Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13594 – Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung in der Pflege – Datenlage nach Verknüpfung des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigungsstatistik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Unter der Annahme, dass alle sonstigen Faktoren gleich bleiben, wird allein der demografische Wandel dazu führen, dass der Bedarf an Pflegevollkräften (Fachkräfte und Helfer) bis 2025 eine Lücke von rund 200.000 Pflegekräften aufweist. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung der Zahl der Erwerbspersonen durch Zuwanderung das Angebot an Pflegepersonal von rund 500.000 auf 930.000 steigern könnte (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekra efte/beschaeftigte.html). Anlässlich seiner Anwerbereise für Fachkräfte in der Pflege nach Pristina, Kosovo, hat der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn im Juli 2019 erklärt, dass der Bedarf an Fachkräften in Deutschland derzeit so groß sei, dass mindestens 50.000 Kräfte fehlen. Zumindest ein Teil der fehlenden Fachkräfte sollen aus dem Ausland rekrutiert werden (www.spie gel.de/wirtschaft/soziales/pflegenotstand-jens-spahn-wirbt-im-kosovo-umpflegekraefte -a-1277400.html). Nach dem Bericht der Bundesagentur für Arbeit im Mai 2019 waren in der Altenpflege 583.000 Personen beschäftigt, davon rund 313.000 Personen als examinierte Fachkräfte. Ungefähr 270.000 Personen, also knapp die Hälfte der Gesamtbeschäftigten gingen einer Tätigkeit als Altenpflegehelfer nach, für die üblicherweise keine oder nur eine bis zu zwei Jahre lange Ausbildung erforderlich ist. In der Krankenpflege waren im Juni 2018 770.000 examinierte Fachkräfte beschäftigt. Der Helferanteil mit 130.000 Personen ist in der Krankenpflege deutlich geringer als in der Altenpflege . Als Folge der Alterung der Gesellschaft sei davon auszugehen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen steige und damit einhergehend mit einem weiter steigenden Bedarf an Pflegekräften zu rechnen sei (https://statistik.arbeits agentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Berufe/generische- Publikationen/Altenpflege.pdf). Der kommissarische Leiter des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, Prof. Ulrich Walwei, hat im Interview mit der Zeitung „Die Welt“ vom 30. Juli 2019 ausgeführt , dass die Ausbildungsneigung der Flüchtlinge noch steigerungsfähig sei, insbesondere im Bereich der Pflege (Die Welt, 30. Juli 2019, S. 4). Näherungsweise führte er aus, dass unter den seit 2015 aus den acht wichtigen Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea, Pakistan, Nigeria, Somalia und Iran zu uns gekommenen Erwerbsfähigen etwa 35 Prozent, also Deutscher Bundestag Drucksache 19/13981 19. Wahlperiode 14.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ungefähr 400.000 Personen einer Beschäftigung nachgehen. Dabei sei es schwer, die restlichen Erwerbsfähigen für eine Berufsausübung oder eine Ausbildung in sog. Mangelberufen wie in der Pflege zu gewinnen. Genaue Angaben seien zurzeit jedoch noch nicht möglich, da das Ausländerzentralregister noch nicht mit der Beschäftigungsstatistik verknüpft sei. Allerdings habe die Bundesregierung diese Verknüpfung inzwischen rechtlich ermöglicht (Die Welt, 30. Juli 2019, S. 4). 1. Seit wann hat die Bundesregierung die Verknüpfung zwischen dem Ausländerzentralregister und der Beschäftigungsstatistik rechtlich ermöglicht? 2. Wann wurde die Verknüpfung bereits durchgeführt? Wenn noch keine Verknüpfung erfolgt ist, warum nicht? 3. Plant die Bundesregierung eine Veröffentlichung ihrer Ergebnisse des Auslesens der verknüpften Daten, und in welcher Form, und bis wann? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die erforderliche Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Registerbehörde an die Bundesagentur für Arbeit zu Zwecken der Beschäftigungsstatistik findet sich im Fachkräfteeinwanderungsgesetz ; die entsprechenden Vorschriften treten am 1. März 2020 in Kraft. Im Anschluss müssen vor einer statistischen Berichterstattung zunächst konzeptionelle und methodische Fragen der Integration des Merkmals „Aufenthaltsstatus “ in die Beschäftigungsstatistik gelöst und in der Datenverarbeitung umgesetzt werden. Eine Veröffentlichung von Ergebnissen ist für das vierte Quartal 2020 geplant. 4. Liegen der Bundesregierung bereits genaue Daten vor, wie viele Asylzuwanderer eine Beschäftigung in der Altenpflege oder in der Krankenpflege ausüben (bitte gesondert angeben nach Jahren von 2015 bis 2018 in der Altenpflege nach Aufenthaltsstatus, Fachkräften – Examinierte, Spezialisten , Experten – und Hilfskräften, ebenso in der Krankenpflege, aber hier insbesondere Personen die dem Tätigkeitsfeld 813 „Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe“ zugeordnet sind)? Wenn nein, warum nicht, und über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung dann zurzeit? Diese Daten liegen noch nicht vor, da die Daten der Beschäftigungsstatistik noch nicht mit den Daten des Ausländerzentralregisters verknüpft sind (vgl. die Antwort zu den Fragen 1 bis 3). Alternativ wird daher die Zahl der Staatsangehörigen aus den acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern dargestellt, die in der Altenpflege oder in der Krankenpflege beschäftigt sind. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich bei diesen Personen nicht ausschließlich um Geflüchtete handelt. Zudem kann nicht gesagt werden, seit wann sie in Deutschland leben. Die acht Asylherkunftsländer sind diejenigen Länder, die in den Kalenderjahren 2012 bis 2014 sowie von Januar bis April 2015 zu den Ländern mit den meisten Asylerstanträgen gehörten: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Drucksache 19/13981 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zum 30. Juni 2018 (in der Beschäftigungsstatistik wird der Juni-Wert als Jahreswert verwendet) gab es insgesamt rund 219.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ohne Auszubildende) mit den genannten Staatsangehörigkeiten. Von ihnen waren rund 2.300 in der Altenpflege und rund 1.900 in der Krankenpflege beschäftigt. Eine Differenzierung nach Anforderungsniveau sowie Daten für frühere Jahre finden sich in der nachfolgenden Tabelle. 5. Liegen der Bundesregierung bereits genaue Daten vor, wie viele Asylzuwanderer eine Aus- oder Weiterbildung nach bisheriger Form in der Altenpflege oder in der Krankenpflege ausüben? Wenn nein, warum nicht, und über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung dann zurzeit? In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen Daten zu Ausbildungsverhältnissen nur vor, soweit es sich dabei um sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse handelt. Im Gesundheitsbereich spielt jedoch die schulische Ausbildung eine wichtige Rolle. Daten zu Geflüchteten, die eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung absolvieren , liegen noch nicht vor, da die Daten der Beschäftigungsstatistik noch nicht mit den Daten des Ausländerzentralregisters verknüpft sind (vgl. die Antwort zu den Fragen 1 bis 3). Alternativ wird daher die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden in der Altenpflege und Krankenpflege dargestellt , die Staatsangehörige von einem der acht Asylherkunftsländer sind. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesen Personen nicht ausschließlich um Geflüchtete handelt. Zudem kann nicht gesagt werden, seit wann sie in Deutschland sind. Zum 30. Juni 2018 gab es insgesamt rund 27.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Auszubildende aus einem der acht Asylherkunfts- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13981 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. länder. Von ihnen befanden sich 940 Personen in einer Ausbildung in der Altenpflege und weitere rund 940 in einer Ausbildung in der Krankenpflege. Die Daten für frühere Jahre finden sich in der nachfolgenden Tabelle. Die Teilfrage nach Geflüchteten, die eine Weiterbildung im Bereich Altenpflege oder Krankenpflege absolvierten, kann unter Verwendung des Merkmals „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ aus der Förderstatistik beantwortet werden. „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ umfassen Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 18a, 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes) und einer Duldung. Im Jahresdurchschnitt 2018 gab es rund 7.400 Teilnahmen von „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ an Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, darunter rund 410 in der Altenpflege und rund 230 in der Krankenpflege. Weitere Daten finden sich in der nachfolgenden Tabelle. Drucksache 19/13981 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele Asylzuwanderer seit 2015 aus Staaten nach § 38 der Beschäftigungsverordnung (BeschV, Liste nach Anlage zu § 38 BeschV) stammen und in Gesundheitsberufen tätig sind? Wenn nein, warum nicht, und wird sich die Bundesregierung entsprechende Kenntnisse verschaffen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13981 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um erwerbsfähige Asylzuwanderer vermehrt in Mangelberufen, insbesondere in der Alten- und Krankenpflege, in Beschäftigung zu bringen? Die Bundesregierung plant keine spezifischen Maßnahmen, um Asylberechtigte vermehrt in Engpassberufen, insbesondere in der Alten- und Krankenpflege, in Beschäftigung zu bringen. Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen haben Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Zugang zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bzw. den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und werden mit diesen Instrumenten je nach ihren bereits vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihren individuellen Neigungen passgenau gefördert und in Arbeit vermittelt. Mit dem zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz wurde der Zugang zur Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Engpassberufen (z. B. in der Pflege) verbessert. Drucksache 19/13981 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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