Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13380 – Verzögerungen bei der Entwicklung der „Eurodrohne“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Entwicklung und Serienfertigung der „Eurodrohne“ wird sich nach Medienberichten bis Ende des nächsten Jahrzehnts verzögern („European MALE UAV will not arrive until late 2020s: OCCAR“, www.flightglo bal.com/ vom 20. August 2019). Dies betrifft nach Ansicht der Fragesteller auch die Auslieferung erster Exemplare an die Bundeswehr, die ursprünglich für 2027 geplant war. Die Bundesregierung ging zuletzt „unverändert davon aus“, dass die Entwicklung eines serienreifen Systems bis zum Jahr 2025 abgeschlossen sein werde (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 2). Die „Eurodrohne“ soll in einem Werk bei Airbus gefertigt werden, der Konzern fungiert dabei als „Generalunternehmer“. Im Mai hat Airbus ein Angebot und einen detaillierten Programmplan vorgelegt. Noch in diesem Jahr sollte auch die Unterzeichnung des „Global Contract“ der beteiligten Regierungen aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien für die Entwicklung, Beschaffung und den Anfangsflugbetrieb der „Eurodrohne“ unterzeichnet werden . Auch dies soll sich nun verzögern. Die Bundesregierung hatte erfolgreich die Aufnahme der „Eurodrohne“ als Projekt „European MALE RPAS“ in die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ/PESCO) angebahnt (Bundestagsdrucksache 19/7439, Frage 1). Auf diese Weise soll ihr Betrieb mit einem „PESCO-Aufschlag“ von 10 Prozent aus dem Europäischen Verteidigungsfonds, den die Fragestellerinnen und Fragesteller für EU-rechtswidrig halten, gefördert werden. Von einer solchen Förderung könnten die vier Entwicklernationen sowie die Tschechische Republik , die dem SSZ-/PESCO-Projekt beitrat, profitieren. Die „Eurodrohne“ wird als bewaffnungsfähige Aufklärungsdrohne entwickelt. Im Rahmen der Definitionsstudie wird die zukünftige Bewaffnung zunächst nicht untersucht. Die europäische Beschaffungsbehörde OCCAR, die für die Durchführung des Gesamtprojekts zuständig ist und hierfür eine Programmabteilung in Hallbergmoos eingerichtet hat (Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort zu Frage 18), zeigt jedoch bereits ein Modell mit Raketen („European MALE RPAS Stage 2 offer submitted“, Pressemitteilung OCCAR vom 29. Mai 2019). Deutscher Bundestag Drucksache 19/14165 19. Wahlperiode 17.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Verzögerungen in der Entwicklung der „Eurodrohne“ sollen Medienberichten zufolge unter Berufung auf den französischen Senat in schwer umsetzbaren Forderungen des deutschen Bundesministeriums der Verteidigung begründet sein (s. o.). Mit zwei Motoren und einem Gewicht von 10 Tonnen sei die Drohne „zu schwer, zu teuer und damit zu schwer zu exportieren“. Das Bundesministerium der Verteidigung nennt als Anforderungen der Bundeswehr an die „Eurodrohne“ den Flugbetrieb bei Tag und Nacht, „widrigen Witterungsbedingungen einschließlich vorhergesagter bzw. gemeldeter moderater Vereisung“, Turbulenzen sowie Flügen in Gewitternähe (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 5). Missionen sollen in mindestens zwei räumlich getrennten Einsatzgebieten auch unter Bedingungen des „elektronischen Kampfes“, also der Störung der Steuerung und Missionsführung durch gegnerische Kräfte möglich sein. Mit einem „überlappenden Einsatz mehrerer Systeme“ will die Bundeswehr bis zu fünf Tage durchgehend über einem bestimmten Gebiet aufklären. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zu Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Mit Blick auf die derzeit laufende, umfassende und intensive Aus- und Bewertung des durch Airbus Defence and Space vorgelegten Angebots sind zahlreiche der nachfolgenden Fragestellungen nur unter Vorbehalt zu beantworten, da eine finale Bewertung derzeit noch aussteht.  1. Geht die Bundesregierung weiterhin „unverändert davon aus, dass die Entwicklung eines serienreifen Systems [„Eurodrohne“] bis zum Jahr 2025 abgeschlossen sein wird“ (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 2)? Es wird davon ausgegangen, dass rund 84 Monate nach Vertragsschluss die Auslieferung des ersten Serienluftfahrzeugs erfolgen kann. Der tatsächliche Zeitpunkt ist jedoch abhängig vom Verhandlungsergebnis und dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.  2. Welchen Zeitplan veranschlagen hingegen die OCCAR und Airbus nach Kenntnis der Bundesregierung für die Entwicklung des Systems, und wann könnte demnach ein Erstflug erfolgen („European MALE UAV will not arrive until late 2020s: OCCAR“, www.flightglobal.com vom 20. August 2019)? Da es sich um ein laufendes Vergabeverfahren handelt, kann derzeit zu den Inhalten des Angebotes keine Auskunft gegeben werden.  3. Wann rechnet die Bundesregierung nach derzeitigem Stand mit der Auslieferung von „Eurodrohnen“ an die Bundeswehr? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 19/14165 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Was ergaben die Kostenschätzungen beteiligter Rüstungskonzerne hinsichtlich der Gesamtkosten für das Projekt „Eurodrohne“, und inwiefern konnten diese inzwischen validiert werden (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 11)? Da es sich um ein laufendes Vergabeverfahren handelt, kann derzeit zu den Inhalten des Angebotes keine Auskunft gegeben werden.  5. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung derzeit für ihre bestellten 16 „Eurodrohnen“ sowie die benötigten Anlagen zur Steuerung und Missionsführung? Da es sich um ein laufendes Vergabeverfahren handelt, kann derzeit zu den Inhalten des Angebotes keine Auskunft gegeben werden.  6. Wann soll die Definitionsphase der „Eurodrohne“ nach gegenwärtigem Stand enden? Die wesentlichen Ergebnisse der Definitionsstudie wurden der OCCAR bis zum 23. November 2018 übergeben. Derzeit steht nur noch die Lieferung der letzten Unterlagen aus (Windkanaltest, Abschlussrechnung). Der Abschluss wird im Oktober 2019 erwartet.  7. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich die Unterzeichnung des „Global Contract“ der beteiligten Regierungen aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien für die Entwicklung, Beschaffung und den Anfangsflugbetrieb der „Eurodrohne“ verzögert und nicht mehr für 2019 anvisiert ist? Aufgrund der derzeit noch laufenden Angebotsauswertung und -aktualisierung und der sich daran anschließenden Verhandlungsphase wird ein Vertragsschluss im Jahr 2020 erwartet.  8. Was ist der Bundesregierung über die Gründe der Verzögerung des Projekts „Eurodrohne“ bekannt? Die Verzögerungen sind auf den Harmonisierungsprozess der technisch-operationellen Systemforderungen und die Aufforderung zum Angebot zurückzuführen sowie auf Verzögerungen in der Erstellung des Angebotes durch die Industrie .  9. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass unter den Betreibernationen der „Eurodrohne“ Dissens über deren Ausstattung und Fähigkeiten herrscht? Die Anforderungen an das zu entwickelnde System und damit die Ausstattung und Fähigkeiten sind zwischen den beteiligten Nationen abgestimmt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14165 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Was ist der Bundesregierung über eine Kritik des französischen Senats an schwer umsetzbaren Forderungen des Bundesministeriums der Verteidigung bekannt, und wie hat sie darauf reagiert? Aus Pressemitteilungen ist bekannt, dass Mitglieder des französischen Senats Befürchtungen geäußert haben, dass das System nur schwer exportierbar sei. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Verteidigung derzeit mehr Prioritäten auf den Inlandsflugbetrieb der „Eurodrohne“ setzt (s.o.)? Der Inlandsflugbetrieb eröffnet der Bundeswehr die Möglichkeit, Übungsflüge am eigenen Standort durchzuführen, und erhöht damit die Flexibilität beim Betrieb des Systems. Dem liegt keine Priorisierungsüberlegung zugrunde. 12. Inwieweit rückt die Bundesregierung im Rahmen der Koordinierung und Harmonisierung der Nutzeranforderungen der Partnernationen von weiteren , in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/7439 genannten Anforderungen an die „Eurodrohne“ ab? Da es sich um ein laufendes Vergabeverfahren handelt, kann derzeit zu den Inhalten des Angebotes keine Auskunft gegeben werden. 13. Welche weiteren Abweichungen von den in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/7439 genannten Vereinbarungen der Partnernationen zur „Eurodrohne“ (etwa Anfangsflugbetrieb, Finanzierungsschlüssel , Beschaffungsumfang) sind der Bundesregierung bekannt? Da es sich um ein laufendes Vergabeverfahren handelt, kann derzeit zu den Inhalten des Angebotes keine Auskunft gegeben werden. 14. Welche weiteren Studien zur Unterstützung der „nationalen Entscheidungsfindung “ hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/7439 in Auftrag gegeben, und wer führt diese durch, und wann sollen diese vorliegen? Es wurden keine zusätzlichen Studien in Auftrag gegeben. 15. Wie werden die Vorschläge für die Umsetzung von systemseitigen Ausweichverfahren in der Entwicklungsphase der „Eurodrohne“ weiterverfolgt (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 10)? a) Welche derzeit in Analogie zur bemannten Luftfahrt marktverfügbare Technologie soll aus Sicht der Bundesregierung verbaut werden? b) Welche „amerikanischen Standards“ sollen übernommen werden? c) Was versteht die Bundesregierung unter der „Einführung amerikanischer Technologie“ für die „Eurodrohne“? Die Fragen 15 sowie 15a bis 15c werden zusammen beantwortet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es aufgrund der weiterhin andauernden, dynamischen Entwicklung von Technologien und Regelungen zur Luftraumintegration unbemannter Luftfahrzeuge nicht zweckmäßig, für die Eurodrohne eine Drucksache 19/14165 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. konkrete Lösungsmöglichkeit festzulegen. Während der Entwicklungsphase werden diese weiter konkretisiert. d) Welchen Stand hat die „Neuentwicklung eines Detect-and-Avoid- Systems parallel zur Erstellung diesbezüglicher europäischer Standards “? Parallel und dem Fortschritt der Erarbeitung der europäischen Standards folgend werden mögliche technische Lösungen untersucht, die in der Folge der Entwicklung eines Detect-and-Avoid-Systems dienen sollen. 16. Welchen Stand hat die Erarbeitung von Grundlagen für die militärische Musterzulassung der „Eurodrohne“, und wann soll diese abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 13)? Die Arbeiten an den Grundlagen für die militärische Musterzulassung dauern an und führen zu einer Zulassungsbasis („Certification Base“) als künftigem Vertragsbestandteil. 17. Nimmt die Bundesregierung an, dass Latenzzeiten kürzer sind, wenn eine Steuerung von Langstreckendrohnen (etwa über eine Relaisstation) soweit möglich über fiberoptische Kabel erfolgt, auch wenn ihr hierzu keine „quantitativen Werte“ bekannt sind (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 21)? Bisher wird von keiner die Systemeigenschaften beeinflussenden Verkürzung der Latenzzeiten durch den Einsatz der beschriebenen Möglichkeit ausgegangen . 18. Welche weiteren Regierungen erwägen nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme am Projekt „Eurodrohne“ (auch im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit – SSZ/PESCO)? In der Vergangenheit gab es Interessensbekundungen am Projekt Eurodrohne seitens der Nationen Belgien, Tschechien und Griechenland. Am „PESCO Projekt European MALE RPAS“ sind bisher die Nationen Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Tschechien Teilnehmer. Die Nationen Portugal, Belgien, Finnland, Ungarn, Niederlande und Polen sind Beobachter . 19. Trifft es aus Sicht der Bundesregierung weiterhin zu, dass die „Eurodrohne “ als ein „Aufklärungsmittel“ entwickelt wird (Bundestagsdrucksache 19/7439, Antwort zu Frage 5)? Die Eurodrohne soll die Fähigkeit „Luftgestützte Aufklärung und Überwachung bis in die Tiefe des Einsatzgebietes in Verbindung mit Wirkung gegen stationäre und bewegliche Einzelziele“ sicherstellen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14165 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen der OCCAR für die zukünftige Bewaffnung der „Eurodrohne“ bekannt, und welche Raketen oder Lenkbomben zeigt die Organisation in ihrem Modell für die von der Bundesregierung als „Aufklärungsmittel“ bezeichnete „Eurodrohne“ („European MALE RPAS Stage 2 offer submitted“, Pressemitteilung OCCAR vom 29. Mai 2019)? Die OCCAR folgt den Überlegungen der beteiligten Nationen bezüglich der Festlegung der Fähigkeitsforderungen an das System und hat nach Kenntnis der Bundesregierung keine eigenen Überlegungen zur zukünftigen Bewaffnung der Eurodrohne. Das in der Pressemitteilung abgebildete Modell stellt nach Kenntnis der Bundesregierung abstrakt die Möglichkeit zur technischen Bewaffnungsfähigkeit des Systems dar. Drucksache 19/14165 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.