Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Sauter, Otto Fricke, Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13322 – Die Bedeutung von Reservistinnen und Reservisten für Bundeswehr und Gesellschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als Teil eines erweiterten Sicherheitsbegriffes, der auch die Sicherheitsvorsorge nicht nur als ressortgemeinsame sondern auch gesamtgesellschaftliche Aufgabe sieht, betrachten die Bundesregierung (Konzeption der Bundeswehr 2018) sowie die Fragesteller Reservistinnen und Reservisten als einen wesentlichen Bestandteil dieser gesamtgesellschaftlichen Sicherheitsvorsorge. Dabei sind Reservistinnen und Reservisten sowohl mit ihren Fähigkeiten für die Bundeswehr wichtig als auch in ihrer Mittlerfunktion für das Verständnis in der Gesellschaft. Durch den regelmäßigen Tausch des zivilen Berufes in eine Tätigkeit innerhalb der Bundeswehr leisten sie einen Beitrag zur Leistungsfähigkeit und zum Leistungsausbau, z. B. im Bereich der Cybersecurity, der Bundeswehr. Durch ihre unterschiedlichen Tätigkeiten wirken sie aber auch als Multiplikatoren in die Gesellschaft hinein (Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, S. 112). Ein wesentlicher Akteur für die Organisation der Reservistinnen und Reservisten ist der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw). In verschiedenen Dokumenten beschreibt die Bundesregierung den VdRBw als besonders beauftragten Partner oder Träger der Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr (z. B. Bundestagsdrucksache 19/10481, www.reservisten.bundeswehr.de/portal/poc/ resarb?uri=ci:bw.skb_resarb.reserve.vdrbw). Neben der Ausbildung und Qualifizierung der Reservistinnen und Reservisten leistet der Verband gemäß seiner Satzung einen Beitrag zur Friedenssicherung, und in ihrer Mittlerrolle fördern die Mitglieder die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland (Bundestagsdrucksache 19/10481). Für die Durchführung der Reservistenarbeit erhält der VdRBw jährlich einen zweckgebundenen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt Kapitel 1403. Im Haushaltsgesetz 2019 sind etwas über 18 Millionen. Euro eingeplant sowie im Entwurf der Bundesregierung zum Haushalt 2020. Die Leistungserbringung des Verbandes erfolgt im Kern durch das ehrenamtliche Personal in den Untergliederungen des Verbandes, worin auch aus Sicht der Bundesregierung der entscheidende Vorteil gegenüber einer Übernahme dieser Aufgabe durch die Bundeswehr selbst liegt (Bundestagsdrucksache 19/10481). Aus Sicht der Fra- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13853 19. Wahlperiode 09.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gesteller ist eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. außerordentlich wichtig. Die Zahl der Stellen für Reservedienstleistende stieg im Jahr 2018 auf 3.800, welche voll ausgeschöpft wurden. Das aktuelle Personalboard sieht 4.500 Reservistenstellen bis 2025 vor (Bundestagsdrucksache 19/7200). Der Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 2018 hält ebenso die Bedeutung der Reservistinnen und Reservisten als Personalreserve, auch in Spezialverwendungen fest. Jedoch wird hier auch der Wunsch nach mehr Flexibilität anstelle einer starren Größenordnung für Reservistenstellen beschrieben. Vor diesen Hintergründen und der engen Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und dem „besonders beauftragten Partner“ verdient dieses Thema für die Fragesteller eine nähere Betrachtung.  1. Was bedeutet aus Sicht der Bundesregierung die Beschreibung eines besonders beauftragten Partners? Als 1958 die ersten Wehrpflichtigen die Bundeswehr verließen, stellte sich die Frage, wie diese weiter zur Sicherung des Friedens beitragen und die Kameradschaft weiter pflegen können. Die Bundeswehrführung wollte die ausgebildeten Soldaten der Reserve nicht verlieren, da sie das Potential für den Aufwuchs der Streitkräfte im Spannungs- oder Verteidigungsfall bildeten und hatte großes Interesse an der Betreuung von Soldaten auch außerhalb des Wehrdienstverhältnisses . Im Ergebnis von Gesprächen auf Staatssekretär-Ebene mit dem damaligen Präsidenten des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. (VdRBw) erhält der am 22. Januar 1960 gegründete VdRBw seit 1961 Zuwendungen für die Betreuung von Reservistinnen und Reservisten. Die Zuweisung erfolgte zunächst über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Der VdRBw durfte seitdem hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen und nach dem Bundesangestelltentarif (heute Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD)) vergüten. Im April 1967 wurden durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die ersten „Bewilligungsbedingungen für die Gewährung einer Zuwendung des Bundes nach § 64a Reichshaushaltsordnung (RHO)“ erlassen. Der VdRBw erhält mithin seit nunmehr 59 Jahren ununterbrochen Zuwendungsmittel im Rahmen der institutionellen Förderung als Träger der Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr. Bereits mit der ersten Konzeption der Reserve (KdR) von 1971 weist der Bundesminister der Verteidigung dem VdRBw die Aufgabe als Träger der damals noch „allgemeinen Reservistenarbeit“ zu, im Unterschied zur „speziellen Reservistenarbeit “ der Teilstreitkräfte und des Sanitäts- und Gesundheitswesens für die in ihrem Bereichen beorderten Reservisten. Diese Unterscheidung zwischen Reservistenarbeit innerhalb der Bundeswehr und der externen Organisation VdRBw ist in allen Reservistenkonzeptionen bis heute beibehalten worden. Da es noch weitere Verbände und Vereinigungen gibt, die unmittelbar oder mittelbar Reservistenarbeit leisten, aber hierfür keine Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, nimmt der VdRBw hier eine besondere Rolle ein. Er ist der einzige Verband, der mit der Wahrnehmung der Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr durch die Bundeswehr beauftragt ist. Dazu gehört auch, dass die Bundeswehr auf die Auftragserfüllung Einfluss nehmen kann. Der Begriff des besonders beauftragten Partners/Trägers leitet sich somit aus der KdR und nicht aus dem Zuwendungsrecht ab. Aus Sicht der Bundeshaushaltsordnung ist der VdRBw ein Zuwendungsempfänger, der als Institution gefördert wird (Institutionelle Förderung). Drucksache 19/13853 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Welche besonders beauftragten Partner hat die Bundesregierung (bitte nach Ressort getrennt aufschreiben)? Der Begriff des besonders beauftragten Trägers/Partners kommt aus dem konzeptionellen Bereich der Bundeswehr und findet in den anderen Ressorts keine Anwendung. Für eine Übersicht der Institutionellen Förderungen der Bundesregierung wird auf die Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/10481 verwiesen.  3. Welche gemeinsamen Veranstaltungen des Bundesministeriums der Verteidigung und des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. fanden bisher in dieser Legislaturperiode statt? Als gemeinsame Veranstaltung des BMVg mit dem VdRBw findet jährlich die Jahrestagung der Reserve in Berlin statt. Die Jahrestagung der Reserve der Bundeswehr ist das umfassende Forum für die gemeinsame Lagefeststellung und den Austausch über die künftigen Herausforderungen für die Reserve. Sie wird mit einem ausgewählten Personenkreis von Aktiven und Reservisten, der innerhalb und außerhalb der Bundeswehr mit Reservistenangelegenheiten befasst ist, seit 2016 in Berlin durchgeführt. Darüber hinaus zeichnen die Bundesministerin der Verteidigung und der Präsident des VdRBw seit 2016 jährlich als „Partner der Reserve“ Arbeitgeber aus, welche die Reserve in ihrem Engagement für die Bundeswehr vorbildlich unterstützen . Die Auszeichnung findet eingebettet in andere Veranstaltungen statt, zuletzt im Rahmen des Jahresempfanges des Bundesverbandes für Mittelständische Wirtschaft (BVMW). Im Einzelnen waren dies: Jahrestagung der Reserve 2016: 21.-22. Oktober 2016; Jahrestagung der Reserve 2017: 19.-20. Oktober 2017; Jahrestagung der Reserve 2018: 18.-19. Oktober 2018. Partner der Reserve 2016: 15. März 2016; Partner der Reserve 2017: 16. Mai 2017; Partner der Reserve 2018: 12. März 2018. a) Wie gestaltete sich jeweils die personelle Zusammenarbeit und der personelle Zeitaufwand? Der Stellvertreter des Generalinspekteurs und Beauftragte für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr und der Präsident des VdRBw sind gleichberechtigte Gastgeber der Jahrestagung der Reserve. Darüber hinaus unterstützt der VdRBw mit seinem hauptamtlichen Personal in der Vorbereitung und Organisation und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Die Vorbereitung der Auszeichnung liegt überwiegend beim BMVg. Der VdRBw unterstützt in der Vorbereitung der Veranstaltung. Der Präsident des VdRBw nimmt gemeinsam mit der Bundesministerin der Verteidigung die Auszeichnung vor. b) Wie gestaltete sich jeweils die Kostenaufteilung untereinander? Anfallende Kosten der Veranstaltungen trägt die Bundeswehr. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13853 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Welche gemeinsamen Veranstaltungen des Bundesministeriums der Verteidigung und des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. sind bis zum Ende der Legislaturperiode geplant, und wie verhält sich die Kostenaufteilung untereinander? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Als gemeinsame Veranstaltungen des BMVg und des VdRBw sind derzeit nur die Jahrestagung der Reserve und Preisverleihung „Partner der Reserve“ am 18. Oktober 2019 geplant.  5. Welche Rechtsgrundlagen zur Zusammenarbeit mit dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. existieren, und was ist deren jeweiliges Ziel? Die Zusammenarbeit mit dem VdRBw basiert auf der institutionellen Förderung gemäß § 23 und § 44 der Bundeshaushaltsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Zuwendungen können auf Antrag bewilligt werden. Dazu legt der VdRBw im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung sowie den Wirtschaftsplan vor. Die Durchführungsbestimmungen sind in der im Geschäftsbereich des BMVg geltenden Bereichsdienstvorschrift „Gewährung einer Zuwendung des Bundes an den VdRBw“ (C-2410/1) festgelegt. Darüber hinaus wird zwischen dem Stellvertreter des Generalinspekteurs und Beauftragten für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr und dem Präsidenten des VdRBw zweijährig eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit abgeschlossen , die die Schwerpunkte in den Handlungsfeldern der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit außerhalb der Bundeswehr vorgibt.  6. Wie stellt die Bundesregierung in ihrer mittel- und langfristigen Finanzplanung sicher, dass der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. ausreichend finanzielle Mittel für die Erfüllung der stetig wachsenden Aufgaben der Reservistinnen und Reservisten erhält? Der Haushaltsmittelbedarf des VdRBw ist im Mittelfristplan des BMVg berücksichtigt . Mehrbedarf aufgrund von absehbaren Aufgabenzuwächsen legt der VdRBw mit entsprechenden Begründungen beim Zuwendungsgeber vor. Zusätzliche Aufgaben der Reserve bzw. Schwerpunktverlagerungen haben nicht immer unmittelbar Einfluss auf die Aufgaben des VdRBw.  7. Wie hoch ist der Betrag in Euro, nach Kenntnis der Bundesregierung, der durch die Leistungserbringung des ehrenamtlich tätigen Personals des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. jährlich im Bundeshaushalt eingespart werden kann (siehe Bundestagsdrucksache 19/10481)? Das BMVg kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einsparungen nicht beziffern . Die Zuwendungen des BMVg an den VdRBw waren 2018 Gegenstand einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof (BRH). Hierbei wurde durch den BRH in seiner abschließenden Prüfmitteilung von 2019 festgehalten, dass das BMVg das erhebliche Bundesinteresse seiner Zuwendung an den VdRBw gemäß § 23 BHO festzustellen hat. BMVg hat zugesagt, nach Herausgabe der neuen Strate- Drucksache 19/13853 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gie der Reserve, hierzu eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Diese wird im wesentlichen den Vergleich zwischen Leistungserbringung durch die Bundeswehr und den VdRBw beinhalten und detaillierte Informationen zur oben genannten Fragestellung liefern. a) Wie viele Vollzeitstellen müssten bei der Bundeswehr, nach Kenntnis der Bundesregierung, geschaffen werden, um das ehrenamtliche Engagement des Verbandes ersetzen zu können (bitte unter Differenzierung nach Besoldungsgruppen auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. b) Welchen Einfluss hätte eine finanzielle Schwächung des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. auf die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr? Zielsetzung des VdRBw ist es, alle Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr lebenslang in Übereinstimmung mit den Vorgaben des BMVg zu betreuen , deren interessen zu vertreten und als Mittler der Bundeswehr in die Gesellschaft zu wirken. Schwerpunkt der Arbeit des VdRBw liegt auf der Information und Betreuung sowie auf der Sicherheitspolitischen Arbeit und dem Erhalt der Individuellen Grundfertigkeiten der Allgemeinen Reserve. Der wehrrechtlich verfügbare Anteil der Allgemeinen Reserve stellt das Potential für den langfristigen Aufwuchs der Streitkräfte dar. Daher sind als Grundlage für die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit und das zu fördernde Engagment der Allgemeine Reserve eine angemessene Finanzierung des VdRBw erstrebenswert.  8. Würde die Bundesregierung auf eine Verringerung des Aufkommens an Mitgliedsbeiträgen mit einem dementsprechenden Aufschlag auf den jährlichen Zuschuss reagieren, und wenn ja, warum, bzw. wenn nicht, warum ? Der BRH hat in seiner abschließenden Prüfmiteilung 2019 eine konkrete Festlegung der Finanzierungsart der Institutionellen Förderung verlangt. Gemäß Zuwendungsbescheid handelt es sich hierbei um eine Fehlbedarfsfinanzierung , jedoch wurden in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund nicht mehr nachvollziehbarer Absprachen zwischen BRH, BMVg und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Eigenmittel des VdRBw nicht für den Förderzweck herangezogen. Derzeit wird mit dem VdRBw an der Umsetzung der Fehlbedarfsfinanzierung gearbeitet, welche im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 zum Einsatz kommen soll. Bei einer reinen Fehlbedarfsfinanzierung würde der Bund die Verringerung der Mitgliedsbeiträge kompensieren. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13853 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Existieren, abgesehen vom jährlichen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt, weitere Formen der finanziellen oder nichtfinanziellen Unterstützung des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. durch die Bundesregierung? Nein. a) Wenn ja, welche, und wie hoch? Entfällt. b) Wenn nein, warum nicht? Aus Sicht BMVg ist zur Erfüllung des Förderzweckes neben der Institutionellen Förderung keine weitere Unterstützung notwendig. 10. Wie bewertet die Bundesregierung den gegenwärtigen Organisationsgrad der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr? Beorderte Reservistinnen und Reservisten, also Angehörige der Truppen- und Territorialen Reserve (Verstärkungsreserve) sowie auf nichtstrukturgebundenen („gespiegelten“) Dienstposten eingeplante Personen (Personalreserve ), haben ihren Beorderungstruppenteil als unmittelbaren Ansprechpartner und sind in den jeweiligen Einheiten und Verbänden organisiert. Für die nicht beorderten Reservistinnen und Reservisten, also die Angehörigen der Allgemeinen Reserve, dient neben den Strukturen der Streitkräftebasis für die beorderungsunabhängige Reservistenarbeit (Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenhieten beim Streitkräfteamt und die Feldwebel und Stabsoffiziere für Reservistenarbeit in den Landeskommandos) und dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in allen Angelegenheiten des Personalmanagements der VdRBw als wichtigster Ansprechpartner und mit seinen flächendeckenden hauptamtlichen Strukturen als Schnittstelle zur Bundeswehr. Als Zuwendungsempfänger ist der VdRBw für alle Reservistinnen und Reservisten , unabhängig von Mitgliedschaft im Verband und einer Beorderung, zuständig . Darüber hinaus steht es den Reservistinnen und Reservisten frei, sich als Mitglieder in den Gliederungen des VdRBw zu organisieren und zu engagieren. Diese Organisationsform hat sich aus Sicht des BMVg bewährt und findet so auch ihre Fortschreibung in die neue Strategie der Reserve, welche noch in 2019 herausgegeben werden soll. a) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um mögliche Organisationslücken zu schließen? Derzeit sieht BMVg keine Organisationslücken. b) Welche Ausgaben plant die Bundesregierung für die in Frage 10a genannten Maßnahmen ein? Entfällt. Drucksache 19/13853 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie sollte sich laut Bundesregierung der jährliche Zuschuss für den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. von 2020 bis 2023 in konkreten Zahlen entwickeln, und wie wird ggf. eine Erhöhung oder Verringerung begründet? Aus derzeitiger Sicht BMVg wird der Zuwendungsbetrag bis 2025 mit den für 2020 im Haushalt eingebrachten 18,129 Mio. Euro fortgeschrieben. So ist es auch im Mittelfristplan aufgenommen. Derzeit sind, auch vor dem Hintergrund der zu erlassenden neuen Strategie der Reserve, keine Entwicklungen absehbar, die zusätzliche Aufgaben und somit einen gestiegenen Haushaltsmittelbedarf rechtfertigen würden (Personalverstärkungsmittel als Folge von Tarifabschlüssen sind hierbei nicht berücksichtigt). 12. Wie beurteilt die neue politische Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung die Zusammenarbeit des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. mit der Bundeswehr? Der VdRBw ist ein verlässlicher Partner an der Seite der Bundeswehr. Neben der Betreuung und Information aller Reservistinnen und Reservisten leistet er einen entscheidenen Beitrag als Mittler der Bundeswehr in die Gesellschaft und dient als Impulsgeber und Berater für die Weiterentwicklung der Reserve. Er bündelt die Interessen anderer, in der Reservistenarbeit tätiger Verbände und Vereinigungen und bietet ihnen eine Plattform. Im Pilotprojekt „Ausbildung Ungedienter durch den VdRBw“ hat er bewiesen, dass er mit seinen Strukturen auch über die bisherigen Aufgaben hinaus unterstützen kann. a) Wenn sie Schwächen erkennt, welche sind das? Entfällt. b) Wie möchte sie diese beheben, und welchen finanziellen Aufwand möchte sie dafür betreiben? Entfällt. 13. Wann plant sich die neue politische Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung mit Vertretern des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. persönlich auszutauschen, und welche Themen sollen dann behandelt werden? Ein erstes Treffen zwischen der neuen Bundesministerin der Verteidigung und dem Präsidenten des VdRBw fand am 16. August 2019 statt. Hierbei ging es im Schwerpunkt um das gegenseitige Kennenlernen, die Rolle des VdRBw und der Reserve. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13853 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Wie viele persönliche Treffen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung bzw. der Bundeswehr und dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. haben in der laufenden Legislaturperiode auf der Leitungs- und Führungsebene (Bundesministerin, Parlamentarische Staatssekretäre, Staatssekretär bzw. Staatssekretärin bzw. Generalinspekteur der Bundeswehr, Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr ) stattgefunden, und welche Themen wurden dort besprochen? Treffen der Bundesministerin der Verteidigung und dem Präsidenten des VdRBw fanden anlassbezogen zu aktuellen Themen der Reserve, wie z. B. dem Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (BwEinsatzBerStG), der Kennzeichnung der Reserve, zu Fragen der Veteranendefinition oder dem Pilotprojekt „Landesregiment Bayern“ statt. Darüber hinaus war die Bundesministerin regelmäßig Gast auf dem Parlamentarischen Abend des VdRBw und hat mit ihm Arbeitgeber als „Partner der Reserve “ ausgezeichnet. Treffen zwischen dem Präsidenten VdRBw und dem Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Peter Tauber, fanden anlassbezogen überwiegend am Rande von Veranstaltungen der Reserve, wie z. B. dem Medientag zum Pilotprojekt „Ausbildung Ungedienter durch den VdRBw“ oder dem „Marsch des Gedenkens“ statt. Gesprächsthemen waren anlassbezogen . Der Stellvertreter des Generalinspekteurs in seiner Aufgabe als Beauftragter für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr trifft sich regelmäßig mit dem Präsidenten des VdRBw zur Erörterung aktueller Reservistenangelegenheiten. Anlassbezogen fanden mehrfach Gespräche zu Themen wie dem Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (BwEinsatzBerStG), dem Pilotprojekt „Ausbildung Ungedienter durch den VdRBw“, Pilotprojekt „Landesregiment Bayern“, Veteranenangelegenheiten, Kennzeichnung Reserve und der neuen Strategie der Reserve statt. Darüber hinaus nimmt der Prädident VdRBw an den drei jährlichen Besprechungen des Stellvertreters des Generalinspekteurs mit den Beauftragten für Reservistenangelegenheit der OrgBereiche und der dem BMVg nachgeordneten Dienststellen teil. Drucksache 19/13853 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.