Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13392 – Auswirkungen aktueller Forderungen des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer auf die Bundespolizei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Stärkung der Polizeipräsenz auf Bahnhöfen hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer erneut eine Forderung aufgestellt , die erhebliche Auswirkungen auf die Bundespolizei haben dürfte (vgl. Deutsche Welle, Horst Seehofer: Mehr Polizeipräsenz an Bahnhöfen nötig, 30. Juli 2019). Auch die weitere aktuelle Forderung des Bundesinnenministers Horst Seehofer nach „intelligenten Grenzkontrollen“ an der Grenze zur Schweiz betrifft die Bundespolizei in großem Maße (vgl. Spiegel Online, Seehofer setzt auf Kontrollen an Schweizer Grenze, 2. August 2019), gerade auch vor dem Hintergrund der immer noch andauernden Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze. Vor diesem Hintergrund knüpft die fragestellende Fraktion an ihre früheren Kleinen Anfragen zu den Kapazitäten der Bundespolizei an (siehe u. a. Bundestagsdrucksache 19/3406). Auch möchte die fragestellende Fraktion auf diese Weise den Blick auf die Beamtinnen und Beamten lenken, die durch diese politischen Entscheidungen direkt betroffen sind. Im Übrigen ist nach Auffassung der fragestellenden Fraktion durch die Planung der Bundesregierung möglicherweise auch die Aufgabenerfüllung in anderen Aufgabenbereichen der Bundespolizei stark beeinflusst.  1. Welche Auswirkungen haben die regelmäßig neuen Priorisierungen einzelner Aufgaben durch den Bundesinnenminister auf die anderen gesetzlichen Aufgaben der Bundespolizei? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic auf Bundestagsdrucksache 19/12437 verwiesen . Deutscher Bundestag Drucksache 19/13867 19. Wahlperiode 10.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Falls aktuell eine Priorisierung einzelner Aufgaben bei der Bundespolizei erfolgt, welche sind das konkret, und wie lange ist die Priorisierung dieser Aufgaben jeweils vorgesehen? Es erfolgt keine Priorisierung der Aufgaben der Bundespolizei. Die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei werden lageangepasst und mit hoher Flexibilität eingesetzt. Dabei wird bundes-, direktion- und inspektionsweit jeweils ein abgestimmtes Verfahren der Lagebeurteilung, der Einsatzpriorisierung und des Kräftemanagements angewendet. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic auf Bundestagsdrucksache 19/12437 verwiesen.  3. Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Sicherheit an Bahnhöfen ein, und auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Einschätzung ? Die Sicherheitslage auf den Bahnhöfen ist grundsätzlich als gut zu bezeichnen. Die polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei weist seit 2015 insgesamt eine rückläufige Entwicklung der Gesamtzahl der Straftaten auf Bahnanlagen aus.  4. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Einschätzung die Sicherheit an Bahnhöfen für verbesserungswürdig? Die Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen ist ein ständiges Ziel der zuständigen Behörden.  5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um die Sicherheit an Bahnhöfen zu verbessern, und welche Prioritäten werden hierbei gesetzt? Die bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung wird mit 1.300 zusätzlichen Dienstposten aus dem bereits erfolgten und bis 2021 vorgesehenen Stellenaufwuchs für die Bundespolizei deutlich gestärkt. Da das Personal erst ausgebildet werden muss, werden die zusätzlichen Dienstposten sukzessive bis 2024 eingerichtet und besetzt. Darüber hinaus soll eine bessere Erreichbarkeit und Wahrnehmbarkeit der Bundespolizei durch eine zentrale Unterbringung auf den Bahnhöfen erreicht werden. Zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnhöfen werden auch der Ausbau und die Modernisierung der Videotechnik weiter vorangetrieben. Intelligente Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung können dabei zukünftig ein wichtiges Unterstützungsinstrument insbesondere für die Bundespolizei sein. Bei der Bundespolizei stehen für den Ausbau der Videoüberwachung bis zum Jahr 2023 bereits jetzt Mittel in Höhe von über 70 Mio. Euro zur Verfügung. Mit den darüber hinaus vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Deutsche Bahn AG von 2020 bis 2024 insgesamt vorgesehenen, vom Deutschen Bundestag noch zu bewilligenden Mitteln von 50 Mio. Euro sowie durch den Einsatz von Eigenmitteln der Deutschen Bahn AG in Höhe von 12,5 Mio. Euro könnten bis Ende 2024 nahezu alle größeren Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet werden. In den Jahren 2020 bis 2024 stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur darüber hinaus weitere ca. 250 Mio. Euro für den Ausbau des digitalen Behördenfunks u. a. an Bahnhöfen bereit. Drucksache 19/13867 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Eine Arbeitsgruppe „Technische Sicherheit“, an der sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie die Deutsche Bahn AG und die Bundespolizei beteiligen, hat den Auftrag, in einem ersten Schritt, für ausgewählte Bahnhöfe weitere technische Möglichkeiten zur Gefahrenreduzierung zu prüfen.  6. Wie viel Personal wird aktuell im Vergleich zum Vorjahr mehr eingesetzt, um die vom Bundesinnenminister angekündigte erhöhte Polizeipräsenz an Bahnhöfen umzusetzen (vgl. Deutsche Welle, Horst Seehofer: Mehr Polizeipräsenz an Bahnhöfen nötig, 30. Juli 2019)? Angaben zum eingesetzten Personal nur für den Bereich der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung im Sinne der Fragestellung sind nicht möglich, da die Bundespolizei ihre Aufgaben insgesamt und integrativ wahrnimmt sowie ihre Kräfte langeangepasst und flexibel einsetzt.  7. Welche weiteren konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Präsenz der Bundespolizei an Bahnhöfen zu stärken? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  8. Wie hat sich das Überstundenaufkommen seit Januar 2018 in den einzelnen Bundespolizeidirektionen entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln , vgl. Bundestagsdrucksache 19/3406, Antwort zu Frage 16)? Die Entwicklung der Überstunden ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.  9. Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten durch Krankheit bei der Bundespolizei im zweiten, dritten und vierten Quartal 2018 sowie im ersten und zweiten Quartal 2019, und in wie viel Prozent der Fälle betrug die Dienstausfallzeit mehr als sechs Wochen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3406, Antwort zu Frage 19)? Die Dienstausfallzeiten stellen sich in den Quartalen II/2018 bis II/2019 wie folgt dar: Quartal Anteil krankheitsbedingter Ausfallzeiten II. 2018 9,29 % III. 2018 9,06 % IV. 2018 11,07 % I. 2019 11,67 % II. 2019 9,79 % Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13867 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Für wie viele Bundespolizeireviere war seit dem 1. August 2018 ein 24- Stundenbetrieb vorgesehen, und wie oft waren einzelne dieser Reviere a) für eine gesamte Dienstschicht nicht besetzt (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/3932), b) für länger als eine Stunde nicht besetzt, c) für einen Zeitraum nicht besetzt, der mehr als eine Stunde und weniger als eine gesamte Dienstschicht betrug (Bitte jeweils die einzelnen Bundespolizeireviere nennen und nach Bundesländern gesondert auflisten)? Seit dem 1. August 2018 ist für 133 Bundespolizeireviere ein 24-Stundenbetrieb vorgesehen. Die Besetzung der Bundespolizeireviere wird dezentral durch die Bundespolizeidirektionen erfasst. Dabei gibt es keine einheitlichen Vorgaben für die Erfassungsweise. Nicht alle Erfassungsweisen der Bundespolizeidirektionen ermöglichen eine oder alle Angaben zu den erfragten Merkmalen . Soweit möglich sind die darunter befindlichen Bundespolizeireviere, die für eine gesamte Dienstschicht, für länger als eine Stunde und oder für einen Zeitraum, der mehr als eine Stunde und weniger als eine gesamte Dienstschicht betrug, nicht besetzt waren, in nachfolgender Tabelle aufgeschlüsselt nach Ländern und mit der Angabe der entsprechenden Häufigkeiten dargestellt. Land Bundespolizeirevier Anzahl nicht besetzter Dienstschichten Anzahl der Dienstschichten , in denen das Revier für länger als eine Stunde nicht besetzt war Anzahl der Dienstschichten , in denen das Revier für einen Zeitraum nicht besetzt war, der mehr als eine Stunde und weniger als eine gesamte Dienstschicht betrug Baden- Württemberg Waldshut 27 22 22 Bayern Aschaffenburg 15 0 3 Bamberg 37 2 7 Ansbach 12 0 0 Ingolstadt 185 0 0 Mecklenburg- Vorpommern Neubrandenburg 0 19 24 Mukran 0 30 31 Niedersachsen Braunschweig 12 2 34 Hildesheim 91 2 88 Göttingen 10 0 8 Uelzen 180 - - Nordrhein- Westfalen Gelsenkirchen 535 - - Hagen 274 - - Bochum 516 - - Recklinghausen 697 - - Duisburg 3 - - Mönchengladbach 371 - - Wuppertal 590 - - Oberhausen 748 - - Bonn 907 - - Siegburg 558 - - Siegen 589 - - Schleswig- Holstein Bredstedt 6 358 197 Neumünster 0 7 7 Drucksache 19/13867 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Land Bundespolizeirevier Anzahl nicht besetzter Dienstschichten Anzahl der Dienstschichten , in denen das Revier für länger als eine Stunde nicht besetzt war Anzahl der Dienstschichten , in denen das Revier für einen Zeitraum nicht besetzt war, der mehr als eine Stunde und weniger als eine gesamte Dienstschicht betrug Thüringen Saalfeld 243 - - Nordhausen 325 - - Gera 187 - - Meiningen 264 - - 11. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der vom Bundesinnenminister angekündigten Ausweitung der sogenannten „intelligenten Grenzkontrollen“ an der Grenze zur Schweiz umzusetzen (vgl. welt.de, Seehofer kündigt Kontrollen an der Schweizer Grenze an, 2. August 2019), und ist hierfür die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware geplant? Der in der Fragestellung genannte Begriff der „intelligenten Grenzkontrollen“ ist nicht feststehend und umfasst nach Ansicht des BMI als Arbeitsbegriff die unter Ziffer 28 des „Masterplan Migration Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung“ des BMI vom 4. Juli 2018 gefassten Maßnahmen. Polizeikontrollen in den Grenzgebieten – unterhalb der Schwelle der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen – richten sich im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) in der Bundesrepublik Deutschland nach den Polizeigesetzen der Länder und dem Bundespolizeigesetz und dienen der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität . Der Umfang und die Intensität dieser Kontrollen orientieren sich insbesondere an der Kriminalitätslage und den Umständen sowie Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Bundespolizei nimmt auf Grundlage ihrer gesetzlich normierten Befugnisse zeitlich und örtlich flexible Kontrollen im Grenzgebiet, insbesondere zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreisen und damit zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität, an allen deutschen Binnengrenzen vor. Die Bundespolizei ist vom BMI gebeten worden, diese Kontrollen, auch an der Grenze zur Schweiz, weiter zu intensivieren. Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware durch die Bundespolizei an den Binnengrenzen ist nicht Gegenstand der Überlegungen. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität des Erlasses des Bundesinnenministers an die Bundespolizei im Sommer 2018, alle Ausländerinnen und Ausländer, die mit einer Einreisesperre belegt sind, an der deutsch-österreichischen Grenze abzuweisen, unabhängig davon, ob sie ein Asylgesuch stellen oder nicht (vgl. Spiegel Online, Seehofers Erlass zeigt offenbar kaum Wirkung, 23. Oktober 2018)? Die Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen, die die Einreisevoraussetzungen durch ein gesetzliches Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht erfüllen, sind im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze, folgerichtig und erforderlich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13867 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Plant die Bundesregierung, ebensolche Zurückweisungen ebenfalls an der deutsch-schweizerischen Grenze einzuführen, und wenn ja, ab wann, und wie sollen diese konkret durchgesetzt werden? Nein, zumal derzeit keine Überlegungen zur vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der deutsch-schweizerischen Grenze bestehen . 14. Wie viel Personal der Bundespolizei ist in den letzten zwölf Monaten für Kontrollmaßnahmen, Grenzkontrollen und polizeiliche Maßnahmen im 30-Kilometer-Streifen an den Grenzen zu a) Belgien, b) Dänemark, c) Frankreich, d) Luxemburg, e) den Niederlanden, f) Österreich, g) Polen, h) der Schweiz und i) Tschechien eingesetzt worden (bitte jeweils nach Grenzabschnitt aufschlüsseln und neben den Einsatzstunden das jeweilige Vollzeitäquivalent angeben)? Die Bundespolizei nimmt ihre Aufgaben insgesamt und integrativ wahr. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. 15. Welche Planungen gibt es derzeit im Bundesinnenministerium in Bezug auf eine mögliche Ausweitung der Kontrollmaßnahmen, Grenzkontrollen und polizeilichen Maßnahmen im 30-Kilometer-Streifen an den Grenzen zu a) Belgien, b) Dänemark, c) Frankreich, d) Luxemburg, e) den Niederlanden, f) Österreich, g) Polen und h) Tschechien? Die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze werden mit Wirkung vom 12. November 2019 für einen Zeitraum von sechs Monaten aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen auf Grundlage der Artikel 25 bis 27 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) neu angeordnet . An allen (anderen) deutschen Binnengrenzen sollen die grenzpolizeilichen Maßnahmen (sog. Schleierfahndung) – unterhalb der Schwelle von vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen – intensiviert werden. Drucksache 19/13867 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Inwiefern plant die Bundesregierung, grenzpolizeiliche Maßnahmen von anderen Maßnahmen, wie z. B. bahnpolizeilichen, abzugrenzen bzw. getrennt zu erfassen, um eine Evaluierung der Grenzkontrollen durchzuführen (vgl. Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Matthias Gastel auf Bundestagsdrucksache 19/12234)? Planungen im Sinne der Fragestellung bestehen nicht. 17. Inwiefern ist sichergestellt, dass eine höhere Bundespolizeipräsenz an den Grenzen nicht zu Engpässen in anderen Sicherheitsbereichen, insbesondere an Bahnhöfen und Flughäfen führt? Die Bundespolizei nimmt ihre Aufgaben insgesamt und integrativ wahr. Erforderlichenfalls können sich die Dienststellen und Behörden der Bundespolizei gegenseitig unterstützen und/oder durch Kräfte der Direktion Bundesbereitschaftspolizei unterstützt werden. 18. Inwiefern wirkt sich eine höhere Präsenz der Bundespolizei an den Grenzen auf die Zahl der Überstunden bei der Bundespolizei (auch in anderen Sicherheitsbereichen) aus? Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze sind die Überstundenzahlen in der Bundespolizeidirektion München von 189.400 (August 2018) auf 148.881 (August 2019) gesunken. Weitere Zahlen zu Überstunden sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Inwiefern hat die Zusammenarbeit mit der bayrischen Landes- und Grenzpolizei bei polizeilichen Kontrollen im Grenzraum und an der Binnengrenze zu Österreich seit deren Einführung zu einer Entlastung oder einem personellen Mehraufwand bei der Bundespolizei geführt? Die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit der Bayerischen Landes- und Grenzpolizei erleichtert die Kontrolltätigkeiten an der Grenze zu Österreich, insbesondere an den Kontrollstellen der grenzüberschreitenden Bundesautobahnen 3, 8 und 93. Zudem konnte die Anzahl der Abordnung von Kräften anderer Bundespolizeidirektion zur Bundespolizeidirektion München verringert werden. 20. In welchem Umfang und zu welchem Zweck fanden seit Juli 2018 Abordnungen in der Bundespolizei zugunsten von Dienststellen in Bayern statt, und in welchem Umfang sind für das restliche Jahr entsprechende Abordnungen geplant, und wie wirkt sich dies auf die Durchführung von Kontrollmaßnahmen im grenznahen Bereich aus (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3406, Antwort zu Frage 3)? Abordnungen zu Dienststellen in Bayern umfassen die gesamte Bundespolizeidirektion München, die Bundespolizeiabteilungen Deggendorf und Bayreuth, die Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren Bamberg und Oerlenbach, das Trainingszentrum Kührointhaus sowie ausgelagerte Dienststellen des Bundespolizeipräsidiums . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13867 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zeitraum Abordnungen zu Dienststellen in Bayern 07/2018 381 08/2018 505 09/2018 452 10/2018 419 11/2018 393 12/2018 440 01/2019 427 02/2019 401 03/2019 396 04/2019 290 05/2019 265 06/2019 242 07/2019 265 Abordnungen werden nicht nach ihrem Zweck statistisch erfasst. Die Abordnungen können sowohl dienstlich (u. a. Unterstützung der aufnehmenden Dienststelle, Teilnahme an Aus- und Fortbildungen) als auch privat veranlasst sein. Bei den Abordnungen handelt es sich um personalwirtschaftliche Einzelmaßnahmen , die sich nur retrograd statistisch abbilden lassen. Zu prognostischen Planungen lassen sich daher keine Aussagen treffen. Die konkrete Planung und Umsetzung der Kontrollen werden – wie bisher – durch die Bundespolizei vorgenommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 21. Inwieweit wurde die Bundespolizei in den zurückliegenden zwei Jahren gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auch zur Bekämpfung von Straftaten an welchen Kriminalitätsschwerpunkten (z. B. Bahnhöfen, bitte diese im Einzelnen aufschlüsseln) eingesetzt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Kriminalitätsbekämpfung ist gemäß § 12 des Bundespolizeigesetzes in Verbindung mit § 163 der Strafprozessordnung eine gesetzlich zugewiesene und damit ständige Aufgabe der Bundespolizei. Sie wird in ihrem gesamten sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich wahrgenommen und auf erkannte Kriminalitätsschwerpunkte ausgerichtet. Im Hinblick auf die dabei erzielten Ergebnisse wird auf die Polizeiliche Kriminalstatistik verwiesen. Drucksache 19/13867 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13867 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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