Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12767 – CO2-Abdruck der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Schutz des Klimas und die dafür notwendige Reduzierung des weltweiten Ausstoßes von Treibhausgasen sind ein wesentlicher Bestandteil gesellschaftspolitischer Debatten. Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland zu den darin enthaltenen Zielen verpflichtet und somit ihre nationalen klimapolitischen Anstrengungen zur CO2-Reduktion zugesagt. Der Bundesregierung kommt in ihrer exekutiven Funktion eine besondere Verantwortung zu, durch politische Maßnahmen das nationale Vorankommen beim Klimaschutz sicherzustellen. Diese umweltpolitischen Maßnahmen wirken sich in der Regel auf das Leben der Menschen und die Wirtschaft aus, mit dem Ziel, deren Verbrauch von Ressourcen und damit auch die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren. Es bedarf also eines größtmöglichen Maßes an Akzeptanz, wenn politische Ziele als gesellschaftliche Gesamtaufgabe angegangen werden sollen. Die politische Vorbildfunktion spielt hier eine besondere Rolle, gerade im Kontext von CO2-Einsparungen und dem bewussten Umgang mit Ressourcen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung bekennt sich zu den Klimazielen 2020, 2030 und 2050, die national, europäisch und im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbart wurden. Die Bundesregierung ist sich Ihrer Vorbildwirkung bewusst und geht auf dem Weg zur Klimaneutralität voran. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden Ihre Verwaltungen bis zum Jahr 2020 klimaneutral stellen und ihre Erfahrungen aus diesem Prozess den anderen Ressorts zur Verfügung stellen und der Öffentlichkeit berichten . Deutscher Bundestag Drucksache 19/14086 19. Wahlperiode 16.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 11. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2015 ergriffen, um den CO2-Ausstoß ihrer Bundesministerien und nachgelagerten Behörden zu verringern? Die Bundesregierung hat im Jahr 2015 das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit beschlossen. Darin zielen insbesondere die „Maßnahmen zum Klimaschutz als Beitrag auf dem Weg zu einer klimaneutralen Bundesverwaltung“ vor allem im Bereich der Bundesliegenschaften, durch die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie mit Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung und nachhaltige Mobilität darauf ab, den CO2-Ausstoß der Bundesverwaltung zu verringern. Daneben leistet die Umsetzung weiterer acht der insgesamt zwölf Maßnahmen des Programms einen Beitrag dazu, die CO2-Emissionen der Bundesverwaltung zu reduzieren.  2. Welche dem Klimaschutz zuträglichen Kriterien legt die Bundesregierung an, wenn es um den Einsatz und die Beschaffung von Dienstwagen, die Durchführung von Dienstreisen oder andere Tätigkeiten mit erhöhtem CO2-Ausstoß geht? Die Bundesregierung hat im Jahr 2015 das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit beschlossen, das für die besonders stark CO2 emittierenden Bereiche wie Dienstreisen, Liegenschaften und Beschaffung zuträgliche Kriterien festlegt. Dies umfasst Maßnahmen wie zum Beispiel die nachhaltige Ausrichtung der Bundesliegenschaften anhand von Energie- und Umweltmanagementsystemen, die Verbesserung der Energieeffizienz des Fuhrparks sowie die Nutzung von klimaneutralen Bahnfahrten und die Kompensation der durch Dienstreisen per Flugzeug und Dienstkraftfahrzeug verursachten CO2-Emissionen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden Ihre Verwaltungen darüber hinaus bis zum Jahr 2020 klimaneutral stellen und ihre Erfahrungen aus diesem Prozess den anderen Ressorts zur Verfügung stellen.  3. Welche Dienstwagen stehen den Mitgliedern des Bundeskabinetts aktuell zur Verfügung, und wie hoch ist der CO2-Ausstoß dieser Fahrzeuge (bitte nach Kabinettsmitglied, Fahrzeugtyp und Ausstoß in Gramm CO2 pro Kilometer aufschlüsseln)? Über die in der Tabelle aufgeführten Dienstwagen hinaus stehen den Kabinettsmitgliedern 16 sondergeschützte Limousinen mit einem CO2-Ausstoß zwischen 299 g/km und 314 g/km zur Verfügung. Kabinettsmitglied Fahrzeugtyp CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer Helge Braun BMW 745Le xDrive iPerformance Limousine 55 BMW 730Ld x Drive iPerformance Limousine 150 Peter Altmaier Audi A8 L 50 TDI 195 Christine Lambrecht BMW 740Le xDrive iPerformance 56 Hubertus Heil 2 x BMW 740d xDrive 163 Julia Klöckner BMW 740 Le xDrive iPerformance 78 Audi A8 L 146 Franziska Giffey BMW 730Ld xDrive 151 Jens Spahn AUDI A 8 L 50 TDI quattro 152 Andreas Scheuer BMW 740Le i Performance 56 Drucksache 19/14086 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kabinettsmitglied Fahrzeugtyp CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer Svenja Schulze 2 BMW 740 e iPerformance 54 Anja Karliczek BMW 730LD xDrive 189 Gerd Müller BMW 740Le iPerformance 49  4. Wie viele Dienstwagen stehen den Bundesministerien und ihren nachgelagerten Behörden aktuell insgesamt zur Verfügung, und mit welcher Antriebstechnik sind diese ausgestattet (bitte nach Bundesministerium/ Behörde und Antriebstechnik aufschlüsseln)? Anzahl Fahrzeuge je Kraftstoff-/Antriebsart Geschäfbereich Benzin Benzin (Plug-in Hybrid) Diesel Diesel (Plug-in Hybrid) Erdgas Strom (Elektrofahrzeuge ) AA 5 9 20 1 3 BMAS 1 11 54 2 BMBF 4 15 2 BMEL 3 12 207 2 BMF 1119 116 4850 2 109 BMFSFJ 5 22 90 4 BMG 1 8 26 3 BMI 1603 22 13428 6 1 56 BMJV 1 3 35 5 BMU 1 23 23 6 BMVg 126 19093 2 105 BMVI 142 81 2147 5 2 7 BMWi 3 31 267 1 4 BMZ 8 14 1 Die Daten in der untenstehenden Tabelle sind der Erhebung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit für das Berichtsjahr 2018 entnommen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um einen tagesaktuellen Fahrzeugbestand handelt. Es sind alle Fahrzeuge enthalten, die sich im Jahr 2018 mindestens zeitweise im Bestand der jeweiligen Fuhrparks befunden haben. D. h., es sind auch Fahrzeuge berücksichtigt, die im Jahr 2018 ausgeflottet wurden. Weiterhin handelt es sich um verschiedene Arten von Fahrzeugen, von handelsüblichen PKW bis hin zu LKW und Spezialfahrzeugen (ausschließlich zur zivilen Nutzung). Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Behörden ist mit den vorliegenden Daten nicht möglich, da diese nur teilweise in diesem Detaillierungsgrad vorliegen.  5. Wie hoch ist der CO2-Ausstoß aller Dienstwagen der Bundesministerien und ihrer nachgelagerten Behörden (bitte nach Bundesministerium/ Behörde und durchschnittlichem CO2-Ausstoß der Dienstwagen in Gramm pro Kilometer aufschlüsseln)? Die Auswertung wurde in zwei Varianten durchgeführt: • für alle im Jahr 2018 berichteten Fahrzeuge sowie Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14086 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • für alle Fahrzeuge, die als PKW mit maximal acht Sitzplätzen klassifiziert wurden.* Die erste Auswertung gibt ein vollständiges Bild über alle Fahrzeuge. Die Aussagekraft der spezifischen Emissionen ist jedoch durch die im Portfolio enthaltenen Nutzfahrzeuge eingeschränkt, da diese erheblich höhere Emissionen aufweisen als handelsübliche PKW. Dies spiegelt sich in den signifikant höheren Emissionen von 206 gCO2/km (alle Fahrzeuge) im Vergleich zu 190 gCO2/km (nur PKW) wider. In beiden Fällen ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um spezifische Emissionen aufgrund von Normverbräuchen handelt. Die spezifischen Emissionen wurden aus den tatsächlichen Verbräuchen in Verbindung mit den Laufleistungen der Fahrzeuge berechnet. Für (teil-)elektrisch angetriebene Fahrzeuge ist die Vollständigkeit der Verbrauchsdaten derzeit mangelhaft. Eine systematische Erfassung von Lademengen erfolgt vielfach nicht, insbesondere wenn Ladevorgänge an haushaltsüblichen Steckdosen erfolgen. Alle Fahrzeuge: Geschäftsbereich Gesamtemissionen (tCO2) Jahresfahrleistung (km) Anzahl Kfz Spezifische Emissionen (gCO2/km) AA 104 384.788 38 269 BMAS 165 817.525 68 202 BMBF 69 472.373 21 147 BMEL 746 3.941.648 224 189 BMF 15.107 89.973.867 6196 168 BMFSFJ 299 1.929.330 121 155 BMG 155 719.637 38 215 BMI 31.472 117.424.502 15116 268 BMJV 170 784.068 44 216 BMU 179 917.407 53 195 BMVg 48.542 263.433.231 19326 184 BMVI 13.618 55.740.379 2384 244 BMWi 1.048 4.728.692 306 222 BMZ 56 289.629 23 193 Nur PKW mit maximal 8 Sitzplätzen Geschäftsbereich Gesamtemissionen (tCO2) Jahresfahrleistung (km) Anzahl Kfz Spezifische Emissionen (gCO2/km) BMAS 150 755.247 67 199 BMBF 69 472.373 21 147 BMEL 600 2.724.017 148 220 BMF 13.942 85.259.134 5.897 164 BMFSFJ 295 1.879.436 119 157 BMG 152 699.424 33 218 BMI 21.767 100.135.062 8.312 217 BMJV 57 285.046 16 201 BMU 71 413.186 26 172 BMVI 3.916 21.274.097 1.199 184 BMWi 500 2.836.769 174 176 * Hinweis: nicht alle Ressorts haben eine Differenzierung nach Fahrzeugklassen durchgeführt, daher sind deren Fuhrparke in der zweiten Auswertung nicht enthalten. Drucksache 19/14086 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Wie viele Dienstwagen mit welcher Antriebstechnik und welchem CO2- Ausstoß haben die Bundesministerien und ihre nachgelagerten Behörden in 2019 beschafft (bitte nach Bundesministerium/Behörde, Antriebstechnik und CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer aufschlüsseln)? Die im Zeitraum 1. Januar bis 31. August 2019 beschafften Dienstwagen können der Tabelle (siehe Anlage) entnommen werden. Betreffend das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) können die Fragen zur Anzahl der im Jahr 2019 beschafften Dienstwagen (unter Angabe der Antriebstechnik und des CO2-Ausstoßes ) nicht offen beantwortet werden. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, deren Kenntnisnahme für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Hier ist zu beachten, dass die angegebenen Beschaffungszahlen auch Zahlen für Observationsfahrzeuge enthalten. Somit können aus der Antwort Rückschlüsse auf Art und Umfang der operativen Tätigkeit und auch die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Daher erfolgte die Einstufung als Verschlusssache VS-NfD. Die Dienstwagenzahlen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beziehen sich nur auf PKW (bis 8-Sitzer).  7. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit die Dienstwagen ihrer Bundesministerien und nachgelagerten Behörden in Zukunft die europäischen CO2-Grenzwerte (aktuell 130 g CO2/km, ab 2020 95 g CO2/km) einhalten? Es werden kontinuierlich Kraftahrzeuge in den Fuhrparks des Bundes ausgetauscht und durch neue emissionsärmere Kraftfahrzeuge ersetzt. Im Übrigen wird beispielsweise auf die öffentliche Beschaffungsinitiative für Elektrofahrzeuge verwiesen. Mindestens 20 Prozent des Fuhrparks des Bundes im handelsüblichen und zivilen Bereich soll künftig aus Elektrofahrzeugen bestehen.  8. Wie viele internationale Flugdienstreisen von Angehörigen der Bundesministerien und nachgelagerten Behörden sind seit 2015 bestritten worden , und wie hoch war deren CO2-Fußabdruck insgesamt (bitte nach Bundesministerium, Jahr und Tonnen CO2 aufschlüsseln)? Im Rahmen der Dienstreise-Kompensation der Bundesregierung werden für ca. 120 oberste und obere Bundesbehörden die CO2-Emissionen aus Flugdienstreisen ermittelt. Der dabei ausgewertete Datensatz enthält jedoch keine einzelnen Dienstreisen, sondern Einzelflüge. Dadurch wird die Genauigkeit der Emissionsberechnung erhöht, da zum Beispiel eine Dienstreise von Berlin nach Johannesburg einen Zwischenstopp in London bedeuten kann, wodurch deutlich höhere Emissionen als bei einem Direktflug verursacht werden. Diese Dienstreise würde dann aus den vier Einzelflügen Berlin–London–Johannesburg –London–Berlin bestehen. Für die Dienstreise-Kompensation wurden ausschließlich die Emissionen der Flüge betrachtet und nicht der gesamte „CO2 Fußabdruck“ der Dienstreise. Dieser würde weitere Reisemittel (ÖPNV, Taxifahrten etc.) beinhalten und auch weitere Handlungsfelder (z. B. Übernachtung, Emissionen am Veranstaltungsort ). Alle folgenden Auswertungen zu Emissionen aus Flugtätigkeiten beziehen sich ausschließlich auf CO2. Die weiteren klimarelevanten Effekte des Luftverkehrs werden von der obigen Fokussierung der Fragestellung auf CO2 nicht umfasst. Für die Auswertung der Frage 8 wurden alle Flüge von Deutschland in einen anderen Staat (und zurück) bzw. innerhalb und zwischen anderen Staaten berücksichtigt . Es ist davon auszugehen, dass hier auch ein Teil der unter Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14086 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Frage 10 aufgeführten innerdeutschen Flüge zu berücksichtigen wäre und sich die Anzahl der Flüge und Emissionen erhöhen würde. Dies wäre der Fall, wenn eine Dienstreise ins Ausland mit einem innerdeutschen Zubringerflug beginnt oder endet. Eine Zuordnung von Zubringerflügen zu den jeweiligen internationalen Dienstreisen ist mit den für die Emissionsberechnung genutzten Anwendungen technisch nicht möglich. Die Information ob ein Flug einer Umsteigeverbindung zuzuordnen ist oder nicht, wird von den Anwendungen nicht verarbeitet . Eine technische Anpassung ist mit einem erheblichen Entwicklungsaufwand verbunden. Da der ausgewertete Datensatz keine Zuordnung zu einzelnen Behörden enthält , kann eine Aufschlüsselung nicht erfolgen. Jahr Anzahl Einzelflüge Emissionen [t CO2] 2015 133.320 37.904 2016 139.505 40.311 2017 136.922 38.530 2018 137.488 36.214  9. Wie viele Dienstreisen zwischen den Standorten Berlin und Bonn bzw. Bonn und Berlin wurden seit 2015 von Angehörigen der Bundesministerien bestritten, welches Verkehrsmittel wurde dabei gewählt, und wie hoch ist der CO2-Fußabdruck dieser Reisen (bitte nach Bundesministerium , Jahr, Verkehrsmittel und CO2-Fußabdruck aufschlüsseln)? Die erste Tabelle enthält alle Flüge zwischen Berlin und Bonn. Die Daten sind wie bei der Antwort zu Frage 8 dem Portfolio der Dienstreise-Kompensation entnommen und unterliegen daher den gleichen Restriktionen bezüglich des Detaillierungsgrads. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Behörden ist daher nicht möglich. Jahr Anzahl Passagiere Emissionen [t CO2] 2015 118.216 6.701 2016 99.096 5.618 2017 79.225 4.500 2018 56.997 3.360 Die zweite Tabelle enthält die Bahnfahrten zwischen Berlin und Bonn aller Institutionen, die am Travel Management System des Bundes beteiligt sind: Verfassungsorgane, Ministerien, Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und die zu mindestens 50 Prozent institutionell aus Bundesmitteln geförderten Zuwendungsempfänger, sowie die Unternehmen des Bundes, soweit die zuständigen Ressorts der Einbeziehung zugestimmt haben. Die Vereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG zu klimaneutralen Bahnfahrten (d. h. CO2-frei/Strom aus erneuerbaren Energien) gilt weiterhin für den Fern- und Nahverkehr. Jahr Anzahl Fahrten 2015 10.305 2016 11.234 2017 18.284 2018 26.661 Drucksache 19/14086 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Daten zu Dienstreisen mit Personenkraftwagen werden nicht systematisch erfasst . Die Auswertung aller Fahrtenbücher der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden würde die Verwaltung über Monate binden und begegnet datenschutzrechtlichen Bedenken. 10. Wie viele innerdeutsche Dienstreisen von Angehörigen der Bundesministerien und nachgelagerten Behörden wurden seit 2015 als Flugreise bestritten und wie hoch war deren CO2-Fußabdruck (bitte nach Bundesministerium , Jahr und Tonnen CO2 aufschlüsseln)? Wie unter Frage 8 beschrieben, enthält der Datensatz zur Bestimmung der CO2- Emissionen im Rahmen der Dienstreise-Kompensation der Bundesregierung keine Aussage zur Anzahl innerdeutscher Dienstreisen und keine Aufschlüsselung der Flüge nach Behörden. Die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Daten sind zum Teil auf Zubringerflüge für internationale Flugdienstreisen zurückzuführen . Jahr Anzahl Passagiere Emissionen [t CO2] 2015 179.354 10.414 2016 161.787 9.416 2017 139.267 8.208 2018 101.119 6.045 11. Wie viele innerdeutsche Dienstreisen von Angehörigen der Bundesministerien und nachgelagerten Behörden wurden seit 2015 per Bahn bestritten , und wie hoch war deren CO2-Fußabdruck (bitte nach Bundesministerium , Jahr und Tonnen CO2 aufschlüsseln)? Die angegebenen Zahlen liegen nicht gesondert nach Ministerium vor. Es liegen kumulierte Daten für die am Travel Management System des Bundes beteiligten Institutionen vor: Verfassungsorgane, Ministerien, Behörden, Körperschaften , Anstalten, Stiftungen und die zu mindestens 50 Prozent institutionell aus Bundesmitteln geförderten Zuwendungsempfänger, sowie die Unternehmen des Bundes, soweit die zuständigen Ressorts der Einbeziehung zugestimmt haben. Die Personenkilometerzahl enthält auch Pauschalen für BahnCards 100 (außer derjenigen der Abgeordneten) und Werte für Zeitkarten. Die Vereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG zu klimaneutralen Bahnfahrten (d. h. CO2-frei/Strom aus erneuerbaren Energien) gilt weiterhin für den Fern- und Nahverkehr. Jahr Anzahl Fahrten 2015 rd. 1.050.000 2016 rd. 1.100.000 2017 rd. 1.200.000 2018 rd. 1.300.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14086 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie hoch ist der jeweilige CO2-Fußabdruck der Bundesministerien und nachgelagerten Behörden (itte nach Bundesministerium/Behörde in Tonnen CO2, in Gramm pro Kilometer und pro Jahr aufschlüsseln)? 13. Wie hoch ist der gesamte CO2-Fußabdruck aller Bundesministerien und nachgelagerten Behörden zusammen (bitte in Tonnen CO2, in Gramm pro Kilometer und pro Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Der gesamte CO2-Fußabdruck der Bundesregierung kann nicht dargestellt werden , da die Daten zum größten Teil noch nicht erhoben werden. Dies betrifft z. B. die direkten Verbräuche der Dienstliegenschaften (Strom, Wärme, Kälte etc.), da diese Daten in etwa 1000 zivilen Liegenschaften außerhalb des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben noch nicht vorliegen. Die Datenerhebung für die Liegenschaften wurde jedoch im Jahr 2018 begonnen. Darüber hinaus fehlt es an einer einheitlichen Definition der Systemgrenzen, d. h. welche Bereiche in die Emissionsermittlung und -bilanzierung einzubeziehen sind. 14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den von ihren Bundesministerien und nachgelagerten Behörden verursachten CO2-Fußabdruck zu kompensieren? Die CO2-Emissionen aus Dienstreisen werden durch den Erwerb und die Stilllegung von hochwertigen Emissionsminderungsgutschriften ausgeglichen. Die Gutschriften werden aus anspruchsvollen, zusätzlichen Klimaschutzprojekten nach dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) angekauft. Der energie- und klimapolitischen Zielsetzung der Bundesregierung entsprechend werden Projekte aus den Sektoren Erneuerbare Energie und Energieeffizienz ausgewählt, die überwiegend die Kriterien des Gold Standard erfüllen. Es wurden überwiegend Kleinprojekte (sogenannte Small-Scale-Projekte) ausgewählt. 15. Wie hoch ist die CO2-Belastung pro Bundesbürger durch den CO2-Ausstoß der Bundesregierung in Tonnen CO2 (inklusive Mobilität, Gebäude)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Drucksache 19/14086 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage Anzahl der vom 01.01.2019–31.08.2019 beschafften Fahrzeuge nach Antriebsart mit jeweiligem durchschnittlichen CO2-AusstoB in g/km Elektrofahrzeug Benzin Plug-In- Hybrid gCO2/km Diesel Plug-In- Hybrid gCO2/km Benzin gCO2/km Diesel gCO2/km sonstige gCO2/km BMF 1 BImA 10 48 152 87 177 Generalzolldirektion 5 1 47 394 141 212 163 BZSt 1 186 ITZBund 10 149 BMI 1 196 BpB 1 119 BDBOS 1 1 41 BKG 2 177 THW 32 163,81 177 177,45 BVA 2 1 172 BKA 1 44 175 47 182,3 HS Bund 1 133 2 147 BSI 4 122 1 182 BPOL 1 665 143 BeschA 1 120 BBK 1 37 1 156 StBa 1 153 BiSp 1 132 AA 8 4 187 BMWi 5 45 11 183 1 0 BKartA 3 BNetzA 14 114 BAM 2 BGR 1 185 1 221 PTB 3 5 170 BMJV 1 46 DPMA 1 GBA 5 169 Bundesamt für Justiz 1 44 BMAS 1 4 49 18 131 BAuA 4 41 BAG 1 143 BVersA 1 44 2 143 BMVg und nachgeordneter Bereich Ausrüstung , Informationstechnik und Nutzung 2 28 99 135 39 149 sonstige Dienststellen der Bw 3 6 31 1826 135 611 136 2 0 BMEL 1 63 3 148 BVL 1 46 BfR 1 153 JKI 5 170 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14086 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl der vom 01.01.2019–31.08.2019 beschafften Fahrzeuge nach Antriebsart mit jeweiligem durchschnittlichen CO2-AusstoB in g/km Elektrofahrzeug Benzin Plug-In- Hybrid gCO2/km Diesel Plug-In- Hybrid gCO2/km Benzin gCO2/km Diesel gCO2/km sonstige gCO2/km BLE 14 163 TI 7 160 FLI 9 132 BSA 6 112 MRI 1 114 3 163 BMFSFJ 5 49 4 142 BAFzA 2 48 1 39 1 109 9 111 BMG 1 6 48 5 140 BfArM 2 2 48 1 229 DIMDI 1 149 PEI 1 146 RKI 6 158 BMVI 1 11 45 KBA 2 137 LBA 1 46 32 133 1 208 EBA 16 128 1 94 BSH 1 41 6 159 5 129 BAV 3 103 BAG 85 112 BAfG 1 DWD 12 187 BMU 11 45 BfS 11 201 BMBF 2 54 12 163 2 0 BMZ 3 51 1 153 1 0 Drucksache 19/14086 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.