Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13321 – Gewalt gegen Einsatzkräfte im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehren und Hilfsorganisationen leisten täglich einen Beitrag für das Gemeinwohl und den Schutz rechtsstaatlicher Regeln. Immer wieder sehen sie sich dabei jedoch verbaler wie auch körperlicher Gewalt ausgesetzt. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP kam es allein im Jahr 2017 zu 4527 Gewaltdelikten gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4016, Antwort zu Frage 1). Dabei wurden im gleichen Jahr 380 Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei sowie 13 Vollzugskräfte des Zolls verletzt (vgl. ebd.: 3). Immer wieder beklagen aktive Einsatzkräfte sinkenden Respekt und Übergriffe im Rahmen ihrer Dienstausübung. Eine Einschätzung, die bereits von der Studie „Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen“ der Ruhr-Universität Bochum bestätigt wurde (vgl. www.kriminologie.ruhr-uni-bochum.de/ima ges/pdf/Abschlussbericht_Gewalt_gegen_Einsatzkraefte.pdf). Im Rahmen der Studie wurden im Jahr 2017 rund 810 Feuerwehrangehörige und Rettungssanitäter in Nordrhein-Westfalen zu ihren Gewalterfahrungen befragt. Im Ergebnis diagnostizierte die Studie eine Tendenz zur Verrohung und einen „Verlust an Empathie“ in der Gesellschaft, der sich auch gegen Einsatzkräfte von Polizei , Feuerwehren und Hilfsorganisationen richtet. Solche gewalttätigen Übergriffe gegen Angehörige von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gilt es aus Sicht der Fragesteller langfristig zu beobachten und zu analysieren, um notwendige politische Rückschlüsse aus ihnen ziehen und zielgerichtete Maßnahmen ergreifen zu können. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13855 19. Wahlperiode 09.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 2. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. V o r b e m e r k u n g e n d e r B u n d e s r e g i e r u n g In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden u. a. folgende Personengruppen als Opfer erfasst: • Vollstreckungsbeamte gemäß §§ 113, 114 Strafgesetzbuch (StGB) – Polizeivollzugsbeamte (PVB) – JVA (Vollstreckungsbeamte) – Sonstige Vollstreckungsbeamte, Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr gemäß §§ 113, 114 StGB • Vollstreckungsbeamten gleichstehende Personen gemäß § 115 StGB – Rettungsdienste – Feuerwehr – Sonstige Rettungsdienste Eine Differenzierung der PVB nach Ländern ist nicht möglich. Im Jahr 2018 wurde das „52. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ vom 23. Mai 2017 in der PKS umgesetzt. So wurde u. a. ein neuer PKS-Schlüssel 621120 „tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen “ eingeführt. Daher ist z. B. der Bereich der Körperverletzung mit den Vorjahren nur bedingt vergleichbar. Unterjährige Auswertungen für das erste Halbjahr 2019 sind auf Grundlage der PKS nicht möglich.  1. Wie viele Einsatzkräfte der Bundespolizei, des Zolls sowie des Technischen Hilfswerks wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Körperverletzung (i.S.d. §§ 223 bis 231 des Strafgesetzbuchs – StGB) oder eines Tötungsdelikts (i.S.d. §§ 211 bis 222 StGB) (bitte nach Jahren, Behörde bzw. Organisation und Delikten aufschlüsseln)? Wie hat sich die Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte nach Jahren, Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für die Unterfragen – aufschlüsseln)? Der nachstehenden Tabelle können die registrierten Körperverletzungsdelikte gegen Bundespolizeibeamtinnen und -beamten (einschließlich Versuche) sowie Straftaten wider das Leben von Bundespolizeibeamtinnen und -beamten (einschließlich Versuche) entnommen werden. Aus statistischen Gründen ist ein Rückschluss auf die Anzahl der Bundespolizisten, die Opfer von Körperverletzungs - bzw. Tötungsdelikten wurden, nicht möglich. Drucksache 19/13855 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Körperverletzungsdelikte gegen Bundespolizeibeamtinnen und -beamten (einschließlich Versuche) Straftaten wider das Leben von Bundespolizeibeamtinnen und -beamten (einschließlich Versuche) 2013 1.231 2 2014 1.309 1 2015 1.400 4 2016 1.555 3 2017 1.341 1 2018 1.235 5 1. HJ 2019 420 1 Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der durch Gewaltdelikte verletzte Vollzugskräfte des Zolls. Die Zahlen berücksichtigen grundsätzlich neben den klassischen Vollzugskräften des Zolls auch die Bediensteten des Vollstreckungsaußendienstes. Eine statistische Aufschlüsselung ist nicht möglich ; der statistische Anteil des Vollstreckungsaußendienstes dürfte dabei allerdings eher gering und mithin vernachlässigbar sein. Im Zeitraum von 2013 bis zum ersten Halbjahr 2019 wurde keine Vollzugskraft des Zolls Opfer eines Tötungsdelikts . durch Körperverletzung verletzte Vollzugskräfte des Zolls 2013 25 2014 26 2015 13 2016 13 2017 13 2018 30 1. HJ 2019 27 Beim Technischen Hilfswerk (THW) wurde im Jahr 2018 ein Helfer durch ein Gewaltdelikt verletzt. a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren jeweils welchen Geschlechts? Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei und statistisch nur für das erste Halbjahr 2019 möglich. Im ersten Halbjahr 2019 wurden bislang 343 männliche und 56 weibliche Tatverdächtige für Körperverletzungsdelikte gegen Bundespolizeibeamtinnen und -beamte (einschließlich Versuche) sowie ein männlicher Tatverdächtiger für eine Straftat wider das Leben von Bundespolizeibeamtinnen und -beamte (einschließlich Versuche) erfasst . b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren minderjährig ? Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei und statistisch nur für das erste Halbjahr 2019 möglich. Im ersten Halbjahr 2019 waren insgesamt zwölf ermittelte Tatverdächtige i. Z. m. Körperverletzungsdelikten gegenüber Polizeibeamten der Bundespolizei minderjährig. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13855 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen unter dem Einfluss von Alkohol? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor. d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte standen im Zusammenhang mit PMK-links (PMK = Politisch motivierte Kriminalität), PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse Ideologie sowie PMKnicht zuzuordnen (bitte aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor. e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer (bitte nach Bundesländern, Jahren, Behörden bzw. Organisationen und Delikten aufschlüsseln)? Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei möglich . 2018 1. HJ 2019 Körperverletzungsdelikte gegen Bundespolizeibeamtinnen und -beamte (einschließlich Versuche) Straftaten wider das Leben von Bundespolizeibeamtinnen und -beamte (einschließlich Versuche) Körperverletzungsdelikte gegen Bundespolizeibeamtinnen und -beamte (einschließlich Versuche) Straftaten wider das Leben von Bundespolizeibeamtinnen und -beamte (einschließlich Versuche) Baden-Württemberg 153 1 42 0 Bayern 268 1 82 1 Berlin 147 0 40 0 Brandenburg 16 0 9 0 Bremen 16 0 4 0 Hamburg 141 0 38 0 Hessen 105 0 62 0 Mecklenburg-Vorpommern 11 0 1 0 Niedersachsen 62 0 10 0 Nordrhein-Westfalen 134 2 46 0 Rheinland-Pfalz 26 0 19 0 Saarland 10 0 0 0 Sachsen 46 1 24 0 Sachsen-Anhalt 83 0 31 0 Schleswig-Holstein 7 0 4 0 Thüringen 10 0 6 0 Drucksache 19/13855 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie viele Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie Polizeibeamte der Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Körperverletzung (i.S.d. §§ 223 bis 231 StGB) oder eines Tötungsdelikts (i.S.d. §§ 211 bis 222 StGB)? Wie hat sich diese Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte nach Jahren, Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für die Unterfragen – aufschlüsseln)? Die folgende Tabelle enthält die im Jahr 2018 in der PKS erfassten Opferzahlen bezogen auf die Personengruppen „PVB“, „Feuerwehr“ und „sonstige Rettungsdienste “ für „Körperverletzung §§ 223 bis 227, 229, 231 StGB“ sowie „Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Jahr Straftat (einschließlich Versuch) PVB Feuerwehr sonstige Rettungsdienste 2013 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB 16.233 318 697 2014 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB 17.674 367 889 2015 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB 19.022 336 954 2016 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB 21.324 405 1.077 2017 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB 21.088 371 1.068 2018 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB 8.026 337 799 2013 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 106 0 0 2014 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 123 2 0 2015 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 79 3 6 2016 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 104 3 2 2017 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 86 8 4 2018 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 81 3 2 a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren jeweils welchen Geschlechts? b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren minderjährig ? c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen unter dem Einfluss von Alkohol? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13855 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte standen im Zusammenhang mit PMK-links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMKreligiöse Ideologie sowie PMK-nicht zuzuordnen (bitte aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor. e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer (bitte nach Bundesländern, Jahren, Behörden bzw. Organisationen und Delikten aufschlüsseln)? Die nachstehende Tabelle enthält die Verteilung der erfassten Opfer für „PVB“, „Feuerwehr“ und „sonstige Rettungsdienste“ auf die Bundesländer. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Straftat (einschließlich Versuch) Bundesland PVB Feuerwehr sonstige Rettungsdienste Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Schleswig-Holstein 69 8 25 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Hamburg 199 40 20 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Niedersachsen 431 33 117 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Bremen 74 1 10 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Nordrhein-Westfalen 1.628 136 120 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Hessen 297 3 47 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Rheinland-Pfalz 88 1 7 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Baden-Württemberg 1.284 8 46 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Bayern 1.535 22 128 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Saarland 180 1 17 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Berlin 1.314 47 88 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Brandenburg 98 9 30 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Mecklenburg-Vorpommern 178 2 19 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Sachsen 227 17 48 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Sachsen-Anhalt 143 2 45 Körperverletzung §§ 223–227, 229, 231 StGB Thüringen 281 7 32 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Schleswig-Holstein 3 0 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Hamburg 0 0 0 Drucksache 19/13855 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Straftat (einschließlich Versuch) Bundesland PVB Feuerwehr sonstige Rettungsdienste Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Niedersachsen 7 1 2 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Bremen 1 0 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Nordrhein-Westfalen 12 0 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Hessen 6 0 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Rheinland-Pfalz 5 0 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Baden-Württemberg 7 0 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Bayern 33 1 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Saarland 0 0 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Berlin 3 0 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Brandenburg 0 0 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Mecklenburg-Vorpommern 1 0 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Sachsen 1 1 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Sachsen-Anhalt 2 0 0 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen Thüringen 0 0 0  3. Wie viele Widerstandshandlungen i.S.d. §§ 113 bis 115 StGB wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 gegen Einsatzkräfte von Bundespolizei , Zoll und Technischem Hilfswerk (THW) begangen? Wie hat sich die Zahl der Delikte seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahren, Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für die Fragen 3a bis 3e – aufschlüsseln)? Widerstand gegen Bundespolizeibeamtinnen und -beamte Widerstand gegen Vollzugskräfte des Zoll (§§ 113 bis 115 StGB) § 113 StGB § 114 StGB § 115 StGB 2013 2.541 – Keine Erfassung 85 2014 2.545 – Keine Erfassung 75 2015 2.548 – Keine Erfassung 67 2016 2.866 – Keine Erfassung 101 2017 2.928 – Keine Erfassung 98 2018 3.090 932 Keine Erfassung 139 1. HJ 2019 1.212 560 1 67 Beim THW ist ein Vorfall bekannt. Im Jahr 2015 wurden 30 Helferinnen und Helfer beschimpft und mit Flaschen beworfen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13855 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren jeweils welchen Geschlechts? Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei und statistisch nur für das erste Halbjahr 2019 möglich. Anzahl Tatverdächtige im 1. Halbjahr 2019 § 113 StGB § 114 StGB § 115 StGB männlich 1.105 583 1 weiblich 140 64 0 b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren waren minderjährig? Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei und statistisch nur für das erste Halbjahr 2019 möglich. Anzahl Tatverdächtige im 1. Halbjahr 2019 § 113 StGB § 114 StGB § 115 StGB minderjährig 76 31 0 c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen unter dem Einfluss von Alkohol? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor. d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte standen im Zusammenhang mit PMK-links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMKreligiöse Ideologie sowie PMK-nicht zuzuordnen (bitte aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor. e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer (bitte nach Bundesländern, Jahren, Behörden/Organisationen und Delikten aufschlüsseln)? Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei möglich . 2018 1. Halbjahr 2019 § 113 StGB § 114 StGB § 115 StGB § 113 StGB § 114 StGB § 115 StGB Baden-Württemberg 245 143 keine Erfassung 104 69 0 Bayern 740 238 keine Erfassung 265 101 0 Berlin 407 46 keine Erfassung 98 27 0 Brandenburg 41 8 keine Erfassung 39 15 0 Bremen 77 5 keine Erfassung 7 1 0 Drucksache 19/13855 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2018 1. Halbjahr 2019 § 113 StGB § 114 StGB § 115 StGB § 113 StGB § 114 StGB § 115 StGB Hamburg 279 71 keine Erfassung 89 46 0 Hessen 224 89 keine Erfassung 108 43 0 Mecklenburg-Vorpommern 34 8 keine Erfassung 22 3 0 Niedersachsen 185 25 keine Erfassung 41 25 0 Nordrhein-Westfalen 350 212 keine Erfassung 224 143 1 Rheinland-Pfalz 84 16 keine Erfassung 34 15 0 Saarland 29 6 keine Erfassung 15 4 0 Sachsen 126 19 keine Erfassung 62 25 0 Sachsen-Anhalt 169 22 keine Erfassung 50 24 0 Schleswig-Holstein 56 11 keine Erfassung 30 12 0 Thüringen 44 13 keine Erfassung 24 7 0  4. Wie viele Widerstandshandlungen i.S.d. §§ 113 bis 115 StGB wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Rettungskräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie gegen Polizeibeamte der Länder begangen? Wie hat sich die Zahl der Delikte seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahren, Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für die Fragen 4a bis 4e – aufschlüsseln)? a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren jeweils welchen Geschlechts? b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren minderjährig ? c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen unter dem Einfluss von Alkohol? d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte standen im Zusammenhang mit PMK-links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMKreligiöse Ideologie sowie PMK-nicht zuzuordnen (bitte aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13855 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer (bitte nach Bundesländern, Jahren, Behörden bzw. Organisationen und Delikten aufschlüsseln)? Die nachstehende Tabelle enthält die Verteilung der erfassten Opfer für „PVB“, „Feuerwehr“ und „sonstige Rettungsdienste“ für dem PKS-Schlüssel 621100 „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 113 bis 115 StGB“ auf die Bundesländer. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Bundesland PVB Feuerwehr Sonstige Rettungsdienste Schleswig-Holstein 2.449 8 43 Hamburg 1.696 26 4 Niedersachsen 5.364 22 76 Bremen 858 6 0 Nordrhein-Westfalen 15.739 185 110 Hessen 3.400 5 50 Rheinland-Pfalz 3.702 3 104 Baden-Württemberg 8.789 5 104 Bayern 9.305 41 87 Saarland 1.077 3 18 Berlin 5.221 30 26 Brandenburg 1.456 1 21 Mecklenburg-Vorpommern 1.038 6 20 Sachsen 2.501 2 22 Sachsen-Anhalt 1.219 15 17 Thüringen 2.082 5 24  5. Welche Tatmittel wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 bei gewalttätigen Übergriffen i.S.d. Fragen 1 bis 3 gegen Einsatzkräfte der Bundespolizei, des Zolls sowie des Technischen Hilfswerks genutzt? In wie vielen Fällen handelte es sich um körperliche Gewalt (bitte nach Tatmitteln, Behörden bzw. Organisationen und Delikten aufschlüsseln)? Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die verwendeten Tatmittel. Eine Aufschlüsselung nach Delikten im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Für den THW entfällt eine Beantwortung, da keine Vorfälle gemäß den Fragen 1 bis 3 bekannt sind. Bundespolizei Zoll Tatmittel 2018 1. HJ 2019 2018 1. HJ 2019 Schusswaffe 1 0 1 0 Schusswaffenattrappe 0 0 0 0 Schreckschusswaffe 0 0 0 0 Gaspistole 0 0 0 0 Hieb- und Stichwaffen 2 8 4 1 Reizstoffe 2 1 0 3 Brandmittel/Pyrotechnik 1 9 0 0 Kraftfahrzeuge 12 3 17 3 Wurfgegenstände 41 42 0 0 Tiere (Hunde) 0 3 2 3 Drucksache 19/13855 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundespolizei Zoll Tatmittel 2018 1. HJ 2019 2018 1. HJ 2019 Schlagen/Stoßen mit Gegenstand 65 52 0 0 Körperliche Gewalt 1.978 1.238 112 55 Sonstige Angriffsmittel 25 51 3 2  6. Gab es im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung eine regionale Häufung von gewalttätigen Übergriffen i.S.d. Fragen 1 bis 3 gegen Einsatzkräfte? Wenn ja, in welchen Regionen ließ sich eine entsprechende Häufung feststellen ? Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei und statistisch nur für das erste Halbjahr 2019 möglich. Die nachstehende Übersicht listet Städte auf, in denen Straftaten wider das Leben und Widerstandsdelikte gegenüber Bundespolizeibeamte/innen häufiger registriert wurden. Körperverletzungsdelikte (einschließlich Versuche) Straftaten wider das Leben (einschließlich Versuche) Widerstand Frankfurt am Main 54 0 119 Berlin 40 0 125 Hamburg 38 0 135  7. Gab es im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung eine schwerpunktmäßige Häufung von gewalttätigen Übergriffen i.S.d. Fragen 1 bis 3 gegen Einsatzkräfte im Umfeld bestimmter (Groß-)Ereignisse? Wenn ja, welcher? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor.  8. Wie viele Einsatzkräfte der Bundespolizei, des Zolls sowie des Technischen Hilfswerks wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Beleidigung (i.S.d. §§ 185 bis 187 StGB)? Wie hat sich die Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte nach Jahren, Behörde bzw. Organisation und Delikten aufschlüsseln)? Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Zoll möglich. Im Jahr 2018 wurden 25 Beleidigungen im Sinne der Fragestellung erfasst, im ersten Halbjahr 2019 waren es 24. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13855 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Wie viele Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie Polizeibeamte der Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Beleidigung (i.S.d. §§ 185 bis 187 StGB)? Wie hat sich die Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte nach Jahren, Behörde bzw. Organisation und Delikten aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor. 10. Wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 bei Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk Anpassungen der Führungs- und Einsatzmittel – beispielsweise Schutzausstattung und Bewaffnung – umgesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4016, Antwort zu Frage 9)? Wenn ja, welche, und aus welchem Anlass? Die Bundespolizei verfügt bereits über eine umfassende Schutzausstattung, dazu zählen geschützte Fahrzeuge, leichte und schwere Schutzbekleidung sowie ballistische Schutzwesten. Die Ausstattung wird permanent an die aktuellen Herausforderungen des Einsatzes und an den Stand der Technik angepasst und kontinuierlich erneuert. Die Beschaffungen von Schutzausstattungen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte als „Ersatz für Unbrauchbar“, Neuausstattung als auch Ausstattung des Personalaufwuchses im Jahr 2018 stellen sich wie folgt dar: • 4.480 Stück ballistische Unterziehschutzwesten mit taktischer Wechselhülle, • 29 Stück Ballistische Helme • 210 Stück Plattenträger • 1.762 Stück ballistische Platten VPAM-9-, • 3.000 Körperschutzausstattungen, leicht mit Molle-System Zur Ausstattung des Personalaufwuchses wurden 3.000 Stück Pistolen P30 BPOL und 2.700 Stück Einsatzstock, kurz beschafft. In 2019 wurden Beschaffungen von Schutzausstattungen wie folgt durchgeführt : • 2.036 Stück ballistische Unterziehschutzwesten mit taktischer Wechselhülle, • 570 Stück Plattenträger • 1.420 Stück ballistische Platten VPAM-9, • 210 Stück ballistische Platten VPAM-6 als Tiefschutz; Zur Ausstattung des Personalaufwuchses wurden 7.000 Stück Pistolen P30 BPOL (3.000 Stück Lieferung noch in 2019) und 7.000 Stück Einsatzstock, kurz (geliefert 4.500) beschafft. Beim Zoll gab es in 2018 eine Anpassung und Erweiterung bei der Ausstattung mit ballistischen Schutzwesten. Das THW hat weder 2018 noch im ersten Halbjahr 2019 Maßnahmen unternommen , welche eine Schutzausstattung gegen gewalttätige Übergriffe oder eine etwaige Bewaffnung zum Schutz vor gewalttätigen Übergriffen betreffen. Drucksache 19/13855 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten von Einsatzkräften von Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk sowie von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie von Polizeibeamten der Länder im Zusammenhang mit gewalttätigen Übergriffen wie Körperverletzungen sowie Beleidigungen? Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Angehörigen von Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk für ein konsequentes Anzeigeverhalten zu sensibilisieren? In den letzten Jahren fanden durch die Generalzolldirektion bei den Zolldienststellen umfangreiche Sensibilisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Anzeigeverhaltens der Bediensteten statt. Dies spiegelt sich in dem Anzeigeverhalten der Bediensteten auch wieder. Die Generalzolldirektion geht jedoch davon aus, dass weiterhin eine „Dunkelziffer“ nichtgemeldeter Übergriffe/Beleidigungen auf Zollvollzugsbedienstete existiert . Das THW bringt diese Problematik in die gesellschaftliche Diskussion ein und versucht so, in diesem Bereich zu sensibilisieren, da diese Herausforderung alle Einsatzorganisationen im Bevölkerungsschutz trifft und die Verhinderung von Übergriffen gegen Einsatzkräfte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Bei Zwischenfällen dieser Art wird durch das THW eine Strafanzeige gestellt. Das repressive Handeln der Polizeien von Bund und Länder richtet sich nach den Regelungen der Strafprozessordnung, wonach sämtliche Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen sind, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. 12. Wie hoch waren die durch Übergriffe auf Einsatzkräfte verursachten Ausfallzeiten (bitte nach Behörden bzw. Organisationen aufschlüsseln)? 13. Wie hoch war der finanzielle Schaden, der der öffentlichen Hand durch die Ausfallzeiten entstanden ist? 14. In wie vielen Fällen, in denen es aufgrund von Übergriffen zu krankheitsbedingten Fehlzeiten von Einsatzkräften kam, wurde auch zivilrechtlich gegen die Schädiger vorgegangen (bitte nach Behörden bzw. Organisationen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13855 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.