Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12366 – Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Republik Indien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ist in ihrer Organisation und Durchführung multidimensional und komplex gestaltet, so dass nach Ansicht der Fragesteller Strukturen, Abläufe und beteiligte Akteure nicht ohne erheblichen Aufwand erkennbar sind. Nach Ansicht der Fragesteller kann eine effektive parlamentarische Sach- und Leistungskontrolle anhand der bereits veröffentlichten Informationen bezüglich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit und in der Republik Indien nicht ohne weiteres stattfinden , da diese – wenn vorhanden – nur fragmentarisch vorliegen. Die Fragesteller gehen weiterhin davon aus, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), als das für die gesamte Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ressort der Bundesregierung, nicht über den zur pflichtgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Überblick der entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland verfügt. Die Zuständigkeit für die deutsche staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit liegt zwar beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, jedoch führen auch andere Ressorts der Bundesregierung entwicklungspolitische Vorhaben durch (siehe Mittelherkunft der bi- und multilateralen ODA – Official Development Assistance – 2016 bis 2017 auf Bundestagsdrucksache 19/9822, Antwort auf die Schriftliche Frage 133). Diese Vorhaben finden nach Aussage des BMZ nicht im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit statt, obwohl diese der deutschen ODA-Quote, also der getätigten öffentlichen Entwicklungsleistungen (siehe ebenfalls Antwort auf die Schriftliche Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 19/9822 und www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/ leitfaden/index.html), angerechnet werden. Nach Ansicht der Fragesteller ist die begriffliche Unterscheidung von Entwicklungszusammenarbeit und sonstigen ODA-Leistungen durch das BMZ nicht nachvollziehbar und zeigt die unwirtschaftliche Fragmentierung, Inkohärenz und Steuerungsunfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik deutlich auf. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13976 19. Wahlperiode 11.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 9. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Des Weiteren weisen die Fragesteller auf die nach Ansicht der Fragesteller defizitäre Informationslage des BMZ hin. Den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (siehe Bundestagsdrucksache 19/5500) ist bezüglich der Prüfergebnisse des Einzelplans 23 folgendes zu entnehmen: „Die beim BMZ und der KfW gespeicherten Finanz- und Projektdaten weichen teilweise voneinander ab. Dies ist dem BMZ seit mindestens zehn Jahren bekannt.“ Zwar hat das BMZ bereits im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige ITgestützte Finanzverwaltungssystem und Berichtswesen bis Ende 2011 zu ersetzen , nach Feststellung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2018 sei dies allerdings „nicht gelungen“. Das BMZ hat bis zum Jahr 2014 infolge der Einführung des neues IT-Systems 4,1 Mio. Euro ausgegeben – ursprünglich wurden durch das BMZ 1,7 Mio. Euro veranschlagt – und verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Jahr 2018 über kein einsatzfähiges System (siehe Prüffeststellungen 28.1 und Würdigung 28.2 des Bundesrechnungshofes auf Bundestagsdrucksache 19/5500). Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Externen Qualitätskontrolle 2017 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der für die Technische Zusammenarbeit zuständigen Durchführungsorganisation des Bundes, zu beachten. Hier wurden durch die Prüfer teilweise „schwerwiegende Abweichungen“ von den Vorgaben des BMZ festgestellt, welche die GIZ bei der Umsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekte einhalten muss (siehe Ausschussdrucksache 19(19)142 b). Insbesondere in der Prüfkategorie „Wirtschaftlichkeit“ der Externen Qualitätskontrolle wurde eine durchschnittliche Abweichung von 56 Prozent (nach der Systematik der Externen Qualitätskontrolle 2017 als „schwerwiegende Abweichung “ qualifiziert) festgestellt. Weiter ist anzuführen, dass hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von entwicklungspolitischen Vorhaben der GIZ bis zum Jahr 2016 keine geeignete Prüfgrundlage vorlag. Dazu die Prüfer der Externen Qualitätskontrolle 2017: „Die Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit wurde im Prüfjahr 2013 neu aufgenommen und bis 2016 ausschließlich in den Vor-Ort-Untersuchungen analysiert. Der Grund hierfür war, dass eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der Angebote und Berichte nicht möglich war. Es bestand weder eine geeignete Prüfgrundlage in Form von prüfbaren Vorgaben [des BMZ] noch ein Prüfgegenstand, da die Dokumente [des Berichtswesens der GIZ und des BMZ] keine prüfbaren Informationen zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit enthielten.“ Zur Ausübung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle, sowie zur Herbeiführung von Publizität, werden daher folgende sachdienliche Informationen erfragt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in der Vorbemerkung geäußerten Ansichten der Fragesteller zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) teilt die Bundesregierung nicht. Zur Beantwortung von Fragen im Rahmen des parlamentarischen Auskunftsanspruchs sowie im Rahmen von informellen Informationsersuchen stellt die Bundesregierung alle relevanten, verfügbaren Informationen bereit, um dem Deutschen Bundestag die Ausübung seiner parlamentarischen Kontrollrechte zu ermöglichen. Zusammenfassende Darstellungen sind den regelmäßig vorgelegten Entwicklungspolitischen Berichten der Bundesregierung (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/12300 vom 27. April 2017) und den dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich für die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts zum Einzelplan 23 vorgelegten Berichten zu entnehmen . Drucksache 19/13976 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Entwicklungspolitische Herausforderungen wie in der Republik Indien erfordern den Einsatz eines komplexen Instrumentariums der EZ. Durch die Verfügbarkeit und Anwendung verschiedener Instrumente und deren Ineinandergreifen werden eine mehrdimensionale, zielgenaue Unterstützung sowie eine effektive , auf die lokalen Bedarfe abgestimmte Durchführung ermöglicht. Der Ansatz auf mehreren Ebenen zeichnet die deutsche EZ auch im internationalen Vergleich aus. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist das zuständige Fachressort für EZ der Bundesregierung. Sofern mit Mitteln anderer Ressorts geförderte Maßnahmen nach den Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als ODA (Official Development Assistance) anrechenbar sind, finden diese unter eigener Verantwortung des dafür jeweils federführenden Ressorts statt. Die Bundesregierung stellt kontinuierlich die Stärkung der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und damit die Nutzung von Synergiepotentialen sowie die Kohärenz der von ihr geförderten ODA-Maßnahmen sicher. Zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs in Bezug auf die Informationslage des BMZ zu Finanz- und Projektdaten hat sich das BMZ bereits in dem dazu vorgesehenen Verfahren geäußert. Das modernisierte IT-System ist seit Januar 2019 in Betrieb. Mit der Externen Qualitätskontrolle (EQ) lässt das BMZ seit 2001 anhand von Stichproben überprüfen, ob die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH die Vorgaben ihres Auftraggebers BMZ bei der Planung und Durchführung von Vorhaben der technischen Zusammenarbeit umsetzt. Hierzu werden aus den weltweit laufenden Vorhaben der GIZ jährlich fünfzig Vorhaben ausgewählt. Bei der EQ 2017 wurden auch drei Vorhaben in Indien geprüft. Die EQ dient der weiteren Qualitätsverbesserung der bestehenden Systeme. Sie ist gerade nicht mit der Evaluierung der Qualität der EZ mit einem einzelnen Land gleichzusetzen. Auch die noch stärkere Steuerung von Vorhaben nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit wurde seit Einführung der Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit im Jahr 2013 durch das BMZ längst aufgegriffen.  1. Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indien? Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt? Das BMZ versteht Indien als globalen Entwicklungspartner. Übergeordnete Ziele der deutschen EZ mit Indien sind der Kampf gegen und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG) der Agenda 2030, insbesondere die Bekämpfung der Armut. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“, „Nachhaltige Stadtentwicklung“ und „Umwelt - und Ressourcenschutz“. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung umgesetzt.  2. Seit welchem Jahr erhält die Republik Indien Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? Die Republik Indien erhält seit 1962 Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der EZ. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Seit welchem Jahr erhalten zivilgesellschaftliche Akteure Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Indien? Zivilgesellschaftliche Akteure erhalten seit 1962 Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen EZ in der Republik Indien.  4. Auf welchen (völker-)rechtlichen Grundlagen erbringt die Bundesrepublik Deutschland derzeitig Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indien? Welche Regelungen werden in diesen Vereinbarungen bzw. in den Abkommen getroffen (bitte Fundstelle der Verkündung bzw. Bekanntmachung der jeweiligen Abkommen bzw. Vereinbarungen im Bundesgesetzblatt abschließend angeben)? Die EZ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien erfolgt auf der Basis völkerrechtlicher Vereinbarungen. Das Rahmenabkommen über technische Zusammenarbeit (TZ) vom 20. Dezember 1972 (bekanntgemacht im BGBl, 1972 II S. 1621 bis 1623) regelt gegenseitige Rechte und Pflichten bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele. Es folgten geänderte Fassungen, ausgegeben zu Bonn am 6. September 1979 sowie am 8. August 1979 (BGBl, 1979 II S. 971 f.). Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) wird für jede Zusage ein entsprechendes Regierungsabkommen geschlossen. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich zugängliche Bundesgesetzblatt II verwiesen.  5. Wie hoch ist das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an die Republik Indien und an sonstige entwicklungspolitische Akteure in der Republik Indien? a) Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? b) Wie hoch ist der Anteil der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? Die Fragen 5 a und 5 b werden gemeinsam beantwortet. Die OECD unterscheidet bei ODA-fähigen Leistungen nicht zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Leistungen. Alle ODA-fähigen Leistungen basieren auf öffentlichen und damit staatlichen Mitteln und bilden das Gesamtvolumen der staatlichen EZ ab. Hierfür wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der OECD verwiesen, h t tps : / / s ta t s .oecd .org / Index .aspx?DataSetC ode=TABLE2A. c) Wie hoch ist der Anteil an Haushaltsmitteln des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen (bitte nach Einzelplan und Jahr aufführen)? Die Frage bezieht sich auf ODA-Meldungen, die bis zum Beginn der Zusammenarbeit im Jahre 1960 zurückreichen. Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die OECD ihre Vorgaben zur Datenerhebung regelmäßig ändert und insbesondere in den letzten Jahren erheblich erweitert hat. Daher sind prozessbedingte Datenlücken bzw. Abweichungen möglich. Hierzu wird auf die Erläuterungen zu den Fragen 9 bis 11 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10793 verwiesen . Die ODA-Daten der deutschen öffentlichen Entwicklungsleistungen an Drucksache 19/13976 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Indien für den Zeitraum von 2001 bis 2017 sind in insgesamt 12.506 Datensätzen in der OECD-Datenbank unter https://stats.oecd.org/ veröffentlicht. Allein für die Jahre 2015 bis 2017 sind 3.001 Datensätze veröffentlicht. Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, Rn. 249). Die Grenze der administrativen Überkontrolle ist aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfG 67, 100, 140). Die Bundesregierung stellt hier daher den Anteil der Haushaltsmittel des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen aufgeschlüsselt nach Ressorts und Jahren ab 2006 dar. Dafür wird auf die Anlage 1* verwiesen.  6. Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung die staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Indien fortzusetzen , und nach welchen messbaren bzw. feststellbaren Kriterien richtet sich diese Entscheidung (bitte Kriterien abschließend und jeweils mit aktuellem Prüfergebnis bzw. Wert angeben)? Die Entscheidung, mit welchen Ländern die Bundesregierung entwicklungspolitisch zusammenarbeitet, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die regelmäßig überprüft werden. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 19/13657 verwiesen. Derzeit besteht auf Grundlage der genannten Kriterien keine Absicht der Bundesregierung, die EZ mit der Republik Indien einzustellen .  7. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Indien? Auf welchen Tatsachen bzw. Umständen beruht die Beurteilung der Bundesregierung? Die Bundesregierung beurteilt die Wirksamkeit der EZ mit und in der Republik Indien positiv. Diese Einschätzung beruht auf der regelmäßigen und detaillierten Programmbzw . Sektorberichterstattung der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen zu den Fortschritten und Ergebnissen der durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten. Fortschritts- und Abschlussberichte belegen empirisch erfassbare Ergebnisse und stellen die Zielerreichung dar. Zusätzlich werden Projektevaluierungen in delegierter Verantwortung durchgeführt. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der EZ (DEval) untersucht auf strategischer Ebene unabhängig die vom BMZ verantwortete EZ. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.  8. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungsleistungen wurden der Republik Indien für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zugesagt? Welche Projekte befinden sich für diesen Zeitraum noch in der Planungsphase ? In der staatlichen Zusammenarbeit erfolgen Zusagen an die Republik Indien im Jahreszyklus. Die letzten Zusagen erfolgten im Jahr 2018. Für das Jahr 2019 wurden noch keine Zusagen vorgenommen (Stand: 27. September 2019). Hier- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13976 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. zu wird auch auf die dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt vorgelegten Vertraulichen Erläuterungen, Vertraulichen Planungen und Soll-Ist-Vergleiche verwiesen . In der nicht-staatlichen EZ werden einzelnen Partnerländern grundsätzlich keine Zusagen gemacht.  9. Leistete die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit jemals Budgethilfe an die Republik Indien? Wenn ja, wann, und in welcher Höhe wurden Leistungen ausbezahlt, und waren diese Leistungen zweckbestimmt? Nein. 10. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Indien oder sonstigen ODA-fähigen Leistungen bekannt? Nein. 11. Wurde die Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indien jemals ausgesetzt? Wenn ja, aus welchen Gründen, und über welchen Zeitraum? Nein. 12. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit und in der Republik Indien resultieren? Die deutsche EZ hat in den vielen Jahren der Kooperation mit der Republik Indien zahlreiche Erfolge und Wirkungen erzielen können. Beispielhaft seien hier die folgenden genannt: • Polioimpfprogramme in Indien: Die Bundesregierung hat Indiens Kampf gegen die Kinderlähmung unterstützt und damit eine globale Krankheit in einem der bevölkerungsreichsten Länder erfolgreich eingedämmt. Wesentlich für den Erfolg Indiens waren ein umfassendes Programm, die gute Zusammenarbeit der Geber und das hohe Engagement des Landes. Im März 2014 wurde das Land von der Weltgesundheitsorganisation als poliofrei zertifiziert . Um das Erreichte zu bewahren, hat Indien eine Routineimmunisierung eingeführt und gibt seine Erfahrungen an Afghanistan, Pakistan und Nigeria weiter. • Grüne Energiekorridore: Die Bundesregierung unterstützt Indien finanziell beim Aufbau „grüner Energiekorridore“, die der Einspeisung des nachhaltig erzeugten Stroms ins nationale Netz und dem Stromtransport in die wirtschaftsstarken Zentren dienen. Mit Unterstützung der durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten zinsverbilligten Darlehen entstehen 7.500 Kilometer neue Übertragungsleitungen und mehr als 165 Umspannstationen , die das bestehende Netz um eine Kapazität von 38.000 Megawatt für grünen Strom erweitern. Die grünen Energiekorridore zählen zu den ehr- Drucksache 19/13976 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. geizigsten Projekten der Netzinfrastruktur weltweit und beschleunigen die Transformation des indischen Energiesektors in Indien. Mit den Finanzierungen für den Stromtransport kann der Bedarf von ca. 40 Millionen Menschen gedeckt werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit in Indien – und für den globalen Klimaschutz, denn Indien ist heute der drittgrößte Kohlendioxid-Emittent der Welt. • Deutsch-Indisches Programm soziale Sicherung: Um das System der sozialen Sicherung und armen Menschen den kostenlosen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu ermöglichen, unterstützt die Bundesregierung das indische Gesundheitsministerium und dessen nachgeordnete Behörden bei der Konzeption und Umsetzung einer nationalen Krankenversicherung für arme Familien, genannt Pradhan Mantri Jan Arogya Yojana (PMJAY), sowie dessen Vorgängerversicherung Rashtriya Swasthya Bima Yojana (RSBY). PMJAY ist die derzeit größte und wichtigste sozialpolitische Maßnahme der indischen Regierung mit 500 Millionen Versicherten. Die Krankenversicherung ist Indiens Beitrag zur Erreichung von universeller sozialer Absicherung im Krankheitsfall und somit zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Das „Deutsch-Indische Programm soziale Sicherung“ unterstützt die Gestaltung und Umsetzung von PMJAY maßgeblich und leistet technische Beratung unter anderem in den Bereichen IT-Architektur, Kostenkalkulation der Leistungspakete, Qualitätsstandards für Krankenhäuser , Entwicklung von Informationskampagnen für die Zielgruppe sowie Monitoring und Evaluierung. Mit deutscher Unterstützung wurde auch der Aufbau einer eigenständigen zentralen Behörde, der National Health Agency zur Verwaltung von PMJAY begleitet. Kapazitäten der indischen Partner werden durch Trainings, Weiterbildungen sowie Experteneinsätze gestärkt. 13. Wie viele Entwicklungshelfer wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indien entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal-)Kosten? Es wurden keine Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer entsandt. 14. Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indien entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal-)Kosten? Es wird auf Anlage 2* verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13976 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten fünfzehn Jahren, geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC-5-Code), der Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten, der Personalkosten sowie des Haushaltskapitels und Haushaltstitels, durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Republik Indien gefördert oder in Auftrag gegeben a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit, b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit, c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten Trägern, d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen, e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements, f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung, g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 (Einzelplan 23) und i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)? Zu den seit 2004 durchgeführten ODA-fähigen Maßnahmen mit und in der Föderativen Republik Indien wird auf die öffentlich zugänglichen Daten des „Creditor Reporting Systems“ (CRS) der OECD und die dort hinterlegten ausführlichen Projektdaten verwiesen (https://stats.oecd.org/index.aspx?DataSetC ode=CRS1). Die dort hinterlegten Daten sind unter Eingabe der entsprechenden Parameter abrufbar. Die Projektdaten zu den beteiligten Bundesministerien lassen Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommenen Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu. Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen. 16. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ – und zuordenbar angeben)? Bezüglich der Maßnahmen im Rahmen der Förderung des kommunalen Engagements werden die von den kommunalen Partnern erbrachten Eigenanteile in Anlage 4* dargestellt (bezogen auf laufende Maßnahmen). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13657 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13976 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13976 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgten die in Frage 15 erfragten Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Oberund Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht erreicht (bitte zuordenbar für die abgeschlossenen Maßnahmen angeben)? In den aktuell vereinbarten drei Schwerpunkten werden folgende Programmziele verfolgt: • Ziel des deutschen Beitrags zur Transformation des indischen Energiesektors ist eine breitenwirksame, technisch und ökonomisch effiziente sowie sozial und ökologisch nachhaltige Energieversorgung in Indien. • In Indien sollen das nachhaltige Management der natürlichen Ressourcen durch öffentliche und privatwirtschaftliche Interventionen verbessert werden , die Auswirkungen auf das Klima und die Risiken durch den Klimawandel minimiert werden und dadurch Produktivität, Einkommen und Beschäftigung in ländlichen Gebieten gesteigert werden. • Durch die Verbesserung des städtischen und industriellen Umweltschutzes und der Infrastruktur in urbanen Gebieten soll eine nachhaltige, sozial ausgewogene und inklusive Urbanisierung unterstützt werden. Die Zielsetzungen der im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen EZ geförderten Maßnahmen ergeben sich in den meisten Fällen aus dem jeweiligen Projekttitel. Des Weiteren enthalten die in der ODA-Datenbank verfügbaren Reiter „Short Description“ und „Long Description” zusätzliche Erläuterungen zum Zweck und zu der Zielsetzung der jeweiligen Vorhaben. Die Zielsetzungen der politischen Stiftungen sind üblicherweise sehr breit gefächert und daher nicht in jedem Fall direkt aus der Titelbezeichnung ersichtlich . Generell zielt die Arbeit aller politischen Stiftungen darauf ab, längerfristige Vorhaben der Gesellschaftspolitik in den Partnerländern zu unterstützen , die vor allem dem Aufbau und der Festigung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen, der Verwirklichung der Menschenrechte, der Förderung einer eigenständigen, ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten (markt-)wirtschaftlichen Entwicklung, der Intensivierung der regionalen und internationalen Verständigung sowie der friedlichen Zusammenarbeit unter den Rahmenbedingungen der Globalisierung dienen. Die Zielerreichung wird anhand von projektspezifischen Indikatoren und Vereinbarungen in der regelmäßigen Berichterstattung nachgehalten. Die Indikatoren werden bei Erfolgsmessung und Evaluierung sowie Planung von Folgevorhaben berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen. 18. Wo konkret sind die in Frage 15 erfragten Maßnahmen durchgeführt worden (bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)? Abhängig von den jeweiligen Schwerpunkten, besitzen die in Frage 15 erfragten Vorhaben, Projekte und Maßnahmen unterschiedliche regionale Schwerpunkte bei der Durchführung der Aktivitäten. Regional wird flexibel und vorausschauend schwerpunktmäßig dort agiert, wo geeignete Rahmenbedingungen für die Durchführung der Projekte vorhanden sind. Insgesamt erstreckt sich der Aktions- und Wirkungsraum im Rahmen der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung auf die gesamte Republik Indien. Darüber hinaus werden Informationen zu den spezifischen Regionen der jeweiligen Maßnahmen nicht elektronisch und weder vom BMZ noch von den Durchführungsorganisationen bzw. Zuwendungsempfängern durchgehend systematisch erfasst. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen werden derzeit , geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der Durchführungsvereinbarungen , der Förderbereiche (DAC-5-Code), der Summe der Zusage, der Projektkosten (nach Kostenschätzung des Angebots), des tatsächlichen Auszahlungsstandes, der Personalkosten (nach Kostenschätzung des Angebots) sowie des Haushaltskapitels und Haushaltstitels, im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Republik Indien durchgeführt a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit, b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit, c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten Trägern, d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen, e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements, f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung, g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 (Einzelplan 23) und i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)? 20. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 19 erfragten Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese bisher tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ – und zuordenbar angeben)? 21. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgen die in Frage 19 erfragten Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Oberund Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht bereits erreicht (bitte zuordenbar für die abgeschlossenen Maßnahmen angeben)? 22. Wo konkret werden die in Frage 19 erfragten Maßnahmen durchgeführt (bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)? 23. Zu welchen Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 tragen die in Frage 19 erfragten Maßnahmen jeweils bei? Die Fragen 19 bis 23 werden gemeinsam beantwortet. Für die Beantwortung der Fragen 19a, 19b, 19g und 19h im Hinblick auf die TZ und FZ, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sowie die Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 sowie der Fragen 20 bis 23 hinsichtlich der staatlichen EZ wird auf Anlage 3* verwiesen. Darüber hinaus werden derzeit keine Eigenprojekte bzw. Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen im Sinne der Frage 19i durchgeführt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13976 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13976 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Informationen bzgl. Modulregion/en, Personalkosten sowie tatsächliche Projektkosten der jeweiligen Maßnahmen im Rahmen der FZ werden durch die KfW nicht systemseitig erfasst. Hinsichtlich der SDG orientiert sich die KfW bei ihren Projektfinanzierungen eng an den Kernbotschaften der Agenda 2030 und unterstützt mit ihren Projekten und Programmen ihre Partner bei der Erreichung der SDG. Wie im multidimensionalen SDG-Zielsystem angelegt, tragen KfW-Finanzierungen in aller Regel zu mehreren SDG gleichzeitig bei. Für die Beantwortung der Fragen 19c bis 19f sowie 20 bis 23 hinsichtlich der nichtstaatlichen EZ und der Förderung des kommunalen Engagements wird auf Anlage 4* verwiesen. Im Rahmen der dort aufgeführten Projekte sind nicht alle in Frage 19 erfragten Parameter übertragbar. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der erfassten Daten. Hinsichtlich des Beitrages zu den SDG im Rahmen der nichtstaatlichen EZ sowie der Förderung des kommunalen Engagements gilt Folgendes: Projekte der privaten Träger tragen vorrangig zur Erfüllung von SDG 1, 4, 15 und 17, Projekte der politischen Stiftungen zu SDG 16, 8, 1, 5, 10 und 13, Projekte der Kirchen zu SDG 1, 2, 3, 10, 13 und 16, Projekte im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements zu SDG 3, 4, 8, 12, 17 und Projekte der Sozialstrukturförderung zu SDG 1, 10, 16 sowie 8 bei. Die Programme weltwärts und ASA tragen vorrangig zur Umsetzung der SDG 4 und 17 bei. Beim SES werden vorrangig die SDG 3, 4, 8, 12, und 17 umgesetzt. Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen. 24. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Auswärtige Amt in der Republik Indien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 25. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in der Republik Indien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 26. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Republik Indien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 27. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Republik Indien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 28. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen in der Republik Indien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 29. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Verteidigung in der Republik Indien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13976 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 30. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit in der Republik Indien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 31. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in der Republik Indien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 32. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in der Republik Indien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? 33. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren aus Haushaltsmitteln des Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung – in der Republik Indien gefördert oder finanziert (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)? Die Fragen 24 bis 33 werden gemeinsam beantwortet. Für die Angaben der Förderung von ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen im Zeitraum 2009 bis 2017 wird auf die deutsche ODA-Meldung an den Entwicklungsausschuss der OECD (Development Assistance Committee – DAC) verwiesen. Diese Daten werden von allen Gebern nach den Regelungen des DAC gemeldet und bieten so über alle Ressort- und Ländergrenzen hinweg eine einheitliche Basis zur Darstellung der ODA-Leistungen (hier: Auszahlungen ): https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1. Die Daten für 2018 werden Ende 2019 an gleicher Stelle veröffentlicht. 34. Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich der in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes Projekt mit Angabe der Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen)? Ein Schlussbericht oder Abschlusskontrollbericht dient primär der Rechenschaftslegung und Berichterstattung über die auftragsgemäße Umsetzung des Vorhabens. Hinsichtlich der in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen im Rahmen der TZ und FZ bestätigen die Ergebnisse der Schlussberichte und Abschlusskontrollen für die erfragten Vorhaben die ordnungs- und sachgemäße Auftragserfüllung sowie Zielerreichung und sind daher als positiv zu werten. 35. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Indien bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen Projektzieles oder der ursprünglichen Zielerreichungsstrategie vorgenommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies konkret? b) Was war die ursprüngliche Zielsetzung oder Zielerreichungsstrategie, und wie wurde diese angepasst? c) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? Im Rahmen der staatlichen und nicht staatlichen EZ findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verfeinerung der Projektziele statt. Der Bundesregie- Drucksache 19/13976 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. rung sind dabei keine Vorhaben und Maßnahmen – weder der staatlichen noch der nicht staatlichen – EZ bekannt, bei denen eine grundlegende Überarbeitung von Projektzielen und Projektstrategien vorgenommen wurde. 36. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Indien bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen Kostenrahmens vorgenommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies? b) Wie war der ursprünglich angesetzte Kostenrahmen ausgestaltet, und in welcher Höhe wurde eine Anpassung vorgenommen? c) Wann bzw. in welcher Phase der Umsetzung oder Planung wurde eine Anpassung vorgenommen? d) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? Kostenanpassungen können nur nach Abschluss der Maßnahmen beziffert werden , daher können keine Aussage zu laufenden Vorhaben getroffen werden. Anpassungen können nur in Form von Kostensenkungen durchgeführt werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im betrachteten Zeitraum der letzten 15 Jahre bei 19 Projekten Kostenanpassungen mit einem Kürzungsvolumen von insgesamt 110,74 Mio. Euro vorgenommen. 37. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Indien durch den Bundesrechnungshof geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Zu welchen Prüfungsergebnissen kam der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung? Nein. 38. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre in der Republik Indien durch die Außenrevision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft ? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Außenrevision des BMZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Außenrevision des BMZ? Die Außenrevision hat in den letzten zehn Jahren die in Anlage 5* aufgeführten Vorhaben, Projekte und Maßnahmen privater Träger, politischer Stiftungen und * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13976 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kirchen in und mit der Republik Indien geprüft. Darin enthalten sind auch Regionalvorhaben, von denen Teile in Indien durchgeführt wurden. Für die Prüfungen gab es keinen besonderen Anlass. 39. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Indien durch die Interne Revision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft ? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Interne Revision des BMZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Interne Revision des BMZ? Nein. 40. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Indien durch die Revision der GIZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der GIZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung? In den letzten zehn Jahren fanden in Indien die folgenden Routineprüfungen statt: • 2009 – Prüfung des GTZ-Büros New Delhi/Indien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. • 2012 – Prüfung des GIZ-Büros New Delhi/Indien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. • 2012 – Prüfung des Energieprogramms II/Indien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. • 2015 – Prüfung des GIZ-Büros New Delhi/Indien Ergebnis: Die Verwaltung erfolgte ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß. • 2015 – Prüfung des Projekts Kommerzialisierung von Solarenergie in städtischen und industriellen Gebieten/Indien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. • 2017 – Prüfung des GIZ-Büros New Delhi/Indien Drucksache 19/13976 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ergebnis: Die Verwaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte ordnungsgemäß. • 2017 – Prüfung des Projekts Beratung der indischen Regierung bei der Umsetzung der National Urban Sanitation Policy II/Indien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. • 2017 – Prüfung der Sonderinitiative SEWOH – Globalvorhaben Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Länderpaket Indien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. 41. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Indien durch die Revision der Engagement Global gGmbH geprüft ? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? Nein. 42. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Indien durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe? d) Zu welchen Prüfergebnissen kamen die Revisionen der KfW- Bankengruppe jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Interne Revision der KfW Bankengruppe prüft die Aktivitäten der KfW Entwicklungsbank nach banküblichen Standards und Methoden. Im Rahmen der Prüfungen werden Vorgaben und Prozesse sowie die Einhaltung dieser Vorgaben und Prozesse bei der Umsetzung von Vorhaben, Projekten und Maßnahmen stichprobenhaft untersucht. Gemäß den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen (MaRisk) beträgt die Aufbewahrungsfrist für Prüfungsunterlagen sechs Jahre. Die Antwort bezieht sich damit auf abgeschlossene Prüfungen im Zeitraum 2013 bis heute. Im Rahmen der Prüfungen der Internen Revision wurden zwei Vorhaben mit und in Indien geprüft: „National Thermal Power Corporation (NTPC) Emission Reduction Programme “ sowie „Klimaanpassung in Waldökosystemen Himachal Pradesh“. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Prüfungszeitraum war November 2013 bis Dezember 2013 bzw. Januar 2016 bis April 2016. Es handelte sich um planmäßig durchgeführte Prüfungen. Es ergaben sich zu den oben genannten Vorhaben keine Beanstandungen. 43. Wurden die in den Fragen 15 bis 33 erfragten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert? Wenn ja, welche ODA-fähigen Maßnahmen (bitte Projekttitel und Projektnummer angeben) wurden wann, durch wen, mit welcher Evaluationsmethodik (bitte Bewertungskriterien aufführen) und mit welchen Ergebnissen evaluiert? Zur Beantwortung wird auf Anlage 6* verwiesen. Bezüglich der Projektnummern wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 44. Wann und wo fanden die letzten vier Geberkoordinierungsrunden auf der Ebene der internationalen Organisationen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indien statt? Welche konkreten Feststellungen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit wurden hierbei getroffen? Es gibt in der Republik Indien als einem Schwellenland keine Geberkoordinierungsrunden im Sinne der Fragesteller, die vergleichbar wäre mit den Abstimmungsstrukturen in anderen Kooperations- bzw. Entwicklungsländern. Stattdessen gibt es bilaterale/diplomatische Gesprächsformate mit der Regierung der Republik Indien sowie mit anderen Gebern, die bedarfsweise sowie themenund akteursbezogen genutzt werden. 45. Wann und wo fanden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indien die letzten vier Regierungsverhandlungen statt, und welche Vereinbarungen wurden jeweils getroffen (bitte Vereinbarungen der jeweiligen Regierungsverhandlung abschließend angeben)? Die letzten vier Regierungsverhandlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indien fanden am 28. November 2018, am 30. November 2017, am 5. Oktober 2016 und am 4. Oktober 2015 jeweils in Neu Delhi statt. Im allgemeinen und sektorpolitischen Dialog wurden dabei gemeinsam die Rahmenbedingungen in den vereinbarten Förderbereichen reflektiert und der Stand der laufenden Projekte der bilateralen EZ erörtert. Bei den Regierungsverhandlungen 2018, 2017, 2016, 2015 mit der Republik Indien wurden von der Bundesregierung jeweils Zusagen in Höhe von 781,02 Mio. Euro, 1.054,00 Mio. Euro, 1.109,80 Mio. Euro sowie 1.490.60 Mio. Euro für bilaterale TZ und FZ vereinbart. Bei den Zusagesummen handelt es sich um die Außenzusagen, die zu einem Großteil aus Marktmitteln bestehen. Die Zusagen bezogen sich auf Projekte in den entwicklungspolitischen Themenschwerpunkten . * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13976 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13976 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 46. Welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch ODA-fähige Entwicklungsleistungen der Europäischen Union an der Republik Indien im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 finanziert, gefördert oder durchgeführt (bitte einzelne Maßnahmen nach konkreter Zielsetzung – in deutscher Sprache –, Maßnahmenbezeichnung, Kosten, Laufzeit und Mittelherkunft aufschlüsseln)? Es besteht keine bilaterale EZ mehr zwischen der Europäischen Union (EU) und der Republik Indien. Indien kann jedoch weiterhin Mittel aus den thematischen und regionalen Budgetlinien des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) erhalten. Es wird auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen verwiesen (https://ec.europa.eu/europeaid/ countries/india_en). 47. Leistet oder leistete die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indien? Wenn ja, über welchen Zeitraum, in welcher Höhe, und in welcher Art? Indien hat in der Vergangenheit im Rahmen der EZ der EU Budgethilfe erhalten . Es wird auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen verwiesen: https://ec.europa.eu/europeaid/countries/india_en. Eine Übersicht über alle Staaten, die von 2014 bis 2018 EU-Budgethilfe erhalten haben, sowie die Höhe der jeweiligen Budgethilfe findet sich jeweils in Annex 1 der Jahresberichte zur EU-Budgethilfe. Für die Jahre 2014 und 2015 im Jahresbericht 2016 (https://ec.europa.eu/europeaid/annual-report-eu-budgetsupport -2016-0_en), für das Jahr 2016 im Jahresbericht 2017 (https://ec.euro pa.eu/europeaid/sites/devco/files/budget-support-trends-results-2017_en.pdf) und für die Jahre 2017 und 2018 (vorläufig) im Jahresbericht 2018 (https:// ec.europa.eu/europeaid/budget-support-trends-and-results_en). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen. 48. Welche weiteren Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung getroffen , um die Komplementarität und Kohärenz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Indien, insbesondere mit Vorhaben der Europäischen Union, sicherzustellen oder zu fördern? Im Rahmen der rechtlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren (u. a. Komitologieverfahren ) werden alle Vorschläge der EU-Kommission für Entwicklungsprojekte im Rahmen der regionalen und thematischen Zusammenarbeit mit Indien durch die Mitgliedstaaten genehmigt. Dabei spielt auch die Komplementarität und Kohärenz mit den Projekten der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle. Darüber hinaus findet vor Ort eine enge Koordination der europäischen Geber statt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 49. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der in den letzten zehn Jahren vergebenen Hilfen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Republik Indien? Wie, durch wen und an welche Empfänger wurden diese Leistungen ausbezahlt (bitte nach Fördermittel – beispielsweise Kredit, Zuschuss etc. –, Rückzahlungsverpflichtung und Anteil an Haushaltsmitteln aufschlüsseln )? Hinsichtlich des Gesamtvolumens und der Fördermittel sowie des Anteils an Haushaltsmitteln wird auf Anlage 7* verwiesen. Die KfW zahlt im Rahmen der FZ bedarfsgerecht nach Projektfortschritt und auf Abruf des Darlehensnehmers/Empfängers aus. Zahlungsempfänger sind je nach von der KfW festgelegten Auszahlungsverfahren entweder die nach internationaler Ausschreibung beauftragten Unternehmen gemäß den der KfW vorgelegten Bau-, Liefer- und Leistungsverträgen oder die Darlehensnehmer/ Empfänger bei Erstattung von Aufwendungen oder in engen Grenzen als Vorauszahlung für die nächsten Monate. Bei Auszahlung der Mittel an den Partner prüft die KfW für jede Transaktion erneut, ob die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind (insbesondere Nachweis von zu erstattenden Kosten anhand von Rechnungsunterlagen, Begründung des Mittelbedarfs für die nächsten Monate und Verwendungsnachweise aus dem Projektverlauf). Die Rückzahlungsverpflichtungen ergeben sich aus der Art der Fördermittel und sind gemäß Rückzahlungsplan projektabhängig vertraglich festgelegt. Bei Haushaltsmitteldarlehen betragen die von der Bundesregierung festgelegten Rückzahlungsfristen 30 bzw. 38 Jahre bei zehn bzw. sechs Freijahren. Für Förderkredite sowie für den Marktmittelanteil von Entwicklungskrediten gelten Laufzeiten/Rückzahlungsfristen bis zu 15 Jahren (in Sonderfällen bis zu 20 Jahre) sowie eine tilgungsfreie Zeit bis zu fünf Jahren. 50. Wie hoch waren die Tilgungsleistungen der Kreditnehmer in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Republik Indien? Die Tilgungsleistungen in den Jahren 2009 bis 2018 betrugen 3.054.527.789,04 Euro. 51. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der gewährten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand? Wenn ja, wurden die entsprechenden Sicherheiten verwertet? Solche Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. 52. Wie viel Personal der Durchführungsorganisationen ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt vor Ort im Einsatz (bitte nach Durchführungsorganisation, Funktionen, Art des Personals und Anzahl aufschlüsseln)? Es wird auf Anlage 8* verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13976 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13976 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13976 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/13976 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 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