Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13464 – Die Unterstützung der Türkei mit Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 15. Juli 2019 haben die Außenminister der EU-Staaten wegen der Erdgaserkundungen Strafmaßnahmen gegen die Türkei beschlossen. So sollen unter anderem EU-Gelder für die Türkei gekürzt und die Verhandlungen über ein Luftverkehrsabkommen eingestellt werden. Die EU-Außenminister forderten die EU-Kommission zudem auf, einen Vorschlag für Finanzsanktionen gegen türkische Verantwortliche zu erarbeiten, die an den Bohrungen beteiligt sind (AFP vom 16. Juli 2019). Die EU will aus Sicht der Fragesteller mutmaßlich die Türkei mit diesen Strafmaßnahmen dazu bewegen, die Erdgassuche vor Zypern einzustellen. Die Türkei hält den Norden von Zypern seit 1974 besetzt und will sich mit den Bohrungen eigene Anteile am Erdgasgeschäft sichern. Die „Provokationen der Türkei“ seien für die EU „inakzeptabel“, hatte Deutschlands Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt Michael Roth beim Treffen der EU-Außenminister in Brüssel betont. „Wir stehen hier auf der Seite Zyperns.“ Er hoffe aber, „dass wir jetzt nicht zu den vielen Konflikten und Krisen noch eine weitere Krise hinzufügen“ (AFP vom 16. Juli 2019). Scharmützel im griechischen Grenzgebiet, der Einmarsch in Syrien: In der Türkei ist es schlecht um das Völkerrecht bestellt (https://blog.ard-hauptstadt studio.de/ruestungsdeal-uboote-tuerkei-101/). Doch erhält die Türkei weiter Rüstungsexporte aus Deutschland, obwohl sie – wie Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und Ägypten – mutmaßlich gegen das UN-Waffenembargo gegen Libyen verstößt (www.spiegel.de/politik/ausland/ libyen-wie-sich-aegypten-und-die-tuerkei-in-den-buergerkrieg-einmischena -1275252.html). Trotz der Spannungen zwischen der Türkei und ihren EU- und Nato-Partnern bleibt das Land weiter der Hauptabnehmer deutscher Rüstungsgüter. In den ersten vier Monaten des Jahres erhielt die Türkei aus Deutschland Kriegswaffen im Wert von 184,1 Mio. Euro. Damit liegt das NATO-Mitglied wie im Vorjahr mit Abstand an der Spitze der Abnehmer deutscher Rüstungsgüter (dpa vom 16. Juli 2019). Bei den Waffen für die Türkei handelt es sich den Angaben zufolge ausschließlich um „Ware für den maritimen Bereich“ (Schriftliche Frage 58 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/11515). Es ist nach Auffassung der Fragesteller wahrscheinlich , dass es um Material für sechs U-Boote der Klasse 214 geht, die in der Deutscher Bundestag Drucksache 19/13999 19. Wahlperiode 14.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 8. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Türkei unter maßgeblicher Beteiligung des deutschen Konzerns Thyssen- Krupp Marine Systems (TKMS) gebaut werden. Die Bundesregierung hatte die Lieferung von Bauteilen bereits 2009 genehmigt und den Export mit einer sogenannten Hermes-Bürgschaft in Höhe von 2,49 Mrd. Euro abgesichert (dpa vom 16. Juli 2019). Die Lieferungen an die Türkei machten schon im vergangenen Jahr mit 242,8 Mio. Euro fast ein Drittel aller deutschen Kriegswaffenexporte (770,8 Mio. Euro) aus. In den ersten vier Monaten dieses Jahres waren es sogar 60 Prozent des Gesamtvolumens von 305,8 Mio. Euro (dpa vom 16. Juli 2019). Darüber hinaus genehmigte die Bundesregierung bis zum 5. Juni 2019 Rüstungsexporte im Wert von 23,3 Mio. Euro, also fast doppelt so viel wie im ganzen Jahr 2018 mit 12,9 Mio. Euro (dpa vom 16. Juli 2019).  1. In welchem Wert wurden nach aktuellem Stand im ersten Halbjahr 2019 Kriegswaffen in die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte, sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, die nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten, vorläufigen Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen angeben )?  2. Um welches Rüstungsgut bzw. welche Rüstungsgüter handelt es sich bei den tatsächlichen Ausfuhren im ersten Halbjahr 2019 in die Türkei (bitte mit Güterbeschreibung)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Für die Daten zu tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen gilt, dass die Bundesregierung nach sogfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt ist, dass im Hinblick auf die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen eine Beantwortung nicht in offener Form erfolgen kann. Bei den hier erbetenen Angaben kann nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der hier wiederzugebenden Einzelangaben eine mit den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie dem Statistikgeheimnis unvereinbare Re-Identifizierung der betroffenen Unternehmen erfolgen kann, so dass die entsprechenden Informationen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage 1 zu dieser Antwort enthalten sind.*  3. In welchem Wert wurden von der Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen für a) Kriegswaffen und b) sonstige Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2019 in welcher Höhe für die Türkei erteilt (bitte quartalsweise unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen und jeweils unter Angabe der Zahlen für den jeweiligen Vorjahreszeitraum auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Antworten zu den Fragen 3, 4 und 6: Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern bezieht, ist es nicht möglich, die Genehmigungswerte einzelnen Ländern oder Länderkreisen zuzuordnen. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/13999 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im ersten Halbjahr 2019 wurden von der Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigungen (quartalsmäßig unter Angabe der Zahlen für den jeweiligen Vorjahreszeitraum ) für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter für die Türkei wie folgt erteilt: 1. Quartal 2018 2. Quartal 2018 1. Quartal 2019 2. Quartal 2019 Kriegswaffen – – – – Sonstige Rüstungsgüter 9.691.685 € 418.279 € 15.280.103 € 10.853.750 €  4. Wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen wurden in welcher Höhe im ersten Halbjahr 2019 für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition für die Türkei erteilt (bitte, sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag und quartalsweise jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben)?  5. Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition wurde im ersten Halbjahr 2019 von der Bundesregierung in die Türkei genehmigt (bitte quartalsweise entsprechend der Ländergruppe nach Güterbeschreibung, Waffentyp, Waffenmarke, Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Herstellern, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten, und sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. In dem angefragten Zeitraum wurden keine Einzelausfuhrgenehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition für die Türkei erteilt.  6. Wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen wurden in welcher Höhe im ersten Halbjahr 2019 für den Export von Leichtwaffen (im Sinne der Gemeinsamen Aktion der EU vom 12. Juli 2002), Leichtwaffenteilen und Leichtwaffenmunition für die Türkei erteilt (bitte, sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag und quartalsweise jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben)?  7. Der Export welcher Leichtwaffen, Leichtwaffenteile und Leichtwaffenmunition wurde im ersten Halbjahr 2019 von der Bundesregierung in die Türkei genehmigt (bitte quartalsweise entsprechend der Ländergruppe nach Güterbeschreibung, Waffentyp, Waffenmarke, Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Herstellern, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten, und sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Im ersten Halbjahr 2019 wurden für den Export von Leichtwaffen, Leichtwaffenteilen und Leichtwaffenmunition keine Genehmigungen für die Türkei erteilt. Im ersten Quartal 2018 wurde eine Genehmigung für Leichtwaffenmunition im Wert von 269.430 Euro erteilt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13999 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Für wie viele Kriegsschiffe (über oder unter Wasser) im Sinne der Unternummer 0009a der Ausfuhrliste Teil I A des Anhangs zur Außenwirtschaftsverordnung oder des Anhangs I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurden im ersten Halbjahr 2019 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland in die Türkei erteilt (bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke , Bezeichnung, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und den jeweiligen Warenwert auflisten, und sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im ersten Halbjahr 2019 wurden keine Genehmigungen für den Export von Kriegsschiffen für die Türkei erteilt.  9. Welche Exporte von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, Leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 für die Türkei genehmigt worden (bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und den jeweiligen Warenwert auflisten, und sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Folgende Genehmigungen sind für den Export von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, Leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition im Jahr 2018 für die Türkei erteilt worden: Quartal Güterbeschreibung Stückzahl Wert in €* 1./2018 Technologie für den Gefechtskopf einer Mittelstrecken Panzerabwehrrakete (MRAT) diverse 1./2018 Technologie für den Gefechtskopf einer Langstrecken Panzerabwehrrakete (LRAT) diverse * Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können. Die entsprechenden Genehmigungen wurden der Firma TDW Wirksysteme GmbH erteilt. Im ersten Halbjahr 2019 sind für die angefragten Güter keine Genehmigungen für die Türkei erteilt worden. Drucksache 19/13999 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Hat die Bundesregierung im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der Fertigung gepanzerter Fahrzeuge Genehmigungen für den Transfer von Technologie an die Türkei erteilt? Wenn ja, bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen , Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und den jeweiligen Warenwert auflisten (bitte, sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben). Im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 wurden keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Fertigung gepanzerter Fahrzeuge für den Transfer von Technologie an die Türkei erteilt. 11. Hat die Bundesregierung im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der Fertigung von Munition und Artillerie Genehmigungen für den Transfer von Technologie an die Türkei erteilt? Wenn ja, bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen , Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und den jeweiligen Warenwert auflisten (bitte, sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben). Im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 wurden keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Fertigung von Munition und Artillerie für den Transfer von Technologie an die Türkei erteilt. 12. Inwieweit hat es im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 Ausfuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit der Nachrüstung der türkischen Leopard-Kampfpanzer gegeben (bitte die Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und den jeweiligen Warenwert auflisten)? Im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 wurden keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Nachrüstung der türkischen Leopard-Kampfpanzer für die Türkei erteilt. 13. Welche Reexportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter wurden durch die Türkei 2018 und im ersten Halbjahr 2019 gestellt, und welche wurden durch die Bundesregierung genehmigt (bitte nach Wert und genauer Güterbezeichnung je Unternummer der AL- Position, Stückzahl und Endempfänger auflisten)? Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für den Bereich der Rüstungsexporte auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. Dies schließt Auskünfte zu etwaigen gestellten Genehmigungsanträgen ein. Im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 wurden keine Reexportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter erteilt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13999 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass sich das in Ankara ansässige Joint Venture RBSS derzeit in Auflösung befindet (www.stern.de/politik/deutschland/rheinmetall-will-doch-keine-panzerfuer -erdogan-bauen-8526166.html)? Die Bundesregierung hat keine über die Pressemitteilungen hinausgehende Kenntnisse zu dem in der Frage dargestellten Sachverhalt. 15. Für welche gelisteten Dual-Use-Güter hat die Bundesregierung 374 Einzelgenehmigungen zum Export in die Türkei im Jahr 2018 im Gesamtwert von ca. 217 Mio. Euro erteilt – Jahresstatistik 2018 über genehmigte und abgelehnte Ausfuhranträge für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), S. 4 (bitte die Güter einschließlich der Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung bzw. Typ, Antragsteller, Listenposition und den Wert in Euro auflisten)? Die im Jahr 2018 erteilten 374 Einzelgenehmigungen für Ausfuhren von Dual- Use-Gütern in die Türkei verteilen sich auf die folgenden Kategorien und Listenpositionen des Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 („EG-Dual- Use-Verordnung“): Kategorie der EG-Dual-Use-Verordnung Listenposition Anzahl Wert in Euro Kategorie 0 – Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung 17 844.307 C0B005 1 375.000 C0C001 6 5.332 C0C003 8 63.975 C0D001 2 400.000 Kategorie 1 – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung 88 12.482.940 C1B001 2 1.425.000 C1B117 1 249.600 C1B118 33 8.008.569 C1B119 3 212.126 C1B230 1 158.081 C1C002 3 53.968 C1C010 1 5.500 C1C111 2 2.330.920 C1C227 1 32 C1C228 4 395 C1C229 3 1.664 C1C230 16 15.687 C1C231 3 2.800 C1C234 3 497 C1C240 1 262 C1C351 14 7.046 C1D101 1 10.793 Drucksache 19/13999 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kategorie der EG-Dual-Use-Verordnung Listenposition Anzahl Wert in Euro Kategorie 2 – Werkstoffbearbeitung 229 97.737.238 C2B001 65 39.664.334 C2B006 9 1.376.974 C2B008 4 314.857 C2B009 1 1.280.000 C2B201 80 45.463.948 C2B226 8 229.353 C2B227 1 954.000 C2B230 1 408.000 C2B350 9 1.188.360 C2B351 6 366.216 C2B352 17 4.186.657 C2D002 51 2.304.539 Kategorie 3 – Allgemeine Elektronik 8 222.678 C3A001 1 36.036 C3A201 1 100 C3A225 1 3.561 C3A233 2 148.976 C3B002 1 5.130 C3C001 2 28.875 Kategorie 4 – Rechner 1 26.520 C4A001 1 26.520 Kategorie 5 – Telekommunikation und Informationssicherheit 4 205.153 C5A002 4 205.153 Kategorie 6 – Sensoren und Laser 23 103.787.054 C6A003 2 649.500 C6A005 18 102.486.673 C6A006 1 17.700 C6A008 1 630.380 C6C004 1 2.800 C6E001 1 1 Kategorie 8 – Meeres- und Schiffstechnik 8 768.720 C8A002 8 768.720 Kategorie 9 – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe 2 489.600 C9B106 2 489.600 Gesamt – Dual-Use-Genehmigungen 374 216.564.210 Da eine Einzelgenehmigung Güter aus unterschiedlichen Listenpositionen und unterschiedlichen Kategorien umfassen kann, ist die Gesamtzahl der Dual-Use- Genehmigungen sowie für einzelne Kategorien die Anzahl der Genehmigungen geringer als die jeweilige Summe der tabellierten Anzahl pro Listenposition. Angaben zum Antragsteller erteilt die Bundesregierung mit Blick auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13999 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.