Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Stefan Keuter, Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13626 – Förderung von Schulen im europäischen und nichteuropäischen Ausland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 19/10441 erklärt die Bundesregierung, dass sie im Jahr 2018 für Schulen im europäischen und nichteuropäischen Ausland eine Gesamtförderung 269,84 Mio. Euro ausgab. Davon wurden 217,6 Mio. Euro insgesamt zur Förderung von europäischen sowie nichteuropäischen ausländischen Schulen vom Auswärtigen Amt vergeben ; 135,2 Mio. Euro außerhalb Europas und 82,4 Mio. Euro innerhalb Europas. Für Baumaßnahmen wurden weltweit 4,3 Mio. Euro aufgewendet. Weiterhin förderte, laut der oben genannten Antwort auf die Schriftliche Frage, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zehn Europäische Schulen im europäischen Ausland mit rund 8,34 Mio. Euro für die Erstattung der Gehälter von „abgeordneten“ Lehrkräften. Somit trägt die Bundesrepublik Deutschland zum EU-Haushalt für europäische sowie nichteuropäische Schulen etwa 39,6 Mio. Euro bei.  1. Welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung mit den geförderten Schulen durch diese Zuwendungen? Wichtige Ziele der Auslandsschulförderung sind: • die Verbesserung des interkulturellen Verständnisses • die Schulversorgung deutscher Kinder im Ausland • die Förderung des Deutschunterrichts weltweit • die Stärkung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Gewinnung hoch qualifizierter Studierender und Fachkräfte • die Stärkung des Interesses im Ausland an Deutschland und deutscher Kultur Deutscher Bundestag Drucksache 19/13983 19. Wahlperiode 14.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Für die Europäischen Schulen gilt: Die Bundesregierung ist nach der von der Europäischen Union (EU) und deren Mitgliedstaaten geschlossenen Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen (Bundesgesetz, vgl. BGBl. 1996 Teil 2 S. 2558 ff.) dazu verpflichtet, die Europäischen Schulen anteilig durch Erstattung von Lehrergehältern und mittelbar über den EU-Haushalt zu finanzieren. Zweck der Europäischen Schulen ist die gemeinsame Unterrichtung der Kinder von Bediensteten der Einrichtungen der Europäischen Union.  2. Welche Staaten profitieren in welchem Umfang finanziell von den jährlichen Unterstützungen von Auslandsschulen mit Bundesmitteln (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? Die Empfänger der auf Basis des Auslandsschulgesetzes (ASchulG) gezahlten Auslandsschulförderung sind privatrechtlich organisierte Schulträger. Staaten sind nicht Empfänger dieser Förderung.  3. Wer entscheidet über die Vergabekriterien und Vergabe der Förderung dieser Schulen? Die Förderung der Deutschen Auslandsschulen (DAS) basiert auf dem Auslandsschulgesetz in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zur Förderung von Auslandsschulen vom 4. Juni 2014 (VwV ASchulG) sowie der Verwaltungsvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften im deutschen Auslandsschulwesen und zum Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen vom 5. Dezember 2013. Zur Förderfähigkeit der Auslandsschulen wird insbesondere auf Artikel 8 ASchulG und auf Nummer 30 VwV ASchulG verwiesen. Den Status einer „Deutschen Auslandsschule“ erhält eine Schule durch einen Verleihungsvertrag, der zwischen dem Auswärtigen Amt und der Schule abgeschlossen wird. Voraussetzung für den Abschluss eines solchen Vertrags ist ein erhebliches Bundesinteresse, über dessen Vorliegen das Auswärtige Amt entscheidet . Über die exakte Höhe der Förderung entscheidet die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) unter Anwendung der oben genannten rechtlichen Vorschriften.  4. Wie definiert die Bundesregierung folgende bezuschussten Schulformen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10441, Antwort auf die Schriftliche Frage 61), und an welchem Kriterium macht sie eine Befähigung zur Förderung der folgenden Schulformen fest (bitte jeweils benennen und nach Fördersumme für die letzten 10 Jahre aufschlüsseln) a) deutsche Auslandsschulen, Die 140 DAS sind gemeinnützige Schulen im Ausland in privater Trägerschaft, die nach dem ASchulG gefördert werden. Sie erhalten einen Verleihungsvertrag . Die Bundesregierung unterstützte die DAS in den letzten Jahren mit folgenden Beträgen (gerundet): Jahr Förderung DAS (in Euro) 2009 143,95 Mio. 2010 143,60 Mio. 2011 151,70 Mio. 2012 162,00 Mio. 2013 169,64 Mio. Drucksache 19/13983 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Förderung DAS (in Euro) 2014 177,04 Mio. 2015 160,62 Mio. 2016 189,26 Mio. 2017 193,23 Mio. 2018 205,88 Mio. b) Spezialgymnasien, Es wird auf die Antwort zu Frage 4c verwiesen. c) Deutsch- Profilschulen, Der Begriff „Deutsche Profilschulen“ (DPS) wurde 2017 eingeführt und umfasst folgende Schultypen: • Deutsche Abteilungen von sogenannten Spezialgymnasien, bei denen es sich um öffentliche Schulen des jeweiligen Sitzlandes handelt. Aufgrund von bilateralen Vereinbarungen können an diesen Schulen deutsche Abschlüsse erworben werden. Die ZfA und die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) begleiten diese Schule eng. • Deutsche Abteilungen öffentlicher Schulen in Frankreich und Luxemburg, die die „option internationale baccalaureate“ (Internationales Abitur; OIB) in Deutsch anbieten. Das dort abgelegte OIB ermöglicht den Hochschulzugang in Deutschland. • Deutsche Abteilungen an öffentlichen Schulen in Italien („Bologna-Schulen “), an denen ein Abschluss mit ausgeprägter Deutschkomponente erworben werden kann, der den deutschen Hochschulzugang gewährt. Diese Abteilungen werden ebenfalls von ZfA und KMK unterstützt. • Bilinguale Schulen sind Schulen, an denen – über den üblichen Fremdsprachenunterricht hinaus – zwei Sprachen Unterrichtssprachen sind. Zum Beispiel wird der Fachunterricht in Geschichte in der Sprache des Sitzlandes der Schule und der in Biologie oder Mathematik auf Deutsch erteilt. Viele der Deutschen Auslandsschulen und der Deutschen Profilschulen sind bilinguale Schulen. Die Bundesregierung unterstützte die DPS in den letzten Jahren mit folgenden Beträgen (gerundet): Jahr Spezialgymnasien (Euro) DPS (Euro, seit 2017) 2009 3,63 Mio. 2010 3,62 Mio. 2011 3,20 Mio. 2012 2,90 Mio. 2013 2,80 Mio. 2014 2,60 Mio. 2015 2,30 Mio. 2016 3,75 Mio. 2017 3,80 Mio. 8,01 Mio. 2018 4,00 Mio. 7,73 Mio. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13983 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) europäische Schulen, Die Europäischen Schulen sind Schulen, die gemäß der Satzung der Europäischen Schulen (es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen) als solche errichtet wurden. Die Bundesregierung unterstützte die Europäischen Schulen in den letzten zehn Jahren mit folgenden Beträgen (gerundet): Jahr Erstattung von Gehältern für abgeordnete Lehrkräfte im europäischen Ausland (Euro) Mittelbar über den EU-Haushalt (Euro) 2009 7,46 Mio. keine 2010 8,72 Mio. 28,76 Mio. 2011 8,65 Mio. 31,09 Mio. 2012 8,29 Mio. 31,77 Mio. 2013 8,02 Mio. 34,11 Mio. 2014 8,01 Mio. 32,94 Mio. 2015 8,68 Mio. 29,87 Mio. 2016 8,01 Mio. 32,29 Mio. 2017 8,01 Mio. 32,70 Mio. 2018 8,34 Mio. 39,60 Mio. e) bilinguale Schulen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4c verwiesen. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Unterschiede zwischen staatlichen und privaten Einrichtungen? Es wird auf die Antworten zu Frage 4a bis 4e verwiesen.  5. In welchem Umfang unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Nehmerländer Verpflichtungen (z. B. Deutsch als Lehrsprache, Namensgebung oder andere) bei der Art und Weise der Schulführung sowie bei den zu unterrichtenden Inhalten, und in welcher Form? a) An welche inhaltlichen und formalen Bedingungen, z. B. hinsichtlich der Unterrichtssprache, des Schulnamens, der Lehrinhalte, der Einstellung der Lehrer etc., sind jeweils Nehmer und Geber gebunden? Kern der Förderung ist es, an den Schulen den Erwerb deutscher Abschlüsse oder des Gemischtsprachigen Internationalen Abiturs (GIB) zu ermöglichen. Hierzu sind die Schulen durch die Auslandsschulförderung verpflichtet. Damit verbunden sind alle Anforderungen, die in den einschlägigen Lehrplänen und Stundentafeln festgehalten sind. Dies schließt detaillierte Regelungen über die Unterrichtssprachen und Lerninhalte ein. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Deutschen Auslandschulen sind von der ZfA vermittelte erfahrene Lehrkräfte aus den Schuldiensten der Bundesländer. b) Erfolgt eine standardisierte Qualitätskontrolle, und wenn ja, inwiefern ? Die Qualitätskontrolle an den Deutschen Auslandsschulen erfolgt im Wesentlichen auf zwei Arten: Erstens geben die Resultate der Abschlussprüfungen wichtige Hinweise darauf, wie erfolgreich der Unterricht an der jeweiligen Schule die zentralen Lerninhalte vermittelt hat. Die Prüfungen der deutschen Abschlüsse werden engmaschig von den Beauftragten der KMK überwacht. Drucksache 19/13983 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Prüfungen werden in der Regel jedes zweite Jahr im Beisein des zuständigen KMK-Beauftragten abgenommen. Die GIB-Prüfungen werden zentralisiert bewertet und geben somit einen guten Überblick über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Zweitens führen die ZfA und die KMK-Beauftragte in der Regel alle sechs Jahre „Bund-Länder Inspektionen“ durch, im Rahmen derer alle wichtigen Bereiche des Schullebens untersucht werden. c) Wenn es Qualitätskontrollen gab und/oder gibt, mit welchem Ergebnis erfolgten bzw. erfolgen diese, und gibt es dazu Berichte (bitte Ergebnisse für die letzten zehn Jahre, Land, Schule und Ergebnis aufschlüsseln )? d) Wenn es Berichte zu den Qualitätskontrollen gibt, wo sind diese Ergebnisse einsehbar? Die Deutschen Auslandsschulen, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, dürfen sich „Exzellente Deutsche Auslandsschule“ nennen. Schulen, die dieses Gütesiegel nicht erhalten haben, erfahren eine besondere Unterstützung durch eine intensive Schulentwicklungsberatung. Die Ergebnisse der „Bund-Länder Inspektionen“ werden in einem Bericht zusammengefasst . Um eine möglichst umfassende und offene Berichterstattung zu ermöglichen, werden diese Berichte nicht veröffentlicht und nur an einen kleinen Verteiler weitergeben. Die Schulen verwenden die Inspektions- und Bilanzberichte schulintern und nutzen diese zur Verbesserung der Schulqualität. Alle Berichte sind grundsätzlich in der ZfA einsehbar. Vor einer Weitergabe einzelner Berichte muss individuell geprüft werden, ob eine datenschutzrechtliche Drittbetroffenheit vorliegt. Es könnten zum Beispiel individualisierbare Aussagen zu einzelnen Lehrkräften enthalten sein, die der Herausgabe entgegenstehen und ein Einverständnis der Verantwortlichen der Schulen und der sonstigen Betroffenen zur Offenlegung erfordern. e) Wenn es keine Form der Qualitätskontrolle gibt, warum nicht (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4b verwiesen  6. Ist für die Bevölkerung vor Ort erkennbar, ob diese Schulen deutsche Fördergelder erhalten, und ist die Kenntlichmachung der Förderung auch eine Bedingung für die Förderung? Die Kenntlichmachung der deutschen Förderung ist eine der Bedingungen, die in den Förderverträgen mit den jeweiligen Schulträgern vereinbart wird. Dies wird von der ZfA überprüft. Die Deutschen Auslandsschulen haben in der Regel aufgrund ihrer hohen Qualität einen hervorragenden Ruf, der mit der Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland in Verbindung gebracht wird. Die deutsche Unterstützung ist daher für die Schulen ein wichtiges Werbeargument . Sie werben aus eigenem Interesse mit dem Logo der Deutschen Auslandsschulen im Internet. An den Schulen sind entsprechende Plaketten angebracht . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13983 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie verhält es sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Vergabe der geförderten Schulplätze bezüglich Kriterien, die die Bewerber erfüllen müssen (Wissensstand, Behinderungsförderung, gesellschaftliches Interesse) prozentual in der Verteilung auf die jeweiligen Länder? Das Auswärtige Amt fördert die Deutschen Auslandsschulen als solche, nicht einzelne Schulplätze an diesen Schulen. Die Auslandsschulen entscheiden selbst über die Aufnahme der Schülerinnen und Schülern. Die Bundesregierung legt großen Wert darauf, dass keine diskriminierenden Aufnahmekriterien angewandt werden und dass die Schulen die Aufnahmeentscheidungen in geordneten Verfahren treffen. Diese Aufnahmeverfahren sind unter anderem Gegenstand der Qualitätssicherungsmaßnahmen, wie sie in der Antwort zu Frage 5b dargestellt sind. Das Auswärtige Amt und die ZfA arbeiten mit den Auslandsschulen eng zusammen , um die Inklusion an den Schulen zu fördern. Zu diesem Zweck haben die Schulen Inklusionspläne erarbeitet. Ein Bestandteil der Auslandsschulförderung ist eine Inklusionspauschale, die gezahlt wird, wenn sich die Schule in diesem Bereich engagiert. Die Europäischen Schulen stehen Kindern von Bediensteten der EU und ihrer Einrichtungen als Regelschulen zur Verfügung.  8. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vergabe der Schulplätze auch einkommensschwache Familien systematisch bzw. prozentual berücksichtigt? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs im Sinne des Auslandsschulgesetzes gehört auch die Pflicht der Schulträger, die Höhe des Schulgeldes für Kinder aus einkommensschwachen Familien sozialverträglich zu gestalten. Die Leistung der Schulträger in diesem Bereich wird bei der Berechnung der Förderung durch die ZfA durch eine pauschalierte Anrechnung berücksichtigt. Vorbildlich aus Sicht der Bundesregierung sind beispielsweise die entsprechenden Programme der Deutschen Auslandsschulen in Kapstadt, Pretoria und Johannesburg, Republik Südafrika, und der Auslandsschule in Windhuk, Namibia. Diese Schulen ermöglichen ausgewählten guten Schülerinnen und Schülern aus benachbarten Townships den Schulbesuch.  9. In welchem Ausmaß haben nach Kenntnis der Bundesregierung Absolventen dieser Schulen an deutschen Hochschulen und Universitäten ihre Bildung fortgesetzt (bitte für die letzten zehn Jahre nach Schulart und Herkunftsland des Schülers aufschlüsseln)? a) Werden diese Studenten durch Bundesmittel weiter gefördert (bitte nach Herkunftsland pro Jahr für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? b) Wie viele Studenten finden nach Kenntnis der Bundesregierung eine sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit in Deutschland (bitte nach Herkunftsland pro Jahr für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? Umfragen in den Abschlussklassen der Deutschen Schulen zeigen, dass ein großer Prozentsatz der Absolventinnen und Absolventen die Absicht hat, eine deutsche Universität zu besuchen. Dies wird gestützt durch eine hohe Zahl von Drucksache 19/13983 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Alumni, die über ihre weitere Bildungskarriere in Deutschland berichten. Es gibt keine systematisch erhobenen Statistiken zu dieser Frage. Weder die deutschen Hochschulen noch die aus Bundesmitteln geförderten Stipendienorganisationen führen Statistiken darüber, welche Schulen ihre Studierenden bzw. Stipendiatinnen und Stipendiaten besucht haben. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt im Rahmen eines Sonderprogramms Stipendien an hervorragende Absolventinnen und Absolventen von Schulen im Ausland mit besonderem Deutschlandbezug. Eine getrennte statistische Auswertung für die Absolventinnen und Absolventen der Deutschen Auslandsschulen erfolgt seit 2017; die regionale Aufschlüsselung ergibt sich aus folgender Tabelle: 2017 35 Stipendiatinnen und Stipendiaten 2018 41 Stipendiatinnen und Stipendiaten 2019 40 Stipendiatinnen und Stipendiaten 7 Ägypten 6 Ägypten 6 Ägypten 1 Brasilien 4 Brasilien 4 Brasilien 1 Chile 1 Chile 2 Chile 1 China 1 Costa Rica 1 Costa Rica 2 El Salvador 1 El Salvador 2 Ecuador 1 Finnland 1 Indonesien 1 Finnland 5 Griechenland 3 Griechenland 5 Griechenland 1 Guatemala 2 Palästinensische Gebiete 2 Italien 1 Kolumbien 2 Kolumbien 2 Kolumbien 1 Korea (Republik) 1 Korea (Republik) 1 Kroatien 1 Indonesien 1 Tschechische Republik 1 Libanon 1 Italien 1 Ungarn 3 Mexiko 3 Mexiko 1 Peru 1 Norwegen 1 Namibia 2 Uruguay 1 Peru 2 Spanien 9 Spanien 1 Spanien 2 Türkei 5 Türkei 2 Türkei 1 Nicaragua 1 Portugal 2 Palästinensische Gebiete 1 Russische Föderation 1 Peru 2 Ungarn 1 Mexiko 10. Sieht die Bundesregierung einen Konflikt in der jährlichen Förderung solcher privaten Institutionen im europäischen und nichteuropäischen Ausland unter dem Aspekt des Investitionsstaus von 42,8 Mrd. Euro bei Schulen (KfW-Kommunalpanel 2019) im eigenen Land? Die Bundesregierung sieht keinen Konflikt im Sinne der Fragestellung. Investitionen an inländischen Schulen sind grundsätzlich aus den Länderhaushalten zu finanzieren. Die aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts geförderten Auslandsschulen stehen in keiner Konkurrenz zu den Schulinvestitionen der Bundesländer . Die Auslandsschulen leisten einen erheblichen Wertbeitrag zur deutschen Volkswirtschaft. Die Studie der Wifor GmbH – finanziert von Mitgliedsschulen des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen – schätzt diesen Beitrag im Jahr 2017 auf 462 Mio. Euro (www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&sour ce=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwj0oovVo_vkAhXowAIHH Wa2Bh0QFjABegQIAxAB&url=https%3A%2F%2Fwww.auslandsschul netz.de%2Fwws%2Fwertschoepfung.php&usg=AOvVaw2FSH6usq7Vml0en Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13983 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. fyYOIV9). Damit stärken die Auslandsschulen mittelbar auch die Investitionskapazität des öffentlichen Sektors in Deutschland. 11. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept Schulen im Ausland im Allgemeinen (bitte begründen)? Die Deutschen Auslandsschulen bilden ein Kernelement der bilateralen kulturund bildungspolitischen Beziehungen Deutschlands zu 70 Ländern, deren Pflege und Förderung Aufgabe des Auswärtigen Dienstes ist (vgl. § 1 Absatz 2, 2. Spiegelstrich des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, GAD). Die langfristige Wirkung der Schulen auf diese Beziehungen ist nachhaltig positiv. Sie bieten einen Raum dafür, dass sich Schülerinnen und Schüler in einer besonders prägenden Phase ihrer Biographie mit erheblichem Einsatz der deutschen Sprache und Kultur widmen. Daraus entstehen langfristige Bindungen, die in allen Bereichen der bilateralen Beziehungen von erheblichem Nutzen sein können. Die Schülerinnen und Schüler lernen, die Blickweise verschiedener Kulturen einzunehmen. Dies schärft das Verständnis für die Notwendigkeit einer gleichberechtigten internationalen Zusammenarbeit. Die Stärkung der Auslandsschularbeit liegt damit klar im Bundesinteresse. Drucksache 19/13983 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.