Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13669 – Qualifikation der im Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Kontrolle der Verwendung von Bundesmitteln durch die Länder zuständigen Personen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bund unterstützt Wissenschaft, Forschung und Lehre in den Bundesländern mit unterschiedlichen Programmen, die ein Gesamtvolumen von 37,33 Mrd. Euro aufweisen. Für die Kontrolle der zweckentsprechenden Verwendung der Bundesmittel durch die Länder ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zuständig. Abgeordnete der Fraktion der FDP haben in neun Kleinen Anfragen an die Bundesregierung unter anderem nach der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung des Bundes gefragt, die mit der Auswertung der aufgeführten Daten und Berichte ausgewählter Programme betraut sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10267). Die für die Fragestellung relevanten Programme werden im Folgenden beschrieben : Bund und Länder haben einen Digitalpakt Schule ausgehandelt, um die Schulen besser mit digitaler Technik auszustatten. Das Volumen soll 5 Mrd. Euro über fünf Jahre betragen. Der Pakt ist seit dem 17. Mai 2019 in Kraft. Mit der Qualitätsoffensive Lehrerbildung unterstützen Bund und Länder gemeinsam die Ausbildung von Lehrkräften. Dafür stellt der Bund bis 2023 bis zu 500 Mio. Euro bereit. Durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz hat der Bund die vollständige Finanzierung der Ausbildungsförderung übernommen. Die Länder werden dadurch um etwa 1,2 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Die Länder haben zugesichert, diese Mittel für Investitionen in die Hochschulen zu verwenden . Der Hochschulpakt ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die dem Ziel dient, das aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu bewältigen. Der Bund stellt für den Hochschulpakt insgesamt 20,2 Mrd. Euro zur Verfügung, die Länder 18,3 Mrd. Euro. • • • • Deutscher Bundestag Drucksache 19/14148 19. Wahlperiode 16.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 14. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Qualitätspakt Lehre ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel, Studienbedingungen und Lehrqualität an deutschen Hochschulen zu verbessern. Insgesamt werden dafür 2 Mrd. Euro bereitgestellt. Im Rahmen der Exzellenzinitiative fördern der Bund und die Länder Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen mit insgesamt über 4 Mrd. Euro. Die Exzellenzinitiative wurde durch die Exzellenzstrategie abgelöst, deren Förderung im Jahr 2018 einsetzte. Im Rahmen der Exzellenzstrategie fördern der Bund und die Länder seit 2018 Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen. Für die Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder seit 2018 jährlich rund 533 Mio. Euro bereit. 75 Prozent der Mittel trägt der Bund, 25 Prozent das jeweilige Sitzland der geförderten Einrichtung. Bund und Länder fördern im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation gemeinsam die außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer- Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft . Der Bund stellt mit dem Pakt für Forschung und Innovation insgesamt 3,9 Mrd. Euro zusätzliche Mittel für die Forschung bereit . Aus der Antwort des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Bundestagsdrucksache 19/10742 geht neben der Anzahl der jeweils Beschäftigten sowie der Angabe in Vollzeitäquivalenten auch hervor, dass die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben der Auswertung der Daten und Berichte des jeweiligen Programms „zugleich auch mit der Wahrnehmung anderer Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs betraut“ sind. Und: „Die Anzahl der Arbeitsstunden, die auf die Prüfung der Daten und Berichte entfallen, wird nicht gesondert erfasst.“ Unklar ist, ob die vom BMBF benannten Personen die entsprechenden Kapazitäten sowie Qualifikationen aufweisen, um den verfassungskonformen Einsatz der Bundesmittel zu überprüfen. • • • • V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert . Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]): Den Informationsansprüchen des Parlaments stehen Grundrechte Dritter gegenüber, die bei einer Bekanntgabe durch die Bundesregierung verletzt würden (BVerfGE 124, 78 [125]). Der einzelne Ministerialbeamte ist hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Es entspricht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt. Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem sämtliche persönlichen oder personenbezogenen Daten unterfallen, hat als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Verfassungsrang (Artikel 2 Absatz 1 GG i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG, vgl. BVerfGE 65, 1 [41 ff.]; 118, 168 [184]; 128, 1 [43, Drucksache 19/14148 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 44]). Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 65, 1, Ls. 2). Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage werden Details zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerialverwaltung der Bundesregierung erfragt. So soll zu den Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die im Einzelnen benannten Programme vorlegen, genauere Auskunft hinsichtlich (beruflicher) Ausbildung, Neueinstellungen, Versetzungen oder Abordnungen sowie Aus- und/oder Weiterbildungen im Controlling gegeben werden. Aufgrund der Tatsache, dass es sich jeweils lediglich um zwei, drei oder vier Personen handelt, würden die betreffenden Personen bei Vorliegen der erfragten Informationen namentlich identifizierbar. Auch die hinsichtlich des Paktes für Forschung und Innovation genannten 18 Personen könnten bei einer Zusammenschau aller erfragten Informationen namentlich zu identifizieren sein, da diese sich wiederum in kleinen Gruppen auf verschiedene Arbeitseinheiten aufteilen. Das Informationsinteresse des Abgeordneten und das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse des Dritten sind unter Berücksichtigung der Bedeutung der Pflicht zur erschöpfenden Beantwortung parlamentarischer Informationsbitten für die Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems gegeneinander abzuwägen. Bei der Offenbarung von grundrechtsrelevanten Informationen ist dabei eine Einwilligung der Betroffenen in Betracht zu ziehen, die eine öffentliche Beantwortung ermöglicht. Eine Einwilligung der Betroffenen zur Veröffentlichung ihrer (beruflichen) Ausbildung, ihrer Neueinstellung, Versetzung oder Abordnung, sowie durchgeführter Aus- und/ oder Weiterbildungen im Controlling der gewünschten Daten liegt jedoch nicht vor und ist auch nicht zu erwarten: Durch eine Zusammenschau dieser Daten würden weite Bereiche der jeweiligen Lebensläufe öffentlich bzw. – bei einer eingestuften Übermittlung der Antwort – jedenfalls Abgeordneten zugänglich gemacht und blieben auch dann verfügbar, wenn die Betroffenen – wie in der Ministerialverwaltung üblich – ihren Aufgabenbereich nach einer gewissen Zeit wechseln. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass in regelmäßigen Abständen personelle Wechsel stattfinden, erscheint der Mehrwert einer Veröffentlichung der auf die aktuellen Mitarbeiter bezogenen Informationen im Hinblick auf die für sie damit verbundene Beeinträchtigung vergleichsweise gering. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der Betroffenen, insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Veröffentlichung der gewünschten personenbezogenen Daten unverhältnismäßig und eine Angabe der in den jeweils ersten drei Fragen zu den einzeln benannten Programmen (Fragen 1 bis 3, 5 bis 7, 9 bis 11, 13 bis 15, 17 bis 19, 21 bis 23, 25 bis 27) gewünschten Informationen daher nicht möglich. Dessen ungeachtet weist die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller zum Ausdruck gebrachte Annahme entschieden zurück, die im Bundesministerium für Bildung und Forschung Beschäftigten wiesen nicht die entsprechenden Kapazitäten sowie Qualifikationen auf, um den verfassungskonformen Einsatz der Bundesmittel zu überprüfen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14148 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welche (beruflichen) Ausbildungen haben die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Digitalpakt Schule vorlegen?  2. Gab es unter den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Digitalpakt Schule vorlegen, Neueinstellungen, Versetzungen oder Abordnungen zur Kontrolle der Mittelverwendung im Rahmen der Förderung durch den Digitalpakt Schule, und wenn ja, wann, und welche ?  3. Sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Digitalpakt Schule vorlegen, im Controlling geschult, und wenn ja, durch welche Aus- und/oder Weiterbildung? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Überprüfen die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Digitalpakt Schule vorlegen, auch weitere Bund-Länder-Programme hinsichtlich der Mittelverwendung, und wenn ja, welche? Nein, die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den DigitalPakt Schule vorlegen, überprüfen derzeit keine weiteren Bund-Länder-Programme hinsichtlich der Mittelverwendung.  5. Welche (beruflichen) Ausbildungen haben die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten zwei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung vorlegen?  6. Gab es unter den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten zwei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung vorlegen, Neueinstellungen, Versetzungen oder Abordnungen zur Kontrolle der Mittelverwendung im Rahmen der Förderung durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung, und wenn ja, wann, und welche? Drucksache 19/14148 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten zwei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung vorlegen, im Controlling geschult, und wenn ja, durch welche Aus- und/oder Weiterbildung? Die Fragen 5 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Überprüfen die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten zwei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung vorlegen, auch weitere Bund- Länder-Programme hinsichtlich der Mittelverwendung, und wenn ja, welche? Nein, die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten zwei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung vorlegen, überprüfen derzeit keine weiteren Bund-Länder-Programme hinsichtlich der Mittelverwendung.  9. Welche (beruflichen) Ausbildungen haben die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten zwei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund vorlegen? 10. Gab es unter den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten zwei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund vorlegen, Neueinstellungen, Versetzungen oder Abordnungen zur Kontrolle der Mittelverwendung im Rahmen der Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund, und wenn ja, wann, und welche? 11. Sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten zwei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund Rahmen der Übernahme der BAföG- Finanzierung durch den Bund vorlegen, im Controlling geschult, und wenn ja, durch welche Aus- und/oder Weiterbildung? Die Fragen 9 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14148 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Überprüfen die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten zwei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund vorlegen, auch weitere Bund- Länder-Programme hinsichtlich der Mittelverwendung, und wenn ja, welche? Nein, die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten zwei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Übernahme der BAföG-Finanzierung durch den Bund vorlegen, überprüfen derzeit keine weiteren Bund-Länder-Programme hinsichtlich der Mittelverwendung . 13. Welche (beruflichen) Ausbildungen haben die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Hochschulpakt vorlegen? 14. Gab es unter den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Hochschulpakt vorlegen, Neueinstellungen, Versetzungen oder Abordnungen zur Kontrolle der Mittelverwendung im Rahmen der Förderung durch den Hochschulpakt, und wenn ja, wann, und welche? 15. Sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Hochschulpakt vorlegen, im Controlling geschult, und wenn ja, durch welche Aus- und/oder Weiterbildung? Die Fragen 13 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Überprüfen die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Hochschulpakt vorlegen, auch weitere Bund-Länder-Programme hinsichtlich der Mittelverwendung, und wenn ja, welche? Nein, die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfragen der Fraktion FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen , die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Hochschulpakt vorlegen, überprüfen derzeit mit Ausnahme der zuständigen Referatsleitung keine weiteren Bund-Länder- Programme hinsichtlich der Mittelverwendung. Drucksache 19/14148 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Welche (beruflichen) Ausbildungen haben die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Qualitätspakt Lehre vorlegen? 18. Gab es unter den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Qualitätspakt Lehre vorlegen, Neueinstellungen, Versetzungen oder Abordnungen zur Kontrolle der Mittelverwendung im Rahmen der Förderung durch den Qualitätspakt Lehre, und wenn ja, wann, und welche ? 19. Sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Qualitätspakt Lehre vorlegen, im Controlling geschult, und wenn ja, durch welche Aus- und/oder Weiterbildung? Die Fragen 17 bis 19 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Überprüfen die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Qualitätspakt Lehre vorlegen, auch weitere Bund-Länder-Programme hinsichtlich der Mittelverwendung, und wenn ja, welche? Nein, die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten drei Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Qualitätspakt Lehre vorlegen, überprüfen derzeit mit Ausnahme der zuständigen Referatsleitung keine weiteren Bund-Länder- Programme hinsichtlich der Mittelverwendung. 21. Welche (beruflichen) Ausbildungen haben die in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten vier Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Exzellenzinitiative und Exzellenzstrategie vorlegen? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14148 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. Gab es unter den in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten vier Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Exzellenzinitiative und Exzellenzstrategie vorlegen , Neueinstellungen, Versetzungen oder Abordnungen zur Kontrolle der Mittelverwendung im Rahmen der Förderung durch die Exzellenzinitiative und Exzellenzstrategie, und wenn ja, wann, und welche? 23. Sind die in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten vier Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Exzellenzinitiative und Exzellenzstrategie vorlegen, im Controlling geschult, und wenn ja, durch welche Aus- und/oder Weiterbildung ? Die Fragen 21 bis 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. Überprüfen die in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten vier Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Exzellenzinitiative und Exzellenzstrategie vorlegen , auch weitere Bund-Länder-Programme hinsichtlich der Mittelverwendung , und wenn ja, welche? Nein, die in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten vier Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch die Exzellenzinitiative und Exzellenzstrategie vorlegen, überprüfen derzeit keine weiteren Bund-Länder-Programme hinsichtlich der Mittelverwendung. 25. Welche (beruflichen) Ausbildungen haben die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten 18 Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Pakt für Forschung und Innovation vorlegen? 26. Gab es unter den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten 18 Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Pakt für Forschung und Innovation vorlegen, Neueinstellungen , Versetzungen oder Abordnungen zur Kontrolle der Mittelverwendung im Rahmen der Förderung durch den Pakt für Forschung und Innovation , und wenn ja, wann, und welche? Drucksache 19/14148 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 27. Sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten 18 Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Pakt für Forschung und Innovation vorlegen, im Controlling geschult, und wenn ja, durch welche Aus- und/oder Weiterbildung? Die Fragen 25 bis 27 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 28. Überprüfen in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten 18 Personen, die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Pakt für Forschung und Innovation vorlegen, auch weitere Bund-Länder- Programme hinsichtlich der Mittelverwendung, und wenn ja, welche? Nein, die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10742 aufgeführten 18 Personen , die mit der Auswertung derjenigen Daten und Berichte betraut sind, welche die Länder und ggf. weitere Empfänger dem Bund im Rahmen der Förderung durch den Pakt für Forschung und Innovation vorlegen, überprüfen derzeit keine weiteren Bund-Länder-Programme hinsichtlich der Mittelverwendung . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14148 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.