Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13483 – Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) (Bundesratsdrucksache 360/19) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag. Sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungsund Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte) Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen Regelungsvorschläge . Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als Initiativberechtigte i. S. d. Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf. berücksichtigen . Dies muss nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14167 19. Wahlperiode 17.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) (Bundesratsdrucksache 360/19), die ggf. durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme bzw. positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist. Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter gesetzlicher Regelungsvorschlag ggf. beruht und ob ggf. eine Norm entgegen der ursprünglich vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nach der Verbändebeteiligung oder aufgrund anderweitig eingegangener Stellungnahme geändert worden ist. Dies sollte sich nämlich ohnehin aus der Gesetzesbegründung ergeben. In der Gesetzesbegründung sind gemäß § 43 Absatz 1 GGO „1. die Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs und seiner Einzelvorschriften“ sowie „2. welcher Sachverhalt dem Gesetzentwurf zugrunde liegt und auf welchen Erkenntnisquellen er beruht“ darzustellen. Gemäß § 49 Absatz 1 GGO sind Änderungen gegenüber dem jeweils vorangegangenen Entwurf kenntlich zu machen, also zu dokumentieren. Es ist kein Grund ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen , dass die Bundesregierung nichts zu verbergen hat. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und der Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf substantiierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung, insbesondere zu den Fragen 3 bis 6, soweit Änderungen am Gesetzentwurf nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt und genau begründet. Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung untereinander und mit den in der sog. Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragesteller das parlamentarische Fragerecht. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren “ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link abrufbar: w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 975226/1557560/3eb272d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transpa renz-gesetzgebungsverfahren-data.pdf?download=1. Drucksache 19/14167 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereit gestellte Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen/Staatsminister und Staatssekretärinnen /Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen , Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219; 124, 78 (122); 137, 185, (250). Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14167 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei der Bundesregierung eingegangen (bitte alle Stellungnahmen etc. auflisten mit Angabe der bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des Empfängers und des Standes des Gesetzesvorhabens, beispielsweise Vorarbeiten , Eckpunktepapier, Referentenentwurf, Regierungsentwurf; und wo diese jeweils ggf. von der Bundesregierung veröffentlicht worden sind)? Im Rahmen der Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) sind folgende Stellungnahmen eingegangen: Einreicher Eingangsdatum Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 07.06.2019 Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e. V. 07.06.2019 Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. 07.06.2019 AOK Bundesverband 07.06.2019, 16.09.2019 Arbeitgeberverband Pflege 07.06.2019 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. 07.06.2019 Arbeitsgruppe Erhebung und Nutzung von Sekundärdaten 07.06.2019 BKK-Dachverband e.V 07.06.2019 Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. 07.06.2019 Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege 07.06.2019 Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientinnenstellen und -initiativen 11.06.2019 Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. 07.06.2019 Bundesärztekammer 07.06.2019 Bundespsychotherapeutenkammer 07.06.2019, 12.08.2019 Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. 07.06.2019 Bundesverband der Deutschen Industrie 07.06.2019 Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte 07.06.2019 Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. 07.06.2019 Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. 25.06.2019 Bundesverband Deutsche Startups e.V. 07.06.2019 Bundesverband Gesundheits-IT e.V. 07.06.2019 Bundesverband Managed Care 06.06.2019 Bundesverband Medizintechnologie e.V. 07.06.2019 Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste 07.06.2019 Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten – IFK e.V. 18.06.2019 Bundeszahnärztekammer 07.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. 04.06.2019, 07.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. 07.06.2019 Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. 11.06.2019 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe 07.06.2019 Deutscher Gewerkschaftsbund 14.06.2019 Deutscher Hebammenverband e. V. 07.06.2019 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 07.06.2019 Deutscher Pflegerat e. V. 07.06.2019 Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V. 07.06.2019 Deutsche Rentenversicherung Bund 07.06.2019 Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e.V. 11.06.2019 Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen e.V. 07.06.2019 Drucksache 19/14167 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Einreicher Eingangsdatum Gemeinsamer Bundesausschuss 07.06.2019 Gesellschaft für Informatik e. V. 07.06.2019 HL7 Deutschland e. V. 07.06.2019 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 06.06.2019 Kassenärztliche Bundesvereinigung 11.06.2019 Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung 07.06.2019 Qualitätsring Medizinische Software e. V. 03.06.2019 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 11.06.2019 Spectaris – Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V. 07.06.2019 Spitzenverband Bund der Krankenkassen 11.06.2019 Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. 07.06.2019 Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. 07.06.2019 Verband der Ersatzkassen e.V. 06.06.2019 Verband der Universitätsklinika Deutschlands e. V. 07.06.2019 Verband der privaten Krankenversicherung e.V. 07.06.2019 Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft 14.06.2019 Verband digitale Gesundheit 07.06.2019 Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. 06.06.2019 Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. 07.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie 31.05.2019 Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie 02.06.2019 Expertenbeirat für den Innovationsfonds – Universität zu Köln 27.05.2019 Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. 04.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin 05.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde 05.06.2019, 26.08.2019 Deutsche Dermatologische Gesellschaft 05.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Neurologie 05.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie 05.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. 06.06.2019 Vorsitzender des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss 07.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. 07.06.2019 Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH 07.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Psychologie 07.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. 05.06.2019 Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde 05.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. 06.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit 06.06.2019 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. 06.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Humangenetik 06.06.2019 Verband der Diagnostica-Industrie 06.06.2019 Akkreditierte Labore in der Medizin 06.06.2019, 12.08.2019 Physiotherapieverband 07.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin 07.06.2019, 09.07.2019 Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren 07.06.2019 Spitzenverband der Heilmittelverbände 07.06.2019 Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. 07.06.2019 Zentralverbände der Gesundheitshandwerke 07.06.2019 Spitzenverband Fachärzte Deutschlands 07.06.2019 Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung 07.06.2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14167 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Einreicher Eingangsdatum Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik 07.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Kardiologie 07.06.2019 Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands 07.06.2019 Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband 07.06.2019 Biotechnologie-Industrie-Organisation Deutschland e.V. 07.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft 07.06.2019 Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin 07.06.2019 Deutsche Krebsgesellschaft 07.06.2019 Deutsche Diabetes Gesellschaft 11.06.2019 Deutscher Hausärzteverband e.V. 11.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie 11.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin 07.06.2019 Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. 07.06.2019 vfa, BAH, BPI, Pro Generika 07.06.2019 Verband deutscher Zahntechniker-Innungen 17.06.2019 Johner Institut GmbH 14.06.2019 Deutscher Bundesverband für Logopädie 14.06.2019 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 19.06.2019 Freier Verband Deutscher Zahnärzte 20.06.2019 Deutsche Psychotherapeutenvereinigung 08.07.2019, 27.08.2019 Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten 29.07.2019, 13.08.2019 Fachverband Sucht e. V. 20.08.2019 Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 13.08.2019 Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V. 04.09.2019 Netzwerk Deutsche Gesundheitsregionen e. V. 29.08.2019  2. Nach welchen Kriterien wurden Umfang und Auswahl der Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf Bundesebene bestehen, von Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstigen externen Dritten für die sog. Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) durch das federführende Bundesministerium bestimmt, und welche dieser externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der Verbändeanhörung beteiligt? Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) erfolgt auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände wurden beteiligt.  3. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten Vorschlag welcher bzw. welches externen Dritten, der im Rahmen der sog. Verbändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte ggf. jeweils im Einzelnen darlegen, wessen Vorschlag wann zu welcher Einfügung im Gesetzentwurf bzw. Änderung des Gesetzentwurfs geführt hat, und warum)?  4. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten Vorschlag welcher bzw. welches externen Dritten, der außerhalb der sog. Verbändebeteiligung gemäß § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte jeweils darlegen, wessen Vorschlag wann zu welchem Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs geführt hat, und warum)? Drucksache 19/14167 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu erwartenden Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzentwurfs im Vergleich zu dem der jeweiligen Änderung vorausgegangenen Entwurf (bitte einzeln ausführen)?  6. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs wurden ggf. entgegen der entgegenstehenden (ursprünglichen) fachlichen Beurteilung des federführenden Bundesministeriums in den Gesetzentwurf aufgenommen, und ggf. warum ist dies jeweils geschehen (bitte einzeln ausführen und begründen )? Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe werden auf der Internetseite des BMG sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.  7. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte o. Ä. von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen externen Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo der Gesetzentwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)? Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne Studien , Unterlagen o. Ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese regelmäßig in der Begründung erwähnt.  8. Wurden in die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ggf. konkrete Angaben, Erläuterungen bzw. Begründungen zu den in den Fragen 1 bis 7 erfragten Informationen aufgenommen, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht (bitte begründen)? Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 6 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14167 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen , Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben (beispielsweise mit der Initiierung, Erstellung, Änderung, Ablehnung, Vorbereitung , Ausarbeitung, Befassung, Beratung, Bewertung, Empfehlung oder Formulierung) mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs stattgefunden (bitte tabellarisch aufgeführt mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema bzw. genauem Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs und unter Beantwortung der nachfolgenden Fragen)? a) Wann fand der Kontakt statt? b) Welcher externe Dritte bzw. welche externen Dritten nahm bzw. nahmen teil? c) Wer nahm aufseiten der Bundesregierung, des Bundeskanzleramts und/oder der Bundesministerien teil? d) Welchen Formulierungsvorschlag, sonstigen Vorschlag, welche Stellungnahme o. Ä. im Zusammenhang mit dem Kontakt hat welcher externe Dritte bzw. haben welche externen Dritten ggf. wann zu welchem konkreten Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs abgegeben ? e) Wurde ggf. der in Frage 9d genannte (alternative) Formulierungsvorschlag o. Ä. im Gesetzentwurf positiv berücksichtigt, und falls ja, inwieweit , und ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert worden (bitte ggf. jeweils für jede Stellungnahme und jede alternative Formulierung einzeln ausführen)? f) Wurden Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den jeweiligen Treffen angefertigt, und wenn ja, welche (z. B. Vorlagen zur Vorbereitung, Vermerke, Protokolle o. Ä.)? g) Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt (Initiative der externen Dritten oder Stelle in der Bundesregierung bzw. im Bundesministerium )? h) Hatte ggf. die beteiligte Stelle in der Bundesregierung bzw. im Bundesministerium zum Zeitpunkt des jeweiligen Kontaktes nähere Kenntnisse über den bzw. die kontaktierten externen Dritten, wie beispielsweise die Namen der für diesen tätigen Person bzw. Personen, das Geschäftsfeld bzw. den Tätigkeitsbereich und die jeweiligen finanziellen und/oder wirtschaftlichen Interessen an dem Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs, und falls ja, welche genau (bitte einzeln ausführen)? i) Handelte bzw. handelten nach Kenntnis der Bundesregierung der externe Dritte bzw. die externen Dritten in fremdem Auftrag? j) In wessen Auftrag handelte bzw. handelten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. der externe Dritte bzw. die externen Dritten (bitte jeweils ausführen)? Die Fragen 9 bis 9j werden gemeinsam beantwortet. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Ab-frage auf Leitungsebene hat bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten. So mussten bei allen 57 Kleinen Anfra- Drucksache 19/14167 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gen die Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft werden, selbst wenn ein fachlicher Bezug der jeweiligen Personen teilweise sehr fernliegend war. Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und Bundesministerinnen , Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und Staatssekretärinnen . Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts waren daher bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich. Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden, so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen . Dies nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten inner-halb der Bundesregierung werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus den nicht federführen-den oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig Fehlanzeigen ergeben. Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, werden nunmehr in der Antwort zu Frage 9 nur noch die Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen Ressorts (hier: BMG) sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14.3.2018 (Konstituierung der Bundesregierung) bis 10. Juli 2019 (Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs) überprüft. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in der Antwort zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen . Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die Abfrage der Fachreferate des Bundeskanzleramtes sowie der Büros von ChefBK, StM Dr. Hoppenstedt, StM’in Bär, StM’in Widmann-Mauz und St Geismann ergab ebenso wie die Aktenrecherche folgende Termine: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14167 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben Dr. Helge Braun Datum Ort Teilnehmer 29.08.2018 Berlin Dr. Birgit König (Vorstandsvorsitzende Allianz Private Krankenversicherungs AG), Dr. Volker Marko (Leiter Gesundheitspolitik Allianz) 24.01.2019 Berlin Dr. Klaus Reinhardt (Bundesvorsitzender Hartmannbund) 21.02.2019 Berlin Cornelia Wanke (ALM e.V. / Lady Lobby) 15.05.2019 Berlin Dr. Fabrizio Guidi (Vorsitzender der Geschäftsführung Sanofi-Aventis Deutschland GmbH) 05.07.2019 Gießen Jens Dapper (Geschäftsführer, AWO Stadtkreis Gießen mbH) Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung Staatsministerin Dorothee Bär Datum Ort Teilnehmer 08.11.2018 Berlin Sebastian Zilch (Geschäftsführer Bundesverband Gesundheits-IT) 28.11.2018 Berlin Jens Baas (Vorstandsvorsitzender Techniker Krankenkasse) 19.03.2019 Berlin Daniel Bahr (Vorstandsmitglied Allianz Deutschland AG), Christian Rebernik (CEO vivy) 08.05.2019 Berlin Nicolas Schulwitz (Geschäftsführer Patientus GmbH) Die Abfrage im Bundesministerium für Gesundheit hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene) bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben: Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn Datum Ort Teilnehmer 05.06.2018 Berlin Gespräch mit Jochen Schmitz, Bernd Montag und Michael Meyer (Siemens Healthineers AG) 26.06.2018 Berlin Gesprächsrunde mit AOK, TK, Barmer, Gematik, GKV-SV, KBV und BITMARCK 28.06.2018 Berlin Gesprächsrunde mit innovativen Start-Ups im Rahmen von „Innovation trifft Politik“ 04.07.2018 Berlin Gespräch mit Timotheus Höttges (Vorstandsvorsitzender Telekom) 20.08.2018 Berlin Gespräch mit Markus Müschenisch (Managing Director Flying Health) 19.09.2018 Berlin Gesprächsrunde mit AOK, TK, Barmer, Gematik, GKV-SV, KBV und BITMARCK 08.10.2018 Berlin Gespräch mit den Bundesfachkommissionen Gesundheitswirtschaft & Digital Health des CDU Wirtschaftsrates 12.10.2018 München Impulsvortrag mit anschließendem Austausch & Diskussion im Rahmen eines Abendessen der „Initiative für Deutschland“ auf Einladung der Linde AG, Thema Healthcare 4.0- Digitalisierung im Gesundheitswesen 19.11.2018 Berlin Gespräch mit Prof. Dieter Kempf, Dr. Joachim Lang und Iris Plöger (BDI) 16.01.2019 Berlin Gespräch mit Holger Friedrich und Torsten Sonntag (VERIMI GmbH) 05.02.2019 Berlin Gespräch mit Herrn Dr. Montgomery und Herr Alexander Dückers (BÄK) 27.02.2019 Berlin Gespräch mit Dr. Volker Leienbach + Herr Dr. Florian Reuther (PKV) 27.02.2019 Berlin Gespräch mit Start Ups aus dem Bereich Diagnostik 26.03.2019 Bonn Gespräch mit innovativen Start Ups im Rahmen der BMG-Reihe „Innovation trifft Politik“ Drucksache 19/14167 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart Datum Ort Teilnehmer 20.09.2018 Berlin Eröffnungsrede anl. der Digital Health Conference 2018 zum Thema „More Power to the Patient“ 21.11.2018 Berlin AOK im Dialog – Podiumsdiskussion zum Thema „Digitalisierung im Gesundheitswesen, Vernetzung von Ärzten und Patienten, elektronische Patientenakte“ – Dr. Thomas Gebhart, MdB (CDU, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit) – Dirk Heidenblut, MdB (SPD) – Maria Klein-Schmeink, MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Christine Aschenberg-Dugnus, MdB (FDP) – Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband. 28.11.2018 Hannover Grußwort anl. des 2. Niedersächsischen Digitalgipfel Gesundheit Veranstalter: Ärztekammer Niedersachsen 18.01.2019 Berlin Gespräch mit MdB Tino Sorge 24.01.2019 Koblenz Sitzung der Landesfachkommission Gesundheitswirtschaft des Wirtschaftsrates der CDU e. V., LV Rheinland-Pfalz 20.03.2019 Berlin Grußwort zur Verleihung des Digitalen Gesundheitspreises 2019 „Ideen für Morgen – gemeinsam gestalten“ 8.05.2019 Berlin Gespräch mit Vertretern Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. Sebastian Zilch, Geschäftsführer Jens Naumann, Vorstandsvorsitzender Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss Keine Gespräche mit externen Dritten bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs. Staatssekretär a. D. Lutz Stroppe Datum Ort Teilnehmer 30.05.2018 Berlin Albert Bourla, Peter Albiez, Kirsty Graham, Debra Mangone (Pfizer) 17.09.2018 Leipzig Vortrag beim Sächsischen Telemedizinkongress 9.10.2018 Berlin Dr. Thomas Kriedel, KBV 9.10.2018 Berlin Dr. Wolfgang Eßer, Martin Hendges, Dr. Karl-Georg Pochhammer, Elfi Schmidt-Garrecht 10. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO begonnen , und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme gesetzt (bitte unter Angabe der Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der Zuleitung und des Fristablaufs)? Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 16. Mai 2019 mit Frist zum 7. Juni 2019 eingeleitet. 11. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte o. ä. Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14167 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO jeweils durchgeführt? Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie der Bundesrat wurden am 15. Mai 2019 unterrichtet. Drucksache 19/14167 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.