Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13595 – Abfindung von Witwenrenten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine Witwenrente wird auf Antrag bei der ersten Wiederheirat mit dem 24- fachen Monatsbetrag der Witwenrente abgefunden (vgl. § 107 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__107.html). Die Vorschrift soll den Start in eine neue Ehe erleichtern und so einen Anreiz zur Aufgabe nichtehelicher Lebensgemeinschaften geben (vgl. Kreikebohm/von Koch, SGB VI § 107 RN 1 unter Verweis auf das Bundessozialgericht – BSG, Beschluss vom 21. Juli 1977– GS 1/76–, BSGE 44, 151 zu § 1302 der Reichsversicherungsordnung – RVO – a. F.). 1. Für wie viele Witwen- und Witwerrenten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 1992 bis 2018 auf Antrag eine Rentenabfindung gewährt (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)? In der Antragsstatistik der Deutschen Rentenversicherung werden Anträge auf Abfindungen von Witwen-/Witwerrenten nicht erfasst. Hilfsweise kann auf die Anzahl der Zahlfälle aus den Zahlungsergebnissen im Postrentendienst zurückgegriffen werden. Die Daten liegen für den Zeitraum 2001 bis 2018 vor, allerdings nicht differenziert nach Witwen- und Witwerrenten oder Bundesländern. Sie können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Hierbei ist zu beachten , dass die tatsächlichen Fallzahlen etwas höher liegen können, da die Fälle nur diejenigen aus der allgemeinen Rentenversicherung umfassen und in dieser Statistik die von den Rentenversicherungsträgern unmittelbar gezahlten Fälle nicht enthalten sind. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13982 19. Wahlperiode 14.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der Witwen-/Witwerrentenabfindungen in der allgemeinen Rentenversicherung 1) Jahr Anzahl 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 6.029 6.889 6.152 6.226 6.022 5.738 5.690 5.725 5.517 5.125 5.421 5.148 5.364 5.315 5.527 5.025 5.167 5.069 1) unmittelbar vom Rentenversicherungsträger gezahlte Fälle sind nicht enthalten Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Postrentendienst 2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 1992 bis 2018 der durchschnittliche Abfindungsbetrag und die in Bezug genommene durchschnittliche Bruttorente (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren )? 3. Wie alt waren nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Empfänger einer Witwenrentenabfindung im Zeitraum von 1992 bis 2018 (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)? 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Rentenabfindungsempfänger die zuvor, mit Blick auf die Anrechnung eigenen Einkommens , nur eine gekürzte Witwenrente bezogen haben, und wie hat sich dieser Abfindungsempfängeranteil in der Zeit von 1992 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarisch darstellen und nach Witwen- und Witwerrenten sowie alten und neuen Bundesländern differenzieren)? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Entsprechende Daten zu Witwen-/Witwerrentenabfindungen liegen in der Statistik der Rentenversicherung nicht vor. Hilfsweise werden in nachstehender Tabelle die Volumina der Witwen-/Witwerrentenabfindungen der allgemeinen Rentenversicherung ausgegeben. Es ist zu beachten, dass eine Durchschnittsbildung mit den Werten aus der Antwort zu Frage 1 (Volumina/Fallzahl) nicht sinnvoll möglich ist, da es sich um unterschiedliche Datenquellen handelt. Drucksache 19/13982 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Volumina der Witwen-/Witwerrentenabfindungen in der allgemeinen Rentenversicherung Jahr Betragin Mio. Euro 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 40,7 47,4 42,7 43,9 42,3 39,1 39,3 39,8 38,4 36,1 37,0 37,5 38,4 38,1 42,8 40,4 43,5 43,5 Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rechnungsergebnisse 5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen anteiligen Verwaltungskosten je Witwen- bzw. Witwerrentenfall einschließlich der jährlichen Einkommensüberprüfung (schätzweise Angaben ausreichend)? Die anteilige Höhe der Verwaltungskosten für die angefragte Fallgruppe wird bei der Deutschen Rentenversicherung nicht gesondert erhoben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13982 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.