Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13668 – Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur in Deutschland ist Grundlage für eine prosperierende Wirtschaft und einer freien und individuellen Mobilität . Um flächendeckend und übergreifend Projekte durchzuführen, wurde 2016 der Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgelegt. Mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Mrd. Euro soll die Verkehrsinfrastruktur bis 2030 modernisiert werden. Das Rheinland, im Rahmen dieser Anfrage definiert als die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf, ist nicht nur Wirtschaftsstandort, sondern auch Nadelöhr der Mobilität. Viele Fernstraßen, Schienenwege und Binnenwasserstraßen in der Region sind von europäischer Bedeutung. Die Umsetzung der geplanten Projekte hat somit höchste Priorität. 1. Wie hoch ist die Summe, die für die Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland eingeplant ist? Die aufgeführten Beträge beziehen sich jeweils auf die in den Bedarfsplänen enthaltenen laufenden und fest disponierten (FD) Maßnahmen sowie auf die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf (VB, VB-E). Verkehrsträger Summe in Millionen Euro Schiene 10.700* (Preisstand 2015 bzw. Ist-Kosten) Straße 7.480 (Preisstand 2014) Wasserstraße 847 (Preisstand 2014) * Der Betrag bezieht sich auf alle das Rheinland (in der von den Fragestellern definierten räumlichen Abgrenzung) tangierenden Projekte. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13894 19. Wahlperiode 10.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 8. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland wurden bereits abgeschlossen (bitte nach Jahr der Fertigstellung auflisten)? 3. Bei welchen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland soll 2020 bzw. 2021 mit den Baumaßnahmen begonnen werden? 4. Bei welchen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland ist sich die Bundesregierung sicher, dass bei diesen bis 2030 die Bautätigkeit zumindest aufgenommen wird? 5. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland haben bereits einen Planfeststellungsbeschluss, und bei welchen ist dieser in Bearbeitung ? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Verkehrsträger Straße Bereits abgeschlossene Maßnahmen des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen 2016 im Rheinland: A 1 AK Köln/West (m) – DB-Brücke, 2018 A 1 DB-Brücke – AK Köln-Nord, 2015 A 1 Schloss Burg/Wermelskirchen – T + R-Anlage Remscheid, 2018 A 3 AS Köln/Mülheim – AS Leverkusen-Zentrum, 2017 B 56 nördl. Gangelt (K 13) – Heinsberg (A 46/B 221), 2017 Maßnahmen des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen 2016 mit Baufreigabe und voraussichtlichem Baubeginn in den Jahren 2020 oder 2021: A 1/57 AK Köln-Nord A 40 AS Duisburg/Homberg – AS Duisburg-Häfen A 46 Wuppertal/Westring – AK Sonnborn (L418) Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn bis 2030: Es ist das Ziel, die Projekte, die in den Bedarfsplänen in die Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ (VB) bzw. „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung “ (VB-E) eingeordnet sind, im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umzusetzen bzw. mit ihrer Realisierung zu beginnen. Maßnahmen des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen 2016 mit bestandskräftigem Planfeststellungsbeschluss: A 1 AS Köln-Niehl (m) – AK Leverkusen/West (m) (A 59), in Bau A 44 Düsseldorf/Ratingen (A 3) – westl. Velbert (B 227), in Bau A 57 AK Meerbusch (A 44) (m) – AS Krefeld-Oppum (m), in Bau A 1/57 AK Köln-Nord A 40 AS Duisburg/Homberg – AS Duisburg-Häfen A 46 Wuppertal/Westring – AK Sonnborn (L418) A 524 Duisburg/Serm (B 8) – AS Duisburg/Rahm (L 60) m, in Bau B 51 OU Köln/Meschenich B 56 OU Düren, in Bau B 56 OU Vettweis/Soller, in Bau B 58 OU Wesel (östl. Rheinbrücke – B 8), in Bau B 58 OU Wesel (B 8 – B 70), in Bau B 221 OU Wassenberg, in Bau B 265 OU Hürth/Hermülheim, in Bau B 265 Hürth/Hermülheim (o) – Köln/Militärring (L 34), in Bau Drucksache 19/13894 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 im Planfeststellungsverfahren : A 1 AS Lommersdorf–AS Blankenheim A 57 AS Dormagen–AD Neuss-Süd A 57 AS Krefeld-Oppum–AS Krefeld-Gartenstadt A 59 AK Bonn-Ost–AS Bonn/Vilich A 59 AD Bonn-NO–AD Sankt Augustin-West A 59 AS Flughafen–AD Köln/Porz B 220 OU Kleve-Kellen B 221 OU Unterbruch B 237 OU Hückeswagen B 399 OU Düren Verkehrsträger Schiene Zusätzlich zu den bereits im Bau befindlichen Großvorhaben ABS Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen und Rhein-Ruhr-Express ist 2020/2021 derzeit mit keinen Neubeginnen zu rechnen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13544 verwiesen. Verkehrsträger Wasserstraße Bereits abgeschlossene Maßnahmen des BVWP 2030: • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn in 2020 bzw. 2021: • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn bis 2030: • Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung am Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg • Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und Ersatzneubau der „Großen Schleusen“ Maßnahmen des BVWP 2030 mit bestandskräftigem Planfeststellungsbeschluss : • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit laufenden Planfeststellungsverfahren: • keine 6. Welche bereits in der Umsetzung befindlichen Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland können nach aktueller Kenntnis der Bundesregierung den kalkulierten Kostenrahmen nicht einhalten? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13544 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13894 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Rheinland können trotz Priorisierung bis 2030 nicht fertiggestellt werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13544 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. Drucksache 19/13894 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.