Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13312 – Smartphonenutzung durch Bundesbedienstete V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert Smartphones als Mobiltelefone mit zahlreichen Zusatzfunktionen. Nutzer können demnach mit Smartphones im Internet surfen und Mediadateien wie Podcasts und Videos abspielen. Smartphones besitzen einen vollständigen E-Mail- Client und können Termine und andere Daten zum Beispiel mit den Servern eines Firmennetzes synchronisieren. Dazu verfügen sie neben der Telefonnetzanbindung über weitere Schnittstellen wie etwa WLAN und Bluetooth (www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Download/ Ueberblickspapier_Smartphone_pdf.pdf?__blob=publicationFile). Einer Studie des Digitalverbandes Bitkom zufolge, nutzen acht von zehn Personen in Deutschland Smartphones. 87 Prozent der Nutzer sehen in einem mobilen Gerät eine große Erleichterung im Alltag (www.bitkom.org/Presse/Pres seinformation/Smartphone-Markt-waechst-um-3-Prozent-auf-34-Mrd.-Euro). Nach Ansicht der Fragesteller können Smartphones auch einen wesentlichen Beitrag zur Umgestaltung der Arbeitswelt hin zu selbstbestimmtem, mobilen Arbeiten leisten. Der öffentliche Dienst steht als Arbeitgeber in ständigem Wettbewerb um motivierte und qualifizierte Arbeitskräfte. In einer repräsentativen Befragung Mitte 2018 kam das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) zu dem Ergebnis, dass gerade junge und technikaffine Menschen eher von zu Hause aus arbeiten. So stieg der Anteil der Heimarbeiter unter den 25- bis 34- Jährigen binnen eines Jahres von 34 auf 42 Prozent an. Gleichzeitig zeigen seit Jahren immer wieder internationale Vorfälle, dass Datensicherheit eine Schwachstelle in der mobilen Kommunikation darstellen kann. Gerade Smartphones bieten eine Vielzahl von Angriffspunkten für Hacker . Near Field Communication (NFC), Ausspähen von Daten via Handykamera oder das Abrufen von Informationen mittels Bluetooth-Verbindung sind nur drei mögliche Einfallstore. Auch durch Apps oder ganz klassisch via E- Mails können Unbefugte Zugang zu sensiblen Daten auf dem Smartphone erhalten . Diese Sicherheitsfragen dürfen nach Ansicht der Fragesteller bei Beschaffungsvorhaben des Bundes nicht unberücksichtigt bleiben. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13856 19. Wahlperiode 09.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 2. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen in einigen Fällen selbst in eingestufter Form nicht vollständig erfolgen kann. In einen angemessenen Ausgleich zu bringen waren dabei einerseits das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Parlaments (Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und andererseits das ebenfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Wohls des Bundes (Staatswohl) sowie das Interesse an einer Wahrung der Funktionsfähigkeit der Bundesregierung. Die erbetenen Auskünfte sind teilweise geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren Bekanntwerden für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnte oder ihre Sicherheit gefährden bzw. ihr schweren Schaden zufügen könnte. Detaillierte Angaben zu den von den einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung genutzten Kommunikationslösungen würden gezielte elektronische Angriffe auf einzelne Regierungsmitglieder ermöglichen. Die Handlungsfähigkeit zumindest von Teilen der Bundesregierung könnte damit empfindlich verringert werden. Für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Sicherheit der Regierungskommunikation, könnte die Veröffentlichung der geforderten Informationen also nachteilig sein. Eine VS-Einstufung und Weiterleitung der angefragten Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Bundesregierung und aus den zuvor benannten Gründen nicht in Betracht, weil insoweit auch ein nur geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]). Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.  1. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung Smartphones im Kontext des mobilen Arbeitens von Bundesbediensteten ein? Die zunehmend notwendige Mobilität der Beschäftigten – unter Berücksichtigung von zeit- und ortsflexiblen Arbeitsmöglichkeiten – erfordert zur Aufgabenerledigung den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationsmittel. Dem Einsatz dienstlicher Smartphones wird daher – neben Notebooks – ein hoher Stellenwert beigemessen. Dies trägt auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei und erhöht die Attraktivität der Ressorts als moderne und familienfreundliche Arbeitgeber. Aspekte der IT-Sicherheit und der Wirtschaftlichkeit haben dabei oberste Priorität.  2. Besteht für Bundesbedienstete die Möglichkeit, mit privat angeschafften und genutzten Smartphones online auf Datensätze der Bundesministerien oder obersten Bundesbehörden zuzugreifen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13235 wird verwiesen. Drucksache 19/13856 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Wie viele Smartphones haben die einzelnen Bundesministerien in den Jahren 2018 und 2019 ihren Bediensteten jeweils zur Verfügung gestellt? Die Anzahl der Smartphones, die in den einzelnen Ministerien in den Jahren 2018 und 2019 (Stichtag 28. August 2019) den Beschäftigten zur Verfügung gestellt wurden, sind in der nachstehenden Tabelle aufgelistet. Ministerium 2018 2019 BMF 479 576 BMI 540 608 AA 2.350 2.500 BMWi 400 460 BMJV 75 90 BMAS 166 214 BMVg* 18.200 5.000 BMEL 140 140 BMFSFJ 149 95 BMG 244 244 BMVI 158 158 BMU 258 276 BMBF 198 231 BMZ 230 170 a) Um welche Modelle handelt es sich bei den angeschafften und ausgegebenen Smartphones (bitte die jeweilige Gesamtanzahl je Modell ausweisen)? Für die Realisierung einer sicheren dienstlichen mobilen Kommunikation können die Bundesministerien aus verschiedenen Lösungen wählen. Eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Produkte, die sämtlich eine BSI-Zulassung aufweisen, ist auf nachfolgender Webseite veröffentlicht: www.bsi.bund.de/DE/ Themen/Sicherheitsberatung/ZugelasseneProdukte/mobile_Kommunikation/ mobileKommunikation_node.html. Die angefragten Informationen zur Aufschlüsselung der konkret im Einsatz befindlichen Modelle können aus Gründen der Sicherheit nicht offengelegt werden . Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b) In welcher Höhe wurde welche Haushaltsstelle in den jeweiligen Etats der Bundesministerien für die Anschaffung in den Jahren 2018 und 2019 in Anspruch genommen? Hinsichtlich der aufgewendeten Haushaltsmittel vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Beantwortung der Frage 3b die Rechte Dritter (Lieferanten und deren Preisgestaltung) berührt, deren Zustimmung zu einer Veröffentlichung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht eingeholt werden konnte.  4. Bestehen oder bestanden Rabattverträge mit einzelnen oder mehreren Herstellern von Smartphones, und wenn ja, welche Vorteile ergeben oder ergaben sich hieraus für den Bund? Seitens des Beschaffungsamtes des BMI wurden mit keinem Hersteller direkte Rabattverträge geschlossen. Bei den durch das Beschaffungsamt des BMI abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um Rahmenvereinbarungen für die gesamte Bundesverwaltung, die generell den Vorteil bieten, dass durch die gebün- * inkl. Geschäftsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13856 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. delte Ausschreibung in der Regel günstigere Konditionen am Markt abgerufen werden können. Zudem reduzieren Rahmenvereinbarungen die Verwaltungsaufwände , da der Ausschreibungsaufwand bei den Behörden entfällt. Des Weiteren bieten Rahmenvereinbarungen den Vorteil, dass durch sie Zielvorgaben im Bereich Nachhaltigkeit gemäß „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit “ der Bundesregierung berücksichtigt werden können. In Einzelfällen wurden eigene Rahmenvereinbarungen auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung geschlossen oder Beschaffungen im Rahmen von Vergabeverfahren getätigt.  5. Mit welchen Mobilfunknetzbetreibern haben die Bundesministerien Verträge zur Nutzung dienstlich zur Verfügung gestellter Smartphones jeweils geschlossen? Hinsichtlich der Frage nach den Namen der Vertragspartner (Mobilfunknetzbetreiber ) vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Beantwortung der Frage 5 die Rechte Dritter (Lieferanten) berührt, deren Zustimmung mit zumutbarem Aufwand nicht eingeholt werden konnte. a) Wie lange ist die durchschnittliche Vertragslaufzeit? Bei einem Abruf aus den durch das Beschaffungsamt des BMI abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen beträgt die Vertragslaufzeit für Smartphones mindestens zwölf Monate mit der Option einer monatlichen Kündigung bzw. Verlängerung . b) Auf Grundlage welcher Parameter entschieden sich die Bundesministerien für die jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber? Bei einem Abruf aus den durch das Beschaffungsamt des BMI abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen waren die wesentlichen Parameter Kombinierbarkeit (Kombination von Grundtarifen mit Optionen im In- und Ausland), Kompatibilität zu mobilen Endgeräten (netzseitig bestehen keine Nutzungssperren oder werden nicht eingerichtet, die die Kompatibilität zwischen bestimmten Endgerättypen und Tarifen einschränkt), Datenraten und Netzunabhängigkeit im Ausland (die Datentarife/-optionen gelten im Ausland netzunabhängig). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. c) Bestehen mit einem oder mehreren Mobilfunknetzbetreibern Rahmenverträge , und wenn ja, welche Regelungen wurden darin getroffen, und wie lange laufen die Verträge jeweils? Bei den durch das Beschaffungsamt des BMI abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen handelt es sich nicht um ausschließlich für das Beschaffungsamt geschlossene Verträge, sondern um Verträge für die gesamte Bundesverwaltung. Gegenwärtig werden die bestehenden Rahmenverträge für die Bundesverwaltung durch die Zentralstelle IT-Beschaffung neu verhandelt und werden eine Laufzeit von vier Jahren haben. Insbesondere werden mit den kommenden Verträgen , in Zusammenarbeit mit dem BSI, neue Regelungen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz getroffen. Diese Regelungen umfassen unter anderem die Themen Vertraulichkeit, Datenschutz, Speicherung von Verkehrsdaten, IT- Schutz, Schutz der Rufnummern und Sicherheitseigenschaften der SIM-Karten. Drucksache 19/13856 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Wie hoch ist die durchschnittliche Nutzungsdauer der Smartphones, die an Bundesbedienstete ausgegeben werden in Monaten? Grundsätzlich werden die Smartphones so lange genutzt, wie dies unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen möglich ist oder bis ein Gerät defekt und die Reparatur unwirtschaftlich ist. Die Nutzungsdauer durch die Beschäftigten schwankt sehr stark von mehrjähriger Nutzung bis zu wenigen Tagen für eine Dienstreise, die durchschnittliche Nutzungsdauer liegt zwischen 36 und 48 Monaten.  7. Ist auch eine private Nutzung der Mobiltelefone zulässig, und wenn ja, wie erfolgt die Aufteilung der Nutzungs- und Grundgebühren? Grundsätzlich ist eine private Nutzung der Mobiltelefone nicht zulässig. In Einzelfällen ist eine private Nutzung zugelassen, soweit hierdurch dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Sollten dafür zusätzliche Kosten anfallen (i. d. R. werden Flatrate-Tarife genutzt), sind diese grundsätzlich zu erstatten .  8. Welche Smartphonemodelle werden durch die Mitglieder der Bundesregierung jeweils dienstlich genutzt? Hinsichtlich der den Mitgliedern der Bundesregierung für eine sichere mobile Kommunikation zur Verfügung stehenden Lösungen wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen. Aus Gründen der Sicherheit können die einzelnen Smartphone-Modelle, die durch die Mitglieder der Bundesregierung derzeit konkret dienstlich genutzt werden, nicht weiter detailliert aufgeschlüsselt werden . Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Wie viele dieser Smartphones verfügen über eine spezielle Verschlüsselungstechnologie zur Verschlüsselung von Gesprächsdaten (Krypto- Handy)? Die für die Realisierung einer sicheren dienstlichen mobilen Kommunikation zur Verfügung stehenden zugelassenen Lösungen verfügen sämtlich über eine spezielle Technologie zur Verschlüsselung der Daten (inkl. der Gesprächsdaten bei den für die sichere Sprache zugelassenen Lösungen). Detailangaben sind der Webseite des BSI zu entnehmen. Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen . 10. Inwieweit wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder wurden andere Sicherheitsbehörden des Bundes in die Entscheidung zur Modellauswahl bei der Anschaffung einbezogen? Die Zulassung erfolgt im Ergebnis der Evaluierung durch das BSI. Die Beschaffung selber erfolgt durch die Bedarfsträger eigenständig und ist nicht Gegenstand der durch das BSI durchgeführten Sicherheitsbewertung. Grundsätzlich ist die Verwendung eines bestimmten Endgeräte-Typs (Modell) an die verwendete Zugangslösung bzw. das verwendete Produkt gebunden. In den Netzen des Bundes (NdB) sind nur die zugelassenen bzw. freigegebenen Endgeräte erlaubt, die laut Einsatz- und Betriebsbedingungen vorgesehen sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13856 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen bei der Nutzung der Smartphones gelten? a) Welche Programme nutzt die Bundesregierung für die Kommunikation ? b) Ist den Bundesministerinnen und Bundesministern sowie den Mitarbeitern die Nutzung bestimmter sicherheitsrelevanter Programme wie etwa Whatsapp untersagt? Aufgrund des Sachzusammenhangs erfolgt eine gemeinsame Beantwortung der Fragen 11, 11a und 11b. Das Nutzungsszenario orientiert sich an den im Rahmen von Evaluierung und Zulassung definierten Einsatz- und Betriebsbedingungen . Ergänzend konkretisieren Dienstvereinbarungen und Vorgaben der jeweiligen IT-Sicherheitsbeauftragten die dienstliche Smartphone-Nutzung in Ministerien und obersten Bundesbehörden. Die mit der Zulassung verbundene Sicherheitsaussage erfolgt im Einklang mit den Vorschriften des Regierungsnetzes . 12. Wie hoch ist die durchschnittliche Nutzungsdauer in Monaten der Smartphones der Mitglieder der Bundesregierung? Aus Gründen der Sicherheit kann die durchschnittliche Nutzungsdauer der einzelnen Smartphones, die durch die Mitglieder der Bundesregierung derzeit konkret dienstlich genutzt werden, nicht offengelegt werden. Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Drucksache 19/13856 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.