Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13160 – Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zu dem 9. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt am 14. Novemver 2016 haben mehr als 50 Migrantenorganisationen (MOs) und Neue Deutsche Organisationen (NDOs) ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft mit dem Titel „Wie interkulturelle Öffnung jetzt gelingen kann“ vorgelegt (www.deutsch-plus.de/presse/impulspapier-von-migrantinnenorganisati onen/). Die mitzeichnenden Organisationen haben damit den Ausruf des Themenjahres „Partizipation“ durch die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, aufgegriffen und als Gelegenheit genutzt, um zentrale Forderungen zur gleichberechtigten Teilhabe in einer Einwanderungsgesellschaft zur Diskussion zu stellen. Das Impulspapier wurde von MOs und NDOs in einem breiten Beteiligungsprozess erstellt. In dem Impulspapier werden vier Veränderungsziele zur interkulturellen Öffnung in den Vordergrund gestellt: Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen , Teilhabe bei der interkulturellen Öffnung, in Entscheidungsfunktionen und bei Leistungen. Zu diesen Zielen werden jeweils priorisierte Maßnahmen formuliert, beispielsweise die Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz, die Bildung eines Nationalen Rates zur interkulturellen Öffnung, Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz oder die gezielte Förderung der Führungskräfteentwicklung für Führungskräfte mit Einwanderungsgeschichte. Das Impulspapier gibt außerdem einen Einblick in die benötigten Ressourcen und die Beiträge der MOs und NDOs zur Umsetzung der genannten Veränderungsziele . Sie können z. B. als Dialogpartnerinnen und Dialogpartner und professionelle Vielfaltsberaterinnen und -berater Organisationen aktiv unterstützen , selbst als Multiplikatoren und Multiplikatorinnen wirken und sich für die politische Bildung ihrer Zielgruppen einsetzen. Am 12. Juli 2017 fand im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Dialog mit den MOs und NDOs statt. Daraufhin hat am 6. September 2017 die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley eine Erklärung für mehr Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft unter dem Titel „Auf dem Weg zum neuen Wir“ vorgestellt. Die Erklärung sei ein Bekenntnis zu gesellschaftlicher Vielfalt und nenne erste Schritte zur Verbesserung von Teilhabechancen von Men- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14008 19. Wahlperiode 15.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 11. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schen mit Migrationshintergrund (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-mel dungen/dr--katarina-barley-stellt-erklaerung-fuer-mehr-teilhabe-in-dereinwanderungsgesellschaft -vor/118652). In der Erklärung wurden folgende Schritte angekündigt: eine Prüfung der Vorschläge und Empfehlungen aus dem Impulspapier der MOs und NDOs sowie die Entwicklung von Strategien zur Umsetzung dieser; ein strukturierter Dialog über die interkulturelle Öffnung der unterzeichnenden Organisationen mit MOs und NDOs; die Einbindung der MOs und NDOs als Expertinnen und Experten auf Augenhöhe; die Stärkung der Ressourcen für den Dialog unter Berücksichtigung der Belange von Migrantinnen und geflüchteten Frauen. Fast drei Jahre nach der Veröffentlichung des Impulspapiers und fast zwei Jahre nach der Erklärung der damaligen Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley sollen hier nun Entwicklungen und Fortschritte erfragt werden. Den Fragestellern sind die Bemühungen im Rahmen des neuen Nationalen Aktionsplans Integration (2018) (www.nationaler-aktionsplan-integration.de/ napi-de) und die in diesem Rahmen stattfindenden Themenforen und Konsultationsveranstaltungen bekannt. Die folgenden Fragen richten sich jedoch insbesondere auf die darüber hinausgehenden konkreten Maßnahmen, die bereits in Angriff genommen wurden und sich schon in der Umsetzung befinden oder zumindest schon konzeptionell weit fortgeschritten sind. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Das Impulspapier von Migrantenorganisationen aus dem Jahr 2016, auf das sich die Fragesteller beziehen, enthält eine große Zahl von Forderungen, die sich an die Gesellschaft in der Bundesrepublik und ihre Institutionen richten. Das Impulspapier hat Diskussionen darüber angestoßen, wie Teilhabe u. a. durch eine entsprechende Öffnung der Regelstrukturen sowie von Organisationen und Institutionen besser gelingen kann. Da die Bundesregierung in den Prozess der Erarbeitung nicht einbezogen war, erwächst aus dem Impulspapier jedoch keine Verpflichtung zur Umsetzung. 1. In welcher Beziehung stehen der neue Nationale Aktionsplan Integration (2018) (www.nationaler-aktionsplan-integration.de/napi-de) zu dem Nationalen Integrationsplan (NIP) (2007) (www.bundesregierung.de/resource/ blob/975226/441038/acdb01cb90b28205d452c83d2fde84a2/2007-08-30- nationaler-integrationsplan-data.pdf?download=1) und dem Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I) (2012) (www.bundesregierung.de/resour c e / b l o b / 9 9 2 8 1 4 / 4 4 1 0 2 6 / 1 3 6 c d d 0 c 8 2 e 4 5 7 66265a0690f6534aa9/2012-01-31-nap-gesamt-barrierefrei-data.pdf? download=1)? Wie unterscheiden sich die verschiedenen Pläne, und welche Schlüsse wurden aus den vorherigen Plänen für den neuen Aktionsplan gezogen? Der Nationale Aktionsplan Integration setzt auf den ersten beiden integrationspolitischen Gesamtkonzepten der Bundesregierung, dem Nationalen Integrationsplan (NIP) aus dem Jahr 2007 sowie dem Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I) aus dem Jahr 2012, auf und entwickelt diese weiter. Da die stark gestiegene Zuwanderung der letzten Jahre – insbesondere von Schutzsuchenden und EU-Bürgern – im NAP-I aus dem Jahr 2012 nicht ausreichend berücksichtigt wurde, hat die Bundesregierung eine Fort- und Weiterentwicklung des NAP-I beschlossen, die alle Zuwanderergruppen umfasst. Im Unterschied zu den Vorläuferprozessen orientiert sich die Fort- und Weiterentwicklung des NAP-I dabei an fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens, weil unterschiedliche Zielgruppen zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Migrationsund Integrationsprozess unterschiedliche individuelle Bedarfe haben. Diese Bedarfe werden in insgesamt 24 Themenforen näher in den Blick genommen. Drucksache 19/14008 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) In welcher Form sollen die Ergebnisse des NAP-I (2018) nachhaltig gesichert bzw. evaluiert werden? Die Ergebnisse der Fort- und Weiterentwicklung des NAP-I werden im Laufe der Legislaturperiode sukzessive auf Integrationsgipfeln präsentiert, die Umsetzung der Ergebnisse obliegt den für die 24 Themenforen federführend zuständigen Ressorts. Über die mögliche Durchführung einer Evaluation kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. b) In welcher Höhe sind Mittel eigens für Personal und die Umsetzung des NAP-I (2018) vorgesehen (bitte nach Jahren, Einzelplänen und Haushaltstitel aufschlüsseln)? In den Ressorts sind keine gesonderten Haushaltsmittel für den Nationalen Aktionsplan Integration vorgesehen. Die Aufgaben sind mit dem vorhandenen Personal und den vorhandenen Haushaltsmitteln zu bewältigen. 2. Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung wurden zu dem im Impulspapier dargestellten „Veränderungsziel 1 – Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen“ entwickelt? Die Frage 2 wird durch die Fragen 2a bis 2e mit beantwortet. a) Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz als Artikel 20b „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland . Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“ und zur Aufnahme einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Sinne von Artikel 91a des Grundgesetzes (GG) „Gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration“? Die Bundesregierung hat sich aus grundsätzlichen verfassungspolitischen Erwägungen bisher gegen eine Einführung neuer Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz ausgesprochen. Dies gilt auch für die Schaffung neuer Gemeinschaftsaufgaben . Vor diesem Hintergrund können beide Vorschläge nicht unterstützt werden. b) Wurde, wie vorgeschlagen, „die interkulturelle Öffnung als Führungsaufgabe “ festgelegt und „mit dem Kerngeschäft und Entwicklungszielen “ verknüpft, sowie ein „interkulturell orientiertes Qualitätsmanagement “ eingeführt? Falls dies noch nicht der Fall ist, werden diese Maßnahmen zeitnah umgesetzt ? Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)? Nach Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes leitet jede Bundesministerin und jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Dementsprechend fallen auch Personalentwicklungs- und Personalauswahlmaßnahmen grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Ministerinnen und Minister. Im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde Anfang dieses Jahres das Amt einer Diversitätsbeauftragten neu eingeführt und auf Unterabteilungsleitungsebene besetzt. Der Auftrag der Diversitätsbeauftragten ist es, Ansprechpartnerin für die Umsetzung von konkreten Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14008 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Maßnahmen für mehr Diversität im BMFSFJ zu sein sowie entsprechende Maßnahmen auch selbst anzustoßen. c) Plant die Bundesregierung ein Bundespartizipations- und Integrationsgesetz , um die interkulturelle Öffnung verbindlich zu regeln? Wenn ja, wie soll dieses ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die Einführung? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die Bundesregierung plant derzeit kein solches Gesetz und steht insgesamt Forderungen nach Rechtsänderungen zurückhaltend gegenüber, da die Steuerungswirkung eines solchen Gesetzes gering eingeschätzt wird und damit zu befürchten wäre, dass die Wirkungen eines solchen Gesetzes hinter den damit verbundenen Erwartungen zurückbleiben würden. Die Politik der Bundesregierung hat vielmehr zum Ziel, die allgemeinen Regelsysteme so zu gestalten, dass sie die gleichberechtigte Teilhabe von allen Menschen ermöglicht. d) Ist die Einführung eines Checks der interkulturellen Öffnung in Gesetzgebungsverfahren geplant? Wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die Einführung? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die Bundesregierung berücksichtigt bei Gesetzesvorhaben grundsätzlich auch interkulturelle Fragestellungen, soweit relevant. Entsprechende Prüfungen setzen dabei im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien an dem jeweils konkreten Regelungsgegenstand an. e) Werden Pilotprojekte für „Diversity Budgeting“ durchgeführt? Wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die Einführung? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Es werden keine Pilotprojekte zu „Diversity Budgeting“ durchgeführt und es sind auch keine geplant. Der Bundeshaushalt beschreibt den finanziellen Rahmen der einzelnen Fachpolitiken, legt ihn gesetzlich fest und ermächtigt die jeweils zuständigen Ressorts zur Leistung der hierfür erforderlichen Ausgaben. Der Bundeshaushalt selbst schreibt jedoch keine personellen oder sozialen Rollen- und Aufgabenverteilungen fest noch verändert er sie. Es bleibt daher Aufgabe der jeweiligen Fachpolitik, bei der Inanspruchnahme des mit dem Haushalt gesteckten finanziellen Ermächtigungsrahmens zur Ausgestaltung des jeweiligen Politikfeldes Vielfältigkeitsaspekte zu berücksichtigen . 3. Welche konkreten Maßnahmen wurden zu dem im Impulspapier dargestellten „Veränderungsziel 2 – Teilhabe bei der interkulturellen Öffnung“ entwickelt ? Die Frage 3 wird durch die Fragen 3a bis 3d mit beantwortet. Drucksache 19/14008 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Inwiefern soll dem Beispiel des Nationalen Ethikrats folgend auf Bundesebene ein „Nationaler Rat zur interkulturellen Öffnung“, unter Beteiligung von MOs und NDOs, etabliert werden, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass bestehende Maßnahmen weiterentwickelt und bestehende Gremien genutzt werden sollten. Ein vom Bund finanzierter Nationaler Rat zur interkulturellen Öffnung mit gesetzlichem Auftrag nach dem Vorbild des Ethikrates als ein vom Bund eingesetztes und finanziertes Gremium ist nach derzeitiger Bewertung nicht beabsichtigt . Die Bundesregierung ist offen gegenüber einer Verstärkung und ggf. auch Institutionalisierung von Dialogformaten mit Migrantenorganisationen. Das BMFSFJ hat das in der Vorbemerkung genannte Impulspapier zum Anlass genommen, um mehrere Dialogveranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Migrantenorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen durchzuführen . Aus diesem Prozess ging die Erklärung für mehr Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft und mehrere Kooperationen zwischen dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung und Migrantenorganisationen hervor. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat eine Fachgesprächsreihe mit ca. 20 Dachverbänden von Migrantenorganisationen initiiert, die im Mai 2019 zu ihrer ersten offiziellen Sitzung zusammengekommen sind. Zu dem Dialogforum, in dem über die gesamte Bandbreite der Themen von gegenseitigem Interesse regelmäßig beraten werden soll, sind auch andere interessierte Ressorts und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration eingeladen. b) Inwiefern wird sich die Bundesregierung für die verstärkte Unterstützung der MOs in ihrer Professionalisierung einsetzen, insbesondere in Hinblick auf die geforderte Erhöhung der Fördermittel auf mindestens 10 Mio. Euro pro Jahr, die Abschaffung der Ko-Finanzierung und die vermehrte Übernahme in eine Regelförderung? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Um Migrantenorganisationen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung ihrer Arbeit zu unterstützten und sie als kontinuierliche und verlässliche Ansprechpartner für Politik und Verwaltung zu etablieren sowie ihre Vernetzung untereinander und zu anderen Akteuren der Integrationsarbeit zu verbessern, ist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2013 im Rahmen eines Modellprojektes die Strukturentwicklung von insgesamt 17 Migrantendachorganisationen auf Bundesebene gefördert worden. Für diese Förderung können sich nicht religiös ausgerichtete Migrantenorganisationen bewerben, die sich im Integrationsbereich engagieren. Die im Jahr 2017 begonnene Förderperiode setzte einen Fokus auf Migrantenorganisationen , die sich in der Hilfe für Geflüchtete engagieren. Die geförderten Migrantenorganisationen profitieren zusätzlich zur Förderung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten. Dank dieser finanziellen und beratenden Unterstützung konnten die Migrantenorganisationen in ihrer großen Mehrheit Geschäftsstellen mit hauptamtlichem Personal einrichten. Im Verlauf der Strukturförderung hat sich herausgestellt, dass die Migrantenorganisationen bereits einen gewissen Organisationsgrad erreicht haben müssen , um von der Förderung effektiv zu profitieren. Die Einbringung von Eigen- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14008 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. mitteln bei der Förderung wird grundsätzlich von allen Trägern durch das BAMF gefordert. Unter Berücksichtigung der seit 2013 gesammelten Erfahrungen und nach Konsultationen mit den derzeit geförderten Migrantenorganisationen hat das BAMF im Frühjahr dieses Jahres das Programm „Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene“ neu aufgestellt. Wesentliche Neuerung ist, dass thematisch breit aufgestellte und interkulturell geöffnete Migrantenorganisationen , die als Initiatoren der bundesweiten Integrationsarbeit auftreten, nach je dreijährigen erfolgreichen Förderphasen zum Strukturaufbau und zur Stabilisierung längerfristig gefördert werden können. Das BMFSFJ unterstützt in der laufenden Förderperiode (2015 – 2019) im Programmbereich „Förderung der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger “ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ längerfristig Strukturen der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für Demokratie und Vielfalt bei einer Auswahl von zivilgesellschaftliche Organisationen, die in diesen Themenfeldern schon über Jahre aktiv gewesen sind und umfassende Erfahrung hierüber bieten. Damit wird die Entwicklung einer bundesweit tätigen Infrastruktur gefördert, die fachliche Unterstützung durch Expertinnen und Experten ermöglicht und erfolgreiche Arbeitsansätze weiterentwickelt. Hierbei werden auch drei Migrantenorganisationen in ihrer Strukturentwicklung zu bundeszentralen Trägern unterstützt. In den weiteren Programmbereichen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden 44 Modellprojekte gefördert, die von Migrantenorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen getragen werden. In der zweiten Förderperiode ab 2020 sollen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Kompetenzzentren bzw. -netzwerke u. a. in den Bereichen „Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft“ und „Antidiskriminierung und Diversitätsgestaltung“ gefördert werden, zu deren Aufgaben u. a. die Qualifizierung von Fachpersonal bzw. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu fachlichen Inhalten, pädagogischen Handlungsansätzen und Methoden gehören wird, ebenso wie die Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen und -austauschen, insbesondere zu aktuellen Herausforderungen und zur Unterstützung von Professionalisierungsprozessen. Darüber hinaus beabsichtigt das BMFSFJ Modellprojekte im Themenfeld „Chancen und Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft“ zu fördern. Die Kofinanzierungsquote soll einheitlich im Gesamtprogramm für die neue Förderperiode auf mindestens zehn Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus hat das BMFSFJ die Gründung und den Ausbau des Dachverbandes der Migrantinnenorganisationen – DaMigra zusammen mit dem BAMF im Rahmen einer Projektförderung unterstützt. Das BMFSFJ fördert zudem langfristig sechs bundeszentrale Migrantenjugendselbstorganisationen (MJSO) mit jeweils mindestens 90.000 Euro jährlich aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes für Infrastrukturausgaben (Amaro Drom e.V., Assyrischer Jugendverband Mitteleuropa (AJM) e.V., Verband der russischsprachigen Jugend in Deutschland JunOst e.V., Kurdischer Kinder- und Jugendverband KOMCIWAN e.V., DIDF-Jugend: Jugendverband der Föderation Demokratischer Arbeitervereine e.V., BDAJ – Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V.). Drucksache 19/14008 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, „Migrant*innenorganisationen zu Trägern der interkulturellen Organisationsentwicklung und von Antidiskriminierungsmaßnahmen“ zertifizieren zu lassen, und plant sie, diesen Prozess mit einer Anschubfinanzierung, und wenn ja, in welcher Höhe, zu starten? Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)? Migrantenorganisationen können sich grundsätzlich in allen Bereichen als Träger für einzelne Integrationsprojekte bewerben. Eine „Zertifizierung“ ist hierfür nicht erforderlich, vielmehr müssen die jeweiligen, am Projekt orientierten Fördervoraussetzungen gegeben sein. Es ist unklar, anhand welcher Kriterien eine Zertifizierung als „Träger der interkulturellen Organisationsentwicklung und von Antidiskriminierungsmaßnahmen“ erfolgen und warum sich diese auf Migrantenorganisationen beschränken sollen. d) Ist „der Ausbau von Antidiskriminierungsbehörden zu Kompetenzzentren der interkulturellen Öffnung“ geplant? Wenn ja, wie soll dieser ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die Einführung, insbesondere angesichts der bereits seit einem Jahr unbesetzten Leitungsstelle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-antidiskriminierungsstellekeine -neue-chefin-in-sicht/24191586.html? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist in Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (§ 26 Absatz 1 Satz 3 AGG). Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nimmt innerhalb ihrer Zuständigkeit auf unabhängige Weise die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit, der Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen und der Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu Benachteiligungen wahr (§ 27 Absatz 3 AGG). Aus diesen Gründen liegt die Festlegung von Selbstverständnis und Schwerpunktsetzung der ADS bei der Leitung der ADS. Derzeit liegen der Bundesregierung zur Fragestellung keine weiteren Informationen vor. Sofern die Frage auch Antidiskriminierungsbehörden der Länder betrifft, sind die Länder zuständig. 4. Welche konkreten Maßnahmen wurden zu dem im Impulspapier dargestellten „Veränderungsziel 3 – Gleichberechtigte Teilhabe in Entscheidungsfunktionen “ entwickelt? Die Frage 4 wird durch die Fragen 4a bis 4g mit beantwortet. a) Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei der Prüfung der Forderung nach „einer Festlegung von Zielquoten-/Korridoren für Führungskräfte“, und welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung wurden getroffen? Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)? Die Förderung der interkulturellen Öffnung in der Bundesverwaltung ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Als strategisches Ziel im Nationalen Aktionsplan Integration wurde daher vereinbart, dass der Bund den Anteil des Personals mit Migrationshintergrund unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und Leistung erhöhen wird. Dabei geht es nicht um eine bevorzugte Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund. Alle Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst werden unabhängig von Her- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14008 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. kunft oder Geschlecht allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eingestellt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/817). Darüber hinaus liegen bislang keine Daten zum Anteil der Führungskräfte mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung vor. Entsprechende Daten werden erstmalig 2019 im Rahmen einer zentralen Beschäftigtenbefragung „Kulturelle Vielfalt und Chancengleichheit in der Bundesverwaltung“ anonymisiert und auf freiwilliger Basis in Bundesbehörden erhoben. Ergebnisse aus der Befragung werden voraussichtlich Ende 2020 vorliegen. b) Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei der Prüfung der Forderung nach einer Umsetzungsstrategie, „mit dem Ziel, die Repräsentation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung proportional zum Bevölkerungsanteil zu verwirklichen“, und ist, um diese Quoten zu erreichen, in diesem Zusammenhang geplant , § 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) weiterzuentwickeln ? Auf die Antwort zu Frage 4a wird verwiesen. Maßnahmen der Personalgewinnung liegen in der Verantwortung der einstellenden Behörden. Zur zielgruppenspezifischen Personalrekrutierung kommen grds. auch positive Maßnahmen nach § 5 AGG, z. B. die gezielte Ansprache von Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund, zum Einsatz. Eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist derzeit nicht geplant. c) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, zur Förderung der Führungskräfteentwicklung ein ressortübergreifendes Leadership-Programm für Führungskräfte mit Einwanderungsgeschichte unter Beteiligung der MOs und NDOs zu entwickeln, und welche konkreten Maßnahmen wurden zu dessen Umsetzung getroffen? Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)? Die Bundesregierung hat den Vorschlag zur Kenntnis genommen. Personalentwicklung ist ein wesentlicher Bestandteil der interkulturellen Öffnung der Bundesverwaltung und damit auch eine wichtige Führungsaufgabe. Maßnahmen zur interkulturellen Führungskräfte- und Personalentwicklung werden im Rahmen des Themenforums „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ des Nationalen Aktionsplans Integration (2018 – 2021) gemeinsam mit Akteuren der Zivilgesellschaft, insbesondere Migrantenorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen, erörtert werden. Im Übrigen wird auf den ersten Absatz der Antwort zu Frage 2b verwiesen. d) Plant die Bundesregierung die Fortsetzung und den Ausbau der Kampagne „Wir sind Bund“, und welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung wurden getroffen, und welche Mittel wurden dafür zur Verfügung gestellt? Falls keine Umsetzung geplant ist, warum nicht (bitte begründen)? Bei „Wir sind Bund“ handelt es sich um eine Website, deren Weiterentwicklung /Ausbau bereits vorangetrieben wird. Konkret umgesetzt wurde bzw. wird folgendes: • Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Website w w w . w i r - s i n d - bund.de mit dem Ziel, die Website zukünftig noch stärker auf die Hauptziel- Drucksache 19/14008 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund auszurichten. • Erweiterung/Erhöhung der Zugänglichkeit (responsive Design – Darstellung auf mobilen Endgeräten) und Attraktivität (Layout, Struktur und Inhalte) für die Hauptzielgruppe. • Aufbau eines ressortübergreifenden Redaktionsnetzwerkes, mit dem Ziel, Portraits von Auszubildenden/dual Studierenden von möglichst vielen Berufen in möglichst vielen Einrichtungen des Bundes auf der Website zu veröffentlichen (Stichwort: Repräsentanz). • Erweiterung der Website um einen „Berufecheck für den Öffentlichen Dienst“ für 2020 geplant – ein interaktives Tool, um den Jugendlichen mit Migrationshintergrund die Ausbildungs- bzw. Studienberufe in der Bundesverwaltung aufzuzeigen. Die neue Website soll durch eine Marketingkampagne begleitet werden, um sie den Zielgruppen (Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte, soziales Umfeld) sowie Multiplikatoren bekannt zu machen. Geplante Maßnahmen und Mittel: Bei den zu den Einzelmaßnahmen angegebenen Mitteln handelt es sich bis auf die inzwischen bereits abgeschlossene Konzeptionsphase um noch nicht final belastbare Größen (Schätzungen auf Basis bereits vorliegender Angebote bzw. auf Basis von Vergleichswerten). Die Planungen stehen zudem unter Haushaltsvorbehalt , da die parlamentarische Bewilligung des Haushalts 2020 noch aussteht . Maßnahme Jahr Mittel (brutto) Konzeption der neuen Website (erfolgt) 2018–2019 rd. 37.949 EUR Konzeption der Marketingkampagne (geplant) 2019–2020 rd. 11.434 EUR Technische Realisierung der neuen Website (geplant) 2019–2020 rd. 106.636 EUR Realisierung der Marketingkampagne (geplant) 2020 345.100 EUR Konzeption, Entwicklung und Umsetzung eines „Berufechecks “ (grob geplant) 2020–2021 100.000–200.000 EUR e) Wird die Bundesregierung in Bewerbungsverfahren der Bundesbehörden eine Anonymisierung einführen? Wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet sein, und wie ist der Zeitplan für die Einführung? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Bereits 2012 hat die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern (BAköV) eine Handreichung zur Gestaltung von Personalauswahlverfahren mit dem Ziel der interkulturellen Öffnung der Bundesverwaltung vorgelegt, die u. a. auch das Pilotieren von anonymisierten Bewerbungsverfahren empfiehlt. Die konkreten Maßnahmen der Personalauswahl liegen gleichwohl in der jeweiligen Verantwortung der einstellenden Behörden. Die Handreichung ist auf der Internetseite www.wir-sind-bund.de abrufbar. Im Rahmen des Themenforums „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ des Nationalen Aktionsplans Integration (2018 – 2021) werden ebenfalls Personalauswahlmaßnahmen erörtert werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14008 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Mit welchen konkreten Maßnahmen und finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung derzeit die interkulturelle Öffnung im Medien-/Kulturbereich, und inwiefern soll diese in den nächsten Jahren ausgebaut werden? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert modellhafte Projekte, mit denen Kultureinrichtungen die Diversität bei Personal , Programm und Publikum sowie die kulturelle Vermittlung und Bildung weiter stärken. Dafür stehen der BKM jährlich bis zu 1,5 Mio. Euro zur Verfügung . g) Wann, und mit welchen konkreten Maßnahmen und finanziellen Mitteln wird ein Diskriminierungsmonitoring am Arbeitsmarkt eingeführt? Falls dieses nicht eingeführt werden soll, warum nicht (bitte begründen )? Eine regelmäßige, umfassende Erhebung zur Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten am Arbeitsmarkt ist derzeit nicht in Planung. Zur Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung, insbesondere im Arbeitsleben, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes u. a. (Forschungs-)Projekte auf den Weg gebracht, Fachveranstaltungen durchgeführt und Informations- bzw. Sensibilisierungsmaßnahmen entwickelt. Förderprogramme des Bundes wie das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung “ stehen Arbeitsverwaltungen und Arbeitsmarktinstitutionen, Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) sowie weiteren Arbeitsmarktakteuren bundesweit beratend zur Seite, um Vielfalt in der Arbeitswelt zu gestalten. Mittels Schulungen und Trainings, der Erstellung von Publikationen und Konzeptentwicklungen wird am Abbau von Diskriminierung am Arbeitsmarkt gearbeitet. Schwerpunkte sind die interkulturelle Kompetenzentwicklung und interkulturelle Öffnung von Institutionen, Antidiskriminierungsmaßnahmen im Arbeitsumfeld (Umsetzung von Positiven Maßnahmen nach dem AGG, diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren, Empowerment) und Unterstützungsangebote bei der Einführung betrieblicher Diversity-Strukturen. 5. Welche konkreten Maßnahmen wurden zu dem im Impulspapier dargestellten „Veränderungsziel 4 – Gleichberechtigte Teilhabe bei Leistungen“ entwickelt ? Die Frage 5 wird durch die Fragen 5a bis 5e mit beantwortet. a) Mit welchen konkreten Maßnahmen und Mitteln unterstützt die Bundesregierung den Diskriminierungsschutz bei der Erbringung von Dienstleistungen auf Länderebene, und wie sollen diese Bemühungen in Zukunft gestärkt werden? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die „Koalition gegen Diskriminierung “ initiiert, der zwischenzeitlich zwölf Landesregierungen beigetreten sind. Die Unterzeichnenden verpflichten sich dazu, dem Diskriminierungsschutz größere Aufmerksamkeit zu widmen und diesen als politische Aufgabe in allen Bereichen zu verankern. Drucksache 19/14008 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Stärkung der Antidiskriminierungsstellen auf Länderebene und auf Bundesebene, insbesondere durch die Erhöhung von finanziellen Mitteln, geplant, und wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Sind aus Sicht der Bundesregierung darüber hinaus Ombudsstellen mit Vertrauenspersonen der MOs und NDOs notwendig, und wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet werden? Die personelle und finanzielle Ausstattung der ADS beim BMFSFJ hat in der Vergangenheit ein stetiges Wachstum erfahren. Inwieweit das Budget der ADS angepasst werden wird, bleibt dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten. Insofern auch nach den Antidiskriminierungsstellen der Länder gefragt wird, liegen dem Bund keine Informationen vor. Zusätzliche Ombudsstellen mit Vertrauenspersonen der Migrantenorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen sind nicht geplant. c) Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Einführung einheitlicher IKÖ-Standards (IKÖ = Interkulturelle Öffnung) notwendig, und welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um diese zu erreichen? Die Erarbeitung von ressortübergreifenden Maßnahmen und Strategien für mehr Vielfalt in der Bundesverwaltung ist das übergreifende Ziel des Themenforums „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ des fortentwickelten Nationalen Aktionsplans Integration (2018 – 2021). Hierbei ist zu beachten, dass nach Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes jede Bundesministerin und jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung leitet. Dementsprechend fallen auch Personalentwicklungs- und Personalauswahlmaßnahmen grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Ministerinnen und Minister. d) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die praxisnahe Forschung über Benachteiligungsstrukturen in Organisationen und Institutionen gefördert, und wie soll dies zukünftig ausgebaut werden? Das Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat seit 2005 den gesetzlichen Auftrag Migrations- und Integrationsforschung zu betreiben. Einen Forschungsschwerpunkt bildet dabei der Bereich „Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, in dem neben Forschungsprojekten, die die Gesamtgesellschaft und Prozesse des Zusammenhalts erforschen, auch Forschungsprojekte zum Integrationsstand und -verlauf von Migrantinnen und Migranten und ihren Nachkommen durchgeführt werden . Dies umfasst regelmäßig auch die Erhebung von wahrgenommener Diskriminierung in verschiedenen Kontexten (z. B. am Arbeitsplatz, bei Behörden) – aktuell z. B. im Projekt „Muslimisches Leben in Deutschland“ und der „IAB- BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten“. Das BMI fördert zudem die Projekte „Jahresgutachten 2020“ und (gemeinsam mit den Ländern) das „Integrationsbarometer 2020“ des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) sowie das Projekt „Migrantenorganisationen als Partner für Politik und Zivilgesellschaft“ des SVR-Forschungsbereichs. Darüber hinaus ist ein langfristiges Engagement beim SVR geplant. Die grundsätzliche Frage nach Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens stellt ein Kernthema des SVR dar, die Themen Diskriminierung und Benachteiligung sind seit langem Gegenstand seiner anwendungsorientierten und praxis- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14008 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nahen Forschung. Zentrales Instrument für die Erforschung von Diskriminierungserfahrungen ist das Integrationsbarometer des SVR (IB), eine repräsentative Bevölkerungsumfrage, die das Integrationsklima in der Einwanderungsgesellschaft misst. Der SVR führt das IB seit 2009 im zweijährlichen Turnus durch. Fragen über die subjektiven Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte stellen stets einen Kern der Analyse dar. Auch im Integrationsbarometer 2020, im Rahmen dessen insgesamt 15.000 Personen mit und ohne Migrationshintergrund befragt werden, ist ein ausführlicher Fragenblock zu Benachteiligungserfahrungen enthalten. Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Bekanntmachung „Migration und gesellschaftlicher Wandel“ Forschungsvorhaben, die die gesellschaftlichen Folgen von Migration untersuchen. Gesellschaftlicher Wandel durch die aktuelle Zu- bzw. Einwanderung nach Deutschland wird dabei – auch unter Berücksichtigung vergangener Einwanderung – mit Blick auf zwei Forschungsbereiche untersucht: Erstens kulturelle Integration und Kulturwandel und zweitens durch Einwanderung ausgelöster institutioneller Wandel, der die gesellschaftliche Teilhabe von Einwanderern ermöglicht. Insbesondere in dem zweiten Forschungsbereich wird untersucht, ob und wie sich Organisationen durch die Einwanderungssituation verändert haben. Es werden konkrete Vorschläge erarbeitet , um eine gleichberechtigte Teilhabe bzw. eine Gleichbehandlung von Einwanderinnen und Einwanderern zu ermöglichen. Im Rahmen der Bekanntmachung werden 23 Verbundvorhaben bis 2022 mit einem Volumen von ca. 18 Mio. Euro gefördert. Im Juli 2017 hat das BMFSFJ das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) gegründet. Das DeZIM hat den Auftrag Fakten über die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland zu sammeln und zu dokumentieren. Die aktuelle Forschung umfasst Muster, Hintergründe und Folgen aktueller Migrationsbewegungen ; Integration von Migrantinnen und Migranten und ihrer Nachkommen , mit einem besonderen Schwerpunkt auf Familien, Frauen, Kinder und Jugendliche sowie ältere Personen und Aspekte der gesamtgesellschaftlichen Integration, insbesondere der Akzeptanz bzw. Ablehnung von Vielfalt bis hin zu (De-) Radikalisierungsprozessen, dem zivilgesellschaftlichen Engagement und der Wohlfahrtsarbeit. Das DeZIM arbeitet in enger Kooperation mit Migrantenorganisationen an mehreren Projekten. e) Wie werden die Verstetigung der Angebote und Strukturen der Flüchtlingshilfe und der Ausbau der Selbstorganisation geflüchteter Menschen durch die Bundesregierung vorangetrieben? Eine pauschale Verstetigung von Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren zur Flüchtlingshilfe aufgebaut wurden, wird vor dem Hintergrund des sich stets verändernden Migrationsgeschehens nicht für sinnvoll erachtet. Die sich verändernde Migrationslage dürfte auch eine Anpassung einzelner Maßnahmen und deren Ausrichtung zur Folge haben. Drucksache 19/14008 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Inwiefern wurde der angekündigte strukturierte Dialog über die interkulturelle Öffnung der Bundesregierung weitergeführt, und welche Ergebnisse konnten dabei bereits erzielt werden? Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung wird – als ein zentrales Ziel der Bundesverwaltung – im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Integration (2018 – 2021) mit einem Themenforum aufgegriffen. Am 5. und 6. September 2019 fand hierzu eine Auftaktkonferenz „Erfolgsfaktor Vielfalt – Mehrwert für den öffentlichen Dienst“ in Berlin statt, an der rd. 100 Teilnehmende aus Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft, insb. verschiedenen Neuen Deutschen Organisationen und Migrantenorganisationen, vertreten waren. Die Veranstaltung diente u. a. dazu, den Dialog von Neuen Deutschen Organisationen/ Migrantenorganisationen und Expertinnen und Experten mit Behördenvertretern zu initiieren. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14008 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.