Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13294 – Pilotprojekt zur Vernetzung europäischer Polizeiakten (ADEP-EPRIS) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen des EU-Projekts „Automatisierung der Datenaustauschprozesse (ADEP) testet das Bundeskriminalamt (BKA) die Abfrage von Informationen der Strafverfolgungsbehörden in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ( h t t p : / / gleft.de/35F). Das Pilotprojekt wird durch die Europäische Kommission finanziert und durch Europol unterstützt. Die entwickelte Softwarelösung soll für verschiedene Anwendungsfälle des polizeilichen Informationsaustauschs angepasst werden können, unabhängig davon, ob diese zentral oder dezentral gespeichert sind. Hierzu wird die bereits existierende Infrastruktur von Europol genutzt, insbesondere das EON (Europol Operations Network) und der SIENA-Kanal (SIENA = Secure Information Exchange Network Application). In ADEP wird untersucht, inwiefern die Software für die Vernetzung von polizeilichen Ermittlungsakten (European Police Record Index System – EPRIS) geeignet ist (Quelle hier und im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/10725). ADEP-EPRIS wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem BKA geleitet. Das BMI übernahm die Aufgabe „Application and Test Platform Improvement“ und beauftragte die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH sowie das Fraunhofer FOKUS „zur Unterstützung der Tätigkeiten“. In ADEP-EPRIS nutzten die Beteiligten eine von FOKUS entwickelte „mehrkomponentige , auf Microservices basierende Softwarelösung“. Die Bundesregierung beschreibt deren Fähigkeiten mit „Query Service, Search Service, Management Service“, die Bedienung erfolgt über eine grafische Benutzeroberfläche . Das BKA hat die zur Verfügung gestellte Software in die BKA- Infrastruktur und in das EON bei Europol integriert. Der Betrieb im Pilotprojekt wurde im Nachgang zu bereits im Rahmen des allgemeinen polizeilichen Dienstverkehrs über SIENA ausgetauschten „echten“ Informationen mit den Datenfeldern Familienname, Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum und Geschlecht getestet. Das BMI hat bei der Europäischen Kommission Gelder für die Finanzierung eines Folgeprojekts ADEP 2 beantragt und plant die nächsten Schritte. Deutsche Behörden haben abermals die Leitung übernommen. Die Software soll dabei weiter verbessert werden, „technisches Optimierungspotential“ beschreibt das BMI bezüglich der Schnelligkeit von Suchabfragen. Das Projekt Deutscher Bundestag Drucksache 19/14084 19. Wahlperiode 16.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ADEP 2 soll außerdem die Integrationsfähigkeit der Software „in die bestehende Anwendungslandschaft verbessern“. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Entgegen der Darstellung in der Vorbemerkung der Fragesteller weist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) darauf hin, dass eine Beantragung von Fördermitteln bei der Europäischen Kommission zur Fortführung des Pilotprojektes EPRIS-ADEP (ADEP 2) bisher nicht erfolgt ist (vgl. Antwort zu Frage 13a auf Bundestagsdrucksache 19/10725).  1. Was kann die Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an dem EU- Pilotprojekt ADEP-EPRIS zu bereits vorliegenden Ergebnissen mitteilen, die zeigen sollen, dass die entwickelte Technik „höchstwahrscheinlich auf EU-Ebene technisch umsetzbar“ ist (Ratsdokument 10581/19)? Das Pilotprojekt gelangte in den verschiedenen Testphasen zu der Einschätzung , dass es technisch möglich wäre, mittels der im Projekt EPRIS-ADEP eingesetzten und pilotierten Technologie in den Mitgliedstaaten dezentral gespeicherte Datensätze ohne Offenlegung der Inhalte für ein Hit-/No-Hit-Verfahren verfügbar zu machen. Ebenfalls wurde im Pilotprojekt dargelegt, dass eine technische Konnektivität zwischen den am Pilotbetrieb teilnehmenden Partnern unter Nutzung existierender gesicherter Netzwerkstrukturen hergestellt werden kann. Insofern erscheint aus Sicht der auf deutscher Seite beteiligten Projektpartner eine Umsetzung von EPRIS-ADEP auf EU-Ebene grundsätzlich technisch möglich.  2. Welche Bedenken haben einige Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu über die Leistungsfähigkeit eines ADEP-EPRIS vorgetragen? Der Bundesregierung sind keine Bedenken anderer Mitgliedstaaten bekannt, die die technische Leistungsfähigkeit von EPRIS-ADEP betreffen.  3. Interpretiert die Bundesregierung den EU- Rahmenbeschluss „Schwedische Initiative“ dahin gehend, dass dieser eine ausreichende rechtliche Grundlage für einen automatisierten Treffer/ Kein Treffer-Austausch unter allen EU-Mitgliedstaaten bildet? Eine abschließende Bewertung der sich für einen denkbaren Regelbetrieb von EPRIS-ADEP stellenden Rechtsfragen ist noch nicht getroffen.  4. Trifft es zu, dass einige EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von ADEP- EPRIS mitgeteilt haben, dass dort keine Gesetzgebung für einen automatisierten Treffer/ Kein Treffer-Austausch existiert? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10725 wird verwiesen. Drucksache 19/14084 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Welche rechtlichen Anpassungen wären aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um einen entsprechenden Rechtsrahmen auf EU-Ebene zu etablieren? Die Prüfung einer etwaigen Realisierung von EPRIS-ADEP auf EU-Ebene fällt vornehmlich in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission.  6. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „Informationslandschaft“, „Informationsaustausch“, „Informationsmanagement“ im Rahmen von ADEP-EPRIS? Die Diskussion über mögliche Definitionen der Begriffe Informationslandschaft , Informationsaustausch und Informationsmanagement erfolgte nicht im Rahmen des Projektes EPRIS-ADEP.  7. Wann liegt der Abschlussbericht des Pilotprojekts ADEP-EPRIS vor? Der Abschlussbericht liegt der Europäischen Kommission vor. Eine Kommunikation des Berichtes und der Inhalte erfolgte zwischenzeitlich in den zuständigen EU-Gremien. Aus formeller Sicht befindet sich das Projekt derzeit noch im administrativen Abschluss.  8. Sollte ADEP-EPRIS aus Sicht der Bundesregierung genutzt werden, um unter den EU-Mitgliedstaaten Personendaten aus Polizei- oder Kriminalakten auszutauschen bzw. abzufragen (bitte begründen)? Was hat sie hierzu auf das Ratsdokument 10581/19 geantwortet? Es ist noch zu prüfen, ob und ggf. wie dieser Ansatz in einem etwaigen Regelbetrieb zum Einsatz kommen könnte, die Bundesregierung hat hierzu auf das genannte Diskussionspapier nicht geantwortet.  9. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, neben Feuerwaffen, Führerscheindaten oder Gesichtsbildern weitere neue Datenkategorien im Rahmen des Vertrags von Prüm oder ähnlichen Verfahren auszutauschen bzw. abzufragen, und um welche handelt es sich dabei (bitte begründen)? 10. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung zur Entwicklung und Bereitstellung weiterer Fähigkeiten auf EU-Ebene, um einen solchen Austausch unter den EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Das Thema „neue Datenkategorien in Prüm“ wird derzeit auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie von Deloitte/Prüm next generation diskutiert. Die Bundesregierung hat sich hierzu bisher keine Position gebildet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14084 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Ist der Bundesregierung bekannt, von welchen EU-Mitgliedstaaten die von den Niederlanden entwickelte und interessierten Regierungen gratis überlassene Software „goTravel“ zur Analyse von Reisebewegungen (Fluggastdatensatz – PNR – und Anwendungsprogrammierschnittstelle – API – sowie Abgleich mit „Watchlists“) zur Umsetzung der EU-PNR- Richtlinie genutzt wird (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 21)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Nutzung der Softwarelösung „goTravel“ durch EU-Mitgliedstaaten vor. 12. Hat die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/9536 weiterhin Bestand, wonach die Bundesregierung zur Ausdehnung des Passagierdatensystems (API oder PNR) auf andere Transportmittel (auch im Rahmen multilateraler Abkommen) noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen ist (vgl. „EU may expand collection of air passenger data to rail and road users“, www.theguardian.com/ vom 7. August 2019)? Die gegebene Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9536 hat weiterhin Bestand. a) Erwägt bzw. sondiert die Bundesregierung eine entsprechende Ausdehnung , und welche Verkehrsmittel kämen aus ihrer Sicht hierfür infrage? Die Bundesregierung erwägt keine Erweiterungen. b) Wann ist die Bundesregierung von anderen EU-Mitgliedstaaten (insbesondere den Regierungen Großbritanniens, Belgiens und Niederlande ) zuletzt in dieser Hinsicht kontaktiert worden? Die Thematik ist Gegenstand von Diskussionen auf Experten- und Ratsarbeitsgruppenebene . Darüber hinaus ist in letzter Zeit kein EU-Mitgliedstaat mit dieser Frage an die Bundesregierung herangetreten. 13. Inwiefern haben andere Projektbeteiligte nach Kenntnis der Bundesregierung in ADEP-EPRIS neben Familienname, Vorname, Aliasnamen, Geburtsdatum und Geschlecht weitere Datenfelder genutzt, bzw. inwiefern ist eine solche Erweiterung in ADEP 2 geplant? Im Pilotprojekt hat das Bundeskriminalamt den Pilotteilnehmern im nationalen Index die Datenfelder Familienname, Vorname, Aliasname, Geburtsdatum und Geschlecht zum pseudonymisierten Abruf im Hit-/No-Hit-Verfahren verfügbar gemacht. Über die Nutzung weiterer Datenfelder seitens anderer Projektteilnehmer liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Eine Erweiterung des Datenkranzes ist bis dato nicht Gegenstand der Tests im Rahmen des Pilotbetriebs. Drucksache 19/14084 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Ist das Folgeprojekt ADEP 2 unter Leitung der Bundesregierung inzwischen bewilligt, und welche Gelder stellen die Europäische Kommission und die Beteiligten hierfür bereit? a) Wird in ADEP 2 ebenfalls die Funktionalität zur Abfrage von polizeilichen Ermittlungsakten getestet? b) Welche Soft- und Hardware wird in ADEP 2 genutzt? c) Welche Behörden, Firmen und Institute nehmen an dem Projekt teil, und welche Leistungen erbringen diese im Einzelnen? Die Fragen 14 bis 14c werden gemeinsam beantwortet. Bislang wurde noch kein formelles Folgeprojekt initiiert. Eine Beantwortung der Fragen ist aus diesem Grund nicht möglich. 15. Aus welchem Grund war die Geschwindigkeit des Suchalgorithmus in ADEP nicht zufriedenstellend (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 9), und welche Verzögerungen bzw. Latenzzeiten sind dem BMI hierzu bekannt geworden? 16. Trifft es zu, dass die von FOKUS entwickelte „mehrkomponentige, auf Microservices basierende Softwarelösung“ und deren „Query Service, Search Service“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 5) defizitär ist? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Der Pilotbetrieb von EPRIS-ADEP diente vorrangig der technischen Erprobung der Nutzbarkeit und Pilotierung der in diesem Zusammenhang genutzten Technologien im internationalen Kontext. Zu den Ergebnissen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Rahmen des Projektes wurden auch Analysen durchgeführt , die Optimierungspotential hinsichtlich des Antwortverhaltens des Suchalgorithmus des deutschen Indexes aufzeigten. Auf Grundlage dieser Analysen könnte in einem Folgeprojekt die Spezifizierung der polizeifachlichen Anforderungen, etwa an das systemseitige Antwort-Zeit-Verhalten, erfolgen, um eine Effektivitätssteigerung zu erreichen. Bei den übrigen Teilnehmern entsprach das Antwort-Zeit-Verhalten den zuvor gesetzten Anforderungen 17. Wie kann die Integrationsfähigkeit der FOKUS-Software aus Sicht der Bundesregierung „in die bestehende Anwendungslandschaft“ verbessert werden, und welche Tests sind hierzu geplant? In einem ersten Schritt wäre eine Analyse der existierenden Informations- und Anwendungslandschaft sowie der fachlichen Anforderungen erforderlich. Sodann könnten in einem weiteren Schritt geeignete Maßnahmen, wie Tests, zur Optimierung der Integrationsfähigkeit anhand von dezidierten Anwendungsfällen geprüft werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14084 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Was ist der Bundesregierung über die technische Plattform „CIRCABC“ bekannt (https://circabc.europa.eu), die offensichtlich von eu-LISA betrieben wird und von SIS/SIRENE-Kontaktstellen genutzt wird, und damit womöglich hinsichtlich des SIS II oder Eurodac zur Verfügung steht, und inwiefern nimmt auch Europol daran teil? a) Welcher Funktionsumfang ist der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 18 und 18a werden zusammen beantwortet. CIRCABC (Communication and Information Resource Centre for Administrations , Businesses and Citizens) ist eine mehrsprachige, webbasierte Anwendung , die es geografisch verteilten Kooperationsgruppen ermöglicht, Informationen in geschlossenen Arbeitsbereichen auszutauschen. Sie ermöglicht die gemeinsame Nutzung und Verwaltung von Dokumenten in jedem Format mit einem hohen Sicherheitsniveau; sie verfügt über erweiterte Funktionen wie Versionskontrolle, Verwaltung von Übersetzungen, eine mehrsprachige Suchfunktion und Foren. Die Zugriffsverwaltung obliegt der EU-Kommission. Ob auch Dokumente an EUROPOL über den CIRCABC ausgeliefert werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. b) Wie viele Teilnehmende bzw. Nutzende hat das System? Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. 19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Forschungen zum Einsatz von Lügendetektoren oder biometriebasierten „Täuschungserkennungstechnologien “ für die Grenzsicherheit von der EU-Kommission bzw. der Grenzagentur Frontex durchgeführt oder finanziell unterstützt werden („University of Arizona Licenses Deception Detecting Avatar to Startup“, https://techlaunch.arizona.edu vom 21. August 2018; „EU testet Lügendetektor an den Grenzen“, www.sueddeutsche.de/ vom 5. November 2018)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich die europäische Grenz- und Küstenwache Frontex seit 2010 mit Möglichkeiten des Einsatzes von künstlicher Intelligenz für Zwecke der Differenzierung von Reisenden und der Entscheidungsunterstützung bei Grenzkontrollen beschäftigt. Hierzu führte Frontex zusammen mit dem „nationalen Center für Grenzsicherheit und Einwanderung der USA (BORDERS)“ Workshops durch. Inwieweit diese Forschungen von Frontex finanziell unterstützt werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Drucksache 19/14084 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.