Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13488 – Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) (Bundesratsdrucksache 349/19) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag. Sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungsund Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte) Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen Regelungsvorschläge . Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als Initiativberechtigte i. S. d. Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf. berücksichtigen . Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz , die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13980 19. Wahlperiode 14.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) (Bundesratsdrucksache 349/19), die ggf. durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme bzw. positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist. Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter gesetzlicher Regelungsvorschlag ggf. beruht und ob ggf. eine Norm entgegen der ursprünglich vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nach der Verbändebeteiligung oder aufgrund anderweitig eingegangener Stellungnahme geändert worden ist. Dies sollte sich nämlich ohnehin aus der Gesetzesbegründung ergeben. In der Gesetzesbegründung sind gemäß § 43 Absatz 1 GGO „1. die Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs und seiner Einzelvorschriften“ sowie „2. welcher Sachverhalt dem Gesetzentwurf zugrunde liegt und auf welchen Erkenntnisquellen er beruht“ darzustellen. Gemäß § 49 Absatz 1 GGO sind Änderungen gegenüber dem jeweils vorangegangenen Entwurf kenntlich zu machen, also zu dokumentieren. Es ist kein Grund ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen , dass die Bundesregierung nichts zu verbergen hat. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und der Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf substantiierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung, insbesondere zu den Fragen 3 bis 6, soweit Änderungen am Gesetzentwurf nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt und genau begründet. Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung untereinander und mit den in der sog. Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragesteller das parlamentarische Fragerecht. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren “ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb272d7ade ce1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfahrendata .pdf?download=1. Drucksache 19/13980 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereit gestellte Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen/Staatsminister und Staatssekretärinnen /Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcen-schonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen , Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219; 124, 78 (122); 137, 185, (250). Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.  1. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei der Bundesregierung eingegangen (bitte alle Stellungnahmen etc. auflisten mit Angabe der bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des Empfängers und des Standes des Gesetzesvorhabens, beispielsweise Vorarbeiten , Eckpunktepapier, Referentenentwurf, Regierungsentwurf; und wo diese jeweils ggf. von der Bundesregierung veröffentlicht worden sind)? Der Referentenentwurf des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes und die diesbezüglichen Stellungnahmen sind auf der Website des BMAS veröffentlicht: www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/pflegeloehneverbesserungsgesetz.html. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13980 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Nach welchen Kriterien wurden Umfang und Auswahl der Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf Bundesebene bestehen, von Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstigen externen Dritten für die sog. Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) durch das federführende Bundesministerium bestimmt, und welche dieser externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der Verbändeanhörung beteiligt? Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) erfolgt auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände wurden beteiligt.  3. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten Vorschlag welcher bzw. welches externen Dritten, der im Rahmen der sog. Verbändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte ggf. jeweils im Einzelnen darlegen, wessen Vorschlag wann zu welcher Einfügung im Gesetzentwurf bzw. Änderung des Gesetzentwurfs geführt hat, und warum)?  4. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten Vorschlag welcher bzw. welches externen Dritten, der außerhalb der sog. Verbändebeteiligung gemäß § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte jeweils darlegen, wessen Vorschlag wann zu welchem Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs geführt hat, und warum)?  5. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu erwartenden Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzentwurfs im Vergleich zu dem der jeweiligen Änderung vorausgegangenen Entwurf (bitte einzeln ausführen)?  6. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs wurden ggf. entgegen der entgegenstehenden (ursprünglichen) fachlichen Beurteilung des federführenden Bundesministeriums in den Gesetzentwurf aufgenommen, und ggf. warum ist dies jeweils geschehen (bitte einzeln ausführen und begründen )? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe werden auf der Website des BMAS sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Drucksache 19/13980 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte o. Ä. von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen externen Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo der Gesetzentwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)? Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne Studien , Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese regelmäßig in der Begründung erwähnt.  8. Wurden in die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ggf. konkrete Angaben, Erläuterungen bzw. Begründungen zu den in den Fragen 1 bis 7 erfragten Informationen aufgenommen, und falls ja, welche , und falls nein, warum nicht (bitte begründen)? Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen.  9. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen , Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben (beispielsweise mit der Initiierung, Erstellung, Änderung, Ablehnung, Vorbereitung , Ausarbeitung, Befassung, Beratung, Bewertung, Empfehlung oder Formulierung) mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs stattgefunden (bitte tabellarisch aufgeführt mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema bzw. genauem Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs und unter Beantwortung der nachfolgenden Fragen)? a) Wann fand der Kontakt statt? b) Welcher externe Dritte bzw. welche externen Dritten nahm bzw. nahmen teil? c) Wer nahm aufseiten der Bundesregierung, des Bundeskanzleramts und/oder der Bundesministerien teil? d) Welchen Formulierungsvorschlag, sonstigen Vorschlag, welche Stellungnahme o. Ä. im Zusammenhang mit dem Kontakt hat welcher externe Dritte bzw. haben welche externen Dritten ggf. wann zu welchem konkreten Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs abgegeben? e) Wurde ggf. der in Frage 9d genannte (alternative) Formulierungsvorschlag o. Ä. im Gesetzentwurf positiv berücksichtigt, und falls ja, inwieweit , und ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert worden (bitte ggf. jeweils für jede Stellungnahme und jede alternative Formulierung einzeln ausführen)? f) Wurden Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den jeweiligen Treffen angefertigt, und wenn ja, welche (z. B. Vorlagen zur Vorbereitung, Vermerke, Protokolle o. Ä.)? g) Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt (Initiative der externen Dritten oder Stelle in der Bundesregierung bzw. im Bundesministerium )? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13980 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Hatte ggf. die beteiligte Stelle in der Bundesregierung bzw. im Bundesministerium zum Zeitpunkt des jeweiligen Kontaktes nähere Kenntnisse über den bzw. die kontaktierten externen Dritten, wie beispielsweise die Namen der für diesen tätigen Person bzw. Personen, das Geschäftsfeld bzw. den Tätigkeitsbereich und die jeweiligen finanziellen und/oder wirtschaftlichen Interessen an dem Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs, und falls ja, welche genau (bitte einzeln ausführen)? i) Handelte bzw. handelten nach Kenntnis der Bundesregierung der externe Dritte bzw. die externen Dritten in fremdem Auftrag? j) In wessen Auftrag handelte bzw. handelten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. der externe Dritte bzw. die externen Dritten (bitte jeweils ausführen)? Die Fragen 9 bis 9j werden gemeinsam beantwortet. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten. So mussten bei allen 57 Kleinen Anfragen die Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft werden, selbst wenn ein fachlicher Bezug der jeweiligen Personen teilweise sehr fernliegend war. Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und Bundesministerinnen , Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und Staatssekretärinnen . Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts waren daher bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich. Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine , sondern mehrere Regelungen getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden, so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig Fehlanzeigen ergeben. Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, werden nunmehr in der Antwort zu Frage 9 nur noch die Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen Ressorts sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung der Bundesregierung) bis 19. Juni 2019 (Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs) überprüft. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregie- Drucksache 19/13980 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. rung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen . Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig . Die Abfrage innerhalb des im vorliegenden Fall federführenden BMAS hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene) bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben: Termine Bundesminister Heil Datum Dienstlicher Kontakt Teilnehmer 03. Juli 2018 Auftaktsitzung des Dachgremiums der Konzertierten Aktion Pflege und damit verbundener fachlicher Austausch von Herrn Bundesminister Hubertus Heil mit den Mitgliedern des Dachgremiums Herr Bundesminister Hubertus Heil, Herr Bundesminister Jens Spahn, Frau Bundesministerin Dr. Franziska Giffey, weitere Mitarbeiter/innen des BMAS, Mitglieder des Dachgremiums der Konzertierten Aktion Pflege 24. Juli 2018 Gespräch mit Herrn Bundesminister Hubertus Heil und dem bpa Arbeitgeberverband e. V. zur Konzertierten Aktion Pflege und zur Pflegekommission Herr Bundesminister Hubertus Heil, Herr Staatssekretär Björn Böhning, weitere Mitarbeiter/innen des BMAS, Herr Rainer Brüderle (Präsident des bpa Arbeitgeberverband e. V.) und Herr Bernd Meurer (stellv. Präsident des bpa Arbeitgeberverband e. V.) 21. August 2018 Gespräch mit Herrn Bundesminister Hubertus Heil und dem Deutschen Frauenrat, u. a. zur Konzertierten Aktion Pflege und Mindestlohn in der Pflege Herr Bundesminister Hubertus Heil, Frau Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese, weitere Mitarbeiter/innen des BMAS, der Vorsitzenden des Deutschen Frauenrates e. V. (DF) Frau Monika Küppers sowie deren Stellvertreterinnen Frau Susanne Kahl-Passoth und Frau Lisi Maier, Frau Anja Westhoff und Frau Elke Ferner (Mitglieder im Vorstand ) und Frau Dr. Anja Nordmann (Geschäftsführerin), 28. Januar 2019 Zweite Sitzung des Dachgremiums der Konzertierten Aktion Pflege und damit verbunden ein fachlicher Austausch von Bundesminister Hubertus Heil mit den Mitgliedern des Dachgremiums Herr Bundesminister Hubertus Heil, Herr Bundesminister Jens Spahn, Frau Bundesministerin Dr. Franziska Giffey, weitere Mitarbeiter/innen des BMAS, Mitglieder des Dachgremiums der Konzertierten Aktion Pflege Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13980 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Datum Dienstlicher Kontakt Teilnehmer 12. Februar 2019 Meinungsaustausch zwischen Bundesminister Hubertus Heil und Vertretern des Arbeitgeberverbands Pflege e. V. und weiteren Vertreter/innen des bpa- Vorstandes sowie des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen zur Konzertierten Aktion Pflege Herr Bundesminister Hubertus Heil mit dem Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Pflege, Herr Greiner, dem Präsident des bpa-Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Herr Meurer und weitere Vertreter/innen des bpa-Vorstandes sowie der Vorsitzende des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen, Herr Becker und fünf weitere Vertreter 20. Mai 2019 Fachlicher Austausch von Bundesminister Hubertus Heil mit Herrn Prof. Dr. Brandenburg über die Konzertierte Aktion Pflege Herr Bundesminister Hubertus Heil, Prof. Dr. Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und Herr Armin Lang 04. Juni 2019 Abschlusssitzung des Dachgremiums der Konzertierten Aktion Pflege und damit verbunden ein fachlicher Austausch von Bundesminister Hubertus Heil mit den Mitgliedern des Dachgremiums Herr Bundesminister Hubertus Heil, Herr Bundesminister Jens Spahn, Frau Bundesministerin Dr. Franziska Giffey, weitere Mitarbeiter/innen des BMAS, Mitglieder des Dachgremiums der Konzertierten Aktion Pflege Termine Staatssekretär Böhning Datum Dienstlicher Kontakt Teilnehmer 22.05.2019 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Thomas Greiner (Präsident des Arbeitgeberverband Pflege e. V.) 21.05.2019 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, StS’in Juliane Seifert (BMFSFJ), StS Andreas Westerfellhaus (Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung ) 29.04.2019 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Bundesminister a. D. Rainer Brüderle, (Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes) Dr. Sven Halldorn und Bernd Meurer (Präsident) 09.04.2019 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning mit Dr. Joß Steinke (Deutsches Rotes Kreuz) 08.04.2019 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Thomas Greiner (Präsident des Arbeitgeberverband Pflege e. V.) 01.04.2019 Teilnahme am Parlamentarischen Abend des Arbeitgeberverbands Pflege e. V. StS Björn Böhning 14.03.2019 Podiumsdiskussion zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ beim Deutschen Pflegetag der Bundesregierung StS Björn Böhning, BM’in Franziska Giffey (BMFSFJ), BM Jens Spahn (BMG) 19.02.2019 Gastrede beim Parlamentarischen Abend des Deutschen Caritasverbandes StS Björn Böhning 18.02.2019 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Wolfgang Stadler (Vorsitzender des AWO Bundesvorstands ) 31.01.2019 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Dr. Ulrich Schneider (Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes) Drucksache 19/13980 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Datum Dienstlicher Kontakt Teilnehmer 30.01.2019 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Eva M. Welskop- Deffaa (Vorstand des Deutschen Caritasverbandes) 30.01.2019 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Christian Reuter (Vorstand DRK) 14.01.2019 Teilnahme am Neujahrsempfang des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. StS Björn Böhning 05.12.2018 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, StS Andreas Westerfellhaus (Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung) 22.11.2018 Grußwort bei der Fachtagung „Wohlfahrtspflege 4.0“ des Paritätischen Gesamtverbandes StS Björn Böhning 05.11.2018 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Sylvia Bühler und Markus Fuß (ver.di) 21.09.2018 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Dr. Karl Jüsten und Uta Losem (Kommissariat der Deutschen Bischöfe) 19.09.2018 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Dr. Martin Dutzmann (Bevollmächtigter des Rates der Evangelischen Kirche) 18.09.2018 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Dr. Jörg Kruttschnitt (Vorstand im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung) 19.06.2018 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Franz Wagner und Christine Vogler (Präsident und Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats) 08.05.2018 Austausch zum Thema „Konzertierte Aktion Pflege“ StS Björn Böhning, Sylvia Bühler (Bundesvorstandsmitglied ver.di) und Wolfgang Stadler (Vorsitzender des AWO Bundesvorstands) Termine Parlamentarische Staatssekretärin Kramme Datum Dienstlicher Kontakt Teilnehmer 11. Dezember 2018 Gespräch von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Anette Kramme mit dem Geschäftsführer des Deutschen Evangelischen Verbands für die Altenpflege (DEVAP) Thema Tariflohn Pflege Frau Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme und Herr Geschäftsführer Nicolas Basse und dessen Begleiter 12. April 2018 Telefonat von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Anette Kramme mit Vorstand von ver.di Thema Tarifvertrag Altenpflege Frau Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme und ein Mitarbeiter des Vorstands von ver.di 27. Juni 2018 Fachgespräch Pflege der SPD- Bundestagsfraktion Frau Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme, Silvia Bühler von ver.di, Dr. Jörg Dr. Jörg Kruttschnitt (Diakonie), Uta Losem (Komm. d. dt. Bischöfe) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13980 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Termine Parlamentarische Staatssekretärin Griese Datum Dienstlicher Kontakt Teilnehmer 16. Mai 2018 Grußwort von Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese beim Parlamentarischen Abend der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese, Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Veranstaltung 3. Dezember 2018 Rede von Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese bei der Mitgliederversammlung Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen in Hannover Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese, Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Veranstaltung 13. März 2019 Gespräch von Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese mit Vertretern der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Griese, Herr Lüssem (Mitglied Bundesvorstand Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.) und Herr Weigel (Mitglied Landesvorstand Sachsen-Anhalt/Thüringen) Das BMG hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene) bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs geführt: 03.07.2018 Gedankenaustausch mit den Mitgliedern der KAP, Moderation: BM Spahn, BM´in Dr. Giffey, BM Heil 16.07.2018 Gespräch mit Thomas Greiner (Präsident Arbeitsgeberverband Pflege e. V.) 07.09.2018 Gespräch mit Franz Wagner (Präsident des Deutschen Pflegerates) und Christine Vogler (Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerates) 28.01.2019 gemeinsame Veranstaltung KAP mit BM´in Dr. Giffey und BM Heil 11.02.2019 Gesprächsrunde mit niedersächsischen Pflegeunternehmern 13.02.2019 Gesprächsrunde mit Vertretern des Arbeitgeberverbandes Pflege 27.02.2019 Gespräch mit Herrn von Eben-Worlée und Albrecht von der Hagen (Familienunternehmer) 16.04.2019 Gespräch mit Gerald Gaß und Georg Baum (Deutsche Krankenhausgesellschaft) 14.05.2019 Gespräch mit Sebastian Lazay (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) 04.06.2019 gemeinsame Abschlussveranstaltung KAP mit BM´in Dr. Giffey und BM Heil 18.06.2019 Gespräch mit Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände Das Bundeskanzleramt hat folgenden Termin wahrgenommen: Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben Dr. Helge Braun Datum des Termins Ort des Treffens Teilnehmer extern (Präsidenten- bzw. Hauptgeschäftsführerebene , Name des Verbandes) 22. Mai 2019 Berlin Frau Gerda Hasselfeldt, Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. – BAGFW; Herr Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der BAGFW Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche. Auch in diesem Zusammenhang fand der Gesetzentwurf bzw. dessen Regelungsgegenstand in den zahlreichen im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege geführten Gespräche mit Branchenvertretern Erwähnung . Wann und inwieweit dies im Einzelnen der Fall war, lässt sich über die in den vorstehenden Tabellen enthaltenen Angaben hinaus nicht rekonstruieren . Drucksache 19/13980 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO begonnen , und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme gesetzt (bitte unter Angabe der Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der Zuleitung und des Fristablaufs)? Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 4. Juni 2019 mit Frist zum 11. Juni 2019 eingeleitet. 11. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte o. ä. Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann? Nein. 12. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO jeweils durchgeführt? Die Fraktionen des Deutschen Bundestages wurden am 4. Juni 2019 unterrichtet . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13980 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.