Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der DIE LINKE. – Drucksache 19/13495 – Diskussionsstand zur Umbenennung der Lent-Kaserne V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor rund einem Jahr wurde bekannt, dass die Lent-Kaserne in Rotenburg- Wümme umbenannt werden soll (vgl. www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/ r o t e n b u r g - o r t 1 2 0 5 1 5 / l e n t - k a s e r n e - b e k o m m t - e i n e n - n e u e n - n a men-10203565.html und die Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/8046). Damit folgt die Bundeswehr einer Forderung, die von kritischen Bürgerinnen und Bürgern und auch Politikerinnen und Politikern von der Fraktion und Partei DIE LINKE. seit Langem erhoben wurde. Oberst Helmut Lent, der am 7. Oktober 1944 durch einen Unfall zu Tode kam, hatte sich bis dahin als treuer Gefolgsmann Adolf Hitlers und des verbrecherischen NS-Regimes erwiesen. In einem Brief an seine Kommandeure führte er im Juni 1944 aus, Soldaten, die „keine Erfolge bringen“, seien „zuerst zu ermahnen , dann aber unter Umständen zu bestrafen. Feiglinge müssen erbarmungslos ausgerottet werden.“. Lent versuchte, die „Endsieg“- und Durchhaltepropaganda zu unterstützen, indem er behauptete, angesichts neuer Waffen sei das Vertrauen von Bevölkerung und Frontsoldaten „zur Führung und vor allem auch zum Endsieg unerhört gewachsen“ (vgl. die Ausarbeitung Helmut Lent – Mythen und Fakten, Ausarbeitung von Michael Quelle, Stade, die auch der Bundesregierung vorliegt (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/2200)). Im August 1944 forderte Lent, „feige“ Soldaten müssten „ausgerottet werden “. Es gelte, „in leidenschaftlicher und fanatischer Weise bis zum letzten Blutstropfen“ zu kämpfen. Dass nach einem solchen Offizier überhaupt jemals eine Bundeswehrkaserne benannt worden ist, ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller schon ein Skandal. Dass er bis zum vorigen Jahr Kasernenpatron und Vorbild für die Bundeswehr war, verschärft den Eindruck der Fragesteller, dass die Bundeswehr bis heute keine eindeutige Abkehr von Wehrmachtstraditionen vorgenommen hat. Für bedenklich halten die Fragestellerinnen und Fragesteller auch, dass diese Entscheidung nach Presseberichten „von oben“ gegen den Willen der Belegschaft in der Kaserne selbst getroffen werden musste, die eine Umbenennung abgelehnt hatte (www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/roten burg-ort120515/lent-darf-bleiben-9739081.html). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13954 19. Wahlperiode 10.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ein Jahr nach der Verkündung der Umbenennung ist die Kaserne immer noch nach Lent benannt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Grundlage für die seit 2018 durchgeführten Umbenennungen von Liegenschaften der Bundeswehr sind die durch die Bundesministerin der Verteidigung am 18. März 2018 erlassenen „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege “ (Traditionserlass). Liegenschaften der Bundeswehr führen regelmäßig einen Traditionsnamen (Kasernennamen). Bereits bestehende wie auch neue Traditionsnamen der Liegenschaften müssen dem Traditionserlass entsprechen . Verantwortlich für die Benennung der einzelnen Liegenschaften sind die jeweiligen Inspekteure bzw. Leiter der betroffenen Organisationsbereiche. Im Zuge der Implementierung des Traditionserlasses hatten daher die Organisationsbereiche die bereits bestehenden Benennungen auf Konformität mit dem Traditionserlass zu überprüfen. Die Benennung der Rotenburger „Lent-Kaserne“ erfüllt die Voraussetzung des Traditionserlasses nicht. Die Aufnahme einzelner Angehöriger der Wehrmacht in das Traditionsgut der Bundeswehr ist auf Grundlage einer eingehenden Einzelfallbetrachtung und einem sorgfältigen Abwägen zwar grundsätzlich möglich . Dieses Abwägen muss die Frage persönlicher Schuld berücksichtigen und eine Leistung zur Bedingung machen, die vorbildlich oder sinnstiftend in die Gegenwart wirkt, etwa die Beteiligung am militärischen Widerstand gegen das NS-Regime oder besondere Verdienste um den Aufbau der Bundeswehr. Bei Oberst Helmut Lent (1918-1944) handelt es sich um einen Angehörigen der Luftwaffe der Wehrmacht und einen der erfolgreichsten deutschen Piloten des Zweiten Weltkrieges. Aufgrund seiner erbrachten militärischen Leistungen wurde die Liegenschaft 1964 nach ihm benannt. Heute aber kann nur ein soldatisches Selbstverständnis mit Wertebindung, das sich nicht allein auf professionelles Können im Gefecht reduziert, sinn- und traditionsstiftend sein, weswegen die „Lent-Kaserne“ umzubenennen ist. Die Bundesregierung legt daher Wert auf die Feststellung, dass die Bundeswehr mit der anstehenden Umbenennung der „Lent-Kaserne“ konsequent der Umsetzung des Traditionserlasses folgt. Die Angehörigen der Dienststellen in der „Lent-Kaserne“ haben sich seit dem Frühjahr 2018 intensiv mit dem Namensgeber ihrer Liegenschaft auseinandergesetzt und sich in der Folge für einen neuen Traditionsnamen entschieden. Am 1. Juli 2019 wurde das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) durch das am Standort Rotenburg/Wümme ansässige Jägerbataillon 91 um eine erste Prüfung des möglichen neuen Namensgebers gebeten. Am 5. Juli 2019 stimmten die Angehörigen der Dienststellen am Standort für Johann Christian von Düring (1792–1862), hannoverscher Forstbeamter und Freikorpsführer in Diensten des Kurfürstentums und Königreichs Hannover in den Befreiungskriegen, zu dem überdies ein regionaler Bezug besteht . Nachdem am Standort Einvernehmen über einen neuen Namensgeber erzielt worden war, wurde durch die Verantwortlichen vor Ort vorschriftenkonform der Antrag auf Zustimmung durch den zuständigen Organisationsbereich am 26. September 2019 gestellt. Dieser prüft derzeit den Namensvorschlag. Erst nachdem der Organisationsbereich seine Zustimmung erteilt hat, sieht die Vorschrift die Beteiligung kommunaler Gremien und eventueller Nachfahren des Namensgebers durch die Verantwortlichen am Standort vor. Ist dieser Prozess abgeschlossen, wird der abgestimmte Vorschlag über den verantwortlichen Or- Drucksache 19/13954 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ganisationsbereich der Bundesministerin der Verteidigung zur Billigung vorgelegt .  1. An welchem Datum genau hat der Inspekteur des Heeres die Umbenennung der Lent-Kaserne angewiesen? Der Inspekteur des Heeres hat die Umbenennung der Lent-Kaserne nicht angewiesen . Nachdem die Überprüfung des bisherigen Namens der Liegenschaft ergab , dass der Anspruch auf Sinnstiftung nicht erfüllt ist, oblag es den Angehörigen der Dienststellen der Liegenschaft einen neuen Traditionsnamen auszuwählen .  2. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Namensfindungsprozess in der Lent-Kaserne? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Welche Veranstaltungen, Vorträge, Filmvorführungen usw. haben seit Anweisung zur Umbenennung (vgl. Frage 1) nach Kenntnis der Bundesregierung in der Lent-Kaserne im Rahmen des Namensfindungsprozesses stattgefunden (bitte vollständig mit Datum, Titel und Namen darstellen)? Welche Diskussionsangebote wurden dabei vom Bundesministerium der Verteidigung, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) oder Inspekteur des Heeres unterbreitet? Das Gremium der Vertrauenspersonen tagte zur Namensfindung am 25. Mai 2018, am 12. November 2018, am 22. November 2018 sowie am 5. Juli 2019. Weder das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), noch das ZMSBw haben Diskussionsangebote unterbreitet, noch waren sie dazu Seitens der zuständigen Stellen aufgefordert.  4. Auf welche Resonanz stößt der Diskussionsprozess nach Kenntnis der Bundesregierung bei Offizieren und Mannschaften in der Lent-Kaserne? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. Welche Vorschläge für neue Namen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von den beteiligten Gremien der Lent-Kaserne unterbreitet worden?  6. Ist vonseiten des Standorts dem ZMSBw bereits ein Vorschlag für einen Namen zur Prüfung unterbreitet worden? Falls ja, wie lautet dieser Name, und welchen Bearbeitungsstand hat die Prüfung (sollte sie bereits abgeschlossen sein, bitte das Ergebnis mitteilen )? Falls nein, wie bewertet die Bundesregierung dies, und was will sie gegebenenfalls unternehmen, um einer aus Sicht der Fragesteller denkbaren Verschleppungstaktik des Standorts entgegenzuarbeiten? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13954 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Nach Kenntnis der Bundesregierung standen folgende Namensvorschläge im Zentrum der Überlegungen: • „Graf-York-Kaserne/Graf Yorck von Wartenburg-Kaserne“ • „Eichen-Kaserne“ • „von-Düring-Kaserne“ Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Ist ein neuer Name bereits dem zuständigen Organisationsbereich vorgelegt oder von diesem gebilligt worden, und wenn ja, welcher? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Liegt bereits ein förmlicher Antrag auf Umbenennung vor, und wenn ja, auf welchen Namen, und wie ist der Bearbeitungsstand? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Inwiefern ist die Verwaltung und Bevölkerung der Stadt Rotenburg in den Diskussionsprozess eingebunden, und welche Diskussionsangebote wurden dieser nach Kenntnis der Bundesregierung gemacht? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung angestrebt, bis zum 75. Todestag Lents am 7. Oktober 2019 einen Namensvorschlag unterbreiten zu können? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Sind im Umfeld des 7. Oktober 2019 Veranstaltungen in der Lent- Kaserne geplant, und wenn ja, welche (bitte ggf. Thema und Akteure angeben )? Nein. Drucksache 19/13954 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.