Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Martin Sichert, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13465 – Aktuelle Daten und Entwicklungen in der Bundesausbildungsförderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dient der Herstellung von Chancengleichheit im Bildungswesen und ist ein wichtiges Instrument der Sozialpolitik. Das BAföG bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, ihre Ausbildung finanzieren zu lassen, für den Fall, dass sie, ihre Ehegatten oder ihre Eltern diese Mittel nicht selbst aufbringen können (vgl. www.bmbf.de/de/das-bafoeg-eroeffnet-bildungschancen-878.html). Leistungen nach dem BAföG erhält, wer die persönlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt . „Relevant sind die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status, das Alter und die Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen“ (www.bafög.de/de/wer-hat-anspruch-aufleistungen --370.php). Insbesondere die Datenlage bezüglich der BAföG- Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund ist nach Ansicht der Fragesteller gegenwärtig unzureichend. Im Sinne der Steigerung der Vergleichbarkeit von statistischen Informationen sowie zur besseren Prognostizierung von Entwicklungen im BAföG-System erscheint nach Ansicht der Fragesteller eine Erweiterung des Datenangebots hinsichtlich der Personengruppe Migranten sinnvoll und geboten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, dass die Datenlage zur BAföG- Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund unzureichend wäre. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13953 19. Wahlperiode 10.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 8. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie haben sich die Gesamtausgaben für Leistungen nach dem BAföG in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2010 bis 2019 angeben)? Angaben hierzu enthält die nachfolgende tabellarische Übersicht. Daten für das Jahr 2019 liegen naturgemäß noch nicht vor und können in der Übersicht (wie auch zu allen nachfolgenden Fragen) nicht dargestellt werden. Gesamtausgaben 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Ausgaben , in 1.000 Euro 2.873.065 3.180.046 3.277.975 3.240.623 3.142.077 2.971.636 2.869.785 2.939.538 2.706.916 Relative Entwicklung in Prozent 10,7 3,1 –1,1 –3,0 –5,4 –3,4 2,4 –7,9 Veränderung der Gesamtausgaben 2010–2018: –5,8 % Quelle: Statistisches Bundesamt  2. Wie hat sich die Zahl der Empfänger von BAföG-Leistungen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die Zahlen jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Die Daten liegen der Bundesregierung nur teilweise vor und können nicht nach allen erfragten Differenzierungskriterien ausgewertet werden. Eine Auswertung ist entsprechend der in § 55 Absatz 2 Nummer 1 BAföG abschließend bestimmten Erhebungsmerkmale nur nach Staatsangehörigkeit möglich, nicht nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus, an den § 8 BAföG für die Förderungsberechtigung anknüpft. Die Frage nach der Staatsangehörigkeit aus einem „Top-8-Asylherkunftsland“ lässt sich zudem wegen einer technischen Umstellung der Datensätze beim Statistischen Bundesamt nur noch rückwirkend bis zum Jahr 2016 darstellen. Drucksache 19/13953 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Geförderte insg. 916.295 962.834 979.347 958.743 924.770 870.455 822.933 782.038 726.732 – männlich 398.537 426.531 435.185 426.106 409.370 382.501 360.165 342.237 317.126 – weiblich 517.758 536.303 544.162 532.637 515.400 487.954 462.768 439.801 409.606 Davon: – Deutsche 856.090 898.510 912.579 891.540 858.150 805.407 758.148 711.671 651.141 – Unionsbürger /innen (ohne Deutsche) 11.626 12.314 12.735 12.823 12.741 13.898 13.651 13.422 12.819 – Sonstige Ausländer /innen 48.579 52.010 54.033 54.380 53.879 51.150 51.134 56.945 62.772 Von diesen aus „TOP-8-Asylherkunftsländern “1 – – – – – – 8.985 18.074 27.681 Quelle: Statistisches Bundesamt 1 Es wird unterstellt, dass mit dem von den Fragestellern verwendeten Begriff „Top-8-Asylherkunftsland“ die Staaten Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien gemeint sind (vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Bundestagsdrucksache 19/12976, S. 18, Fußnote 1).  3. Wie viele Studenten haben in den letzten zehn Jahren BAföG-Leistungen erhalten (bitte die Zahlen jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Die erfragten Daten liegen der Bundesregierung nur teilweise vor; auf die Erläuterung zu Frage 2 wird insoweit verwiesen. Die verfügbaren Daten sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Geförderte Studierende insg. 592.430 643.578 671.042 665.928 646.576 611.377 583.567 556.573 517.675 – männlich 272.962 302.136 315.886 313.912 303.797 285.176 270.400 255.403 234.634 – weiblich 319.468 341.442 355.156 352.016 342.779 326.201 313.167 301.170 283.041 Davon: – Deutsche 556.803 604.792 630.168 624.081 604.812 570.272 542.432 514.395 474.267 – Unionsbürger /innen (ohne Deutsche) 7.194 7.734 8.075 7.989 7.902 8.829 8.854 8.862 8.621 – Sonstige Ausländer /innen 28.433 31.052 32.799 33.858 33.862 32.276 32.281 33.316 34.787 Von diesen aus „TOP-8-Asylherkunftsländern “: – – – – – – 3.918 6.557 10.627 Quelle: Statistisches Bundesamt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13953 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Wie viele Schüler haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren BAföG-Leistungen erhalten (bitte die Zahlen jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Die erfragten Daten liegen der Bundesregierung nur teilweise vor; auf die Erläuterung zu Frage 2 wird insoweit verwiesen. Die verfügbaren Daten sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Geförderte Schüler/innen insg. 323.808 319.206 308.260 292.815 278.194 259.078 239.366 225.465 209.057 – männlich 125.518 124.345 119.299 112.194 105.573 97.325 89.765 86.834 82.492 – weiblich 198.290 194.861 188.961 180.621 172.621 161.753 149.601 138.631 126.565 Davon: – Deutsche 299.231 293.670 282.369 267.459 253.338 235.135 215.716 197.276 176.874 – Unionsbürger /innen (ohne Deutsche) 4.432 4.580 4.660 4.834 4.839 5.069 4.797 4.560 4.198 – Sonstige Ausländer /innen: 20.145 20.956 21.231 20.522 20.017 18.874 18.853 23.629 27.985 Von diesen aus „TOP-8-Asylherkunftsländern “: – – – – – – 5.067 11.517 17.054 Quelle: Statistisches Bundesamt  5. Wie viele der nach dem BAföG geförderten Studenten haben in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung ihr Studium abgebrochen bzw. ohne Abschluss beendet und einen Fachrichtungswechsel vorgenommen (bitte die absoluten Zahlen jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?  6. Wie viele der nach dem BAföG geförderten Schüler haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren ihre Ausbildung abgebrochen bzw. ohne Abschluss beendet (bitte die absoluten Zahlen jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland ausweisen)? Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Die BAföG-Statistik ermöglicht keine Verlaufsstatistik, die danach unterscheiden könnte, inwieweit die in einem Kalenderjahr Geförderten auch noch in den für andere Kalenderjahre ausgewiesenen Gefördertenzahlen enthalten sind. Drucksache 19/13953 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie haben sich die Studienanfängerquote und die Ausbildungsquote von Ausländern in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen jeweils für 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Geschlecht, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen )? Die erfragte Berechnung der Studienanfängerquote kann nach den vorliegenden Daten nicht sinnvoll vorgenommen werden, da Studienanfänger aus dem Ausland zum Zeitpunkt der Studienentscheidung häufig ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Die absoluten Zahlen zu Studienanfängern nach den abgefragten Staatsangehörigkeitsgruppen (Unionsbürger sowie Staatsangehörige aus einem „Top-8- Asylherkunftsland“) werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Ausländische Studienanfänger im 1. Hochschulsemester nach erfragten Staatsangehörigkeitsgruppen ab Studienjahr 2010 Staatsangehörigkeit/ Studienjahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 EU insg. insg. 30.265 32.594 34.906 36.183 37.309 37.851 36.610 35.219 weibl. 17.238 18.430 19.707 20.345 21.117 21.377 20.465 19.770 Personen mit Herkunft aus einem „TOP-8-Asylherkunftsland “ insg. 2.774 3.370 3.629 3.963 4.483 5.533 7.023 9.411 weibl. 897 1.106 1.184 1.299 1.376 1.729 2.021 2.401 Quelle: Statistisches Bundesamt „Ausbildungsquoten“ im offenbar gemeinten Sinne des Anteils der entsprechenden ausländischen Auszubildenden, die eine betriebliche Ausbildung im dualen System aufgenommen haben, an der insgesamt in Deutschland gemeldeten Wohnbevölkerung des entsprechenden Geburtsjahres werden, soweit der Bundesregierung ersichtlich, von keiner amtlichen Stelle und keinem wissenschaftlichen Institut ermittelt und berechnet. Die nachfolgende Tabelle weist die bislang für die Jahre 2010 bis 2018 vorliegenden absoluten Zahlen aus. Da die Daten aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet wurden, kann der Gesamtwert ggf. von der Summe der Einzelwerte abweichen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13953 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Neuabschlüsse von Ausbildungsverträgen nach Berichtsjahr und Staatsangehörigkeit Berichtsjahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Insg. 559.032 565.824 549.003 525.897 518.394 516.639 509.997 515.679 521.901 – weibl. 233.550 229.488 222.753 212.094 207.960 205.182 200.031 194.205 192.222 – männl. 325.482 336.333 326.253 313.803 310.434 311.457 309.966 321.474 329.679 Darunter: EU- Ausländer Insg. 8.130 8.574 8.958 10.611 12.513 13.287 13.740 12.957 13.287 – weibl. 3.738 3.825 3.963 4.686 5.340 5.661 5.862 5.874 5.901 – männl. 4.392 4.749 4.995 5.925 7.176 7.623 7.881 7.086 7.386 Personen mit Herkunft aus einem „TOP-8- Asylherkunfts - land“ Insg. 981 1.182 1.308 1.569 1.905 2.925 5.997 15.399 21.435 – weibl. 390 432 486 450 525 702 951 1.530 2.409 – männl. 591 747 822 1.122 1.386 2.226 5.046 13.863 19.026 Quelle: Statistisches Bundesamt  8. Wie haben sich die Studienanfängerquote und die Ausbildungsquote der seit 2015 nach Deutschland Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen jeweils für 2015 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Geschlecht und Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? In der Studierendenstatistik sowie in der Berufsbildungsstatistik wird der Aufenthaltsstatus bzw. der Schutzsuchendenstatus nicht erhoben. Daher liegen der Bundesregierung über die in der Antwort zu Frage 7 für ausländische Studienanfänger ausgewiesenen Daten hinaus keine spezifischen Daten für Geflüchtete vor.  9. Wie hat sich die BAföG-Gefördertenquote von ausländischen Studenten sowie ausländischen Schülern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Geschlecht, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? 10. Wie hat sich die BAföG-Gefördertenquote der seit 2015 nach Deutschland Geflüchteten entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen jeweils für die Jahre 2015 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Geschlecht und Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung lässt über das Fraunhofer-Institut für angewandte Informationstechnik Gefördertenquoten (bezogen auf die Zahl der dem Grunde nach Förderungsberechtigten) lediglich für Studierende ermitteln und macht diese regelmäßig in ihren Berichten nach § 35 BAföG bekannt. Dabei differenziert sie nicht nach Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Die erbetenen Daten liegen der Bundesregierung daher insgesamt nicht vor. Drucksache 19/13953 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie haben sich der finanzielle und personelle Aufwand bezogen auf die Förderung ausländischer Studenten und ausländischer Schüler in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welchen Anteil hatten diese Ausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes für Leistungen nach dem BAföG (bitte die absoluten und relativen Zahlen insgesamt und getrennt angeben sowie differenziert nach Studenten und Schülern jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 ausweisen)? Angaben hierzu enthält die nachfolgende tabellarische Übersicht. Finanzieller Aufwand in 1.000 Euro 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Insg. 2.873.065 3.180.046 3.277.975 3.240.623 3.142.077 2.971.636 2.869.785 2.939.538 2.706.916 Studierende 2.019.078 2.269.706 2.364.963 2.349.400 2.280.748 2.157.626 2.099.110 2.181.049 2.001.732 Schüler/ innen 853.820 910.165 912.870 891.222 861.330 814.010 770.675 758.489 705.184 Davon: Deutsche 2.670.145 2.952.994 3.040.519 3.000.659 2.904.440 2.739.202 2.635.198 2.674.209 2.412.421 Studierende 1.878.819 2.112.473 2.200.343 2.182.027 2.115.046 1.995.711 1.936.084 2.002.270 1.811.778 Schüler/ innen 791.165 840.351 840.050 818.632 789.395 743.491 699.115 671.939 600.643 Ausländer /innen 202.920 227.052 237.456 239.964 237.637 232.434 234.587 265.329 294.495 = prozentualer Anteil an Ausgaben insg. 7,1 7,1 7,2 7,4 7,6 7,8 8,2 9,0 10,9 Studierende 140.259 157.233 164.620 167.373 165.702 161.915 163.026 178.779 189.954 = prozentualer Anteil an Ausgaben für Studierende insg. 6,9 6,9 7,0 7,1 7,3 7,5 7,8 8,2 9,5 Schüler/ innen 62.655 69.814 72.819 72.590 71.935 70.519 71.560 86.550 104.541 = prozentualer Anteil an Ausgaben für Schüler /innen insg. 7,3 7,7 8,0 8,1 8,4 8,7 9,3 11,4 14,8 Quelle: Statistisches Bundesamt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13953 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie viele Feststellungs- und Rückzahlungsbescheide für BAföG-Rückzahlungsbeträge erließ das Bundesverwaltungsamt in den letzten zehn Jahren (bitte die Zahlen für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Entsprechend der Berichtspflicht nach § 35 BAföG erfolgte letztmalig mit dem 21. BAföG-Bericht vom 14. Dezember 2017 auch eine Berichterstattung zur Entwicklung der zinslosen Staatsdarlehen bis zum Jahr 2016 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/275 unter II.3.4). Die jeweiligen Gesamtzahlen der in den Jahren 2010 bis 2016 ergangenen Bescheide können daher dem 21. BAföG-Bericht entnommen werden. Für die darin noch nicht berücksichtigten Jahre 2017 und 2018 (für 2019 liegen noch keine Daten vor) ist die Gesamtzahl der jeweils ergangenen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheide der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende Differenzierung nach den in der Fragestellung genannten soziodemographischen Merkmalen ist nicht möglich. Nach § 18 Absatz 14 BAföG i. V. M. § 9 der Darlehensverordnung (BAföG- DarlehensV) teilen die Länder die für den Darlehenseinzug erforderlichen Daten dem Bundesverwaltungsamt (BVA) mit. Die in der Fragestellung enthaltenen soziodemographischen Merkmale haben für die Einziehung der Darlehen keine Relevanz. Insofern werden diese Daten dem BVA auch nicht gemeldet und werden dementsprechend für das Rückzahlungsverfahren nicht gesondert erfasst. Jahre Anzahl der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheide 2017 150.398 2018 155.280 13. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen BAföG-Rückzahlungsbeträge betroffener Darlehnsnehmer (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 ausweisen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine auswertbaren Daten vor, da nur die jeweiligen Gesamtzahlen der in einem Jahr jeweils noch tilgenden Darlehensnehmenden und der entsprechenden Gesamtrückflüsse aus deren Tilgungsleistungen erfasst werden können. Eine Verlaufsstatistik, über die allein sich die jeweiligen individuellen Tilgungsverläufe über mehrere Jahre hinweg so auswerten ließen, dass die Rückflüsse in jedem Kalenderjahr exakt bestimmten Darlehensnehmern zugeordnet werden können, besteht dagegen nicht. Es ist daher nicht bekannt, inwieweit Tilgungsleistungen von Darlehensnehmern in einem Kalenderjahr von denselben Darlehensnehmenden stammen wie die in anderen Kalenderjahren. Die bloße Gegenüberstellung der jeweils verfügbaren Fallzahlen aller BAföG-Darlehensnehmenden, die sich jeweils in diesen Jahren in der Rückzahlungsphase befanden mit den Rückflüssen aus BAföG- Forderungen insgesamt in den jeweiligen Kalenderjahren würde daher keine annähernd realitätsnahe Aussagekraft haben, zumal für die im Betrachtungszeitraum Rückzahlenden aufgrund der vielfachen in den Jahrzehnten seit Einführung des BAföG erfolgten Anhebungen der Förderungssätze und -konditionen selbst sowie auch der Änderungen der Rückzahlungskonditionen jeweils höchst unterschiedliche Darlehenssummen zu tilgen sind, die als solche nicht miteinander vergleichbar und daher auch nicht sinnvoll als durchschnittliche Rückzahlungssumme darstellbar sind. Drucksache 19/13953 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Wie viele BAföG-Darlehnsnehmer sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rückzahlungszeitraum ihrer Rückzahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachgekommen bzw. haben gegen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen (bitte die absoluten und relativen Zahlen jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer , Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen )? Der Bundesregierung liegen für die Vergangenheit zu dieser erst seit dem 26. BAföGÄndG in § 18 Absatz 12 BAföG enthaltenen Tatbestandsvoraussetzung keine Daten vor. Eine Auswertung ist im Hinblick auf die Fragstellung für den Betrachtungszeitraum 2010 bis 2019 daher nicht möglich. 15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Rückzahlungsrückstande beim BAföG in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen )? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Eine Unterscheidung nach soziodemographischen Merkmalen im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. In der folgenden Übersicht wird hingegen die Entwicklung des jeweiligen Gesamtzahlungsrückstands aller BAföG-Rückzahlenden in Millionen Euro für die Jahre 2010 bis 2018 ausgewiesen. Die in der Tabelle als Rückstände ausgewiesenen Summen betreffen alle im jeweiligen Zeitraum fällig gewordenen und nicht beglichenen Forderungen. Zu beachten ist, dass eine Auswertung nur zum Stichtag 31. Dezember jeden Jahres möglich ist und daher nicht berücksichtigen kann, dass viele zu diesem Stichtag fällige Raten (in der Regel Vierteljahresraten in Höhe von derzeit noch 315 Euro) nachträglich noch in der ersten Januarwoche des Folgejahres verbucht werden. Dieser Effekt lässt sich jedoch nicht exakt beziffern. Angaben zur Summe der auf Grund von Freistellungen nicht fällig gewordenen Forderungen, die laut Tilgungsplan im jeweiligen Kalenderjahr jedoch zur Zahlung angestanden hätten, sind ebenfalls nicht möglich . Für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung noch keine Daten vor. Durchschnittlicher BAföG-Rückzahlungsrückstand insg. Jahre Summe der Darlehenschulden insg. (in Mio. Euro), mit deren Tilgung die Rückzahlungsverpflichteten jeweils zum 31.12. in Verzug sind 2010 157 2011 153 2012 174 2013 172 2014 183 2015 198 2016 226 2017 246 2018 261 Quelle: BVA Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13953 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Wie viele Fälle der BAföG-Rückzahlungen mündeten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bzw. bis heute in einem Mahnverfahren (bitte die absoluten und relativen Zahlen jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummerr 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland ausweisen)? Keine. Die BAföG-Darlehen werden aufgrund des durch das BVA nach § 18 Absatz 9 BAföG i. V. m. § 10 BAföG-DarlehensV erlassenen Feststellungsund Rückzahlungsbescheides zurückgefordert. Es handelt sich hierbei um öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche aufgrund von Verwaltungsakten, die nach Eintritt der Bestandskraft unmittelbar vollstreckbar sind, also ohne dass erst noch ein gerichtlicher Vollstreckungstitel über ein förmliches Mahnverfahren erwirkt werden müsste. 17. Wie viele der BAföG-Darlehnsnehmer konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren hinsichtlich ihrer Rückzahlungsverpflichtung a) eine Teilfreistellung, Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Teilfreistellungen vor. b) einen Teilerlass, In der nachfolgenden Tabelle wird für die Jahre 2010 bis 2018 jeweils die Gesamtzahl der in diesen Jahren gewährten Teilerlasse ausgewiesen. Für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung noch keine Daten vor. Über die in der tabellarischen Übersicht dargestellten Fallzahlen zu Teilerlassen hinaus ist das BVA nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) im Einzelfall befugt , Vergleiche abzuschließen, die zum Teil auch zu einer Minderung der ursprünglich geschuldeten Darlehenssumme führen. Eine Auswertung dieser Einzelfälle ist nicht möglich. Daten zu soziodemographischen Merkmalen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor; auf die Antwort zu Frage 12 wird insoweit verwiesen. Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Fallzahlen 94.539 96.205 94.111 110.492 114.315 110.285 114.061 111.352 107.458 Quelle: BVA c) einen vollständigen Erlass des Staatsdarlehns erwirken (bitte die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? In dem Zeitraum 2010 bis 2019, auf den sich die Fragestellung bezieht, wurde vom BVA kein Erlass im Sinne von § 59 Absatz 1 Nummer 3 BHO ausgesprochen , da die Gewährung einer Freistellung oder Stundung sowie das haushaltsrechtliche Instrument einer befristeten oder unbefristeten Niederschlagung von Forderungen einem gänzlichen Erlass der Darlehensschuld nach § 59 Absatz 1 Nummer 3 BHO regelmäßig vorgeht. Drucksache 19/13953 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Welche Rückzahlungsbeträge wurden jeweils aufgrund der in Frage 17a bis 17c angeführten Rückzahlungsmodalitäten erlassen, und auf welches Gesamtvolumen summieren sich die nachgelassenen Rückzahlungsbeträge (bitte die absoluten Zahlen für die Jahre 2010 bis 2019 angeben)? Die jeweiligen Gesamtsummen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Kalenderjahr Summe Beträge(in 1.000 EUR) 2010 170.710 2011 149.904 2012 139.295 2013 158.279 2014 167.864 2015 169.634 2016 184.344 2017 188.902 2018 185.024 Quelle: BVA 19. Welchen Zeitraum nimmt im Durchschnitt die vollständige Rückzahlung der nach dem BAföG ausgegebenen Darlehn ein (bitte die Fristen jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland ausweisen)? Hierzu liegen der Bundesregierung mangels statistischer Daten zu den individuellen Rückzahlungsverläufen keine Daten vor. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 20. Wie haben sich die Einnahmen aus BAföG-Darlehnsrückzahlungen und Zinsen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen für die Jahre 2010 bis 2019 angeben)? Die der Übersicht 23 zum 21. BAföG-Bericht vom 14. Dezember 2017 (Bundestagsdrucksache 19/275) für die Jahre 2017 und 2018 noch nicht zu entnehmenden Daten sind in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesen. Für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung noch keine Daten vor. Kalenderjahr Einnahmen Darlehensrückzahlungen in 1.000 Euro Einnahmen Zinsen in 1.000 Euro 2017 658.565(470.413)* 7.396 (7.396) 2018 713.725(525.573)* 9.765 (9.765) * Bundesanteil in Klammern (bis 2014 = 65 v. H. der Gesamtrückflüsse, ab 2015 abzgl. Länderanteil als Festbetrag in Höhe von 188,152 Mio. Euro nach § 56 Absatz 2 Satz 2 BAföG) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13953 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Wie haben sich die Ausfälle von BAföG-Darlehnsrückzahlungen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer i. S. §§ 8 Absatz 1 Nummer 6 und 7; Absatz 2, 2a, 3 BAföG, Unionsbürger i. S. § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 BAföG, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland ausweisen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die öffentlich zugänglichen Haushaltsrechnungen des Bundes für die Jahre 2010 bis 2018 verwiesen. Für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung noch keine Zahlen vor. Daten zu soziodemographischen Merkmalen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor; auf die Antwort zu Frage 12 wird insoweit verwiesen. 22. Welche grundsätzlichen Daten und insbesondere bezogen auf soziologische Aspekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Leistungen nach dem BAföG statistisch erhoben? a) Auf welcher Rechtsgrundlage basieren diese Erhebungen? b) Zu welchen Stichtagen werden die Daten erhoben? c) Wann, und wo werden die erhobenen Daten veröffentlicht? 23. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Weisungen zur Erhebung von BAföG-Daten, und wenn ja, a) wer ist Urheber dieser Weisungen, b) wann wurden die Weisungen erlassen, c) um welche Weisungen handelt es sich im Speziellen? Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Die regelmäßige statistische Erhebung der unmittelbar auf die Förderung mit BAföG-Leistungen bezogenen Daten erfolgt jährlich auf Basis der in § 55 BAföG enumerativ genannten Erhebungsmerkmale durch das Statistische Bundesamt . Die Ergebnisse werden von diesem als amtliche BAföG-Statistik (Fachserie 11 Reihe 7) jeweils im Internet veröffentlicht. Daneben gibt es eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien auf der Basis von nicht spezifisch nur für Aussagen zum BAföG erhobenen sozialwissenschaftlichen Befragungsdaten , die jeweils auch für die Entwicklung des BAföG relevant sein können. Gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zählt hierzu insb. die „Studierendenbefragung in Deutschland“ unter Federführung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), die ab diesem Jahr bisher separat durchgeführte Studierendenbefragungen unter ein gemeinsames Dach fasst, insb. die früheren „Sozialerhebungen “. Daneben werden aber auch jeweils anlassbezogen– insbesondere im Zusammenhang mit konzeptionellen Überlegungen zur Weiterentwicklung des BAföG, aber auch im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht des Bundes über die in dessen Auftrag das BAföG vollziehenden Länder – vom BMBF die BAföG-Förderung betreffende spezifische Daten statistisch erhoben, die sich nicht unmittelbar aus der amtlichen BAföG-Statistik entnehmen lassen. Eine Gesamtübersicht über alle wissenschaftlichen Studien und gezielten ad-hoc- Befragungen zur statistischen Erhebung BAföG-relevanter Daten steht der Bundesregierung nicht zur Verfügung. Drucksache 19/13953 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.