Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13472 – Gemeinsamer EU-Westbalkan-Aktionsplan zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission hat einen gemeinsamen Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für die westlichen Balkanstaaten unterzeichnet (Quelle hier und im Folgenden: Ratsdokument 10991/19). Das Dokument gründet auf der „Westbalkanstrategie“, in der die EU-Kommission am 6. Februar 2018 die Schaffung des Rahmens für den Ausbau der weiteren Zusammenarbeit mit der Region eingeleitet hat. Am 5. Oktober 2018 haben die Innen- und Justizminister die zukünftige Kooperation der Europäischen Union mit Strafverfolgungsbehörden des Westbalkans festgelegt. Inhalte des Gemeinsamen Aktionsplans werden in „Expertenarbeitsgruppen “ mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, Europol und regionalen „Sicherheitsexperten“ aus Albanien, der Republik Nordmazedonien , Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo und Montenegro diskutiert, später soll auch eine Delegation aus Serbien teilnehmen. Bei den Treffen geht es auch um Maßnahmen gegen „Extremismus“. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an Maßnahmen für die Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans (Ratsdokument 10991/19). Erste Vereinbarungen mit den Behörden Albaniens bzw. Nordmazedoniens hat die Ratsarbeitsgruppe „Anti-Terrorismus“ (COTER) im Juli dieses Jahres erörtert. Dabei geht es auch um die Zusammenarbeit mit der Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“ (TWP) im Hinblick auf die Westbalkanregion. Die westlichen Balkanstaaten werden außerdem in die operativen Aktivitäten im Rahmen des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der größten Bedrohungen im Bereich der Kriminalität einbezogen. Dies betrifft die Bereiche Informationsaustausch und Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und des Terrorismus. Europol entsendet in einem Pilotprojekt erstmals Verbindungsbeamte nach Albanien, Bosnien-Herzegowina und Serbien. Die Entsendung nach Albanien erfolgte am 6. Juni 2019, jene nach Bosnien-Herzegowina kann erst nach Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle erfolgen. In Serbien soll im September/Oktober 2019 ein bereits verhandeltes Verbindungsabkommen ratifiziert werden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13942 19. Wahlperiode 11.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 7. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Weitere Zusammenarbeitsformen ergeben sich aus der österreichischen Ratspräsidentschaft , die eine Stärkung der Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten zu ihren wichtigsten Prioritäten gemacht hatte. Am Rande der Bundesministerkonferenz über Sicherheit und Migration, Förderung von Partnerschaft und Resilienz, die am 13. und 14. September 2018 in Wien stattfand, wurde eine „Meilenstein-Vereinbarung“ über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen und Fahrzeugregisterdaten unterzeichnet. Das Abkommen folgt den Prüm-Beschlüssen der Europäischen Union. Unter rumänischem Ratsvorsitz wurden bereits erste Bestimmungen über das Verhältnis der Vereinbarung mit den Westbalkanstaaten zu den Prüm-Beschlüssen diskutiert, weitere Fragen sollen unter finnischer Präsidentschaft behandelt werden.  1. Inwiefern gehören die Migrationskontrolle und die Vorverlagerung der Grenzsicherung aus Sicht der Bundesregierung zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)? Aus Sicht der Bundesregierung gehören die Migrationskontrolle und die Vorverlagerung der Grenzsicherung nicht zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).  2. Inwieweit gehört die Stärkung der Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung zu den wichtigsten Prioritäten der finnischen Ratspräsidentschaft? Hinsichtlich der Prioritäten der finnischen Ratspräsidentschaft wird auf das Programm der finnischen Ratspräsidentschaft verwiesen (https://eu2019.fi/docu ments/11707387/14346258/EU2019FI-EU-puheenjohtajakauden_ohjelmade .pdf).  3. Welchen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung der gemeinsame Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für die westlichen Balkanstaaten , und wie wird dieser umgesetzt (Ratsdokument 10991/19)? a) Welche Maßnahmen wurden bereits verabredet? b) Welche Vereinbarungen wurden mit den Behörden Albaniens bzw. Nordmazedoniens erörtert? c) An welchen „Expertenarbeitsgruppen“ des gemeinsamen Aktionsplans nehmen Bundesbehörden teil? Die Fragen 3 bis 3c werden zusammen beantwortet. Der gemeinsame Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für den westlichen Balkan („Joint Action Plan on Counter-Terrorism for the Western Balkans“) bildet den Rahmen für eine Vertiefung der Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Staaten des Westlichen Balkans und definiert dafür fünf Schwerpunktbereiche : rechtlicher und institutioneller Rahmen, Prävention und Abwehr von gewaltbereitem Extremismus (PVE/CVE), Informationsaustausch und Zusammenarbeit , Kapazitätenaufbau in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Schutz von Zivilisten und Infrastruktur. Weitere Informationen können dem unter folgendem Link zugänglichen Aktionsplan entnommen werden: https://ec.europa.eu/home-affairs/news/signature-joint-actionplan -counter-terrorism-western-balkans_en. Zur Implementierung des Aktionsplans erarbeitet die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Staaten des Drucksache 19/13942 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. westlichen Balkans nicht-bindende Umsetzungspläne mit länder-spezifischen Prioritäten und Umsetzungsschritten. Als Teil dieses Prozesses zwischen Europäischer Kommission und Staaten des westlichen Balkans fanden zur Spezifizierung der Umsetzungsarrangements Expertentreffen in den jeweiligen Ländern statt. Auf EU-Seite nahmen Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), des EU-Koordinators für Terrorismusbekämpfung und von Europol teil. Bundesbehörden waren daran nicht beteiligt . Nach Information der Bundesregierung ist es das Ziel der Europäischen Kommission, möglichst viele Umsetzungsarrangements bis zu einem gemeinsamen Treffen der Justiz- und Innenminister von EU und Staaten des westlichen Balkans am 18./19. November zu finalisieren. Nach Informationen der Bundesregierung wurde im Juli 2019 ein Europol- Verbindungsbeamter nach Albanien entsandt, um die dortigen Behörden insbesondere bei der Bekämpfung und Prävention von organisierter Kriminalität zu unterstützen. Hierunter fallen u. a. Waffenschmuggel sowie Geldwäsche, was wiederum relevant bei der Terrorismusbekämpfung ist. Am 17. Oktober 2019 ist die Unterzeichnung eines Sicherheitsabkommens zwischen Deutschland und Nordmazedonien geplant. Hierzu finden Gespräche zwischen dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, und seinem mazedonischen Amtskollegen statt.  4. Auf welche Weise werden die westlichen Balkanstaaten in die operativen Aktivitäten im Rahmen des EU-Politikzyklus einbezogen, und welche Maßnahmen sind in den Bereichen Informationsaustausch und Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und des Terrorismus geplant ? Die EU hat die Partner im Westbalkan aufgerufen, sich an dem EU- Politikzyklus zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und an der Vorbereitung und Umsetzung der entsprechenden jährlichen Aktionspläne zu beteiligen. Die Maßnahmenpläne für das Jahr 2020 im Rahmen des EU-Politikzyklus befinden sich derzeit noch in der Erstellung. Die Einbeziehung der westlichen Balkanstaaten in den EU-Politikzyklus 2018 bis 2021 erfolgt u. a. in der EMPACT-Priorität „Facilitation of Illegal Immigration “, insbesondere durch Beteiligung an operativen Maßnahmen, Besprechungen sowie dem Informationsaustausch mit den EU-Mitgliedstaaten, Europol und Frontex. Ziel der in diesem Zusammenhang durch Österreich initiierten Westbalkan Task Force sind koordinierte, fortwährende Ermittlungen zur Zerschlagung organisierter Schleuserbanden. Diesbezüglich wurde eine Intensivierung des bestehenden Informationsaustausches unter Einbindung von Europol und Frontex vereinbart. Erkenntnisse zu geplanten Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus liegen hier nicht vor.  5. Wann erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Entsendung von Europol-Verbindungsbeamten nach Bosnien und Herzegowina und Serbien ? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist seit dem 1. Mai 2019 ein Europol Verbindungsbeamter für die Entsendung nach Bosnien und Herzegowina benannt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13942 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Welche neuen Vereinbarungen zur Terrorismusbekämpfung zwischen der Europäischen Kommission und Behörden einzelner Partnerländer des westlichen Balkans werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der EU-Kommission verhandelt? Welche prioritären Maßnahmen sollen in diesen Vorhaben durchgeführt werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  7. Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung von „Minikonzepten “ bekannt, mit denen das CIVCOM und die COSI-Unterstützungsgruppe vorrangige Bereiche für die Kooperation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit dem Bereich Justiz und Inneres untersucht (Ratsdokument 9845/19), und in welchen Kriminalitätsbereichen sind welche Zusammenarbeitsformen oder Maßnahmen geplant? Der EAD hat bisher ein erstes Konzept zu „Organisierter Kriminalität“ ausgearbeitet . Als Arbeitsdokument enthält dieses Vorschläge zur besseren Verknüpfung von zivilen GSVP-Missionen und JI-Agenturen. Dies soll im Bereich Informationsaustausch, sowie durch intensivere Zusammenarbeit bei Planung und Umsetzung der GSVP-Missionen erreicht werden. Zudem soll der Nexus zur inneren Sicherheit eruiert werden. Derzeit wird das Minikonzept im PSK beraten.  8. Was ist der Bundesregierung über die Umsetzung eines Meilenstein- Memorandums of Understanding über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen und Fahrzeugregisterdaten bekannt, das mit den Westbalkanstaaten auf der Konferenz zu Sicherheit und Migration – Förderung von Partnerschaft und Resilienz im September 2018 in Wien unterzeichnet worden ist (Ratsdokument 10991/19) und das darauf abzielt , den Informationsaustausch zu intensivieren und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität zu verstärken (http://gleft.de/36L)? Zum Stand der Umsetzung des von den Fragestellern in Bezug genommenen Memorandum of Understanding liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. a) Wie verhält sich das Abkommen zu den EU-Prüm-Beschlüssen? Das Abkommen ist fachlich an den Datenaustausch gemäß der Prümer Beschlüsse angelehnt, steht damit aber im Übrigen in keinem Zusammenhang. b) Welche weiteren Umsetzungsmöglichkeiten des Abkommens hinsichtlich der EU-Prüm-Beschlüsse werden derzeit weiter diskutiert (vgl. Ratsdokument 9696/19)? Der Bundesregierung sind aktuell keine Diskussionen zur Umsetzung des Abkommens bekannt. Drucksache 19/13942 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche Westbalkanstaaten und welche EU-Mitgliedstaaten gehören derzeit zu den Unterzeichnern, und welche erwägen den Beitritt? Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgte die Unterzeichnung durch folgende Westbalkan- und EU-Mitgliedstaaten: Albanien, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien, Österreich, Rumänien, Serbien und Ungarn. Ob weitere Staaten eine Unterzeichnung des Memorandum of Understanding erwägen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. d) Wann soll der Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten im Rahmen des Abkommens beginnen? e) Sofern dieser Austausch noch nicht begann, welche Anforderungen haben die Vertragsstaaten noch nicht umgesetzt? Die Fragen 8d und 8e werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 8b wird verwiesen. f) Aus welchen Gründen können oder wollen deutsche Behörden diese Kooperation nicht nutzen (Bundestagsdrucksache 19/7310, Frage 9)? Zu den erfragten Gründen erfolgte bisher keine über die referenzierte Beantwortung hinausgehende vertiefte Befassung bzw. Positionierung der Bundesregierung . Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 8b wird ergänzend verwiesen .  9. Mit welchem Personal und welcher Ausrüstung sind Bundesbehörden an der „Western Balkans Task Force“ in Wien beteiligt (Bundestagsdrucksache 19/6075, Antwort zu Frage 10)? Die Bundespolizei beteiligt sich an den regelmäßigen Besprechungen der „Western Balkans Task Force“ mit ein bis zwei Teilnehmern. a) Wie wird die „aktive Einbindung und operative Unterstützung der Westbalkanstaaten bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität“ umgesetzt? Das Joint Operational Office des österreichischen Bundeskriminalamtes in Wien stellt im Rahmen seiner Koordinierungsfunktion für die Western Balkans Task Force u. a. Dolmetscher und technische Unterstützung zur Durchführung von Ermittlungsverfahren zur Verfügung, die bei Bedarf durch die Westbalkanstaaten angefordert werden können. Darüber hinaus erfolgt die aktive Einbindung durch regelmäßige Besprechungen der „Western Balkans Task Force“ in Wien. b) Welche Beiträge erbringen die Regierungen aus Nordmazedonien, Serbien, Albanien, Kosovo, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Griechenland, Italien sowie die EU-Agenturen Frontex und Europol im Rahmen der „Task Force“, und in welchem Umfang stellen sie Personal und Ausrüstung zur Verfügung? Erkenntnisse zu den Beiträgen der Regierungen aus Nordmazedonien, Serbien, Albanien, Kosovo, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Griechenland, Italien liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Polizeibehörden der vorgenannten Staaten beteiligen sich jedoch an den regelmäßigen Besprechungen der Western Balkan Task Force. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13942 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Europol und Frontex unterstützen die Task Force im Rahmen ihres jeweiligen Mandates durch operative und strategische Analysen zur illegalen Migration und Schleusungskriminalität. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Welche Fortschritte sind der Bundesregierung hinsichtlich von Verhandlungen der Europäischen Kommission mit Montenegro und Bosnien und Herzegowina zum Abschluss eines Statusabkommens mit Frontex bekannt (Bundestagsdrucksache 19/6075, Antwort zu Frage 16), und welche Statusvereinbarungen werden noch verhandelt oder sind beschlossen, und welche müssen noch ratifiziert werden? Die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit Montenegro sind abgeschlossen , die Statusvereinbarung wird demnächst unterzeichnet. Bosnien und Herzegowina trifft noch letzte innerstaatliche Absprachen. Gleiches gilt für Serbien. Mit Mazedonien müssen noch semantische Fragen geklärt werden. Die Statusvereinbarung mit Albanien ist unterzeichnet, seit 22. Mai 2019 findet dort ein Einsatz der Europäischen Grenz- und Küstenwache statt. 11. Hinsichtlich welcher Abkommen der EU mit Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien und der Türkei über den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den für die Bekämpfung der schweren Kriminalität und des Terrorismus zuständigen Behörden dieser Länder (vgl. Ratsdokumente 9320/18, 9330/18, 9331/18, 9332/18, 9333/18, 9334/18, 9339/18, 9342/18) haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Verhandlungsrunden begonnen, und was hat die Kommission über deren Inhalt und Fortgang berichtet? Bezüglich der Fragestellung eines der Frage entsprechenden Abkommens der EU mit Ägypten wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/13489 verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich die Europäische Kommission derzeit in Verhandlungen über ein Abkommen mit der Türkei und Marokko, hinsichtlich der übrigen Staaten dauern die Vorbereitungen der Verhandlungen auf technischer Ebene an. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Was ist der Bundesregierung über die Einrichtung einer globalen Fazilität der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekannt, mit der die Partnerländer bei der Schaffung wirksamer Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung unterstützt werden sollen (Ratsdokument 10991/19)? a) Welche Länder werden dabei mit welchen Maßnahmen unterstützt? b) Wie wurden die „Drittländer mit hohem Risiko“ ermittelt? Die Fragen 12, 12a und 12b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu derzeit keine weiteren Erkenntnisse vor. Drucksache 19/13942 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Aus welchen Szenarien bestand die gemeinsame Übung der Polizei Pilsen mit tschechischen und deutschen Polizeibehörden, bei der auch Wasserwerfer und Sonderwagen eingesetzt wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12554)? Im Rahmen der gemeinsamen Übung tschechischer und deutscher Polizeibehörden wurde die Zusammenarbeit von mehreren Einsatzeinheiten bei der Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen gegen gewaltbereite Fußballfans und die Bewältigung einer lebensbedrohlichen Einsatzlage trainiert. 14. Was kann die Bundesregierung zu Inhalten und Ergebnissen einer Evaluierung des „Wissensstands und technischen Bedarfs im Bereich der Fahndungs- und Observationstechnik“ vom 23. bis 26. April 2019 mit der Grenzpolizei in Serbien mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/12554)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14a und 14b verwiesen. a) Zu welchen Techniken und Taktiken hat die Bundespolizei die Grenzpolizei in Serbien im Bereich der Fahndungs- und Observationstechnik informiert? Die Evaluierung beinhaltete einen ganzheitlichen Informations- und Erfahrungsaustausch im Fachbereich „Fahndungs- und Observationstechnik“. b) Welche Inhalte hatte der „Erfahrungsaustausch grenzpolizeiliche Auswertung & Analyse“ vom 21. bis 23. Mai 2019 in Serbien? Der „Erfahrungsaustausch grenzpolizeiliche Auswertung & Analyse“ vom 21. bis 23. Mai 2019 in Serbien bezog sich auf Fachthemen der Polizeilichen Auswertung und Analyse, insbesondere Organisation, Aufgabenzuschnitt, Informationsgewinnung und Statistik. 15. Aus welchen Gründen hat die Bundespolizei den Transport, die Installation und die Übergabe von elf Sicherheitsscannern der Firma Visotec an die Flughafenpolizei Ägyptens sowie die „taktische Einweisung“ an den Geräten übernommen, und aus welchen Gründen mussten die Geräte repariert werden (Bundestagsdrucksache 19/12554)? Die bundespolizeiliche Ausstattungshilfe beinhaltet grundsätzlich Maßnahmen der Beschaffung, Lieferung, Installation sowie die Einweisung in den Gebrauch der jeweiligen Ausstattung als polizeiliches Führungs- oder Einsatzmittel. Eine Reparatur von elf Sicherheitsscannern der Firma Visotec war nicht geboten und erfolgte nicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13942 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Was kann die Bundesregierung zu Inhalten bzw. Ergebnissen des „gemeinsamen grenzpolizeilichen Lagebildes“ mit dem Grenzschutzdienst der Ukraine mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/12554), und welche Maßnahmen ergeben sich daraus? Im Rahmen der Ausbildung- und Ausstattungshilfe erstellt die Bundespolizei mit dem ukrainischen Grenzschutz einmal jährlich ein gemeinsames Kriminalitätslagebild zu abgestimmten Deliktsbereichen grenzüberschreitender Kriminalität , wobei methodische Entwicklungen und der Erfahrungsaustausch im Vordergrund stehen. Das Lagebild sieht nationale Betrachtungen beider Kooperationspartner vor; es beschreibt ausschließlich Feststellungen im Zusammenhang mit ukrainischen und deutschen Staatsangehörigen im jeweils anderen Land. Die Ergebnisse fließen in nationale Maßnahmen, in gemeinsame Maßnahmen mit benachbarten EU-Staaten sowie in die Beteiligung an Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex mit ein. 17. Auf welche Weise arbeitet die österreichische Bundespolizei – Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern – nicht nur mit Sicherheitsbehörden Sloweniens (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12554), sondern auch mit anderen Staaten des Westbalkans zusammen? Die Verbindungsbeamten der Bundespolizei beim Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern tauschen Informationen ausschließlich mit den im Polizeikooperationszentrum vertretenen Behörden Sloweniens, Italiens sowie Österreichs aus. Drucksache 19/13942 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.