Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13356 – Berichte über Planungsfehler beim Breitbandausbau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die von CDU, CSU und SPD getragene Koalition hat es sich laut Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, den Ausbau der Breitbandnetze in Deutschland zu forcieren und zu beschleunigen (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/ koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1). Um dieses Ziel zu erreichen, fördert der Bund den Breitbandausbau finanziell und beauftragt auch private Unternehmen mit der fachlichen Beratung von Landkreisen und Gemeinden. Dabei scheiterte die Bundesregierung, ihr Ziel aus der vorherigen Wahlperiode umzusetzen . Bisher haben bei Weitem nicht alle Haushalte in Deutschland Zugang zu einem Anschluss mit mehr als 50 mbit/s (www.golem.de/news/50- m b i t - s - b u n d e s r e g i e r u n g - v e r f e h l t - a l t e s - b r e i t b a n d z i e l - d e u t lich-1906-141940.html). Gerade in ländlichen Regionen fehlt dieser Zugang zu „schnellem Internet“ nach Definition der Bundesregierung (www.zeit.de/ 2019/05/breitbandausbau-schnelles-internet-land-foerderung-bundesregie rung-finanzierung). Aktuellen Presseberichten zufolge kommt es trotz großer Ziele immer wieder zu Planungsfehlern, die dazu führen, dass Fördergelder verschwendet und die gewünschten Ergebnisse nicht erzielt werden (www.nordkurier.de/anklam/schnelles-internet-fast-nur-fuer-den-fried hof-2834985803.html). Auch die Kosten für die Verlegung der letzten Meter Glasfaserkabel zu den Häusern steigen nach Presseberichten, beispielsweise durch steigende Kosten für Tiefbauarbeiten (www.zeit.de/2019/05/breitband ausbau-schnelles-internet-land-foerderung-bundesregierung-finanzierung/ seite-2). Zudem wurde bis 2018 der Großteil der ausgeschütteten Fördergelder in Beratungsleistungen investiert (www.zeit.de/digital/internet/2019-02/breit bandausbau-digitalisierung-glasfasernetz-infrastruktur-internet-bundesregie rung). Inwiefern die fehlerhafte Beratung von Gemeinden und Landkreisen in der Praxis ein Hemmnis für den beschleunigten Breitbandausbau ist und welche Verbesserungspotenziale es in diesem Zusammenhang gibt, ist nach Kenntnis der Fragesteller bislang noch weitgehend ungeklärt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13847 19. Wahlperiode 09.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 7. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie viele Anträge für eine Förderung des Breitbandausbaus wurden seit 2018 gestellt? Es wurden 446 Anträge gestellt, seit dem 1. August 2018 ausschließlich für Glasfaserprojekte. Die Antragstellung für die Erschließung von Krankenhäusern und Schulen ist seit dem 15. November 2018 möglich.  2. Wie hoch ist die Summe der beantragten Fördermittel? Es wurden seit dem 1. Januar 2018 Fördermittel in Höhe von 1.383.166.355,57 Euro beantragt.  3. Wie viele der gestellten Anträge wurden genehmigt? Es wurden seit dem 1. Januar 2018 219 Anträge genehmigt.  4. Wie hoch ist die Summe der bewilligten Fördermittel der genehmigten Anträge? Seit dem 1. Januar 2018 wurden Fördermittel in Höhe von 788.772.734,00 Euro bewilligt.  5. Wie viele der gestellten Anträge wurden nur vorläufig bewilligt? Von den 219 bewilligten Anträgen wurden bisher 215 Anträge vorläufig bewilligt .  6. Welche sind die häufigsten Gründe dafür, dass diese Anträge nur vorläufig bewilligt wurden? Bei dem Förderverfahren zum Bundesförderprogramm Breitband handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Die antragstellende Kommune erhält zunächst einen vorläufigen Zuwendungsbescheid mit einer geschätzten Förderhöhe . Auf dieser Grundlage bereitet sie die eigentliche Antragstellung vor und führt die Ausschreibung des Förderprojektes durch. Das Ausschreibungsergebnis stellt die Grundlage für die dann folgende Beantragung der endgültigen Fördersumme dar. Die von den Kommunen durchzuführenden Vergabeverfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen.  7. Wie hoch ist die Summe der beantragten Fördermittel bei nur vorläufig bewilligten Förderanträgen? Die beantragte Fördersumme beträgt 767.567.628,41 Euro. Drucksache 19/13847 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Wie viele Anträge für den Breitbandausbau in Deutschland wurden nicht bewilligt?  9. Wie hoch ist die Fördersumme der beantragten Fördermittel bei nicht bewilligten Anträgen? 10. Welche sind die häufigsten Gründe dafür, dass Förderanträge nicht bewilligt wurden? Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wurde seit dem 1. Januar 2018 kein Antrag abgelehnt. 11. Welche beratenden Unternehmen waren bei wie vielen der nur vorläufig genehmigten Anträge beauftragt (bitte detailliert aufschlüsseln)? Ob der Antragsteller ein Beratungsunternehmen für die vorläufige Antragstellung einsetzt, wird nicht erhoben. 12. Welche beratenden Unternehmen waren bei wie vielen der abgelehnten Aufträge beauftragt (bitte detailliert aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 13. Wie verteilt sich die Anzahl der nur vorläufigen Genehmigungen und der abgelehnten Genehmigungen auf die Regionen (bitte nach Bundesländern und – sofern möglich – Regionen aufschlüsseln)? Land Anzahl der vorläufig bewilligten Anträge Baden-Württemberg 54 Bayern 9 Brandenburg 1 Hessen 23 Mecklenburg-Vorpommern 7 Niedersachsen 30 Nordrhein-Westfalen 51 Rheinland-Pfalz 9 Saarland 3 Sachsen 26 Sachsen-Anhalt 1 Schleswig-Holstein 1 Gesamt 215 14. Welchen Anteil haben die Ausgaben für Beratungsleistungen am Gesamtvolumen der ausgeschütteten Fördermittel (bitte prozentual und absolut angeben)? Bisher wurden insgesamt 212.720.69,78 Euro ausgezahlt. Davon entfallen 55.944.615,55 Euro (rund 26 Prozent) auf die Beratungsleistungen. Hintergrund ist, dass die Förderung von Beratungsleistungen nicht ausschließlich der Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten dient, muss also nicht zwingend in einen Antrag auf Infrastrukturförderung nach der Bundes- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13847 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. förderrichtlinie münden. Die Kommunen können sich beispielsweise Analysen der Ist-Situation erstellen oder Förderprojekte nach Landesprogrammen vorbereiten . Es kann also keine direkte Beziehung zwischen Unterstützung von Beraterleistungen und Antragstellung im Bundesförderprogramm hergestellt werden . Darüber hinaus erfolgt die Beratungsleistung bei dem Bundesförderprogramm im Rahmen der Antragsvorbereitung und Antragstellung sowie bei der Durchführung des Vergabeverfahrens. Der Mittelabfluss für die Beratungsleistungen muss somit vor dem Mittelabfluss für den Netzausbau erfolgen. Demgegenüber kann der Mittelabfluss des Förderprojektes erst mit Erreichung der ersten Meilensteine der baulichen Umsetzung erfolgen. 15. Gibt es einen maximalen prozentualen Anteil der Ausgaben für Beratungsleistungen am Gesamtvolumen der ausgeschütteten Fördermittel? Die Beratungsleistungen werden einmalig und maximal mit 50.000,00 Euro pro Kommune gefördert. 16. Wer überwacht die Arbeit der beratenden Unternehmen in den Regionen (bitte nach Bundesländern und – sofern möglich – Regionen aufschlüsseln )? 19. Wer trägt die Kosten für die Überwachung der beratenden Unternehmen? 20. Wie hoch waren die dem Bund entstandenen Kosten für die Überwachung der beratenden Unternehmen seit 2018? Die Fragen 16, 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Überwachung der Arbeit liegt in erster Linie beim jeweiligen Auftraggeber (z. B. der Kommune). Beratungsleistungen werden ebenfalls von den Ländern zur Verfügung gestellt und gemeinsam eingesetzt. Hier werden landesseitig eigene Vorgaben gemacht oder zentrale Leistungen zur Verfügung gestellt . 17. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Beratung und die Überwachung dieser Beratung zu Interessenkonflikten geführt haben oder führen könnten? 18. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Beratung und die Überwachung dieser Beratung durch dasselbe bzw. miteinander verbundene Unternehmen erfolgen? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Einige wenige Fälle, in denen Anhaltspunkte für mögliche Interessenskonflikte bestehen, werden derzeit geprüft. Drucksache 19/13847 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.