Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13243 – Arbeitsbedingungen in der Systemgastronomie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem DEHOGA Bundesverband werden gut 30 Prozent des Umsatzes in Restaurants, Cafés und Bars in Deutschland heute von Systemgastronomen erzielt und die Systemgastronomie verzeichnet das achte Umsatzplus in Folge (vgl. DEHOGA Systemgastronomie in Deutschland 2019). 14,532 Mrd. Euro netto erwirtschaften die Top-100-Gastronomen in ihren insgesamt 19.609 Betrieben (ebd.). In der Presse tauchen jedoch immer wieder Fälle auf, in denen von schlechten Arbeitsbedingungen die Rede ist und von sehr niedrigen Löhnen (vgl.:www.schwaebische.de/landkreis/alb-donau-kreis/ulm_artikel,-miesearbeitsbedingungen -mitarbeiter-der-fast-food-riesen-haben-die-schnauze-voll- _arid,11000566.html, www.swp.de/suedwesten/staedte/ulm/fast-food-demonst riert-in-ulm-fuer-bessere-jobs-29325427.html). Auch die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) im Jahr 2017 lassen nach Ansicht der Fragesteller aufhorchen. Die Beschäftigten in der Systemgastronomie stellten ihren Arbeitgebern ein schlechtes Zeugnis aus. Laut NGG: „das Ergebnis ist wenig überraschend : In den ”Fächern„ Bezahlung, Wertschätzung, Arbeitsbedingungen, Aufstiegschanen und Fairness hagelte es jede Menge schlechte Noten.“ (www.ngg.net/artikel/2017/7/armutszeugnis-fuer-arbeitgeber-der-systemgast ronomie/). Mit dieser Anfrage wollen die Fragestellenden sich ein Bild über die Lage in der Systemgastronomie verschaffen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14087 19. Wahlperiode 16.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) tätig gewesen (bitte differenziert nach Vollzeit-, Teilzeit- sowie geringfügiger Beschäftigung, Geschlecht, Alter und Bundesland darstellen, bitte sowohl absolute Zahlen als auch anteilige Werte an den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen angeben; bitte sowohl die aktuellsten verfügbaren Daten als auch die der vorausgegangenen zehn Jahre angeben)? Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im Dezember 2018 (aktuellere Daten liegen nicht vor) rund 28.000 Personen in den Berufen der Systemgastronomie sozialversicherungspflichtig beschäftigt . Unter ihnen waren rund 14.000 Frauen (51,2 Prozent). Ausschließlich geringfügig beschäftigt waren rund 9.000 Personen, darunter waren rund 4.000 Frauen (49,3 Prozent). Zeitreihenangaben nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.  2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilzeitquote der Kernerwerbstätigen in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313), und wie hoch ist diese im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte sowohl die Gesamtquote als auch nach Geschlecht und nach Bundesländern differenziert ausweisen)? Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA beträgt die Teilzeitquote über alle Beschäftigten (d. h. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte) im Dezember 2018 in den Berufen der Systemgastronomie 58 Prozent. Im Vergleich hierzu lag die Teilzeitquote über alle Berufe bei 37,1 Prozent. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.  3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der Kernerwerbstätigen, die mit und ohne Sachgrund befristet bzw. unbefristet in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) beschäftigt sind (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte die Gesamtzahl und nach Geschlecht , Alter, Tarifgebundenheit und nach Bundesländern differenziert ausweisen)? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.  4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der Kernerwerbstätigen mit befristeten Arbeitsverträgen bezogen auf die Neueinstellungen in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) in den vergangenen zehn Jahren, und wie hoch war jeweils die Übernahmequote in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte die Gesamtzahl und nach Geschlecht, Alter, Tarifgebundenheit und nach Bundesländern differenziert ausweisen)? Aus dem Mikrozensus liegen aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Erkenntnisse in der erfragten Differenzierung vor. In der Beschäftigungsstatistik der BA können Auswertungen zu Befristungen nur für begonnene Beschäftigungsverhältnisse vorgenommen werden. Auswer- Drucksache 19/14087 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. tungen zu Befristungen bei begonnenen Beschäftigungsverhältnissen sind rückwirkend ab Oktober 2012 möglich. Somit liegen erstmalig für das Jahr 2013 Ergebnisse für das gesamte Berichtsjahr vor. Informationen zu Übernahmequoten (in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) und Tarifgebundenheit liegen nicht vor. Im Jahr 2018 waren nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA 68,0 Prozent der begonnenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in der Systemgastronomie befristet. Im Vergleich hierzu lag der Befristungsanteil aller Berufe bei 42,9 Prozent. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 3 im Anhang entnommen werden.  5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und der Anteil der geringfügig Beschäftigten in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) in den vergangenen zehn Jahren, und welcher Anteil davon hat aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Anspruch genommen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte die Gesamtzahl und nach Geschlecht, Tarifgebundenheit und nach Bundesländern differenziert ausweisen)? Für die Ermittlung des Anteils der geringfügig Beschäftigten, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beziehen, werden den geringfügig Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter am Wohnort die erwerbstätigen Leistungsberechtigten, die geringfügig beschäftigt sind, gegenübergestellt . Im Dezember 2018 erhielten nach Angaben der Statistik der BA 4,5 Prozent der geringfügig Beschäftigten in Berufen der Systemgastronomie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Im Dezember 2012 lag der Anteil bei 5,9 Prozent. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 4 im Anhang entnommen werden. Angaben zur Tarifgebundenheit der Betriebe liegen nicht vor.  6. Wie hoch beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die Kosten für aufstockende Leistungen nach dem SGB II für Beschäftigte in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) in den letzten zehn Jahren (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben, pro Bundesland aufschlüsseln sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen)? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Ergebnisse zu den Zahlungsansprüchen von Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbstätigen Leistungsberechtigten liegen nur für ausgewählte Wirtschaftszweige vor, nicht jedoch für Berufe der Systemgastronomie. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie viele Leiharbeitskräfte waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Auswertungen des IAB-Betriebspanels (IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) in der Einsatzbranche in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) im Zeitraum von 2009 bis heute tätig (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte die Gesamtzahl und nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Tarifgebundenheit und Bundesland sowie in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten differenziert ausweisen)? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Das IAB- Betriebspanel kann keine Ergebnisse in dieser berufsspezifischen Tiefe ausweisen , Informationen zur Kategorie Systemgastronomie liegen daher nicht vor.  8. Wie viele Leiharbeitsverhältnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) nach weniger als drei Monaten, nach mehr als drei Monaten und nach mehr als neun Monaten beendet (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten angeben)? Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA wurden im Jahr 2018 insgesamt 130 Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmern mit Berufen in der Systemgastronomie beendet, davon entfielen 120 auf Fachkräfte und zehn auf Spezialisten. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 5 im Anhang entnommen werden. Bei der Interpretation der Ergebnisse bezüglich der Dauer der Beschäftigungsverhältnisse ist zu beachten, dass sich diese auf die Beschäftigung beim Verleiher und nicht auf die Beschäftigung am Einsatzort des Leiharbeitnehmers bezieht .  9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die durchschnittliche tarifliche und tatsächliche Arbeitszeit von Beschäftigten in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313), und wie stellt sich diese im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die Daten seit 2010 darstellen; bitte die Gesamtzahl in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten darstellen und nach Geschlecht, Alter und Tarifgebundenheit differenziert ausweisen)? Das Tarifregister des Bundes hat gegenwärtig Kenntnis über zwei bundesweit gültige Tarifverträge mit Regelungscharakter zur Arbeitszeit in der Systemgastronomie . Die hierüber ermittelte durchschnittliche Arbeitszeit lag für Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2018 bei 39,25 Stunden je Arbeitswoche. In der Gesamtwirtschaft betrug die tarifliche Arbeitszeit für das gleiche Jahr durchschnittlich 38,12 Stunde pro Woche. Wobei die Bezugsgröße zur Gesamtwirtschaft der Auswertung des Tarifregisters zur tarifvertraglichen wöchentlichen Regelarbeitszeit nach Arbeitszeitklassen für das gesamte Bundesgebiet im Jahr 2018 entnommen ist. Die Arbeitszeitklassenauswertung erfolgt in dieser Form allerdings erst seit dem Jahr 2017, weshalb eine Zeitreihendarstellung mit Beginn seit dem Jahr 2010 nicht abbildbar ist. In den oben erwähnten Manteltarifverträgen wurden seit dem Jahr 2007 keine Änderungen an den Regelungen zur Arbeitszeit vorgenommen. Die durchschnittlich tariflich festgelegte Arbeitszeit der Beschäftigten in der Systemgastronomie hat sich dementsprechend innerhalb der letzten zwölf Jahre nicht verändert . Drucksache 19/14087 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Weiterführende Darstellungen hinsichtlich der tatsächlichen Arbeitszeit sowie Geschlecht, Alter und Tarifgebundenheit von Beschäftigten in der Systemgastronomie sind mit den gegebenen Recherchemöglichkeiten des Tarifregisters nicht möglich. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahlen und die Anteile von Beschäftigten in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) vor, die überlange Arbeitszeiten, Samstags- und Wochenendarbeit , Arbeitszeiten am Abend und in der Nacht oder in Schichtmodellen haben (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die Daten seit 2009 darstellen; bitte die Gesamtzahl in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten und nach Geschlecht, Alter und Tarifgebundenheit differenziert ausweisen)? Basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes lassen sich Aussagen zu den Arbeitszeiten Beschäftigter in der Systemgastronomie treffen. Aufgrund der geringen Fallzahlen ist eine Differenzierung der Ergebnisse nicht möglich. Das Merkmal Tarifgebundenheit liegt im Mikrozensus nicht vor. Ergebnisse nach der KldB 2010 liegen ab dem Berichtsjahr 2012 vor. Ergebnisse zu überlangen Arbeitszeiten, Samstags- und Wochenendarbeit, Abendarbeit, Nachtarbeit sowie Schichtarbeit können den Tabellen 6 bis 9 im Anhang entnommen werden. 11. Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) seit dem Jahr 2010 geleistet, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jährlich ausweisen und sowohl die Gesamtzahl als auch nach Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweigen , Tarifgebundenheit differenziert ausweisen; für den Vergleich mit der Gesamtwirtschaft bitte die Überstunden ins Verhältnis zur Gesamtstundenzahl setzen)? Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht die Zahl der bezahlten Überstunden in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313)? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine statistischen Erkenntnisse vor. 12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Höhe des Medians des Bruttomonatsentgelts von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) (bitte zusätzlich nach Geschlecht und Alter differenzieren und die Werte jährlich seit 2008 inklusive jährlicher Veränderungsraten ausweisen; zum Vergleich bitte die Werte für die Gesamtwirtschaft darstellen)? Als Grundlage für die Beantwortung der Frage kann das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der BA herangezogen werden. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2018 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum , der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Im Jahr 2018 betrug das mittlere Bruttoarbeitsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in den Berufen der Systemgastronomie 2.083 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Medianentgelt um 1,1 Prozent erhöht. Das Medianentgelt über alle Berufe betrug 3.304 Euro und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozent. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 10 im Anhang entnommen werden. 13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Reallöhne in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) seit 2008 entwickelt, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte zusätzlich die jährliche Entwicklung ausweisen)? 14. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Löhne sowohl nominal als auch real in tarifgebundenen und in nichttarifgebundenen Betrieben in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) seit 2008 entwickelt (bitte zusätzlich die jährlichen Entwicklungen ausweisen; bitte in den genannten Wirtschaftszweigen nach Bundesland und Tarifgruppen differenzieren)? 15. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden (ohne Auszubildende) in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313), und wie hoch ist der Anteil im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter sowie Bundesland differenzieren)? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine statistischen Erkenntnisse vor. Amtliche Daten zur Lohnentwicklung und dem sogenannten Niedriglohnbereich stellt das Statistische Bundesamt auf Basis der Verdienststatistiken zur Verfügung. Differenzierungen sind hier aber nicht für einzelne Berufe oder Berufsgruppen , sondern nur für Wirtschaftszweige möglich. Unternehmen der Systemgastronomie können vom Event-Catering über Essenslieferanten bis hin zu Fast-Food-Ketten zu den unterschiedlichsten Wirtschafszweigen gehören, sodass mit Hilfe der Klassifikation der Wirtschaftszweige die Systemgastronomie nicht sinnvoll abgebildet werden kann. 16. Wie viele Kontrollen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) insgesamt durchgeführt (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen und nach Bundesland aufschlüsseln)? 17. Wie viele Ermittlungsverfahren hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in der Systemgastronomie (KdB Drucksache 19/14087 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2010; 63312/63313) in den vergangenen zehn Jahren insgesamt eingeleitet ; und wie viele dieser Ermittlungsverfahren wurden auch abgeschlossen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen und aufschlüsseln nach Bundesländern; bitte nach Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, wegen Nichtgewährung eines Branchenmindestlohns nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz sowie wegen Nichtgewährung der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz differenzieren)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. 18. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wurden von den Gesundheitsämtern in der Systemgastronomie durchgeführt, wie hoch ist die Kontrolldichte, und wie viele Verstöße (welcher Art) wurden dabei aufgedeckt (bitte die vergangenen zehn Jahre darstellen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Das Arbeitszeitgesetz wird von den Ländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt . Kontrollen zur Einhaltung des Gesetzes erfolgen durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden (Arbeitsschutzbehörden). Da die Länder Kontrollen und Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz nicht nach Branchen erfassen, liegen entsprechende Daten zur Systemgastronomie nicht vor. 19. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Fachkräftemangel in der Systemgastronomie (KdB 2010; 63312/63313) für die kommenden zehn Jahre ein (bitte die vergangenen zehn Jahre darstellen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Das Fachkräftemonitoring des BMAS ermöglicht eine Einschätzung der zukünftigen Fachkräftesituation bis zur Ebene der Berufsgruppen (Dreisteller KldB) nicht auf Ebene der Berufsgattungen. Für einzelne Berufe des Gastronomiebereiches und damit auch der Systemgastronomie im Speziellen kann (aus technischen Gründen) deshalb keine valide Aussage getroffen werden. Für die Berufe der Gastronomie (KldB 633) wird der Prognose zufolge in Zukunft kein übergreifender Fachkräftemangel erwartet. Dies begründet sich v. a. in den breiten Zugangsmöglichkeiten für Personen mit berufsfremder und/oder ohne eine berufsfachliche Qualifikation. Regional und/oder für einzelne Berufe der Gastronomie kann dies jedoch abweichen. Zur künftigen Fachkräftesituation der Systemgastronomie liegen der Bundesregierung aus o. g. Gründen keine Erkenntnisse vor. Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden auch auf Basis der Engpassanalyse der BA in der Systemgastronomie keine Fachkräfteengpässe identifiziert. Nach Einschätzung der BA liegen die Vakanzzeit und die Arbeitslosen-Stellen- Relation in der Systemgastronomie zwar über den einschlägigen Grenzwerten, die Arbeitslosenquote von 6,1 Prozent deutet aber darauf hin, dass noch Potenziale vorhanden sind (vgl. Fachkräfteengpassanalyse der BA). Die Fachkräfteengpassanalysen werden seit dem Jahr 2011 erstellt und sind unter folgendem Link abrufbar: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Arbeits marktberichte/Fachkraeftebedarf/Fachkraeftebedarf-Nav.html Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Wie haben sich die Umsätze und Gewinne nach Kenntnis der Bundesregierung in der Systemgastronomie entwickelt (bitte die vergangenen zehn Jahre darstellen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 21. Wie hat sich die Anzahl der Betriebe nach Kenntnis der Bundesregierung in der Systemgastronomie entwickelt (bitte die vergangenen zehn Jahre darstellen und aufschlüsseln nach Bundesländern aufschlüsseln)? 22. Wie hat sich die Anzahl der verkauften Essen in der Systemgastronomie entwickelt (bitte die vergangenen zehn Jahre darstellen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Die Systemgastronomie ist in vielen Bereichen des Gastgewerbes vertreten. Eine trennscharfe Abgrenzung der Systemgastronomie aus den Ergebnissen der Gastgewerbestatistiken ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nicht möglich . Drucksache 19/14087 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/14087 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14087 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.