Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Herrmann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13463 – Überwachungskameras auf deutschen Bahnhöfen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. Juli 2019 gegen 10 Uhr stieß ein 40-jähriger Mann aus Eritrea eine gleichaltrige Frau und ihren achtjährigen Sohn im Frankfurter Hauptbahnhof auf das Bahngleis vor einen einfahrenden ICE. Der Junge verlor sein Leben, seine Mutter konnte sich selbst retten (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesche hen/2019-07/hauptbahnhof-frankfurt-kind-getoetet-ice-faq). Abgesehen von diesem schrecklichen Mord wurde nunmehr bekannt, dass die Überwachungskamera, welche das Tatgeschehen auf dem Bahnsteig hätte aufnehmen müssen, zur Tatzeit defekt war. Eine weitere Kamera, die lediglich das Geschehen in der Reisehalle des Kopfbahnhofs filmte, konnte daher nur die Flucht des Täters bildlich festhalten (www.focus.de/panorama/welt/focusonline -exklusiv-ueberwachungskamera-war-defekt-sicherheitspanne-beibahnsteig -attacke-in-frankfurt_id_11006098.html). Die sich wiederholenden Überwachungspannen (Ende 2012 beim versuchten Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof konnte ebenfalls kein Videomaterial durch die Kameras der Deutschen Bahn sichergestellt werden – www.spiegel.de/politik/deutschland/streit-ueber-videoueberwachung-nachbonner -anschlagsversuch-a-873207.html) werfen nach Ansicht der Fragesteller Fragen nach dem allgemeinen Zustand der Überwachungstechnik, deren Kosten und Nutzen auf. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Deutsche Bahn AG (DB AG) weitet in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und der Bundespolizei (BPOL) die Videoüberwachung auf ausgewählten Verkehrsstationen kontinuierlich aus. Derzeit werden ca. 900 Bahnhöfe mit über 6.000 Videokameras überwacht und die Videobilder live ausgewertet. Auch die Bundespolizei kann diese Bilder live verfolgen. Die gemeinsame Nutzung der Videomanagementanlagen zu polizeilichen bzw. unternehmerischen Zwecken erfolgt auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen zwischen der DB AG und der BPOL. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13848 19. Wahlperiode 09.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 7. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die entsprechenden Videomanagementanlagen werden dabei durch die DB AG als Eigentümerin im Rahmen eines Betreibermodells betrieben und gewartet und können durch die Bundespolizei (mit-)genutzt werden. Die Umsetzung der videotechnischen Ertüchtigung von Bahnhöfen obliegt der DB AG. Hinsichtlich des Sachstandes der Umsetzung an den Programmbahnhöfen wird an die DB Station&Service AG verwiesen.  1. Seit wann war nach Kenntnis der Bundesregierung die Kamera, die Gleis 7 auf dem Frankfurter Hauptbahnhof überwachen sollte, defekt? Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens wird gebeten, die Anfrage an die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main zu richten.  2. Wann erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die letzte Wartung - dieser Überwachungskamera? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  3. Wie viele Kameras waren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Tatzeit noch defekt, die die Tat oder den Täter beim Betreten des Bahnhofs und auf seiner Flucht hätten aufzeichnen müssen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  4. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Betreiber bzw. Eigentümer der Kamera, die Gleis 7 auf dem Frankfurter Hauptbahnhof überwachen sollte (Deutsche Bahn AG, Bundespolizei, Centermanagement usw.)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  5. Wie viele Kameras betreibt die Bundespolizei an Bahnhöfen (im Bereich Bahnsteige, Querbahnsteige, Bahnhofshallen, Wandelhallen, Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie Haltepunkten) in Deutschland, und wie viele werden von Dritten betrieben (Deutsche Bahn AG, Centermanagement usw.)? a) Wie viele davon sind fest installiert, und wie viele können mittels Fernsteuerung bewegt werden? b) Wie viele Kameras davon sind digital, und wie viele sind analog? c) Auf wie viele Kameras kann die Bundespolizei (in dem bereits oben angegebenen, definierten Bereich) zugreifen? d) Bei wie vielen Kameras kann die Bundespolizei in den eigenen Diensträumen bzw. Einsatzleitstellen zugreifen? e) Bei wie vielen Kameras kann die Bundespolizei nur in den Liegenschaften der Betreiber bzw. Eigentümer (beispielsweise Deutsche Bahn AG – 3-S-Zentrale) zugreifen? Die Fragen 5 bis 5e werden zusammen beantwortet. Im Rahmen der Modernisierung und Erweiterung der am stärksten frequentierten Verkehrsstationen der Eisenbahn des Bundes wird die vorhandene Videotechnik durch moderne Technik ersetzt. Hierbei handelt es sich um fest verbaute Kameras mit einem digitalen Standard. Eine Fernsteuerung ist dabei nicht Drucksache 19/13848 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. erforderlich und demnach nicht vorgesehen. Die Bundespolizei soll zukünftig auf alle Kameras, welche durch die DB Station& Service AG betrieben werden, in den eigenen Diensträumen bzw. Einsatzleitstellen zugreifen können. Die Anzahl der genutzten Kameras variiert im Zuge der o. a. Ertüchtigung regelmäßig. Dies ist darin begründet, dass die moderne Videotechnik eine vergleichbare Überwachung auch mit weniger Kameras gewährleistet. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Wie oft wurde durch die Bundespolizei seit 2015 zur Aufklärung von Straftaten Videomaterial durch Überwachungskameras auf Bahnhöfen gesichert (bitte nach den einzelnen Jahren auflisten)? Hierzu werden keine statistischen Daten erhoben.  7. Wie oft konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bei Straftaten an Bahnhöfen kein Videomaterial gesichert werden, weil die Kamera defekt oder verschmutzt war (bitte getrennt nach den beiden Kategorien auflisten )? Hierzu werden keine statistischen Daten erhoben.  8. Wie viel muss die Bundespolizei dritten Betreibern von Kameras auf Bahnhöfen und Haltepunkten für deren Nutzung zahlen (bitte jährlich seit 2015 aufschlüsseln, immer an wen und die genaue Summe)? Hierzu werden keine statistischen Daten erhoben.  9. Wie viele Kameras darf die Bundespolizei von dritten Betreibern auch präventiv nutzen, beispielsweise zur Auftragserfüllung nach § 3 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Wie viele Kameras, auf die die Bundespolizei auf Bahnhöfen und Haltepunkten Zugriff hat, werden mittels integriertem Sprach- und Datennetz – ISDN-Verbindung – betrieben? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13848 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.