Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13319 – Kosten der Energiewende V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im September 2018 legte der Bundesrechnungshof den Sonderbericht „Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ vor. Der Bundesrechnungshof, unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle und oberste Bundesbehörde, wies darin auf teils erhebliche Zielverfehlungen bei der Umsetzung der Energiewende hin und warnte die Bundesregierung vor einem Scheitern der Energiewende . Als grundlegendes Problem bei der Umsetzung durch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) benannte der Bericht ein gravierendes Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der Energiewende : „Trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln erreicht Deutschland die Ziele bei der Umsetzung der Energiewende bisher überwiegend nicht.“ Parallel zur Veröffentlichung des Berichts distanzierte sich das BMWi in einer Stellungnahme von der Kritik und den Kostenberechnungen des Bundesrechnungshofes. Dieser bezifferte die Kosten der Energiewende für die Jahre 2013 bis 2018 auf mindestens 160 Mrd. Euro und betonte: „Die von uns erhobenen Sachverhalte zu den Kosten der Energiewende haben wir während des Prüfungsverfahrens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgestimmt und anhand seiner Hinweise erforderlichenfalls angepasst.“ Am 5. Juni 2019 wurde der Bericht im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages erneut thematisiert und dort gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes diskutiert. Wie schon in der Stellungnahme des BMWi vom September 2018 bestritt auch diesmal das BMWi in Person des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Wittke die Richtigkeit der im Bericht des Bundesrechnungshofes genannten Zahlen zur Schätzung der Kosten der Energiewende. 1. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Präsidenten des Bundesrechnungshofes in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2019 bekräftigte Einschätzung seiner Behörde, dass die Kosten der Energiewende für die Jahre 2013 bis 2018 mindestens 160 Mrd. Euro betrugen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/14016 19. Wahlperiode 15.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Worin sieht die Bundesregierung eine derart gegensätzliche Wahrnehmung bei der Beurteilung und Berechnung der Kosten der Energiewende zwischen Bundesregierung und Bundesrechnungshof begründet? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung macht sich die Kostendarstellung des Bundesrechnungshofes nicht zu eigen. Sie hat dem Bundesrechnungshof mehrfach ihre methodischen Einwände zu dessen Berechnungskonzept dargelegt und ihre Auffassung zur Frage der sachgerechten Erfassung der Kosten der Energiewende zuletzt im Zweiten Fortschrittsbericht „Energie der Zukunft“ dargestellt (www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Publikationen/Energie/fortschrittsbericht-monitoring-energie wende.html). Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass sich der Bundesrechnungshof dieser Auffassung bisher nicht anschließen konnte. 3. Welche Kostenberechnung stellt die Bundesregierung der vom Bundesrechnungshof vorgenommenen Berechnung der Kosten der Energiewende für denselben Zeitraum entgegen? Im Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ untersucht die Bundesregierung die Bezahlbarkeit von Energie anhand einer Vielzahl von Indikatoren, die in der Zusammenschau ein möglichst realistisches Bild der Kosten ergeben. Auf Grundlage eines engen Austausches mit der unabhängigen Expertenkommission zum Monitoring-Prozess und dem Nationalen Normenkontrollrat hat die Bundesregierung die Indikatorik zu den Kosten seit 2018 weiter ausgebaut und zum Beispiel den Indikator der Letztverbraucherausgaben für Energie und hier insbesondere der Letztverbraucherausgaben für Strom als geeignete Indikatoren für Bezahlbarkeit von Energie aufgenommen. Damit wird die Bezahlbarkeit als Dimension des energiepolitischen Zieldreiecks adressiert. 4. Mit welchen Kosten pro Jahr für die Energiewende rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren? Die Bundesregierung kann derzeit noch keine belastbaren Aussagen treffen, wie sich die Letztverbraucherausgaben (vgl. Antwort zu Frage 3) in der Zukunft im Einzelnen entwickeln werden. Dies hängt u. a. von Trends im internationalen Marktumfeld bei den Brennstoffen Öl und Gas sowie von technologischen Entwicklungen und Innovationen sowie längerfristigen Verbrauchs- und Verhaltensänderungen in der Gesellschaft ab. Auch die weitere Ausgestaltung der Energiegesetzgebung, das Tempo des Stromnetzausbaus und die Entwicklung der CO2-Zertifikatepreise in der EU werden eine wichtige Rolle spielen. 5. Wie bewertet die Bundesregierung den Sinn und Zweck der Abstimmung zwischen dem Bundesrechnungshof und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie während des Prüfungsverfahrens, insbesondere hinsichtlich der späteren Zurückweisungen der Kostenberechnungen seitens des Bundesministeriums und dessen Vertreter? Der Bundesrechnungshof hatte dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Entwurf seines Prüfberichts mit der Bitte um Stellungnahme übersandt . Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte insbesondere der Kostenberechnung und ihrer Methodik widersprochen. Es hatte seine Position zur Kostenberechnung und ihrer Methodik bereits in seiner Stellungnahme zum Berichtsentwurf des Bundesrechnungshofes nach § 88 Absatz 2 der Bun- Drucksache 19/14016 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. deshaushaltsordnung über „Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“ Ende 2016 erläutert. 6. In Anbetracht der gegensätzlichen Bewertung, ist die Prüfung der Energiewende durch den Bundesrechnungshof aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll? Die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Bundesrechnungshof getroffene Auswahl von Prüfgegenständen entzieht sich einer Bewertung durch die Bundesregierung. 7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung des Sonderberichts ergriffen, um die darin enthaltenen Vorschläge zur Verbesserung der Koordination und Steuerung der Energiewende umzusetzen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Maßnahmen ergriffen, um die Zielerreichung für die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit angemessen darzustellen und gleichzeitig der Komplexität der Themen Rechnung zu tragen: Neben einer erweiterten Indikatorik im Monitoring-Prozess, die das Ziel Bezahlbarkeit adressiert (vgl. Antwort zu Frage 3), hat es im Monitoringbericht nach § 63 in Verbindung mit § 51 des Energiewirtschaftsgesetzes zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität vom Juni 2019 die Versorgungssicherheit umfassend anhand von Indikatoren bewertet und damit das Ziel der Versorgungssicherheit adressiert. Der zwischenzeitlich eingerichtete Kabinettsausschuss „Klimaschutz“ leistet eine Gesamtkoordinierung aller klimarelevanten Themen auf Ministerebene. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14016 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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