Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13523 – Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Trotz der langjährigen Krise in der Seeschifffahrt gehören deutsche Reedereien auch heute noch zu den führenden im internationalen Vergleich. So besitzen sie die größte Flotte an Containerschiffen und sind weltweit auf Rang 5 mit ihrer gesamten Flotte (https://kurzelinks.de/sudn). Auswirkungen zeigt die Krise hauptsächlich bei deutschen und europäischen Seeleuten. So entscheiden sich seit Jahren immer mehr deutsche Reedereien hin zu fremder Flagge. Diese Entwicklung führt dazu, dass bei immer weniger Seeleuten auf deutschen Schiffen Löhne und Arbeitsbedingungen durch einen Mantel- und Heuertarifvertrag See geregelt sind und das Betriebsverfassungsgesetz bei ihnen keine Anwendung findet. Um das maritime Know-how und die deutsche Seeschifffahrt langfristig zu sichern , verfolgen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD seit Jahren die Strategie, die Reeder mittels Steuervergünstigungen und Subventionen in der deutschen Flagge zu halten. Weitere Maßnahmen erfolgten durch die Änderung der Schiffbesetzungsverordnung (SchBesV), womit die Besatzung von vier auf zwei halbiert wurde. Damit besteht nur noch die Verpflichtung, die Arbeitsplätze des Kapitäns und eines Offiziers durch einen Unionsbürger zu besetzen. Ziel der Verordnung ist es, durch die Reduzierung von europäischem Personal die Besatzungskosten zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Seeschiffen unter deutscher Flagge gegenüber denen unter anderen Flaggen zu erhöhen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/WS/aenderung-schiffsbesetzungsver ordnung.html; www.buzer.de /gesetz/10819/1htm). Es ist aus Sicht der Fragesteller deshalb an der Zeit, die Bundesregierung zu befragen, wie es um die Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt steht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13897 19. Wahlperiode 10.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 8. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie hoch belaufen sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung die gesamten Gewinne (vor und nach Steuern) in der deutschen Seeschifffahrtsbranche in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Schiffe im deutschen Eigentum in den letzten zehn Jahren verändert (bitte nach den Kategorien unter deutscher Flagge, davon im Internationalen Seeschifffahrtsregister – ISR – und unter fremder Flagge aufschlüsseln; bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren )?  3. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren auf Schiffen in deutschem Eigentum tätig gewesen (bitte nach den Kategorien unter deutscher Flagge, davon im Internationalen Seeschifffahrtsregister – ISR – und unter fremder Flagge aufschlüsseln ; bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)? Hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten auf Seeschiffen unter deutscher Flagge in den letzten zehn Jahren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10095 verwiesen . Eine Aufschlüsselung nach Beschäftigten auf Seeschiffen, die im Internationalen Schiffsregister (ISR) eingetragen sind sowie eine Unterscheidung zwischen Handels- und Kreuzfahrtschifffahrt ist nicht möglich. Die Zahl der Beschäftigten auf Schiffen unter fremder Flagge in deutschem Eigentum liegt der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 19/13897 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Auf welche Höhe beläuft sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Subventionen der Lohnkosten für die Seeschifffahrtsbranche, der Steuervergünstigungen (Tonnagesteuer, Lohnsteuereinbehalt, Ausbildungsplatzförderungen des Bundes und der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland und die Befreiung von Erlöspools aus der Versicherungssteuer ) in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)? Angaben zum Subventionsvolumen der sog. Tonnagebesteuerung und dem Lohnsteuereinbehalt bei Seeleuten werden von der Bundesregierung im Subventionsbericht veröffentlicht. Die Subventionsberichte sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen öffentlich einsehbar (vgl. www.bundesfinanzministerium .de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Subventionspolitik /subvensionspolitik.html). Zur Versicherungsteuerbefreiung von Erlöspools liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Die finanzielle Unterstützung der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland wird vom Subventionsbericht nicht erfasst. Die Stiftung gewährt keine Subventionen /Steuervergünstigungen im oben genannten Sinne.  5. Wie bewertet die Bundesregierung die Subventionen und Steuervergünstigungen aus Frage 4, die nicht nur der kriselnden Handelsschifffahrt, sondern auch der erfolgreichen Kreuzschifffahrt ermöglicht werden? 18. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass es seit dem Bundestagsbeschluss einer Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts von 40 Prozent auf 100 Prozent am 28. Januar 2016 keine Zunahme von Schiffen unter deutscher Flagge gegeben hat (vgl. www.bundesregierung.de/bregde /aktuel les /deutsche-seeschi f f fahr t -s taerken-407886 sowie www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifffahrt/Deutsche_Handelsflotte/_Anla gen/Downloads/Statistik-Deutsche-Handelsflotte.pdf?__blob=publication File&v=12)? Die Fragen 5 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Regelungen dienen dem Erhalt der Konkurrenzfähigkeit der deutschen maritimen Wirtschaft im weltweiten Wettbewerb. Sie ermöglichen in einem schwierigen Marktumfeld den Erhalt von Arbeitsplätzen und maritimem Know-how in Deutschland. Die Bundesregierung erwartet von der Reederschaft deutliche positive Signale für die deutsche Flagge, die Beschäftigung deutscher und europäischer Seeleute und das maritime Know-how. Das Gesamtpaket wird 2020 evaluiert. Das Ergebnis der Evaluierung bleibt abzuwarten .  6. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über die gesamten Personalkosten der Seeleute bezogen auf die Gesamtkosten für die deutsche Seeschifffahrt (bitte nach den Kategorien unter deutscher Flagge, davon im Internationalen Seeschifffahrtsregister – ISR – und unter fremder Flagge aufschlüsseln; bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)? Die Bundesregierung erhebt keine Zahlen über den Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten für die Seeschifffahrt unter deutscher Flagge (einschließlich der im Internationalen Seeschiffsregister eingetragenen Schiffe) und unter fremder Flagge. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13897 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie viele Auszubildende hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in der Seeschifffahrt in Deutschland gegeben (bitte nach Jahr und Hochschule aufschlüsseln, bitte nach Studien- und Ausbildungsgang aufschlüsseln)? a) Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen über Ausbildungsverhältnisse zum/ zur Schiffsmechaniker/in in den Jahren 2009 bis 2018 vor: Jahr Ausbildungsverhältnisse neu Ausbildungsverhältnisse insgesamt 1./2./3. Ausbildungsjahr 2009 257 837 2010 230 739 2011 243 656 2012 176 575 2013 161 515 2014 197 487 2015 159 468 2016 126 444 2017 146 387 2018 108 349 Quelle: Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. b) Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen über die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als nautischer/nautische oder technischer/technische Offiziersassistent /Offiziersassistentin (NOA/TOA) in den Jahren 2009 bis 2018 vor: Ausbildung als nautische/r Offiziersassistent/in & technische/r Offiziersassistent/in (NOA/TOA) Jahr Ausgestellte Ausbildungsbescheinigungen Ausgestellte Abschlussbescheinigungen NOA TOA NOA TOA 2009 62 49 35 10 2010 54 50 37 18 2011 71 108 35 23 2012 46 86 32 24 2013 50 48 27 19 2014 105 35 26 22 2015 120 45 33 15 2016 148 37 36 25 2017 163 40 56 21 2018 179 27 64 16 Quelle: Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. c) Die Zahlen der Schüler und Studierenden in den Fachbereichen „Nautik“ und Schiffsbetriebstechnik an Fachhochschulen und Fachschulen sind als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt. Die Zahlen werden von der Ständigen Arbeitsgemeinschaft der Küstenländer für das Seefahrtsbildungswesen (StAK) über die Standorte erhoben. Drucksache 19/13897 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Wie viele in der Seeschifffahrt tätige Reedereien haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren auf ihren Schiffen ausgebildet (bitte nach Jahr und ausbildender Reederei aufschlüsseln)? Jahr Internationale Seeschifffahrt Bäderschifffahrt Behörden Anzahl Reederei Auszubildende gesamt Anzahl Reederei Auszubildende gesamt Anzahl Auszubildende gesamt 2009 84 710 6 31 18 96 2010 82 622 6 28 18 89 2011 67 542 6 28 17 86 2012 61 468 6 32 16 75 2013 59 409 7 37 15 69 2014 53 381 7 41 15 65 2015 33 365 7 41 15 64 2016 34 336 8 48 14 60 2017 36 286 8 41 14 60 2018 36 244 10 46 12 59 Quelle: Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V.  9. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Seefahrtsschulen, die in den letzten zehn Jahren ihre Tätigkeit eingestellt haben (bitte jährlich aufschlüsseln)? In den vergangenen zehn Jahren wurde nach Angabe der Ständigen Arbeitsgemeinschaft der Küstenländer (StAK) in keinem der norddeutschen Küstenländer eine Seefahrtschule geschlossen. 10. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung der Fortbestand der Seefahrtsschulen gesichert werden? Die Seefahrtschulen sind nach Landesrecht eingerichtete Ausbildungsstätten. Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen ihrer Zuständigkeiten mit den Ländern zusammen, um die Ausbildung in der Seeschifffahrt zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und zu erhalten. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Fachkräftemangel in der deutschen Seeschifffahrt in den vergangenen zehn Jahren, und als wie hoch schätzt sie den Fachkräftemangel in den kommenden zehn Jahren ein (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der Erwerbstätigen, die mit und ohne Sachgrund befristet bzw. unbefristet in der deutschen Seeschifffahrt beschäftigt sind (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13897 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der Erwerbstätigen mit befristeten Arbeitsverträgen bezogen auf die Neueinstellungen in der deutschen Seeschifffahrt in den vergangenen zehn Jahren, und wie hoch war jeweils die Übernahmequote in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)? Es wir auf Anlage 3 verwiesen. Auswertungen zu Befristungen sind rückwirkend ab 2013 möglich. 14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der geringfügig Beschäftigten in der deutschen Seeschifffahrt in den vergangenen zehn Jahren, und welcher Anteil davon hat aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Anspruch genommen (bitte jährlich aufschlüsseln; bitte nach Handelsund Kreuzschifffahrt differenzieren)? In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren am 30. Juni 2018 rund 16.000 Beschäftigte in der Seeschifffahrt tätig, davon 700 (4,3 Prozent ) ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Über alle Wirtschaftszweige betrug der Anteil der ausschließlich geringfügig Beschäftigten 13,2 Prozent. Der Anteil der geringfügig Beschäftigten in der Seeschifffahrt, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhielten, betrug im Juni 2018 5,9 Prozent . Über alle Wirtschaftszweige hinweg betrug dieser Anteil 9,3 Prozent. Weitere Ergebnisse können Anlage 4 und Anlage 5 entnommen werden. 15. Wie hoch beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die Kosten für aufstockende Leistungen nach dem SGB II für Beschäftigte der deutschen Seeschifffahrt in den letzten zehn Jahren (bitte jährlich aufschlüsseln ; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 16. Wie viele Leiharbeitskräfte waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der deutschen Seeschifffahrt in den letzten zehn Jahren tätig (bitte jährlich aufschlüsseln sowie in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten differenziert ausweisen; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 17. Wie viele Leiharbeitsverhältnisse waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der deutschen Seeschifffahrt nach weniger als drei Monaten, nach mehr als drei Monaten und nach mehr als neun Monaten beendet (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten angeben; bitte nach Handels- und Kreuzschifffahrt differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Drucksache 19/13897 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die durchschnittliche tarifliche und tatsächliche Arbeitszeit von Beschäftigten in der deutschen Seeschifffahrt (ohne Auszubildende), und wie stellt sich diese im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte die letzten zehn Jahre darstellen; bitte in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten darstellen und nach Staatsangehörigkeit und Tarifgebundenheit differenziert darstellen )? Die durchschnittlich tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit von Beschäftigten in der deutschen Seeschifffahrt liegt bei 40 Stunden. In der Gesamtwirtschaft betrug die tarifliche Arbeitszeit für das Jahr 2018 (2017) durchschnittlich 38,12 (38,08) Stunden pro Woche. Die Arbeitszeitklassenauswertung wird in dieser Form seit 2017 gefahren, weshalb eine frühere vergleichende Zeitreihendarstellung nicht möglich ist. 20. Wie hat sich die durchschnittliche Heuer (Heuertarifvertag See) nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben und jährlich darstellen)? Die Entwicklung der durchschnittlichen Heuer nach dem HTV See wird basierend auf der Grundvergütung (ohne Zulagen etc.) exemplarisch an der Berufsgruppe „Matrose mit Matrosenbrief“ in nachfolgender Abbildung dargestellt. * Für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 erhielten die Beschäftigten jeweils eine monatliche Einmalzahlung in Höhe von 3,2 Prozent. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13897 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. In welchen Bereichen finden nach Kenntnis der Bundesregierung Besatzungsmitglieder deutscher Seeschifffahrten nach dem Ausscheiden aus der Seeschifffahrt eine Neueinstellung (bitte nach Studien- und Ausbildungsgang aufschlüsseln)? Schiffsmechaniker münden an Land, unter anderem im Bereich der maritimen Zuliefererindustrie, im Offshore-Bereich als Servicetechniker und in allen technischen Bereichen der Wartung, Instandhaltung und Reparatur ein. Nautische Offiziere finden in öffentlichen Verwaltungen (z. B. BSH, Wasserund Schifffahrtsämter, Berufsgenossenschaften), in den nautischen Verkehrszentralen , als nautische Inspektoren bei den Reedereien, als Sachverständige und Gutachter sowie bei Versicherungen eine Neueinstellung. Technische Offiziere finden an Land in der öffentlichen Verwaltung, bei maritimen Zulieferern, Werften, Klassifikationsgesellschaften, Versicherungen, Kraftwerken, als technische Inspektoren in den Reedereien und in allen Bereichen des technischen Managements (z. B. Krankenhäuser, Hotel) eine Neueinstellung . 22. Plant die Bundesregierung, zur Wiederbelebung des Maritimen Bündnisses die Gewerkschaft ver.di zurückzugewinnen (vgl. www.verdi.de/the men/nachrichten/++co++63cc80fe-3a10-11e6-9c14-52540077a3af)? Vor dem Hintergrund seiner erfolgreichen Arbeit ist das Maritime Bündnis mit möglichst allen Bündnispartnern fortzusetzen. Die Gewerkschaft ver.di ist 2016 aus dem Maritimen Bündnis ausgetreten, nimmt jedoch als Gast an den Sitzungen teil. 23. Welche Mindestgröße haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Quartierräume der Besatzungen auf Seeschiffen? Die Größe der Schlafräume regeln § 15 und § 16 der Seeunterkunftsverordnung . Die Mindestgrößen entsprechen den Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). 24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine soziale Isolation von Besatzungsmitgliedern an Bord von Seeschiffen (vgl. www.deutsche-flag ge.de/de/aktuelles/nachrichten-archiv/nachrichten-2018/der-mythos-destrinkenden -seemanns)? Die Trennung von Familie und Freunden wird berufsbedingt durch die Dienstzeit verursacht. Über eine soziale Isolation von Besatzungsmitgliedern an Bord liegen keine eigenen Kenntnisse vor. Drucksache 19/13897 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13897 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13897 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13897 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13897 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13897 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.