Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Jürgen Braun, Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13596 – Mutmaßlich politische Inhaftierungen und Repressionen gegen Deutsche im Ausland – Aktueller Stand V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zurzeit sind nach einem Bericht der „TAZ“ sieben deutsche Staatsangehörige aus mutmaßlich politischen Gründen in türkischen Gefängnissen inhaftiert (https://taz.de/Deutscher-in-der-Tuerkei-inhaftiert/!5616593/). Anderen Deutschen wurde zudem die Einreise in die Türkei verwehrt (www.n-tv.de/ politik/54-Deutsche-an-der-Grenze-abgewiesen-article20559593.html; www.zdf.de/nachrichten/heute/einreise-in-die-tuerkei-54-deutsche-an-grenzeabgewiesen -100.html). 1. Wie vielen Deutschen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im laufendem Jahr die Einreise in einen Staat (insbesondere im Hinblick auf die Türkei, auf Venezuela, Syrien, China, Russland, Saudi Arabien und den Iran) aus welchen Gründen verweigert (bitte nach Staaten und ggf. Gründen für das Einreiseverbot aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8353 wird verwiesen. Im Hinblick auf die Türkei sind der Bundesregierung im laufenden Jahr bis zum 23. September 2019 insgesamt zwölf Fälle bekannt geworden, in denen deutschen Staatsangehörigen die Einreise verweigert wurde. Die deutschen Auslandsvertretungen erfahren von Einreiseverweigerungen jedoch in der Regel nur, wenn Betroffene sich aktiv an diese wenden. Daher ist die Aussagekraft dieser Angabe begrenzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13987 19. Wahlperiode 14.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wie viele deutsche Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand 1. September 2019) in ausländischen Gefängnissen inhaftiert (bitte nach Staaten aufschlüsseln)? Derzeit (Stand: 1. September 2019) sind nach Kenntnis der Bundesregierung 1.602 deutsche Staatsangehörige inhaftiert, die auf ihren Wunsch von den deutschen Auslandsvertretungen konsularisch betreut werden. Die meisten Häftlinge werden in den Vereinigten Staaten von Amerika (167), Spanien (130 – Veränderung der Angabe zum 1. Januar in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8353 ist einer Bereinigung des Datenbestandes geschuldet ), Frankreich (93), Polen (80), Schweiz (59), Türkei (57), Österreich (52), Italien (48), Großbritannien (44) und Thailand (37) konsularisch betreut. Drucksache 19/13987 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.