Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13644 – Voraussetzungen für eine Reform der Berufsgesetze der Gesundheitsfachberufe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge einer mehr regional organisierten und sektorübergreifenden Versorgung , die durch den demografischen Wandel mit den Folgeerscheinungen gesellschaftlicher Alterung und Fachkräftemangel notwendig wird, werden die Aufgaben der Angehörigen der Gesundheitsfachberufe komplexer. Die Ausbildungen müssen nach Ansicht der Fragesteller an diese Anforderungen angepasst werden, zudem braucht es dringend eine Aufwertung der Gesundheitsfachberufe , damit diese Berufe weiterhin attraktiv bleiben und der Nachwuchs gesichert ist. Wichtige Themen sind dabei aus Sicht der Fragesteller neben der Vergütung die Kostenfreiheit der Ausbildung, die Möglichkeit einer grundständigen , akademischen Ausbildung sowie einer akademischen Karriere in diesem Bereich und die Kompetenzerweiterung. Bereits 2009 wurden Regelungen in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden , Physiotherapeuten und Ergotherapeuten aufgenommen, die die Erprobungen akademischer Erstausbildungen ermöglichen sollten. Die Regelungen waren bis Ende 2017 befristet, zuvor begonnene Studiengänge konnten noch abgeschlossen werden. Bis Mitte 2017 hätte der Gesetzgeber entscheiden sollen , ob und wie die Modellstudiengänge in reguläre Studiengänge übergehen sollen. Der Bericht der Bundesregierung sollte bis Ende 2015 vorliegen, im August 2016 wurde er veröffentlicht (vgl. „Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates – Bundestagsdrucksache 16/9898 – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden , Physiotherapeuten und Ergotherapeuten“, Bundestagsdrucksache 16/13652). Obwohl die Erfahrungen mit den Modellstudiengängen durchweg positiv waren, und obwohl in allen Evaluationsberichten eine akademische Erstausbildung für realisierbar gehalten wurde und es Anregungen gab wie das umzusetzen wäre, sprach das Bundesministerium für Gesundheit sich gegen die Einführung zum damaligen Zeitpunkt aus (vgl. www.aerztezeitung.de/ politik_gesellschaft/berufspolitik/article/917413/regierungsbericht-studiumlogopaeden -wuenschenswert.html). Die Modellausbildungen sollten um weitere zehn Jahre verlängert werden, die Verlängerung wurde später auf vier Jahre verkürzt (vgl. „Drittes Pflegestärkungsgesetz“, BGBl. Jahrgang 2016 Deutscher Bundestag Drucksache 19/14010 19. Wahlperiode 15.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Teil I Nr. 65, S. 3217 bis 3219). Die Evaluierung wurde auf weitere Themen ausgeweitet (vgl. „Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten“, Bundestagsdrucksache 18/9400). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu ordnen und stärken. Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde. Wir werden die Hebammenausbildung nach den EU- Vorgaben als akademischen Beruf umsetzen. […] Für die zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens ist die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen. Die Ergebnisse der Modellprojekte der Heilberufe werden wir berücksichtigen.“ Die Bundesregierung hat nach Auffassung der Fragesteller bislang nur in kleinen Schritten und mit hoher zeitlicher Verzögerung berufsrechtliche Veränderungen eingeleitet und ist damit den Anforderungen an eine Weiterentwicklung der Gesundheitsberufe noch lange nicht gerecht geworden. Die Pflegeausbildung ist seit diesem Jahr schulgeldfrei (vgl. „Pflegeberufereformgesetz “, BGBl. Jahrgang 2017 Teil I Nr. 49 S. 2588 u. 2613), ein Gesetzentwurf zur Akademisierung der Hebammenausbildung wurde kurz vor Fristende ebenso verabschiedet (vgl. „Hebammenreformgesetz“, Bundestagsdrucksache 19/12557) – bis zum 18. Januar 2020 ist das Gesetz über den Hebammenberuf gemäß der EU-Richtlinie 2005/36/EG zu reformieren. Für Ende dieses Jahres hat das Bundesministerium für Gesundheit Eckpunkte für eine Neuordnung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen angekündigt (vgl. www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/ 988695/bundesregierung-reform-gesundheitsberufe-ab-ende-2019.html). Dazu existiert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept zur Neuordnung und Stärkung der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe“, an der die Berufsverbände u.a. über eine Fragebogenaktion beteiligt sind (vgl. www.dbl-ev.de/ service/meldungen/meldung/news/gesamtkonzept-zur-neuordnung-undstaerkung -der-ausbildung-der-gesundheitsfachberufe/). Es gibt also diverse Vorarbeiten und Beispiele aus anderen Berufen, an die eine Reform der Berufsgesetze für die Gesundheitsfachberufe anknüpfen kann. Damit eine umfassende Reform der Berufsgesetze gelingt, die die Therapieberufe weiterbringt, muss die aktuelle Situation, auf der eine solche Reform aufbaut, genau analysiert werden. Dazu sollten aus Sicht der Fragesteller insbesondere die zahlreichen Vorarbeiten aus den Berufs- und Hochschulverbänden der therapeutischen Berufe berücksichtigt werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Vor diesem Hintergrund sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vor, ein Gesamtkonzept zur Neuordnung und Stärkung der Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe zu entwickeln. Das Bundesministerium für Gesundheit wird dementsprechend die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen zusammen mit den Ländern neu ordnen und stärken und dafür ein Gesamtkonzept erarbeiten. Neben Themen wie Revision der Berufsgesetze, Durchlässigkeit der Ausbildungen und der Frage der Akademisierung werden auch die Themen Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung sowie damit einhergehende Finanzierungsfragen erörtert . Für die Durchführung der Ausbildungen sind dabei die Länder zuständig . Drucksache 19/14010 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft und der damit verbundenen Veränderungen bei den Krankheitsbildern wird insbesondere die Versorgung mit Heilmitteln immer wichtiger. Der Bedeutungsgewinn der Heilmittelversorgung zeigt sich auch in den über die Jahre gestiegenen Verordnungszahlen. Um der gestiegenen Bedeutung der Heilmittelversorgung Rechnung zu tragen und die Tätigkeit im Bereich der Heilmittelversorgung auch finanziell attraktiver zu machen, hat der Gesetzgeber bereits in der 18. Legislaturperiode wichtige Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16. Juli 2015 sowie im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung vom 4. April 2017 beschlossen . Zudem wurden Verbesserungen in der Heilmittelversorgung in der 19. Legislaturperiode unter anderem im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes angestoßen.  1. Welche Regelungen zum Schulgeld gibt es derzeit in den einzelnen Bundesländern (bitte nach den Berufszweigen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie aufschlüsseln)? In Bayern erhalten die Berufsfachschulen, die für eine Ausbildung in einem von neun Gesundheitsfachberufen (u. a. Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Podologie) von ihren Schülerinnen und Schülern kein Schulgeld mehr verlangen, ab dem Schulhalbjahr 2018/2019 (1. März 2019) einen klassenbezogenen Zuschuss, den so genannten Gesundheitsbonus. In Hamburg sind die Berufe Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie seit dem 1. April 2019 schulgeldfrei. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung. Die Förderung läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Als Zuwendungsempfänger kommen alle Träger der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Förderrichtlinie staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen in Betracht. Für 2019 beträgt das Kontingent an förderfähigen Ausbildungsplätzen maximal 970. Diese können mit jeweils 450 Euro monatlich gefördert werden. Die niedersächsische Landesregierung hat am 3. Juli 2019 eine Förderrichtlinie erlassen, um die Schulgeldfreiheit zum 1. August 2019 zu erreichen. Die Fördermittel werden direkt an die Schulen ausgezahlt. Die Förderrichtlinie soll im nächsten Jahr durch ein Gesetz ersetzt werden. In Nordrhein-Westfalen werden rückwirkend zum 1. September 2018 70 Prozent des konkret erhobenen Schulgeldes von Schulen, die nicht unter das Krankenhausfinanzierungsgesetz fallen, finanziert. In Schleswig-Holstein wurde zum 1. Januar 2019 Schulgeldfreiheit für die Berufe Ergotherapie, Logopädie und in der Physiotherapie eingeführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14010 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Auf welche Höhe können sich die Kosten für Schulgeld in der Ausbildung summieren (bitte Höchstwerte nach den Berufszweigen Physiotherapie , Ergotherapie, Logopädie, Podologie, und nach Bundesländern aufschlüsseln)?  3. Wie viele Auszubildende zahlen derzeit Schulgeld für ihre Ausbildung (bitte in Prozent und gesondert nach Berufszweigen und Bundesländern angeben)?  5. Welche Schulabschlüsse haben derzeit und hatten in den letzten zehn Jahren die Auszubildenden, die eine Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen beginnen (bitte nach den Berufszweigen Physiotherapie, Ergotherapie , Logopädie, Podologie, nach Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln )? Die Fragen 2, 3 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.  4. Wie viele Auszubildende in den Berufszweigen Physiotherapie, Ergotherapie , Logopädie und Podologie erhalten derzeit eine Ausbildungsvergütung (bitte in Prozent und gesondert nach Berufszweigen, Schularten und Trägerschaft der Schulen sowie nach Bundesländern angeben)? Diesbezüglich wird auf die Zuständigkeit der Arbeitgeber verwiesen.  6. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden und der Berufsabsolventen in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bereichen, Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)? Die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Podologie ist den nachfolgenden Übersichten, aufgegliedert nach Ländern und Ausbildungsjahr von 2010/2011 bis 2017/2018, zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Drucksache 19/14010 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Ergotherapie Land 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 BW 1.061 1.053 1.053 1.116 1.103 1.063 1.013 1.044 BY 1.341 1.416 1.404 1.393 1.351 1.335 1.344 1.355 BE 381 394 394 427 439 450 409 422 BB 63 59 61 56 72 81 74 67 HB HH 356 362 350 352 350 347 340 359 HE 361 348 272 321 423 313 MV 398 344 352 357 357 324 327 NI 1.527 1.601 1.561 1.602 1.601 1.610 1.606 1.589 NW 1.386 1.317 1.284 1.266 1.469 1.422 1.469 1.167 RP 439 440 437 456 488 489 460 444 SL 113 103 95 84 92 140 141 56 SN 1.923 1.605 1.449 1.428 1.472 1.472 1.508 1.621 ST 727 641 565 515 462 419 423 412 SH 306 300 312 314 336 308 318 320 TH 603 548 496 435 379 398 404 383 bundesweit 9.715 9.335 9.014 9.395 9.528 9.506 9.534 9.176 Quelle: Statistisches Bundesamt Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Logopädie Land 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 BW 746 750 765 778 747 738 748 743 BY 556 553 574 564 569 543 533 541 BE 184 177 176 167 132 120 116 115 BB 63 29 12 9 20 40 45 HB HH 78 112 122 131 145 148 169 177 HE 101 91 94 90 85 91 MV 136 116 119 103 108 95 93 NI 328 312 317 313 300 275 268 252 NW 726 787 820 710 713 623 575 470 RP 142 138 133 132 147 131 139 136 SL 81 59 52 41 40 41 41 37 SN 516 526 511 494 496 460 478 497 ST 92 70 52 56 50 40 31 40 SH 43 47 42 40 41 44 41 43 TH 110 91 75 73 67 71 79 90 bundesweit 3.648 3.629 3.635 3.596 3.545 3.337 3.318 3.237 Quelle: Statistisches Bundesamt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14010 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Physiotherapie Land 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 BW 3.524 3.572 3.672 3.609 3.668 3.740 3.919 3.981 BY 3.273 3.326 3.312 3.259 3.402 3.520 3.617 3.602 BE 1.177 1.154 1.032 985 936 887 867 860 BB 432 402 372 361 347 335 306 374 HB HH 532 612 624 612 606 654 756 739 HE 696 880 717 625 724 470 MV 848 765 636 602 598 579 564 NI 2.426 2.400 2.361 2.209 2.108 2.071 2.034 2.075 NW 3.753 3.778 3.575 3.483 3.867 3.897 3.526 3.111 RP 1.634 1.611 1.553 1.575 1.481 1.491 1.615 1.614 SL 191 177 174 173 175 224 241 149 SN 2.700 2.368 2.112 1.883 1.798 1.761 1.845 1.888 ST 1.000 830 748 655 613 619 623 646 SH 484 512 463 457 471 454 492 526 TH 1.165 1.076 963 812 707 640 668 621 bundesweit 23.139 22.583 21.657 21.589 21.498 21.516 21.812 21.220 Quelle: Statistisches Bundesamt Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Podologie Land 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 BW 120 129 186 219 228 267 218 191 BY 108 95 86 101 111 99 131 81 BE 139 151 127 121 116 91 86 83 BB 10 HB HH 56 59 55 43 60 43 42 40 HE 71 57 75 95 165 71 MV 2 NI 169 196 154 147 128 132 143 148 NW 256 221 273 276 319 292 288 220 RP 35 23 25 26 28 25 15 38 SL 98 90 88 88 55 39 23 18 SN 157 204 219 170 169 148 154 140 ST 63 68 63 54 44 36 61 55 SH TH 126 94 91 83 88 97 87 64 bundesweit 1.337 1.332 1.438 1.385 1.421 1.364 1.413 1.149 Quelle: Statistisches Bundesamt Drucksache 19/14010 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie viele Berufsfachschulen mit jeweils wie vielen Schülern bzw. Auszubildenden gibt es jeweils in den einzelnen Bundesländern für die Berufe Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie? Die Anzahl an Berufsfachschulen im Schuljahr 2017/2018 der jeweiligen Berufsgruppe ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Bei den Feldern ohne Angaben lagen keine Daten vor. Land Physiotherapie Ergotherapie Logopädie Podologie BW 42 21 17 5 BY 40 23 12 4 BE 10 6 3 1 BB 6 1 2 – HB – – – – HH 6 5 3 1 HE 6 5 3 2 MV – – – – NI 32 – 7 8 NW 41 19 12 6 RP 22 8 3 3 SL 3 2 1 1 SN – – – – ST 1 1 – 2 SH 7 7 1 – TH – – – – Gesamt 216 98 64 33 Quelle: Statistisches Bundesamt  8. Wie viele Berufsfachschulen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie mit wie vielen Schülern bzw. Auszubildenden befinden sich jeweils in privater, und wie viele in staatlicher Trägerschaft (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?  9. Wie viele und welche Kliniken, Unternehmen bzw. Praxen kooperieren mit welchen Berufsfachschulen in den Ausbildungen in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie Logopädie und Podologie (bitte nach Fächern und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 10. Wie viele Berufsfachschulen stehen in Kooperation mit einer Hochschule bzw. Fachhochschule mit Therapiestudiengang (bitte nach den einzelnen Berufszweigen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 11. Welche Qualifikationen haben die Lehrenden an den Fachschulen für Gesundheitsberufe (bitte nach den einzelnen Berufszweigen Physiotherapie , Ergotherapie, Logopädie und Podologie, nach Fachrichtung und Abschluss sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? 12. Wie viele akademisch qualifizierte Lehrkräfte gibt es an den Berufsfachschulen insgesamt und prozentual am Anteil aller Lehrkräfte (bitte nach Bundesländern und nach den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14010 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Welche Qualifikationen haben die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe (bitte nach den einzelnen Berufszweigen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie nach Fachrichtung und Abschluss sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 8 bis 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 14. Welche und wie viele Bachelorstudiengänge mit jeweils wie vielen eingeschriebenen Studierenden gibt es in Deutschland für die Bereiche Physiotherapie , Ergotherapie und Logopädie (bitte nach primärqualifizierendem oder ausbildungsbegleitendem bzw. dualem sowie berufsbegleitendem Studium und nach Fächern, Studiendauer, Hochschulen und Fachhochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Bachelorstudiengänge in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie fallen unter das Studienfach „nichtärztliche Heilberufe/Therapien“ und werden vom Statistischen Bundesamt nicht gesondert ausgewiesen. Daher sind dazu keine Angaben möglich. Im Übrigen wird diesbezüglich auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 15. Wie viele und welche Kliniken, Unternehmen bzw. Praxen kooperieren mit welchen Hochschulen in den Studiengängen in den Bereichen Physiotherapie , Ergotherapie und Logopädie (bitte nach Fächern und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 16. Welche und wie viele Masterstudiengänge, die auf die primärqualifizierenden Studiengänge für Therapieberufe aufbauen, mit jeweils wie vielen eingeschriebenen Studierenden gibt es in Deutschland (bitte nach Fächern , Studiendauer, Hochschulen und Fachhochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? 17. Wie viele Promotionsstudiengänge gab es in den letzten zehn Jahren in den Therapiewissenschaften (bitte nach Fächern, Hochschulen und Fachhochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? 18. Wie viele Promotionen gab es in den letzten zehn Jahren in den Therapiewissenschaften (bitte nach Fächern, Hochschulen und Fachhochschulen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 15 bis 18 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Drucksache 19/14010 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Wie hat sich die Zahl der Studierenden und der Absolventen in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie und in den Therapiewissenschaften in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Fächern und nach Art der Studienabschlüsse sowie nach Jahren aufschlüsseln)? Die Zahl der Studierenden in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie und in den Therapiewissenschaften fällt unter das Studienfach „nichtärztliche Heilberufe/Therapien“ und wird vom Statistischen Bundesamt nicht gesondert ausgewiesen. Daher sind dazu keine Angaben möglich. Im Übrigen wird diesbezüglich auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 20. Welche Qualifikationen haben die Lehrenden an den Hochschulen und Fachhochschulen in den Modellstudiengängen für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie (bitte nach Fachrichtung und Abschluss sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? 21. Wie viele der Hochschulen bzw. Fachhochschulen, die Studiengänge in Therapiewissenschaften anbieten, befinden sich in privater Trägerschaft und verlangen entsprechend Gebühren (bitte absolut und in Prozentzahlen sowie nach Bundesländern, Hochschulen, Studiengängen und Art und Höhe der Gebühren aufschlüsseln)? 22. Wie viel Prozent der Studierenden von Therapiestudiengängen studieren an öffentlichen, und wie viel Prozent an privaten Hochschulen bzw. Fachhochschulen ? Die Fragen 20 bis 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung, insbesondere auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 23. In welchen OECD-Ländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung den Direktzugang zur Physiotherapeutin bzw. zum Physiotherapeuten, zur Ergotherapeutin bzw. zum Ergotherapeuten, zur Logopädin bzw. zum Logopäden oder zur Podologin bzw. zum Podologen in der Regelversorgung bzw. für Behandlungen, die über die Sozialversicherung oder öffentlich finanziert werden, und welche Kompetenzen bzw. welche Qualifikationen sind in den entsprechenden Ländern jeweils Voraussetzung dafür ? Die Bundesregierung führt über die OECD-Länder mit einem Direktzugang im Heilmittelbereich keine Übersicht. Für den Bereich der Physiotherapie hat der Weltverband der Physiotherapeuten, WCPT, im Jahr 2013 eine Übersicht zum Thema Direktzugang in verschiedenen Ländern veröffentlicht, die unter dem Link www.wcpt.org/sites/wcpt.org/files/files/Direct_access_SR_re port_Jan2013.pdf abrufbar ist. Dieser Übersicht lassen sich Informationen über die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Sozialversicherung sowie die Voraussetzungen zur Durchführung des Direktzugangs an die Therapeutinnen und Therapeuten entnehmen. Da die Übersicht bereits aus dem Jahr 2013 stammt, sind zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen möglich. Aktuellere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. Für die weiteren Heilmittelbereiche liegen der Bundesregierung ebenfalls keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14010 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.