Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13618 – Stiftungen des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Einer der Prüfungsmaßstäbe des Bundesrechnungshofes ist die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsgemäßheit des Verwaltungshandelns, gemäß § 4 Absatz 1 der Prüfungsordnung des Bundesrechnungshofes (PO BRH). Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit, wird untersucht, ob das günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Ziel und den dafür erforderlichen bzw. eingesetzten Mitteln angestrebt und erreicht wurde. Sie baut regelmäßig auf der in § 7 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) normierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Verwaltung auf. Im Vordergrund steht dabei u. a., ob diese Untersuchung vollständig und angemessen ist sowie die Annahmen plausibel und die Berechnungen korrekt sind, gemäß § 4 Absatz 3 PO BRH. Nach Ansicht der Fragesteller gelten die in § 7 BHO normierten Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit sowie der Kosten- und Leistungsrechnung auch für Stiftungen, an denen die Bundesrepublik beteiligt ist. Die Bundesregierung führt offensichtlich keine Übersicht über die Stiftungsbeteiligungen der Bundesrepublik Deutschland, wie nach Ansicht der Fragesteller der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10227 zu entnehmen ist. Da sich Stiftungstypen unterscheiden nach Finanzierungs- und Rechtsform werden die Fragen entsprechend präzisiert. Um mit Steuergeldern verantwortlich umzugehen, werden auch Fragen nach der Wirtschaftlichkeit, die Landesrechnungshöfe und Bundesrechnungshof aufgeworfen haben, gestellt. Stiftungen , die von staatlicher Hand gegründet sind oder an denen sich der Staat beteiligt , müssen aus Sicht der Fragesteller kritisch unter den Gesichtspunkten ihrer demokratischen Legitimation (Gründung durch Steuerzahlergeld, aber rechtliche Autonomie mit Besetzung von Vorstandsposten mit Parteipolitikern ), Charakter von Nebenhaushalten und der intergenerativen Gerechtigkeit betrachtet werden. Dabei ist aus Sicht der Fragesteller zu vermeiden, dass durch eine Zersplitterung in Nebenhaushalte die Kontroll- und Koordinationsfunktion des Bundeshaushaltes beeinträchtigt wird. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14009 19. Wahlperiode 15.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Bereich der Stiftungen gibt es keine spezielle zusammengefasste und jährlich fortgeschriebene Übersicht des Bundes. Alle die Stiftungen betreffenden haushaltsrelevanten Finanzvorgänge werden vielmehr im üblichen Verfahren dezentral bei den einzelnen Ressorts haushalterisch veranschlagt und in der Jahresrechnung nachgewiesen. Einige der Fragestellungen dieser Kleinen Anfrage spielen in der Verwaltungspraxis der Ressorts keine Rolle, sie sind daher nicht ohne weiteres abrufbar und können nur nach langwierigen, zeitaufwendigen Recherchen beantwortet werden. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage machte eine Abfrage bei allen obersten Bundesbehörden und Verfassungsorganen erforderlich. Die Antwortbeiträge sind nachfolgend zusammengefasst und wurden im Rahmen der Möglichkeiten bei der zur Verfügung stehenden Zeit auf Schlüssigkeit überprüft. Bei der Beantwortung der Fragen 5, 10 und 11 wird davon ausgegangen, dass mit dem Begriff „sogenannte Verwaltungslösung“ die bei der Entscheidung zur Einrichtung einer Stiftung vorangeschaltete Prüfung nach der geeigneten Umsetzungsform für die mit der Schaffung der Einrichtung verbundenen Aufgaben gemeint ist (so stellt Frage 11 die „Stiftungslösung“ der „Verwaltungslösung“ gegenüber) und nicht die im Bereich der Stiftungen auch vorkommende gemeinsame Verwaltung mehrerer Stiftungen unter einheitlicher Verwaltung. Die Beantwortung der Fragen 7, 11 und 12 wurde auf den Zeitraum 2016 bis 2018 beschränkt, da eine Ermittlung der Angaben aus früheren Jahren in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war.  1. Wie hoch ist die Anzahl der Stiftungen mit Bundesbeteiligung a) als Mitstifter, b) mit Kapitalstock, c) mit institutioneller Förderung (bitte nach folgenden Kategorien aufschlüsseln)? Im Rahmen der Abfrage konnten 104 öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Stiftungen im Sinne der Kategorien a bis c identifiziert werden, an denen der Bund finanziell beteiligt ist. Ressort Stiftung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) Stichting Duits-Nederlandse Windtunnels/Stiftung Deutsch- Niederländische Windkanäle (DNW) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Bundesstiftung Bauakademie Bundesstiftung Baukultur Stiftung „Deutsches Forum für Kriminalprävention“ Stiftung Datenschutz Stiftung „European Centre for Minority Issues“ (ECMI) Stiftung Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen Stiftung „Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA)“ Drucksache 19/14009 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ressort Stiftung Bundesministerium für Bildung und Forschung Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polarund Meeresforschung Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY Deutsches Institut für Ernährungsforschung Deutsches Krebsforschungszentrum Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung Deutsches Rheuma-Forschungszentrum Berlin Deutsches Schifffahrtsmuseum – Leibniz-Institut für deutsche Schifffahrtsgeschichte Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) Stiftung CAESAR Stiftungsfonds Martin-Buber-Gesellschaft Germanisches Nationalmuseum German-Israeli Foundation (GIF) Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR) Helmholtz-Zentrum Potsdam – Deutsches GeoForschungsZentrum – GFZ Institut für Deutsche Sprache Institut für Zeitgeschichte Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam (AIP) Leibniz-Institut für Europäische Geschichte Leibniz-Institut für Medienforschung – Hans-Bredow-Institut (HBI) Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS) Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien – IWT Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW) Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB) Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Leibniz-Institut für Sonnenphysik (KIS) Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung Max-Weber-Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland Museum für Naturkunde – Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin Römisch-Germanisches Zentralmuseum – Leibniz-Forschungsinstitut für Archäologie Technische Informationsbibliothek (TIB) Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Stiftung „Zukunft des Kohlenstoffmarktes“ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Afghan Credit Guarantee Foundation (ACGF) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14009 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ressort Stiftung Die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung (ADHS) Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur DEFA-Stiftung Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Donauschwäbisches Zentralmuseum Franckesche Stiftungen Klassik Stiftung Weimar (KSW) Kulturstiftung des Bundes Kulturstiftung Westpreußen Kurt-Wolff-Stiftung Ostpreußische Kulturstiftung Otto von Bismarck Stiftung Richard-Wagner-Stiftung Stiftung Pommersches Landesmuseum Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie Stiftung Schlesisches Museum zu Görlitz Stiftung-Bach-Archiv Stiftung Genshagen Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Stiftung Topographie des Terrors Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora Stiftung Sächsische Gedenkstätten Stiftung Bayerische KZ-Gedenkstätten Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Stiftung Deutsches Historisches Museum Stiftung Jüdisches Museum Berlin Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus Stiftung Hambacher Schloss Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek Stiftung Kleist Museum (SKM) Stiftung Luthergedenkstätten Stiftung Bauhaus Dessau Stiftung Deutsches Meeresmuseum Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ Stiftung Stadtgedächtnis Köln Stiftung Deutsche Kinemathek Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen Auswärtiges Amt Alexander von Humboldt-Stiftung Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld Deutsche Stiftung Verbraucherschutz Stiftung Forum Recht Stiftung Warentest Drucksache 19/14009 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ressort Stiftung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ Conterganstiftung für behinderte Menschen Bundesministerium für Gesundheit Cochrane Deutschland Stiftung (CDS) Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Stiftung) Bundesministerium der Finanzen Erinnerung, Verantwortung und Zukunft Stiftung „Geld und Währung“ Die Stiftungen teilen sich wie folgt auf: Kategorie a Kategorie b Kategorie c 27 25 76 Aufgrund ihrer Struktur mussten einzelne Stiftungen mehr als einer Kategorie zugrechnet werden.  2. Beabsichtigt die Bundesregierung, der Forderung nach einer Führung einer Bestandsliste für Stiftungen nachzukommen? Wenn nein, warum nicht? Das Bundesministerium der Finanzen hat begonnen, eine Übersicht über die Stiftungen im Bundesbereich zu erstellen. Die Aufgabe, eine solche Übersicht zu erstellen, erweist sich aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten einer Stiftung, der verschiedenen Aufgaben des Bundes in diesem Zusammenhang sowie der langen Historie einzelner Stiftungen als sehr komplex. In einem ersten Schritt ist im Juni 2019 eine Abfrage auf der Grundlage der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes bei den Bundesressorts durchgeführt worden, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen ist. Die in der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen weichen von den durch das Bundesministerium der Finanzen in dieser ersten Abfrage erhobenen Daten ab. Die Zusammenstellung der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage benötigten Datenreihen erfordert die Auswertung von verschiedensten Unterlagen, wie bspw. Geschäftsberichten und zeitlich zum Teil zurückliegendem Archivgut etc. und war in der zur Verfügung stehenden Zeit nur bedingt möglich. Ebenso wenig konnte eine vertiefte Schlüssigkeitsprüfung zu den momentan verfügbaren Daten vorgenommen werden. Es ist beabsichtigt, wesentliche Informationen zu den Stiftungen bei der Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zu beschaffen und in die Übersicht aufzunehmen.  3. Bei wie vielen Stiftungen mit Bundesbeteiligung wurde vor Gründung eine Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 7 BHO/LHO vorgenommen, und wo wurden diese Ergebnisse dokumentiert? Wenn nein, warum nicht? In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnten die 104 Stiftungen nicht auf das Vorliegen der Prüfung nach § 7 BHO/LHO überprüft werden, da hierfür die Auswertung umfangreicher, z. T. zeitlich weit zurückliegender Unterlagen erforderlich ist. Darüber hinaus ist die Beantwortung der Frage davon abhängig, ob zum Zeitpunkt Errichtung der Stiftung die Vorschrift des § 7 BHO/LHO bereits in Kraft war und im jeweiligen Fall auch einschlägig war. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14009 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. In wie vielen Stiftungen mit Bundesbeteiligung ist in der Satzung verankert worden, dass der Kapitalerhaltungsgrundsatz gemäß § 80 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingehalten werden soll (bitte nach den Kategorien a) Nominalwerterhaltungsprinzip und b) Realwerterhaltungsprinzip aufschlüsseln)? Insgesamt beinhalten die Satzungen von 32 Stiftungen Regelungen zum Werterhalt . Kategorie a Kategorie b ohne Festlegung des Werterhaltungsprinzips 18 5 9 Zudem sind einzelne Stiftungen verpflichtet, ihr Stiftungsvermögen grundsätzlich zu erhalten. Sie können jedoch auf dieses zurückgreifen, wenn andere Stiftungsmittel verbraucht sind (z. B.: HIV-Stiftung). Daneben bestehen reine Verbrauchsstiftungen (z. B. Cochrane Deutschland Stiftung) sowie Stiftungen, die nicht mit einem Grundstockvermögen ausgestattet wurde, sondern jährliche Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt erhalten. Auf Stiftungen, die nach ausländischem Recht gegründet wurden (Stiftung Deutsch-Niederländische Windkanäle und German-Israel Foundation), findet § 80 Absatz 2 BGB keine Anwendung.  5. In wie vielen Fällen ist die sogenannte Verwaltungslösung als Organisationsform für Stiftungen mit Bundesbeteiligung in Betracht gezogen worden ? In den Fällen, in denen dies nicht geschah, warum hat der Bund sich für eine andere Organisationsform entschieden, und wo sind diese Entscheidungen dokumentiert? Aufgrund der für die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Sichtung von Unterlagen zur Stiftungsgründung konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit keine belastbare Datengrundrundlage zur Ermittlung der Anzahl der Fälle, in denen die Verwaltungslösung geprüft, im Ergebnis aber wieder verworfen wurde , ermittelt werden. In einzelnen Fällen lassen sich die Gründe nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund des Zeitablaufs seit Gründung der Stiftung nicht mehr nachvollziehen (z. B. Stiftung Forschung im Wohn- und Siedlungswesen , gegründet 1931). Eine entsprechende Prüfung wurde nach derzeitigem Kenntnisstand bei solchen Stiftungen nicht durchgeführt, deren Gründungsanlass die Schaffung einer unabhängigen Institution war (z. B. European Centre for Minority Issues, Alexander von Humboldt-Stiftung) oder aus anderen Gründen Einrichtungen außerhalb der staatlichen Struktur geschaffen werden sollten. Hierzu zählt beispielsweise die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages modellhafte Umweltschutzprojekte unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen außerhalb staatlicher Programme fördert. Eine Prüfung unterblieb zudem in den Fällen, in denen offensichtlich keine Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (z. B. Institut für Mittelstandsforschung ). In den Fällen, in denen eine entsprechende Betrachtung erfolgte (z. B. Stiftung „Zukunft des Kohlenstoffmarktes“) finden sich die Begründungen in den Be- Drucksache 19/14009 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gründungen der Stiftungsgesetze sowie in Gutachten, die vor Errichtung der Stiftung erstellt wurden.  6. In wie vielen Fällen wurde die Bundesregierung durch Nachprüfungen des Bundesrechnungshofes oder anderer Institutionen aufgefordert, wegen mangelnder Zustiftungen die Stiftung aufzulösen? Wenn der Forderung nicht nachgekommen wurde, warum nicht? Keine.  7. Wie hoch waren die Renditen, die bei Bundesstiftungen erwirtschaftet wurden, und mit welchen Finanzierungsinstrumenten wurde dies erreicht (bitte nach Namen der Stiftung, Rendite in Prozent vom Stiftungsvermögen und Verwendung des Finanzierungsinstruments aufschlüsseln)? Aufgrund der aus zeitlichen Gründen nur eingeschränkten Auswertung der für die Beantwortung der Frage erforderlichen umfangreichen Unterlagen, ist eine Einzelaufstellung nicht möglich. Nach derzeit vorliegenden ersten Kenntnissen lag die jährliche Rendite der Stiftungsvermögen im Jahr 2016 zwischen 0,7 Prozent und 4,81 Prozent, im Jahr 2017 zwischen rund 0,5 Prozent und 5,56 Prozent und im Jahr 2018 zwischen -3,25 Prozent und 4,25 Prozent. Aus den zur Auswertung zur Verfügung stehenden Unterlagen ergibt sich zudem , dass die Stiftungen in verzinslichen Werten, Wertpapieren und Immobilien anlegen. Die Anlage erfolgt dabei regelmäßig in diversifizierten Portfolios.  8. Wie hoch waren der Prozentsatz und die absolute Höhe der eingeworbenen Drittmittel von Stiftungen mit Bundesbeteiligung in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte nach Namen der betroffenen Stiftung und Anteil am Gesamtaufkommen des Vermögens der Stiftung aufschlüsseln)? Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass es sich bei eingeworbenen Drittmitteln im Sinne der Fragestellung um solche Mittel handelt, die in Abgrenzung zu Frage 7 nicht aus dem Stiftungsvermögen in Form einer Rendite erwirtschaftet werden oder auf sonstige Weise mittels Stiftungsvermögen erzielt werden (z. B. durch Eintrittsgelder) und nicht aus öffentlichen Kassen aufgrund des Zuwendungsrechts an die Stiftungen ausgezahlt werden. Die Antwort entspricht dem derzeitigen Kenntnisstand. Stiftung Jahr Absolut in Tsd. Euro in Prozent vom Stiftungsver - mögen Institut für Mittelstandsforschung 2016 408 Kein Stiftungsver - mögen 2017 402 2018 288 Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) 2016 – 0,0 2017 – 0,0 2018 – 0,0 Stiftung „Zukunft des Kohlenstoffmarktes“ 2016 – 0,0 2017 – 0,0 2018 – 0,0 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14009 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Stiftung Jahr Absolut in Tsd. Euro in Prozent vom Stiftungsver - mögen Stiftung CEASAR 2016 2.325 0,59 2017 2.369 0,61 2018 2.192 0,56 Deutsche Stiftung Friedensforschung 2016 23 0,09 2017 5 0,02 2018 20 0,07 Stiftung Pommersches Landesmuseum 2016 20 1,19 2017 17 1,02 2018 10 0,57 Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie 2016 23 1,61 2017 27 1,85 2018 55 3,54 Stiftung Schlesisches Museum zu Görlitz 2016 9 0,71 2017 4 0,29 2018 3 0,22 Donauschwäbisches Zentralmuseum 2016 49 5,08 2017 11 1,11 2018 7 0,72 Ostpreußische Kulturstiftung 2016 24 2,01 2017 9 0,78 2018 71 5,43 Kulturstiftung Westpreußen 2016 0 0,0 2017 3 0,37 2018 3 0,37 Stiftung-Bach-Archiv 2016 2.779 67,4 2017 1.617 56,6 2018 1.744 59,7 Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland 2016 26 0,11 2017 11 0,04 2018 7 0,02 Stiftung Deutsches Historisches Museum 2016 107 0,2 2017 12 0,02 2018 72 0,13 Stiftung Jüdisches Museum Berlin 2016 880 4,85 2017 1.179 5,92 2018 940 4,96 Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus 2016 1 0,06 2017 118 5,33 2018 1 0,06 Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung 2016 32 1,9 2017 6 0,27 2018 2 0,09 Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung 2016 – – 2017 – – 2018 48 2,29 Otto-von-Bismarck-Stiftung 2016 41 3,97 2017 24 2,28 2018 20 1,69 Drucksache 19/14009 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Stiftung Jahr Absolut in Tsd. Euro in Prozent vom Stiftungsver - mögen Stiftung Rechtspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte 2016 6 0,53 2017 6 0,67 2018 6 0,54 Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus 2016 2 0,17 2017 0 0,0 2018 0 0,0 Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek 2016 2 0,2 2017 – – 2018 6 0,55 Stiftung Luthergedenkstätten 2016 3 0,07 2017 51 1,19 2018 70 1,72 Stiftung Bauhaus Dessau 2016 2.262 25 2017 2.424 22 2018 4.465 23 Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ 2016 22 0,3 2017 38 0,5 2018 204 3,2 Stiftung Deutsche Kinemathek 2016 945 10,02 2017 1.394 14,75 2018 972 10,32 DEFA-Stiftung 2016 664 4,74 2017 551 3,56 2018 764 5,13 Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg 2016 2.136 3,89 2017 5.062 8,38 2018 1.253 2,18 Deutsch-Israelisches Zukunftsforum 2016 0 0,0 2017 86 0,34 2018 170 0,68 Alexander-von-Humboldt-Stiftung 2016 3.921 14,72 2017 7.645 28,35 2018 4.752 18,03 Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur 2016 400 7,08 2017 20 0,32 2018 – – Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ 2016 367 0,08 2017 121 0,02 2018 3.599 0,68 Bundesstiftung Mutter und Kind –Schutz des ungeborenen Lebens 2016 1 0,0 2017 1 0,0 2018 2 0,0 Conterganstiftung für behinderte Menschen 2016 12 0,0 2017 36 0,0 2018 24 0,0 Afghan Credit Guarantee Foundation 2016 0 0,0 2017 5.099 158 2018 2.292 73 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14009 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. In wie vielen Satzungen von Stiftungen bürgerlichen Rechts mit Bundesbeteiligung ist das Prüfungsrecht des Rechnungshofes verankert worden? In 23 Satzungen von Stiftungen bürgerlichen Rechts ist das Prüfungsrecht verankert . 10. In wie vielen Fällen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist eine sogenannte Verwaltungslösung in Betracht gezogen worden? In den Fällen, in denen keine Verwaltungslösung in Betracht gezogen wurde, wie wurden die Vergleichsrechnungen der Kapitalwertmethode durchgeführt, und wo wurden diese dokumentiert? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 11. In den Fällen, in denen die Stiftungslösung gegenüber der Verwaltungslösung der Vorzug gegeben wurde: Wie hoch sind die absoluten Beträge, der eingeworbenen Drittmittel, die der Stiftung zugutegekommen sind? In wie vielen Fällen lag der prozentuale Anteil am Gesamtvermögen der jeweiligen Stiftung zwischen 15 Prozent und 50 Prozent des Stiftungsvermögens ? Auf die Bemerkungen zu Frage 5 sowie auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen . 12. Wie viele vom Bund geförderte Vereine tragen den Namen „Stiftung“, obwohl sie gar keine Stiftung nach Stiftungsrecht sind? Es wird bei der Beantwortung davon ausgegangen, dass hier alle Vereine gemeint sind, die die Bezeichnung „Stiftung“ als Namensbestandteil im Vereinsnamen führen. Unter Zugrundelegung der Kategorisierung in Frage 1 wird die Beantwortung auf die vom Bund unmittelbar institutionell geförderten Vereine beschränkt. Die Ermittlung konnte aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit nur eingeschränkt erfolgen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand trägt lediglich ein Verein die Bezeichnung Stiftung ohne eine Stiftung im rechtlichen Sinne zu sein. 13. Wie verteilen sich die Bundesstiftungen, aufgeschlüsselt nach Rechtsform ? Privatrechtlich Öffentlich-rechtlich Sonstige Form (z. B. nach ausländischem Recht) 66 36 2 Drucksache 19/14009 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.