Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Uwe Kekeritz, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13277 – Die Zukunft des Amazonienfonds für Wald- und Klimaschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Amazonas-Regenwald bildet den größten natürlichen CO2-Speicher der Erde an Land. Eine Entwaldung des Gebiets könnte laut dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung einer der Kipppunkte für das Eintreten einer neuen „Heißzeit“ sein (www.tagesschau.de/inland/heisszeit-pik-101.html). Das Ziel der Erhaltung des Amazonas-Regenwalds muss daher nach Ansicht der Fragesteller auch deutsches Regierungshandeln bestimmen. Der Amazonienfonds für Wald- und Klimaschutz wurde im Jahr 2008 von der brasilianischen Regierung gegründet und wird von der Brasilianischen Entwicklungsbank für Wirtschafts- und Sozialentwicklung (BNDES) verwaltet . Der Amazonienfonds hat eine Reduktion der Entwaldung in Brasilien zum Ziel und wird maßgeblich von internationalen Geldgebern getragen. Norwegen ist mit 1,212 Mrd. US-Dollar der größte Geber. Die Bundesrepublik Deutschland trug über die KfW-Entwicklungsbank (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) bislang mit 55 Mio. Euro zum Amazonienfonds bei. Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung berät die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH die Beschäftigten des Amazonienfonds der brasilianischen Entwicklungsbank BNDES sowie dezentral weitere mögliche Antragstellende, Durchführungsorganisationen und die direkt von den Projekten Begünstigten (www.giz.de/de/ weltweit/12550.html). Der Fonds fördert Projekte der im Amazonasgebiet liegenden brasilianischen Bundesstaaten, von Umweltbehörden, Forschungseinrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft und der indigenen Völker. Eine Überprüfung durch den brasilianischen Rechnungshof im Jahr 2017 konstatierte eine zufriedenstellende Implementierung des Amazonienfonds. Dennoch regte der Umweltminister im Kabinett des seit Januar 2019 regierenden Präsidenten Jair Bolsonaro eine Überprüfung aller Fondsprojekte an. Die Überprüfung habe laut Angaben des Umweltministeriums Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Mitteln durch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ergeben, woraufhin die Ausschreibung neuer Projekte ausgesetzt wurde ( w w w . r e u ters.com/article/us-brazil-politics-amazon/brazil-to-revamp-amazon-fundafter -finding-irregularities-minister-idUSKCN1SN2BZ). Die Botschafter Deutscher Bundestag Drucksache 19/13947 19. Wahlperiode 11.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 00. ?????????? 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Norwegens und der Bundesrepublik Deutschland in Brasilien, Nils Gunneng und Georg Witschel, protestierten in einem Brief an Umweltminister Ricardo Salles gegen die angeblichen Unregelmäßigkeiten (https://epoca.globo.com/ guilherme-amado/em-carta-para-salles-embaixadores-defendem-fundoamazonia -23730496). Vertreterinnen und Vertreter von NGOs haben im Gespräch mit Mitgliedern der grünen Bundestagsfraktion ihre Befürchtung geäußert , dass es künftig keine Gelder mehr für zivilgesellschaftliche Organisationen geben werde. Laut Vertreterinnen und Vertretern brasilianischer NGOs sei die Beanstandung der Mittelverwendung nur ein Vorwand von Umweltminister Ricardo Salles, um die Arbeit der NGOs zu delegitimieren. Die Regierung unter Präsident Jair Bolsonaro versuche, die Teilnahme der Zivilgesellschaft im Lenkungsausschuss des Amazonienfonds einzuschränken. Damit wolle die Regierung Projekte ermöglichen, ohne eine Einbindung der Zivilgesellschaft vorzunehmen. So schlug die Regierung vor, entgegen den Regelungen des Amazonienfonds Landbesitzern, die aufgrund der Einrichtung indigener Schutzgebiete enteignet wurden, Entschädigungen zu zahlen (www.faz.net/aktuell/wissen/deutscheinit iative-gefaehrdet-am-amazonas-wird-der-klimaschutz-ausgeh oehlt-16218928.html). Kürzlich wurde bekannt, dass der Lenkungsausschuss einseitig von der brasilianischen Regierung suspendiert wurde. Als Reaktion darauf kündigte Norwegen an, Zahlungen an den Fonds in Höhe von 33,3 Mio. US-Dollar einzufrieren (www.zeit.de/politik/ausland/2019-08/ama zonas-fonds-norwegen-zahlungen-regenwald-abholzung-brasilien). Laut Medienberichten war bereits zuvor zwischen Vertreterinnen und Vertretern Brasiliens, der Bundesrepublik Deutschland und Norwegens ein Ende des Amazonienfonds in Erwägung gezogen worden (www1.folha.uol.com.br/inter nacional/en/scienceandhealth/2019/07/brazil-norway-and-germany-acknowled ge-that-amazon-fund-might-end.shtml). Parallel zu den Entwicklungen in Bezug auf den Amazonienfonds hat sich die Entwaldung in Brasilien erhöht. Das brasilianische Institut für Weltraumforschung (INPE) meldete zuletzt, dass allein im Juni in Brasilien die Fläche der Insel Rügen gerodet wurde, was einer Steigerung um 88 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, im Juli betraf die Steigerung sogar 278 Prozent im Vergleich zu 2018. Präsident Jair Bolsonaro griff das INPE daraufhin scharf an und entließ den Direktor der Behörde, mit der Begründung, mit den Daten dem Image Brasiliens in der Welt zu schaden. (www.zeit.de/wissen/ 2019-08/brasilien-regenwald-abholzung-rodung-amazonaswald-weltrauminsti tut). Insgesamt hat sich die umweltpolitische Lage in Brasilien seit Präsident Jair Bolsonaros Amtsantritt aus Sicht der Fragesteller dramatisch verschlechtert. Zwar bleibt Brasilien Vertragsstaat des Pariser Klimaabkommens. Seit dem Amtsantritt Jair Bolsonaros wurden das Umweltministerium und seine ausführenden Behörden sowie die Indigenenbehörde FUNAI aber systematisch entkräftet, entmachtet und 95 Prozent des Budgets für Umwelt- und Naturschutz gestrichen. Im Mai 2019 warnten acht ehemalige brasilianische Umweltministerinnen bzw. Umweltminister vor der systematischen Abschaffung der brasilianischen Umweltpolitik (www.reuters.com/article/us-brazil-environ ment/ex-ministers-blast-bolsonaro-for-dismantling-brazils-environmentprotections -idUSKCN1SE2IQ). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung misst der Bedeutung des Amazonas-Tropenwaldes für die dort lebenden Menschen, das Weltklima und für den Erhalt von Biodiversität sehr große Bedeutung bei. Die deutsche Zusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien unterstützt den Partner insbesondere auch bei der Umsetzung einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung. Die entwicklungs- und umweltpolitische Zusammenarbeit stellt den Schutz globaler öffentlicher Güter (Klima- und Artenschutz) ins Zentrum, da Brasilien als be- Drucksache 19/13947 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. völkerungsreiches und großflächiges Schwellenland hierbei eine besondere Verantwortung innehat. Zudem verfügt das Land über das größte zusammenhängende Regenwaldgebiet der Erde. Durch den Erhalt des tropischen Regenwaldes und die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen in Brasilien (vor allem in Amazonien) soll zum weltweiten Klima- und Biodiversitätsschutz beigetragen werden. Damit werden unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Minderheiten und indigenen Völkern Grundlagen für eine soziale, ökologische und ökonomisch nachhaltige Entwicklung in Brasilien (vor allem in Amazonien) gelegt. Die Bundesregierung steht daher in einem engen Austausch mit der brasilianischen Regierung, den Regierungen weiterer Amazonas-Anrainerstaaten, mit anderen Gebern und internationalen Organisationen sowie weiteren relevanten Akteuren zu Fragen des Tropenwaldschutzes. Dieser Dialog umfasst auch die gegenwärtige Struktur und konzeptionelle Ausrichtung des von der Bundesregierung gemeinsam mit der norwegischen Regierung geförderten Amazonienfonds . Die vorliegende Kleine Anfrage bezieht sich in Teilen auf zukünftige Ereignisse und auf einen laufenden Verhandlungsprozess mit den beteiligten Parteien. Entsprechende Fragen können daher zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden.  1. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Abholzung im brasilianischen Amazonasgebiet im Jahr 2019 vor (Rodungen seit Amtsantritt von Präsident Jair Bolsonaro am 1. Januar 2019, bitte nach Quellen und in Hektar angeben)?  2. Kann die Bundesregierung die Zahlen des brasilianischen Instituts für Weltraumforschung bestätigen, laut denen die Abholzung im Amazonas- Regenwald im Juni eine Steigerung um 88 Prozent und im Juli um 278 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erfahren hat, und hat sie ähnliche weitere Vergleichszahlen? Hat die Bundesregierung Anlass, an den Daten des INPE zu zweifeln?  3. Hält die Bundesregierung die seit Anfang 2019 erfolgten Rodungen für überdurchschnittlich hoch, bzw. wie groß waren die durchschnittlichen Rodungen (in Hektar) jeweils im ersten Halbjahr von 2008 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen öffentlich zugängliche Daten vor, wie beispielsweise die des brasilianischen Instituts für Weltraumforschung (INPE, Instituto Nacional de Pesquisas Espaciais) veröffentlichten Zahlen der dort bestehenden Systeme DETER (Detecҫão de Desmatamento em Tempo Real), das als Überwachungssystem Entwaldungsereignisse im Amazonas in Echtzeit erfasst, und PRODES (Programa de Monitoramento da Floresta Amazônica Brasileira por Satélite), das einmal jährlich konsolidiert die Entwaldungszahlen für das jeweils vorausgehende Entwaldungsjahr (August bis Juli) erhebt. Vorläufige Daten werden demnach zum Ende eines Kalenderjahres als Schätzung veröffentlicht , konsolidierte Daten folgen im jeweils ersten Halbjahr des Folgejahres . Für den genannten Zeitraum sollten damit konsolidierte Zahlen bis Ende Juni 2020 vorliegen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13947 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Fragekontext des Amazonienfonds zieht die Bundesregierung die öffentlich zugänglichen Daten des INPE heran. Ähnlich konsolidierte Vergleichszahlen (wie z. B. die von PRODES) für die genannte Region und den Zeitraum liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Daten des INPE können eingesehen werden unter www.obt.inpe.br/OBT/assuntos/programas/amazonia/prodes, www.obt.inpe.br/OBT/assuntos/programas/amazonia/deter und http://terrabrasilis.dpi.inpe.br/app/dashboard/alerts/legal/amazon/daily/.  4. Wie bewertet die Bundesregierung den erneuten Anstieg der Entwaldung in Brasilien seit 2012 und insbesondere seit dem Amtsantritt Jair Bolsonaros in Hinblick auf das Ziel des Amazonienfonds, die Entwaldung zu verringern?  5. Welchen Beitrag zur Reduktion der Entwaldung in Brasilien hat der Amazonienfonds nach Kenntnis der Bundesregierung bislang geleistet?  6. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung des Amazonienfonds vor dem Hintergrund, dass die Entwaldungsrate im Amazonasgebiet 2018 über der von 2009 lag? Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Amazonienfonds ist ein ergebnisbasierter Anreizmechanismus. Er belohnt nachgewiesene Emissionsminderungen aus vermiedener Entwaldung unter dem Mechanismus „Reduzierung von Emissionen aus Entwaldung und zerstörerischer Waldnutzung“ (REDD+, Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation). Der Amazonienfonds hat einen wichtigen Beitrag geleistet , die Entwaldung Amazoniens in Brasilien zu reduzieren. Er gehört zu den weltweit erfolgreichsten, ergebnisbasierten nationalen Finanzierungsmechanismen für REDD+. Der Fonds war bislang eine wesentliche Finanzierungsquelle für die nationale Entwaldungsbekämpfungsstrategie für Amazonien (PPCDAM, Plano de Ação de Prevenção e Controle do Desmatamento na Amazônia Legal). Diese hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die jährliche Entwaldungsrate von 27.772 km² im Jahr 2004 auf 4.571 km² im Jahr 2012 gesenkt wurde. Ein Anstieg der Entwaldung über das Referenzniveau hinaus führt zur vollständigen Einstellung von Auszahlungen. Seit 2012 lässt sich mit Unterbrechung wieder eine erhöhte Entwaldung beobachten (7.536 km² im Jahr 2018), die jedoch weiterhin unter den Spitzenwerten der Vergangenheit bleibt.  7. Hat die Bundesregierung Einsicht in die Ergebnisse der durch das brasilianische Umweltministerium veranlassten Überprüfung der Projekte des Amazonienfonds, welche von NGOs durchgeführt wurden? Ja. Drucksache 19/13947 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Welche eigenen Evaluierungen der durch den Amazonienfonds geförderten Projekte hat die Bundesregierung vorgenommen, und mit welchem Ergebnis (bitte mit Angabe von Name und Nummer der Projekte sowie Zeitpunkt der Evaluation)? Hat es laut Evaluierungen der Bundesregierung bei von NGOs oder von staatlichen Stellen durchgeführten Projekten Unregelmäßigkeiten gegeben ? Die Bundesregierung hat selbst keine eigenen Evaluierungen der durch den Amazonienfonds geförderten Projekte vorgenommen. Die Brasilianische Entwicklungsbank für Wirtschafts- und Sozialentwicklung (BNDES) wurde bei der Vergabe von unabhängigen Ex-post Projektevaluierungen im Auftrag der Bundesregierung von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beraten. Insgesamt zeigen die Ergebnisse der sechs durchgeführten Evaluierungen, dass die Projekte effektiv umgesetzt und die erwarteten Ergebnisse erreicht wurden.  9. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus der Ex-post-Wirkungsevaluierung der KfW 2016 zum Amazonienfonds (www.kfw-entwick lungsbank.de/PDF/Evaluierung/Ergebnisse-und-Publikationen/PDF- Dokumente-A-D/Brasilien_Amazonienfonds_2016_D.pdf) gezogen? Die Evaluierung der KfW aus dem Jahr 2016 bewertet Konzeption, Vergabemechanismus und strategische Ausrichtung des Fonds als gut. Die Bundesregierung stützt sich bei ihren Bewertungen neben der Evaluierung der KfW auch auf die in der Antwort zu Frage 8 genannten Ex-post-Evaluierungen auf Projektebene. Sie kommt insgesamt zu dem Schluss, dass der Amazonienfonds gute Wirkungen entfaltet hat und über ein effektives Mandat verfügt. Die Ergebnisse und Empfehlungen der KfW-Evaluierung fanden unter anderem Berücksichtigung im Rahmen der jährlichen Gebertreffen des Amazonienfonds. 10. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den aktuellen Plänen Brasiliens , mit Mitteln aus dem Amazonienfonds Landbesitzer zu entschädigen , die aufgrund der Einrichtung indigener Schutzgebiete enteignet wurden? Die brasilianische Bundesregierung hat solche Pläne zu keinem Zeitpunkt gegenüber der Bundesregierung vorgetragen. 11. Welche Themen und strittigen Punkte bezüglich des Amazonienfonds wurden bei dem Treffen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller und dem brasilianischen Umweltminister Ricardo Salles am 9. Juli 2019 diskutiert, und mit welchem Ergebnis (www.dw.com/es/alemania-a-todos-nos-interesaparar -la-tala-de-la-amazon%C3%ADa/a-49574831)? 12. Welche weiteren Gespräche hat die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der brasilianischen Regierung seit Januar 2019 zum Amazonienfonds geführt (bitte unter Auflistung der Daten und Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Themen und Ergebnisse der Treffen)? Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Im erfragten Zeitraum haben folgende Mitglieder der Bundesregierung Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der brasilianischen Regierung geführt: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13947 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesminister Dr. Gerd Müller traf am 9. Juli, 23. September und 1. Oktober 2019 den brasilianischen Umweltminister Ricardo Salles zu Gesprächen, in denen es neben dem Austausch über die laufende Zusammenarbeit jeweils auch um die Ausrichtung der brasilianischen Umweltpolitik ging und in diesem Kontext auch um den Amazonienfonds. Die Bundeskanzlerin telefonierte am 30. August 2019 mit dem brasilianischen Staatspräsidenten Bolsonaro. Dabei hob sie die Bereitschaft Deutschlands hervor , weiterhin mit Brasilien im Amazonasschutz zusammen zu arbeiten. Zu den konkreten Inhalten und Ergebnissen dieser vertraulichen Gespräche macht die Bundesregierung aus Staatswohlgründen keine Angaben. Zudem ist der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung berührt, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4751. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hingewiesen. 13. Ist die Bundesregierung bezüglich der jüngsten Entwicklungen im Amazonienfonds auch in bilateralem Austausch mit der norwegischen Regierung (bitte unter Auflistung der Daten und Teilnehmerinnen und Teilnehmer , Ergebnisse der Treffen)? Die Bundesregierung steht zum Amazonienfonds in einem engen Austausch mit der norwegischen Regierung. Am 20. August 2019 fand am Rande des informellen Treffens der Nordischen Regierungschefs in Reykyavik ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit der norwegischen Ministerpräsidentin Solberg zum Amazonienfonds statt. In Hinblick auf den Austausch am Rande von anderen Veranstaltungen verfügt die Bundesregierung nicht über eine abschließende Aufzeichnung aller Gespräche. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Bestätigt die Bundesregierung Medienberichte, laut denen in Gesprächen zwischen den Regierungen Brasiliens, Norwegens und der Bundesrepublik Deutschland ein Ende des Amazonienfonds in Erwägung gezogen wurde (www1.folha.uol.com.br/internacional/en/scienceandhealth/ 2019/07/brazil-norway-and-germany-acknowledge-that-amazon-fundmight -end.shtml)? Die Bundesregierung kommentiert keine Äußerungen von Dritten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Bestätigt die Bundesregierung die Information, dass der Lenkungsausschuss des Amazonienfonds einseitig durch Brasilien suspendiert wurde (www.theguardian.com/world/2019/aug/16/norway-halts-amazon-funddonation -dispute-brazil-deforestation-jair-bolsonaro)? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang? Das Steuerungsgremium gilt formell seit dem 28. Juni 2019 als abgeschafft. Der Dialog der Bundesregierung mit den beteiligten Partnern zum Amazonienfonds umfasst auch dessen gegenwärtige Struktur und konzeptionelle Ausrichtung . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 19/13947 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Norwegen Zahlungen in Höhe von 30 Mio. US-Dollar an den Amazonienfonds eingefroren hat (www.zeit.de/politik/ausland/2019-08/amazonas-fonds-norwegenzahlungen -regenwald-abholzung-brasilien)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für ihre eigene Beteiligung am Amazonienfonds? Der norwegische Beitrag zum Amazonienfonds liegt in der alleinigen Verantwortung der norwegischen Regierung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorstoß neun brasilianischer Bundesstaaten, direkt mit den Geberländern über den Fonds zu verhandeln und diesen künftig durch die regionale Amazonas-Bank verwalten zu lassen (www.welt.de/newsticker/news1/article198814411/Umwelt- Regionalregierungen-gehen-bei-Abholzungen-am-Amazonas-auf-Kursgegen -Bolsonaro.html)? Ist die Bundesregierung zu derlei Verhandlungen bereit? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 18. Welche Bedingungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein, um die deutsche Beteiligung am Amazonienfonds fortzuführen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Wie und mit welchen Positionen wird innerhalb der Bundesregierung von wem die Option diskutiert, aus der Finanzierung des Amazonienfonds auszusteigen, vor dem Hintergrund, dass die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze den Amazonienfonds auf den Prüfstand stellen, Bundesentwicklungsminister Gerd Müller jedoch an ihm festhalten will (www.tagesschau.de/inland/brasili en-hilfen-amazonas-101.html)? Wie wird die bundesdeutsche Position diesbezüglich abgestimmt und koordiniert ? In Angelegenheiten, die die Geschäftsbereiche mehrerer Bundesministerien berühren , arbeiten diese zusammen, um die Einheitlichkeit der Maßnahmen und Erklärungen der Bundesregierung zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13947 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Würden die von der Bundesrepublik Deutschland bereits in den Amazonienfonds eingezahlten, jedoch noch nicht in Projekten gebundenen Mittel im Fall einer Auflösung des Fonds zurück in den Bundeshaushalt fließen, eingefroren werden oder der brasilianischen Regierung zufallen? Um welche Summe handelt es sich dabei zum jetzigen Zeitpunkt? 21. Wie schätzt die Bundesregierung die Kapazitäten brasilianischer Nichtregierungsorganisationen ein, sich im Fall eines Wegfalls der Förderung durch den Amazonienfonds gegen die Abholzung des Amazonas und für die Wahrung der Rechte der indigenen Bevölkerung einzusetzen? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten. 22. Wird innerhalb der Bundesregierung diskutiert, die aktuell eingefrorenen Mittel der Internationalen Klimaschutzinitiative direkt in zivilgesellschaftliche und indigene Projekte im Wald- und Klimaschutz zu investieren ? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat sich entschieden, den sogenannten „Länder-Call“ für Brasilien im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) in der Vorbereitungsphase zu stoppen. Beim „Länder-Call“ handelt es sich um ein neues Verfahren, das intensive Vorgespräche sowie eine enge politische Abstimmung mit der Zentralregierung des jeweiligen Partnerlands voraussetzt. Von dieser Entscheidung der Bundesregierung sind keine laufenden Projekte betroffen. Über die Beauftragung und Durchführung künftiger Projekte wird im Rahmen der normalen Verfahren der IKI entschieden. 23. Werden innerhalb der Bundesregierung oder ggf. gemeinsam mit der norwegischen Regierung alternative Förderoptionen diskutiert, sollte der Amazonienfonds suspendiert werden? Inwiefern hält die Bundesregierung eine stärkere und direktere Förderung nichtstaatlicher Organisationen für eine sinnvolle Alternative in Anbetracht der schwierigen Zusammenarbeit mit der brasilianischen Regierung zum Thema Waldschutz? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. Kann das im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative neu gegründete Programm „Capacity Building and Finance for Local Action on Climate and Biodiversity (CBF)“ zur Unterstützung von lokalen Projekten für den Klima- und Naturschutz in Entwicklungs- und Schwellenländern (www.giz.de/de/weltweit/77363.html) nach Ansicht der Bundesregierung einen Beitrag leisten, um zivilgesellschaftliche und indigene Projekte im Wald- und Klimaschutz in Brasilien direkt zu unterstützen? Das genannte Programm richtet sich auch an kleinere nationale und subnationale Akteure weltweit. Damit sind auch zivilgesellschaftliche und indigene Projekte grundsätzlich antragsberechtigt. Die erste Ausschreibung zur Einreichung von Projektanträgen soll noch Ende dieses Jahres erfolgen. Die Antragstellung und Vergabe erfolgen über internationale Förderaufrufe. Weitere Informationen finden sich unter www.international-climate-initiative.com. Drucksache 19/13947 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Welche Finanzierungsoptionen durch die Bundesregierung gibt es für private Träger und NGOs in Brasilien, und wie hoch sind die Summen, die in diesem Rahmen seit 2008 vergeben wurden (bitte titelscharf auflisten )? Deutsche Nichtregierungsorganisationen (NRO) können über verschiedene Haushaltstitel und deren jeweiligen spezifischen Kriterien Förderungen beantragen . Für weitere Details wird auf Anlage 1 verwiesen. 26. Wie hoch ist die Summe deutscher Gelder, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch die Beratungsstelle für private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit BENGO (www.engagement-global.de/bengo.html) an Nichtregierungsorganisationen vergeben werden, die in Brasilien im Bereich Waldschutz tätig sind (bitte Summe pro Jahr seit 2008 angeben und Art der Vorhaben sowie Partnerorganisationen aufführen)? Die Förderung von NRO durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird erst seit 2016 über bengo der Engagement Global gGmbH (EG) abgewickelt. Zuvor erfolgte die Förderung direkt durch das BMZ. In der Anlage 2 sind alle Projekte privater Träger aufgeführt , die durch das BMZ im genannten Zeitraum – seit 2016 über EG – im Bereich Waldschutz gefördert wurden. Des Weiteren wird in Bezug auf die Nicht-Veröffentlichung der lokalen Partnerorganisationen auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD zur Fortschreibung und Weiterentwicklung der Afrikapolitischen Leitlinien auf Bundestagsdrucksache 19/10973 verwiesen. 27. Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der geänderten Rahmenbedingungen in Brasilien die Möglichkeiten zur Fortsetzung bilateraler Kooperationen, und plant die Bundesregierung weitere Überprüfungen der deutsch-brasilianischen Zusammenarbeit? Inhalt und Ausgestaltung der bilateralen Zusammenarbeit werden regelmäßig in entwicklungspolitischen Regierungskonsultationen und -verhandlungen überprüft und – wenn nötig – angepasst. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13657 sowie auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Fortführung des REDD Early Movers-Programms (REM) (www.kfw-entwicklungs bank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/The men/Klima/REDD/)? Das REDD Early Movers-Programms (REM) wird in Brasilien direkt mit den Bundesstaaten Acre und Mato Grosso durchgeführt. REM vergütet nachgewiesene Emissionsminderungen aus der Verhinderung von Entwaldung in den beiden Bundesstaaten (vgl. dazu Antwort zu Frage 4). Die Möglichkeiten der Zahlungen hängen von einer positiven Tendenz in der Entwaldung ab. Bereits vereinbarte Maßnahmen können derzeit wie geplant durchgeführt werden. Zur Fortführung des Programms haben sich die Regierungen beider Bundesstaaten explizit bekannt. Damit ist eine wichtige Voraussetzung erfüllt, um positive Wirkungen zu entfalten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13947 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Fortführung des Projekts Terra Legal (www.giz.de/de/weltweit/33654.html)? Die Bundesregierung betrachtet die Sicherung der Landrechte für Indigene und traditionelle Bevölkerungsgruppen sowie für kleinbäuerliche Familien als eine zentrale Voraussetzung für den Erhalt der Tropenwälder und die nachhaltige Entwicklung in Amazonien. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen . c) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Fortführung der Unterstützung des Umweltkatasters CAR (www.kfw-entwicklungs bank.de/ipfz/Projektdatenbank%20/Laendliches-Umweltkataster- CAR-III-33987.htm)? Die Unterstützung des ländlichen Umweltkatasters CAR ist ein wichtiger Eckpfeiler , um zu einer effektiveren Kontrolle der privaten Landnutzung und Registrierung von Wiederaufforstungsverpflichtungen beizutragen. Die aktuelle Regierung unterstützt weiterhin die Fortführung von CAR und hält zudem am bestehenden Waldgesetz fest. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. d) Wie bewertet die Bundesregierung die Verlagerung der beiden zuletzt genannten Programme vom brasilianischen Umweltministerium ins Landwirtschaftsministerium? Regierungsinterne Zuständigkeitsentscheidungen liegen in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Regierung. e) Ist von diesen beiden Programmen nach Ansicht der Bundesregierung ein Beitrag zur Reduzierung von Entwaldung zu erwarten? Die Bundesregierung erwartet von den in den Fragen 27a bis 27c genannten Vorhaben einen Beitrag zur Reduzierung von Entwaldung. 28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Regierung aus der Zusammenarbeit mit der aktuellen brasilianischen Regierung im Rahmen des Amazonienfonds , den Entwaldungszahlen und den abfälligen Äußerungen Jair Bolsonaros gegenüber der Bundesregierung und der norwegischen Regierung nach Einfrieren der Fördergelder (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ amazonas-streit-bolsonaro-wuetend-auf-norwegen-16340521.html) für die weitere bilaterale Zusammenarbeit, etwa die Verhandlung des Mercosur-Handelsabkommens? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. Die Bundesregierung hat die Verhandlungen der Kommission der Europäischen Union über ein ehrgeiziges, ausgewogenes und umfassendes Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem MERCOSUR immer unterstützt. Die Verhandlungen zum Handelsteil des Abkommens wurden am 28. Juni 2019 mit einer politischen Einigung abgeschlossen . Die Bundesregierung ist von den wirtschaftlichen, politischen und strategischen Vorteilen der Einigung überzeugt. Drucksache 19/13947 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13947 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13947 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.