Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Verena Hartmann, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13648 – Entwicklung des Vorsorge- und Rehabilitationstourismus in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der touristischen Landschaft Deutschlands kommt nach Ansicht der Fragesteller dem Gesundheitstourismus eine wichtige Bedeutung zu. Der Vorsorgeund Rehabilitationstourismus bildet ein Segment des Gesundheitstourismus und umfasst vor allem die Nachfrage und Angebote der Heilbäder und Kurorte (Groß, Gesundheitstourismus, 1. Aufl. 2017, S. 19). Die deutsche Bäderkultur hat eine jahrhundertelange Tradition. Mit der Etablierung der Heilmittelbehandlung in den Kurorten als Regelleistung der Sozialversicherung erlebten die Kurorte und Heilbäder eine Blütezeit, bis das Gesundheitsreformgesetz von 1989 und das Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 die Rahmenbedingungen für gesetzliche Zuschüsse zur Finanzierung von ambulanten und stationären Kuren grundlegend änderten, was zu drastischen Nachfrageeinbrüchen führte (Quack/Wölfe, in: Heise/Axt-Gadermann, Sport und Gesundheitstourismus 2030, 1. Aufl. 2017, S. 156). Infolge des demografischen Wandels der deutschen Gesellschaft und des gewachsenen Gesundheitsbewusstseins der Bevölkerung hat jedoch ungeachtet der zuvor beschriebenen Faktoren der Vorsorge- und Rehabilitationstourismus wieder Fahrt aufgenommen. Nach und nach gewannen privat finanzierte Formen des Kur- und Erholungstourismus zunehmend an Bedeutung. (Groß, Gesundheitstourismus , 1. Aufl. 2017, S. 40). Nach Angaben des Deutschen Heilbäderverbandes ist die Zahl der Gästeankünfte in deutschen Heilbädern und Kurorten von 1999 bis 2015 um rund 7,4 Mio. gestiegen. Das entspricht einem Wachstum von 44 Prozent. Die Übernachtungszahlen konnten im selben Zeitraum um rund 8,2 Millionen und damit um 7,8 Prozent erhöht werden. Allerdings ist die Aufenthaltsdauer von durchschnittlich 6,3 Nächten im Jahr 1999 auf 4,69 Nächte im Jahr 2015 gesunken (www.deutscher-heilbaederverband.de/fileadmin/user_upload/the men/PDF-Dateien/zahlen-daten-fakten/baederstatistik-1999-2015.pdf). Deutscher Bundestag Drucksache 19/14012 19. Wahlperiode 14.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie hat sich die absolute Zahl der Gästeankünfte in deutschen Heilbädern und Kurorten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2016 bis 2018 entwickelt? Die absolute Zahl der Gästeankünfte in Beherbergungsbetrieben in deutschen Heilbädern und Kurorten hat sich in den Jahren von 2016 bis 2018 wie folgt entwickelt: Jahr Mineral- und Moorbäder Heilklimatische Kurorte Kneippkurorte Heilbäder zusammen Veränderung Heilbäder zusammen Anzahl der Gästeankünfte in Beherbergungsbetrieben Prozent 2015 8.898.400 4.462.994 2.385.724 15.747.118 2016 9.205.441 4.684.033 2.477.599 16.367.073 +3,9 % 2017 9.719.984 5.067.574 2.511.556 17.299.114 +5,7 % 2018 9.978.703 5.342.611 2.500.625 17.821.939 +3,0 % Jahr Seebäder Luftkurorte Erholungsorte Prädikatsgemeinden zusammen Veränderung der Prädikatsgemeinden Anzahl der Gästeankünfte in Beherbergungsbetrieben Prozent 2015 8.539.277 7.865.749 12.630.957 29.035.983 2016 8.975.292 7.910.119 13.528.748 30.414.159 +4,7 % 2017 9.489.730 8.184.962 14.012.666 31.687.358 +4,2 % 2018 10.368.488 8.356.922 14.999.624 33.725.034 +6,4 % Quelle: Statistisches Bundesamt 2019, „Monatserhebung im Tourismus“  2. Wie hat sich die absolute Zahl der Übernachtungen in deutschen Heilbädern und Kurorten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2016 bis 2018 entwickelt? Die absolute Zahl der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in deutschen Heilbädern und Kurorten hat sich in den Jahren von 2016 bis 2018 wie folgt entwickelt: Jahr Mineral- und Moorbäder Heilklimatische Kurorte Kneippkurorte Heilbäder zusammen Veränderung Heilbäder zusammen Anzahl der Übernachtungen Prozent 2015 43.102.237 16.944.107 9.925.324 69.971.668 2016 43.698.624 17.570.102 10.203.847 71.472.573 +2,1 % 2017 44.622.054 18.358.211 9.993.593 72.973.858 +2,1 % 2018 45.248.289 19.226.641 9.937.354 74.412.284 +2,0 % Jahr Seebäder Luftkurorte Erholungsorte Prädikatsgemein-den zusammen Veränderung der Prädikatsgemeinden Anzahl der Übernachtungen Prozent 2015 44.093.806 26.023.974 38.561.144 108.678.924 2016 45.858.639 26.122.539 41.272.607 113.253.785 +4,2 % 2017 47.999.825 26.794.252 42.652.380 117.446.457 +3,7 % 2018 52.758.935 27.241.336 44.825.336 124.825.607 +6,3 % Quelle: Statistisches Bundesamt 2019, „Monatserhebung im Tourismus“ Drucksache 19/14012 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Wie hat sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in deutschen Heilbädern und Kurorten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2016 bis 2018 entwickelt? Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Beherbergungsbetrieben in deutschen Heilbädern und Kurorten hat sich in den Jahren von 2016 bis 2018 wie folgt entwickelt Jahr Mineral- und Moorbäder Heilklimatische Kurorte Kneippkurorte Heilbäder zusammen Veränderung Heilbäder zusammen Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (in Tagen) Prozent 2015 4,8 3,8 4,2 4,4 2016 4,7 3,8 4,1 4,4 -1,7 % 2017 4,6 3,6 4,0 4,2 -3,4 % 2018 4,5 3,6 4,0 4,2 -1,0 % Jahr Seebäder Luftkurorte Erholungsorte Prädikatsgemeinden zusammen Veränderung der Prädikatsgemeinden Durchschnittliche Aufenthaltsdauer (in Tagen) Prozent 2015 5,2 3,3 3,1 3,7 2016 5,1 3,3 3,1 3,7 -0,5 % 2017 5,1 3,3 3,0 3,7 -0,5 % 2018 5,1 3,3 3,0 3,7 -0,1 % Quelle: Statistisches Bundesamt 2019, „Monatserhebung im Tourismus“  4. Worauf führt die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der Gästeankünfte in deutschen Heilbädern und Kurorten in den Jahren 2016 bis 2018 zurück?  5. Worauf führt die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der Übernachtungen in deutschen Heilbädern und Kurorten in den Jahren 2016 bis 2018 zurück? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Zahl der Gästeankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in deutschen Heilbädern und Kurorten sind in den Jahren 2016 bis 2018 tendenziell gestiegen. Zu den Ursachen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.  6. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse hängen nach Kenntnis der Bundesregierung in den deutschen Heilbädern und Kurorten direkt oder indirekt mit dem Vorsorge- und Rehabilitationstourismus zusammen?  7. Wie hat sich der Gesamtumsatz aller deutschen Heilbäder und Kurorte in den Jahren 2016 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt ? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen zur Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse sowie zur Entwicklung des Gesamtumsatzes keine Daten vor, da der gewünschte Bezug von Umsatz- und Beschäftigtenzahlen zu Prädikatsgemeinden auf Basis der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14012 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Stichproben-erhebung des Statistischen Bundesamtes nicht hergestellt werden kann.  8. Welche Heilbäder und Kurorte gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zu den 30 beliebtesten Reisezielen in Deutschland (bitte nach der Reihenfolge der Beliebtheit namentlich aufzählen)? Zu den beliebtesten 30 Reisezielen in Deutschland (in Städten ab 100.000 Einwohner ) gehören die folgenden Städte, die ganz oder in Teilen (mindestens ein Stadtteil) über ein Prädikat als Heilbad oder Kurort verfügen (Reihenfolge der Aufzählung gemäß Anzahl der Gästeankünfte in Beherbergungsbetrieben im Jahr 2017): Stuttgart, Rostock, Lübeck, Wiesbaden, Kassel, Aachen (Quelle: Statistisches Bundesamt 2018, „Tourismus in Zahlen“).  9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Nachfrage nach den von deutschen Heilbädern und Kurorten erbrachten Gesundheitsleistungen weiter zu erhöhen oder zumindest zu stabilisieren? 10. Ist eine Evaluation der Maßnahmen zur Nachfragesteigerung der in deutschen Heilbädern und Kurorten erbrachten Gesundheitsleistungen geplant ? Wenn ja, welche deutschen Hochschulen oder Universitäten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über entsprechende Lehrstühle, die so eine wissenschaftliche Evaluation sicherstellen können (bitte Hochschule bzw. Universität und Lehrstühle konkret bezeichnen)? 11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in deutschen Heilbädern und Kurorten zu steigern? 12. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation der Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsdauer in deutschen Heilbädern und Kurorten geplant? Wenn ja, welche deutschen Hochschulen oder Universitäten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über entsprechende Lehrstühle, die so eine wissenschaftliche Evaluation sicherstellen können (bitte Hochschule bzw. Universität und Lehrstühle konkret bezeichnen)? Die Fragen 9 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung plant derzeit keine Maßnahmen zur Nachfragesteigerung der in deutschen Heilbädern und Kurorten erbrachten Gesundheitsleistungen oder zur Steigerung der Aufenthaltsdauer in deutschen Heilbädern und Kurorten . Es ist dementsprechend auch keine Evaluierung solcher Maßnahmen seitens der Bundesregierung geplant. 13. Wird die Bundesregierung den Vorsorge- und Rehabilitationstourismus durch eine Gesetzesinitiative stärken, die zum Ziel hat, ambulante Vorsorgemaßnahmen nach § 23 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und stationäre Leistungen in Vorsorgeeinrichtungen nach § 23 Absatz 4 SGB V wieder in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen? Die Umwandlung ambulanter Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten von einer Kann- in eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist der- Drucksache 19/14012 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. zeit nicht geplant. Einen Pflichtleistungsanspruch hat es auch in der Vergangenheit nicht gegeben. Über ambulante Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten und stationäre Vorsorgeleistungen haben die Krankenkassen nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 23 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu entscheiden . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14012 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.