zu den in der Antwort zu Frage 1 genannten Themen. Die vom Waldklimafonds unterstützten Vorhaben haben bereits wichtige Ergebnisse erbracht, die für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel sowie zur Wiederbewaldung der Schadflächen wertvolle Hinweise geben. Eine Aufstockung im Kontext des genannten Programms ist nicht vorgesehen.  8. Welche Voraussetzungen bzw. Förderkriterien (etwa existenzbedrohende Schadenshöhe eines Forstbetriebs, Sicherstellung angepasster Wildbestände gegen Verbissschäden sowie Vorgaben zur Schaffung von standortgerechten Mischwäldern) sehen die Pläne für die geplante aufgestockte Förderung der Aufforstung im Rahmen des Waldklimafonds vor? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.  9. Welche Bedeutung in den geplanten Förderkonzepten hat der Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen im Wald, und inwieweit werden solche Renaturierungsmaßnahmen im Rahmen der Förderprogramme finanziert? Die Wasserrückhaltung im Wald ist ein wichtiger Baustein, um die Wälder gegenüber dem Klimawandel zu stärken. Gemeinsam mit den Ländern wird der Bund Möglichkeiten prüfen, die Wasserrückhaltung zu erhalten und zu verbessern . 10. Besteht bereits eine Einigung mit den anderen Ressorts über die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgeschlagene Finanzierung von Waldschadensbehebung und Wiederaufforstung aus Mitteln des Energie- und Klimafonds, und wenn nein, wann wird die Ressortabstimmung dazu abgeschlossen sein? Zur Höhe der zusätzlichen Bundesmittel zur Wiederbewaldung der Schadflächen sowie zur verstärkten Anpassung der Wälder an den Klimawandel ist derzeit noch keine endgültige Entscheidung der Bundesregierung getroffen. 11. Wie hoch war die Gesamtsumme der nicht ausgeschöpften Mittel des Energie- und Klimafonds im Schnitt der letzten fünf Jahre? Der Gesamtsumme der nicht verausgabten Mittel des Energie- und Klimafonds belief sich im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (2014 bis 2018) auf 890,6 Mio. Euro pro Jahr. Drucksache 19/13844 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die (in Frage 11 angegebene mögliche) Nichtausschöpfung der Mittel des Energie- und Klimafonds ihre Ursache in einem geringeren Bedarf an Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in den entsprechenden Bereichen? Wenn nein, welche Änderungen wird die Bundesregierung an den Förderkonzeptionen vornehmen, um die Attraktivität der Fördermaßnahmen zu steigern und einen möglichst vollständigen Einsatz der Fördermittel zu erreichen? Die Gründe für eine hinter den Erwartungen liegende Mittelausschöpfung sind vielfältig. Gerade bei neu aufgelegten Programmen kann es zu Verzögerungen bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien und -aufrufen, gegebenenfalls erforderlichen EU-Genehmigungsverfahren und Notifizierungen, zu Lieferengpässen bei geförderten Produkten und Anlagen und zu Personalengpässen bei den Adressaten der Fördermaßnahme kommen. Erweist sich ein Förderprogramm als strukturell unzureichend konzipiert, so ergreifen die jeweils verantwortlichen Bundesressorts bisher und auch weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung des Mittelabflusses, etwa durch die Verbesserung der Förderbedingungen, die Vereinfachung von Antragsverfahren oder intensivierte Kommunikation. 13. Wie hoch ist die im Regierungsentwurf für den BMEL-Haushalt (BMEL = Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) 2020 geplante verdoppelte Gesamtsumme der GAK-Mittel zur Bewältigung von Extremwetterfolgen im Wald (vgl. Essay von Julia Klöckner vom 1. August 2019 in der Zeitung „Die Welt“)? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 6 wird verwiesen. 14. Welche Kriterien bzw. Förderbedingungen bestehen hinsichtlich der Zweckbindung der GAK-Mittel zur Bewältigung von Extremwetterfolgen im Wald vor dem Hintergrund, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner explizit sowohl eine Finanzierung von Räumung und Lagerung von Schadholz als auch die Bekämpfung von Schädlingen sowie die Vorbeugung von Waldbränden aus diesem Fördertopf in Aussicht gestellt hat (siehe Essay von Julia Klöckner vom 1. August 2019 in der Zeitung „Die Welt“)? Eine weitere detaillierte Zweckbindung der Mittel, die über die Zweckbindung der Mittel für die Maßnahmengruppe F „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ hinausgeht , besteht nicht und wäre, da die regionalen Unterschiede der Schäden in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind, auch nicht zielführend. 15. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gewährung finanzieller Unterstützung zur Beräumung von Schadholz an Waldumbaumaßnahmen und bodenschonende Verfahren zu koppeln? Wenn nein, warum nicht? Gemäß den Vorgaben in der GAK-Fördermaßnahme „Maßnahmen zur bestandes- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen“ (GAK- Förderbereich 5, Maßnahmengruppe F) müssen die geförderten Maßnahmen zur bestandes- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen der Wiederherstellung standortgerechter und klimaangepasster Waldbestände auf den geschädigten Flächen dienen. Weitere Details regeln die Länder in ihren Förderrichtlinien. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13844 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Welche Umschichtungen von Eigenmitteln plant das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für seinen Haushalt 2020 zugunsten der Aufforstung, um dem von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner konstatierten dramatischen Waldschäden zu begegnen (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2019-08/julia-kloeckner-waldsterbenduerre -aufforstung-subventionen-nothilfe-klimawandel)? Wie bereits in der Antwort zu Frage 13 ausgeführt, wurden die Mittel für Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ im Einzelplan des BMEL verdoppelt. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit, innerhalb der regulären GAK (Kapitel 1003; Titelgruppe 01) Umschichtungen zugunsten der Maßnahmengruppe „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ vorzunehmen. Diese Umschichtungen sind dabei nicht auf die im Vorfeld eingeplanten Mittel für forstliche Maßnahmen begrenzt. 17. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen hohen Wilddichten und erschwerenden Bedingungen (z. B. Ausbleiben einer Naturverjüngung insbesondere mit Laubbaumarten durch starken Verbiss) für einen beschleunigten Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern? Unangemessen hohe Wilddichten können die Verjüngung sowohl einzelner Baumarten als auch ganzer Bestände erschweren bis verhindern. Dies behindert bzw. verlangsamt den Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern. Der Einfluss der Wilddichte ist nur am Einzelfall zu klären, da die Vielfalt der Standorte und die unbekannten Ausgangsbedingungen seitens des Vorbestandes und die unsichere örtliche Vorhersage der Klimaänderung eine generelle Aussage nicht zulassen . 18. Welche nichtheimischen Baumarten sieht die Bundesregierung für welche Regionen bzw. Waldstandorte der Bundesrepublik Deutschland als definitiv zukunftsfähig, klimastabil und kompatibel mit den jeweiligen Waldökosystemen an? Inwieweit werden die Auswirkungen invasiver Arten bei dieser Beurteilung der Bundesregierung berücksichtigt? Aussagen zur Zukunftsfähigkeit von einzelnen Baumarten oder Herkünften können nur von den forstlich-standortkundlichen Experten getroffen werden. Generelle Aussagen für Deutschland sind angesichts der Vielfalt der Standorte und der Unsicherheit über die örtliche Entwicklung der Klimaänderungen unsinnig . Bei allen Überlegungen wird die Frage der Invasivität einer Art zu berücksichtigen sein. Drucksache 19/13844 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Welches Potenzial haben heimische Baumarten in ihrer genetischen Vielfalt zur Bildung klimastabiler Wälder? Inwieweit ist die Anpassungsfähigkeit heimischer Baumarten im Vergleich zu nichteinheimischen Baumarten geprüft worden bzw. welche Forschungsaktivitäten sind der Bundesregierung in diesem Bereich bekannt (bitte auflisten)? Zu Teilfrage 1: Das Potenzial heimischer Baumarten hinsichtlich ihrer genetischen Vielfalt und dessen Bedeutung für die Klimastabilität der Wälder ist Gegenstand laufender Forschung. Da die Auswirkungen der Klimaänderungen nicht abschließend quantifiziert werden können, kann die Eignung einer Baumart zur Bildung klimastabiler Wälder ebenfalls nicht abschließend beurteilt werden. Zu Teilfrage 2: Die ökophysiologische Vielfalt heimischer Baumarten bildet eine gute Grundlage für eine Adaption von Mischwald-Ökosystemen an den laufenden Klimawandel . Die Analyse der genetisch fixierten Reaktionsmuster auf Klimawandeleffekte von heimischen und fremdländischen Baumarten ist noch wenig erforscht. Zu dieser Thematik wurden in den zurückliegenden Jahren die nachstehend genannten Forschungsvorhaben im Rahmen der von der FNR betreuten Förderproramme „Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe“ und „Waldklimafonds “ durchgeführt. Die Schließung dieser Wissenslücken bildet einen Schwerpunkt der künftigen Forschungsförderung der Bundesregierung. Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe: • Anbaueignung von Herkünften der Atlaszeder (Cedrus atlantica), Libanonzeder (Cedrus libani) und Baumhasel (Corylus colurna) in Deutschland, • Verwendung moderner SNP-Technologie zur Identifikation und Auswahl von Frost- und schneeharten Bergfichten zur Begründung stabiler und ertragreicher Fichtenbestände im Rahmen des Fichten-Provenienzwechsels im Thüringer Wald, • Genetische Charakterisierung ertragssteigernder Merkmale bei der slawonischen Stieleiche (Quercus robur subsp. slavonica) in Deutschland. Waldklimafonds: • FitForClim – Bereitstellung von leistungsfähigem und hochwertigem Forstvermehrungsgut für den klima- und standortsgerechten Wald der Zukunft, • AdaptForClim – Grundlagen und Strategien zur Bereitstellung von hochwertigem und anpassungsfähigem forstlichen Vermehrungsgut im Klimawandel. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung klimastabiler Wälder durch Naturverjüngung? Die Naturverjüngung verfügt in der Regel über eine günstige Wachstumsvoraussetzung angesichts eines ungestörten Wurzelwachstums. Für die Frage der Klimastabilität spielen allerdings weitere Faktoren wie die Baumart, vorheriger Bestand, Mischungsverhältnisse, Standort und die Entwicklung von Konkurrenzverhältnissen und die Veränderung des Standortes durch Klimaänderung eine Rolle. Die Begründung klimastabiler Wälder durch Naturverjüngung ist daher im Einzelfall zu bewerten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13844 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus den in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Wald-Naturschutzgebieten und Nationalparken hinsichtlich der Klimastabilität von natürlichen Wäldern, und wie plant sie diese Erkenntnisse in der Zukunft anzuwenden? Die laufende Beobachtung von Wald-Naturschutzgebieten und Nationalparken durch die forstliche Forschung wird Aufschlüsse über die Klimastabilität von natürlichen Wäldern geben. Angesichts der derzeitigen dynamischen Entwicklung der Wälder nach Sturm, Dürre und Borkenkäferschäden der letzten beiden Jahre kann über Art und Verwertung der Erkenntnisse derzeit noch nichts mitgeteilt werden. 22. Welche Rolle spielen Naturwälder und neue Wildnis mit natürlicher Dynamik , insbesondere naturnahe Buchenwälder als unser europäisches Naturerbe , in der Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung für den Wald? Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wald- und Forstwirtschaft sind ein zentrales Thema der Deutsche Klimaanpassungsstrategie (DAS), die die Bundesregierung bereits im Jahr 2008 vorgelegt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt hat. Die DAS bildet den strategischen Rahmen des Bundes für die Politik der Klimaanpassung. In 15 Handlungsfeldern werden die wesentlichen Handlungserfordernisse benannt und – innerhalb der jeweiligen Zuständigkeiten – die konkreten Schritte und Maßnahmen des Bundes beschrieben. Der Monitoringbericht, der einen wichtigen Bestandteil der DAS bildet, beinhaltet einen eigenen Indikator „FW-I-1: Baumartenzusammensetzung in Naturwaldreservaten “. Im Übrigen gilt die Antwort zu Frage 21 sinngemäß. Die laufende Beobachtung von Wald-Naturschutzgebieten und Nationalparken durch die forstliche Forschung wird Aufschlüsse über die Klimastabilität von natürlichen Wäldern geben. Angesichts der derzeitigen dynamischen Entwicklung der Wälder nach Sturm, Dürre und Borkenkäferschäden der letzten beiden Jahre kann über Art und Verwertung der Erkenntnisse derzeit noch nichts mitgeteilt werden. 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand und die Entwicklung der Waldböden insbesondere in Bezug auf die Artenvielfalt, die Versauerung und die Verdichtung? Welche Gefahren ergeben sich aus den angegebenen Entwicklungen für die Gesundheit der Wälder insbesondere im Hinblick auf das sich verschärfende Problem der Trockenheit als Folge der Klimakrise? Auskunft über den Zustand und die Entwicklung der Waldböden geben die bisher zwei Bodenzustandserhebungen im Wald. Die Ergebnisse der zweiten Bodenzustandserhebung im Wald wurden als Thünen Report 43 veröffentlicht (Wellbrock N, Bolte A, Flessa H (eds) (2016), Dynamik und räumliche Muster forstlicher Standorte in Deutschland: Ergebnisse der Bodenzustandserhebung im Wald 2006 bis 2008. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 550 p, Thünen Rep 43, ISSN 2196-2324, ISBN 978-3-86576-161-3. DOI: 10.3220/REP1473930232000, www.thuenen.de/de/wo/arbeitsbereiche/boden schutz-und-waldzustand/bodenzustandserhebung/). Zur Artenvielfalt liegen Ergebnisse aus der an den Erhebungspunkten durchgeführten Vegetationserhebung vor. Trendaussagen sind nicht möglich, weil bei der ersten Bodenzustandserhebung noch keine Vegetationserhebung durchgeführt wurde. Drucksache 19/13844 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Hinblick auf die Versauerung zeigen die Ergebnisse der zweiten Bodenzustandserhebung im Wald, dass die Böden begonnen haben, sich zu erholen und eine leichte Verbesserung eingetreten ist: Die pH-Werte im Auflagehumus und im Mineralboden sowie die Basensättigung im Mineralboden sind gestiegen. Hierzu haben neben der Minderung versauernder Einträge durch Luftreinhaltung auch der Waldumbau und die Bodenschutzkalkung beigetragen. Im Hinblick auf das sich verschärfende Problem der Trockenheit als Folge des Klimawandels sind zu hohe Stickstoffbelastungen von Relevanz, weil sie die Empfindlichkeit von Waldbäumen gegenüber Trockenstress und Schädlingen erhöhen können. Laut einer Studie aus dem Jahr 2016 wiesen im Jahr 2015 noch 52 Prozent der Untersuchungsflächen (BZE II) Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen für Stickstoffeinträge auf. Bodenverdichtung gehört nicht zu den bei der Bodenzustandserhebung erhobenen Merkmalen. Hierzu liegen der Bundesregierung daher keine Ergebnisse vor. 24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen der Einsätze von großen Erntemaschinen und Lastfahrzeugen der Forstwirtschaft auf die Verdichtung der Böden und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Wasserhaushalt der Bäume? Schon einmaliges Befahren des Waldbodens führt zu Bodenverdichtung, Reduzierung des Grob- und Feinporenanteils im Boden und damit Verschlechterung des Luft- und Wasserhaushalts. Deswegen wird das Befahren auf Rückegassen und Maschinenwege beschränkt. Rückegassen sollen dauerhaft, d. h. für die gesamte Nutzungszeit des Bestands, vorgehalten werden und dauerhaft – allerdings in der Regel nicht das ganze Jahr und nicht bei jeder Witterung – befahrbar sein. Die Erschließung ist in Abhängigkeit der Empfindlichkeit des Bodens zu wählen. Auf Rückegassen wird bei Harvestereinsatz in der Regel zunächst eine Reisigmatte ausgelegt. Diese verteilt den von den Fahrzeugen ausgehenden Druck und dient der Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit der Rückegasse. 25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Flächenanteil von Rückegassen und Maschinenwegen in deutschen Forsten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 26. Welche Fördermöglichkeiten des Bundes und der Länder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für den bodenschonenden Einsatz von Rückepferden in der Forstwirtschaft? Die Förderung des bodenschonenden Einsatzes von Rückepferden wurde im Jahr 2014 aus dem Förderkatalog der GAK aufgrund mangelnder Inanspruchnahme gestrichen. Derzeit fördern einzelne Länder wie Bayern oder Baden- Württemberg den Einsatz von Rückepferden aus reinen Landesmitteln oder mit Landesmitteln unter Beteiligung der EU im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13844 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 27. Welche konkreten Aufstockungen bei der Ausrüstung (Zahl neuer Hubschrauber , Löschpanzer oder speziell geschützter Löschfahrzeuge etc.) in den Budgets der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerks plant die Bundesregierung für die bundesweite Task Force zur Bekämpfung von Waldbränden in munitionsbelasteten Gebieten (siehe www.ndr.de/nach richten/mecklenburg-vorpommern/Seehofer-verspricht-Katastrophen- Task-Force,waldbrand570.html)? Gegenwärtig wird in einer länderoffenen Arbeitsgruppe „Nationaler Waldbrandschutz “ unter Beteiligung des Bundes (Bundesministerium des Innern, Bundeswehr, Bundespolizei, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und Technisches Hilfswerk) geprüft, welche Ressourcen aufgrund der Waldbrandgefahrensituation in Deutschland zur Waldbrandbekämpfung in den Ländern oder beim Bund erforderlich sind. Die Arbeitsgruppe wird Empfehlungen erarbeiten, welche u. a. alle Maßnahmen, die aus ihrer Sicht notwendig sind, um die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen der Waldbrandbekämpfung in Deutschland zu bewältigen, strukturiert zusammenfassen. Hierzu gehört auch die Bewertung und mögliche Ausgestaltung einer Task Force Waldbrandbekämpfung. Die Empfehlungen sollen nach Fertigstellung im Herbst 2019 erst dem Arbeitskreis V (Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen , Katastrophenschutz und zivile Verteidigung) der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) und dann der IMK vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund plant der Bund derzeit keine konkrete Aufstockung von Ausrüstung im Sinne der Fragestellung. 28. Wann wird die Gründung der Task Force spätestens umgesetzt und die Einsatzbereitschaft hergestellt sein? 29. Inwieweit umfasst die geplante Task Force auch spezialisierte und entsprechend ausgerüstete Wald- und Vegetationsbrandbekämpfungseinheiten ? Wenn nein, warum nicht? 30. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Häufung von Waldbränden im Hinblick auf die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ausgesprochene Empfehlung, Löschflugzeuge zu beschaffen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9521), und ist der Bundesregierung zwischenzeitlich bekannt, dass die Länder eine solche Beschaffung in Erwägung ziehen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic auf Bundestagsdrucksache 19/10041)? 31. Inwieweit sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf in der persönlichen Schutzausrüstung der Feuerwehrangehörigen sowie der Ausrüstung im Allgemeinen zur effektiven Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden auf Ebene der Kommunen und Länder? 32. Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen der Ergänzenden Ausstattung des Bundes, die Länder bei der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden zu unterstützen ? Drucksache 19/13844 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 33. Inwieweit unterstützt der Bund die Länder und Kommunen hinsichtlich der Ausbildung und Schulung von Angehörigen der Feuerwehren in Bezug auf die Waldbrandbekämpfung? Die Fragen 28 bis 33 werden gemeinsam wie folgt beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 34. Wie erklärt die Bundesregierung, dass in der Antwort auf die Schriftliche Frage 20 der Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache 19/11515 die Verantwortung für den Katastrophenschutz den Ländern zugewiesen wird, Bundesinnenminister Horst Seehofer jedoch nur wenige Tage später die Einrichtung einer bundesweiten Katastrophen-Task-Force zu Bekämpfung von Waldbränden in munitionsbelasteten Gebieten ankündigte (www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Seehoferverspricht -Katastrophen-Task-Force,waldbrand570.html)? Wie ist die aktuelle Position der Bundesregierung hinsichtlich der Zuständigkeit von Bund und Ländern bei der Waldbrandbekämpfung? Die Einrichtung einer Task Force – gleich welcher konkreten Ausprägung – ändert nichts an der grundgesetzlichen Zuständigkeit der Länder für den Brandund Katastrophenschutz. Der Bund ist weiterhin nur für den Zivilschutz zuständig und ergänzt lediglich im Sinne des Doppelnutzens die Ausstattung der Länder gemäß § 13 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). In diesem Sinne sind auch die Aussagen von Bundesinnenminister Horst Seehofer zu verstehen . 35. Welche Maßnahmen bzw. Verbesserungsansätze erachtet die Bundesregierung als sinnvoll, um bei Waldbränden von regionalen Ausmaßen bzw. in großen schwer zugänglichen Gebieten wie ehemaligen Truppenübungsplätzen die Koordination zwischen Bund, Ländern, Landkreisen und Kommunen sowie zwischen Zivilschutz, Katastrophenschutz und kommunaler Gefahrenabwehr zu verbessern? Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 36. Welche Präventionsmaßnahmen gegen Waldbrände bzw. deren starke Ausbreitung erachtet die Bundesregierung als besonders wichtig, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung solche Ansätze konkret? Die Präventionsmaßnahmen der Länder gegen Waldbrände sind wirkungsvoll, wie die Waldbrandstatistik (Anzahl und Flächen der Waldbrände der letzten Jahre) zeigt. Waldbrände konnten sich in der Regel nur da ausbreiten, wo Kampfmittelbelastung eine effektive Bekämpfungsmaßnahme erschwerte bzw. verhinderte. 37. Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um die Klimakrise als Ursache des Waldsterbens wirksamer als bisher zu bekämpfen ? Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele sind in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung dargelegt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13844 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 38. Wird die Bundesregierung den Kohleausstieg beschleunigen, und wenn nein, warum nicht? Die Position der Bundesregierung zum Kohleausstieg ist in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030, die am 25. September 2019 von der Bundesregierung beschlossen wurden, dargelegt. Es soll entsprechend den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ die installierte Erzeugungskapazität aus Kohlekraftwerken im Markt bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 17 GW reduziert und bis spätestens zum Jahr 2038 vollständig beendet werden. Im Jahr 2032 soll überprüft werden, ob die energiewirtschaftlichen, beschäftigungspolitischen und betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, um das Abschlussdatum in Verhandlungen mit den Kraftwerksbetreibern auf das Jahr 2035 vorzuziehen . 39. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Emissionsreduktionsziele in den Sektoren Verkehr und Landwirtschaft erreichen? Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele der Sektoren Verkehr und Landwirtschaft sind in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung dargelegt: siehe dort Abschnitte B III b (Sektor Verkehr), c (Sektoren Land- und Forstwirtschaft). Drucksache 19/13844 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.