Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13293 – Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen, die sich gegen Neonazis richten, Sprengstoffe, Teile zum Bau von Sprengvorrichtungen , Zünder und Zündvorrichtungen sowie entsprechende Attrappen. Im Januar 2017 wurden über 100 Kilo Sprengstoff bei einer Durchsuchung in Rheinland-Pfalz gefunden (www.zeit.de/gesellschaft/2017-01/sprengstoffrheinland -pfalz-untersuchung-neonazi-oldschool-society). Ebenfalls im Januar 2017 wurden bundesweit Objekte von Rechtsextremen durchsucht, die Anschläge gegen Juden und Flüchtlinge geplant haben sollen. Dabei wurde neben Waffen auch Sprengstoff gefunden (vgl. www.stuttgarter-nachrichten.de/in halt.rechte-szene-bundesweite-razzia-gegen-rechtsradikale.5b689085- e5c2-4559-a338-52ef85ad16dd.html sowie www.belltower.news/uebersichtwaffenfunde -bei-rechtsextremen-86787/). Neben den Erkenntnissen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) werden in diesem Zusammenhang relevante Erkenntnisse auch vom Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen (TMD) beim Bundeskriminalamt (BKA) erfasst.  1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Sprengstoffen bzw. zu Gegenständen, die geeignet sind, ein Sprengstoffverbrechen zu begehen sowie zu entsprechenden Attrappen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2018 und 2019, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte nach Bundesland, Art und Menge des Sprengstoffes bzw. Art der Sprengvorrichtung, Datum der Durchsuchung, Ausgang des Ermittlungsverfahrens und Anlass der Maßnahme aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/14080 19. Wahlperiode 16.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Zündvorrichtungen, die geeignet sind, bei Sprengstoffverbrechen eingesetzt zu werden, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei und von Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2018 und 2019, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte insbesondere Art, Herkunft , Anzahl der Zündvorrichtungen sowie Datum und Bundesland der Sicherstellung benennen)?  3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in den Jahren 2017 bis 2019 aufgefundenen Sprengstoffen, Gegenständen, die geeignet sind, Sprengstoffverbrechen zu begehen, entsprechenden Attrappen und Zündern jeder Art, bei denen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen dem Verdacht nachgegangen wurde, dass Neonazis oben Genanntes an den entsprechenden Orten deponiert haben? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet . Politisch motivierte Straftaten werden dem Bundeskriminalamt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet und in der Fallzahlendatei des Bundeskriminalamts Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten (LAPOS) erfasst. Die Ergebnisse von einzelnen Ermittlungsschritten wie zum Beispiel Durchsuchungen sind kein Erfassungskriterium und werden lediglich in Ausnahmefällen gemeldet (beispielsweise in Fällen, in denen sich die phänomenologische Bewertung ändert). Der Ausgang von Ermittlungsverfahren sowie der Anlass für bestimmte Ermittlungsschritte werden ebenfalls nicht erfasst. Soweit auf Grund der Feststellung von Sprengmitteln/Pyrotechnik Strafverfahren (PMK -rechts-) eingeleitet wurden, wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen .  4. Welche Straftaten mit neonazistischem Hintergrund oder durch Personen, die in der Vergangenheit durch entsprechende Straftaten (z. B. nach §§ 86, 86a, 130, 129 und 129a des Strafgesetzbuches – StGB) in Erscheinung getreten sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Einsatz von Sprengmitteln in den Jahren 2018 und 2019 begangen, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte nach Bundesland, Datum und Art der Straftat, Art und Menge des Sprengstoffes, Ausgang des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln )? Im KPMD-PMK werden ausschließlich Straftaten mit politisch motiviertem Hintergrund erfasst, die Bewertung obliegt der sachbearbeitenden Dienststelle. Straftaten von Personen, die bereits im Zusammenhang mit „PMK-rechts“ in Erscheinung getreten sind, sind statistisch nicht abrufbar. Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 wurden Verstöße gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) sowie Straftaten nach § 308 des Strafgesetzbuches (StGB) – Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion – im Phänomenbereich „PMK-rechts“ in LAPOS abgefragt. Unter den aufgeführten Sachverhalten befinden sich sowohl Fälle, bei denen Sprengmittel/Pyrotechnik aufgefunden wurden, als auch solche, bei denen entsprechende Mittel zur Umsetzung kamen. Eine automatisierte Differenzierung ist nicht möglich. Drucksache 19/14080 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tatzeit Bundesland Tatort Tatmittel 01.01.2017 BY Altusried Pyrotechnik 01.01.2017 BW Kraichtal Pyrotechnik 09.01.2017 TH Saalfeld Pyrotechnik 23.01.2017 BR Berlin Pyrotechnik 01.02.2017 NI Oldenburg Sprengstoffselbstlaborate, unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) 11.02.2017 MV Stralsund Polnische Bengalos 11.02.2017 MV Stralsund Pyrotechnik 12.02.2017 ST Burg bei Magdeburg „Polenbombe“ 03.03.2017 BB Templin „Polenböller“ 18.04.2017 NW Geseke Böller 29.04.2017 BW Freiburg im Breisgau USBV 12.05.2017 BY Hammelburg Nebelhandgranate (DM45) 13.05.2017 SN Zwickau Pyrotechnik 14.05.2017 SN Zwickau Pyrotechnik 16.05.2017 NW Holzwickede mehrere USBVen 20.05.2017 SN Zwickau Pyrotechnik, USBV 03.06.2017 ST Magdeburg Pyrotechnik 27.08.2017 NW Köln Bengalos 21.10.2017 SN Zwickau Pyrotechnik 31.12.2017 BR Berlin Böller 07.01.2018 NW Köln Bengalos 08.01.2018 HE Wächtersbach Schwarz-/Nitrozellulosepulver 22.01.2018 SN Oschatz Böller 02.04.2018 BY Nußdorf am Inn Gewerblicher pyrotechnischer Knall-/Sprengsatz 21.04.2018 ST Magdeburg Pyrotechnik 27.06.2018 ST Magdeburg Nebeltöpfe 27.08.2018 SN Chemnitz Bengalos 30.08.2018 SN Chemnitz Böller „La Bomba“ 19.09.2018 BY Weißenhorn „Polenböller“ 22.09.2018 BY Augsburg unbekannter Sprengkörper 08.02.2019 HE Willingshausen Unbekannte Gegenstände, die unter das Sprengstoffgesetz fallen 12.05.2019 NI Salzgitter Bengalos 19.05.2019 BR Berlin Pyrotechnik 30.05.2019 ST Bernburg Bengalos 31.05.2019 BB Oderberg „Polenböller“ 23.07.2019 SN Zittau Pyrotechnik Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14080 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zum 1. Januar 2019 wurde im KPMD-PMK ein bundesweit einheitlicher Tatmittelkatalog eingeführt, mit dem nun ab 2019 auch statistisch valide Daten zur Verwendung beziehungsweise zum Auffinden von Sprengmitteln und Pyrotechnik automatisiert recherchierbar sind. Über die oben aufgeführten Fälle hinausgehend können somit folgende Sachverhalte mitgeteilt werden, bei denen andere Delikte als § 308 StGB oder Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz als Zähloder Nebendelikt erfasst sind und bei denen als Tatmittel Sprengmittel oder Pyrotechnik gemeldet wurden: Tatzeit Bundesland Tatort Zähldelikt Tatmittel 02.01.2019 BB Frankfurt 303 StGB Böller 10.04.2019 BB Neuhausen 125a StGB Pyrotechnik 05.01.2019 MV Stalsund 86a StGB Böller 25.08.2019 MV Laage 86a StGB Pyrotechnik 15.05.2019 SL Wadgassen 89a StGB Zündschnüre 09.03.2019 SN Chemnitz Versammlungsgesetz Bengalos 20.05.2019 SN Reichenbach Waffengesetz Unbekannte Sprengkörper 02.01.2019 ST Staßfurt 86a StGB Pyrotechnik 20.07.2019 ST Halle Versammlungsgesetz Pyrotechnik  5. Zu wie vielen Tatverdächtigen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Sprengmitteln wurden in den Jahren 2017 bis 2019 Vorerkenntnisse aus dem Bereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) an die Fachdienststellen weitergegeben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  6. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylunterkünfte , die sich in den Jahren 2018 und 2019 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Täter verwendet, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte nach Datum, Art des Sprengstoff- bzw. Sprengmitteleinsatzes, Tatort , Bundesland auflisten)? Im Rahmen des KPMD-PMK wurden 2017, 2018 und 2019 folgende Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz beziehungsweise Straftaten gemäß § 308 StGB, die sich gegen Asylunterkünfte richteten, gemeldet: Tatzeit Bundesland Tatort Tatmittel 01.01.2017 BW Kraichtal Feuerwerkskörper 01.01.2017 BY Altusried Pyrotechnik 03.03.2017 BB Templin „Polenböller“ 18.04.2017 NW Geseke Böller 02.04.2018 BY Nußdorf am Inn Pyrotechnik 31.05.2019 BB Oderberg „Polenböller“ Die Recherche im bundesweit einheitlichen Tatmittelkatalog brachte keine weiteren Ergebnisse. Drucksache 19/14080 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylbewerber außerhalb von Unterkünften, die sich in den Jahren 2018 und 2019 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Täter verwendet, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen (bitte nach Datum, Art des Sprengstoff- bzw. Sprengmitteleinsatzes, Tatort, Bundesland auflisten)? Im Rahmen des KPMD-PMK wurden folgende Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz beziehungsweise Straftaten gemäß § 308 StGB, die sich gegen Asylbewerber richteten, gemeldet: Tatzeit Bundesland Tatort Tatmittel 29.04.2017 BW Freiburg im Breisgau Unbekanntes Sprengmittel 14.05.2017 SN Zwickau Feuerwerkskörper 20.05.2017 SN Zwickau Feuerwerkskörper, USBV 21.10.2017 SN Zwickau Feuerwerkskörper Die Recherche im bundesweit einheitlichen Tatmittelkatalog brachte keine weiteren Ergebnisse.  8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb oder Handel mit Sprengstoffen durch Neonazis infolge grenzüberschreitender Kontakte insbesondere nach Italien, Tschechien, Österreich, Belgien und in die Schweiz? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis“ auf Bundestagsdrucksache 18/12266 wird verwiesen.  9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur genauen Spezifizierung der gefundenen bzw. eingesetzten Sprengmittel in den Fragen 1 bis 8 als Selbstlaborat, gewerblicher oder militärischer Sprengstoff oder sonstiges Sprengmittel? Auf die Tatmittelangaben in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4, 6 und 7 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis“ auf Bundestagsdrucksache 18/12266 wird verwiesen. 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Plänen von Neonazis, Sprengmittel im Rahmen der Begehung von Straftaten einzusetzen, zu bei Neonazis aufgefundenen bzw. verbreiteten Anleitungen zum Einsatz von Sprengmitteln bzw. zu Übungen im Umgang mit derartigen Stoffen und Vorrichtungen in den Jahren 2018 und 2019, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für 2017 gekommen? Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff und Sprengsätzen kursieren seit jeher in Teilen des rechtsextremistischen Spektrums, insbesondere bei Neonazis und Skinheads. In den letzten Jahren hat das Internet bei der Verbreitung solcher Schriften entscheidende Bedeutung erlangt. Sofern insbesondere von den Gefahrenabwehrbehörden und Nachrichtendiensten im Einzelfall zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat festgestellt werden, erfolgt eine Weiterleitung der Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14080 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmittelmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten Ermittlungsvorgänge der Jahre 2017 bis 2019 im Hinblick auf die Verwendung (im Sinne der Katalogbegriffe „Anschlag“, „Benutzung“, „Explosion“, „Herstellung“, „Übersendung“, „Zünden“ sowie „Umgang “) der sichergestellten Tatmittel im Bereich von Straftaten der PMKrechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Spreng- und Zündvorrichtungen, Datum der Ereignismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren aufschlüsseln )? 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmittelmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten Ermittlungsvorgänge der Jahre 2017 bis 2019 im Hinblick auf den Besitz (im Sinne der Katalogbegriffe „Sicherstellung“ und „Fund“) der sichergestellten Tatmittel durch Personen aus dem Bereich der PMKrechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Sprengvorrichtung, Datum der Ereignismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet. Eine Zuordnung zur politisch motivierten Kriminalität erfolgt im Tatmittelmeldedienst (TMD) für Spreng- und Brandvorrichtungen nur, wenn die sachbearbeitende kriminaltechnische Dienstelle dies auf eigene Veranlassung in den Meldungen entsprechend vermerkt. Die Bewertung und Zuordnung stammt von der einsendenden Dienststelle und wird zum jeweiligen Tatzeitpunkt von dort getroffen. Eine Verifikation oder Beurteilung durch das Tatmitteldatenzentrum im Bundeskriminalamt findet nicht statt. Im TMD werden keine Ermittlungsvorgänge, sondern lediglich Erkenntnisse zu Tatmitteln von Spreng- und Brandvorrichtungen, die polizeilich im Rahmen von Ermittlungsverfahren erhoben wurden, gespeichert. Aus diesem Grund können sich Differenzen zu Recherchen im KPMD-PMK ergeben. Im Rahmen des KPMD-PMK können Zuordnungen zu einem Phänomenbereich bei Vorlage neuer Erkenntnisse fortlaufend geändert werden, was im TMD nicht erfolgt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im KPMD-PMK ein bundesweit einheitlicher Tatmittelkatalog erst zum 1. Januar 2019 eingeführt wurde und erst seither eine automatisierte Abfrage zu entsprechenden Tatmitteln auch deliktsübergreifend möglich ist. Die nachfolgend aufgelisteten Fälle, die nicht bereits unter der Antwort zu Frage 4 aufgelistet sind, wurden im Rahmen des KPMD-PMK entweder nicht gemeldet oder einem anderen Zählbzw . Nebendelikt zugeordnet (für 2017/2018 also nicht Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz oder § 308 StGB). Die Hintergründe sind nicht bekannt. Mit Stichtag 20. September 2019 sind im TMD im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 fünf Ereignisse (Sicherstellungen) erfasst, die als PMK -rechts- gekennzeichnet wurden. Für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 sind drei (zwei Fälle „Benutzung/Sicherstellung“, ein Fund) und für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 19. September 2019 ein als PMK -rechts- gekennzeichnetes Ereignis („Fund“) erfasst. Drucksache 19/14080 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Einzelnen: Tatzeit Tatort/Bundesland Tätigkeit Art und Menge Spreng-/ Brandstoff Politische Motivation 01.02.2017 Oldenburg NI Sicherstellung Diverse USBV, Sprengvorrichtungen , Explosionsgefährliche Stoffe, Pyrotechnik PMK rechts 28.04.2017 Melle NI Sicherstellung Diverse USBV, Sprengvorrichtungen , Explosionsgefährliche Stoffe, Pyrotechnik PMK rechts 11.05.2017 Falkenfels BY Sicherstellung Diverse USBV, Sprengvorrichtungen , Explosionsgefährliche Stoffe, Pyrotechnik PMK rechts 20.07.2017 Holzwickede NW Sicherstellung 2 USBV, Explosionsgefährliche Stoffe PMK rechts 04.08.2017 Melle NI Sicherstellung Diverse USBV, Sprengvorrichtungen , Explosionsgefährliche Stoffe, Pyrotechnik PMK rechts 20.08.2018 Paderborn NW Benutzung Sicherstellung Explosionsgefährliche Stoffe PMK rechts (und/oder Prepper-Szene) 19.09.2018 Weißenhorn BY Benutzung Sicherstellung Pyrotechnik PMK rechts 02.11.2018 Emsdetten NW Fund USBV (veränderte Pyrotechnik) mit rechtsradikalen Symbolen PMK rechts 23.01.2019 Haren NI Fund USBV mit rechtsradikalen Symbolen PMK rechts 13. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 89a StGB wurden in den Jahren 2017 bis 2019 im Zusammenhang mit Brand- und Sprengvorrichtungen eingeleitet (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? 14. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren richteten bzw. richten sich jeweils gegen wie viele mutmaßliche Angehörige des Phänomenbereichs Rechtsextremismus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In den Jahren 2017 bis 2019 (Stand 23. September 2019) wurden ausweislich KPMD-PMK insgesamt 15 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach § 89a StGB eingeleitet, bei denen „Brand- und Sprengvorrichtungen“ (im weitesten Sinne) als Tatmittel erfasst worden sind. Von den zugrundeliegenden Delikten wurden zwei dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet (elf Delikte PMK -religiöse Ideologie-; jeweils ein Delikt PMK -ausländische Ideologiebeziehungsweise PMK -nicht zuzuordnen-). Die Tatorte der beiden Ermittlungsverfahren aus dem Phänomenbereich PMK -rechts- befinden sich in Niedersachsen beziehungsweise im Saarland, ermittelt wird dort gegen jeweils einen Tatverdächtigen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14080 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. In wie vielen der Fälle der in Frage 13 gegenständlichen Ermittlungsverfahren wurde zugleich wegen Straftaten nach den §§ 129, 129a StGB ermittelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Von den 15 in der Antwort zu den Fragen 13 und 14 genannten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach § 89a StGB wurde in keinem Fall auch wegen des Verdachts von Straftaten nach §§ 129 und 129a StGB ermittelt. Drucksache 19/14080 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.