Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Bundestagsdrucksache 19/13297 – Umzug des AlliiertenMuseums in den ehemaligen Flughafen Tempelhof V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im November 2015 sagte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 27,1 Mio. Euro für den Umzug des AlliiertenMuseums aus Berlin-Dahlem in den Hangar 7 des ehemaligen Flughafens Tempelhof zu (siehe Bundeshaushaltsplan 2015, EP 04 52, Titel 894 61-195, 2.11). Der Zeitplan sah bislang vor, den Umzug bis 2026 abzuschließen. Ende Juni teilte der Sprecher der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien dem „Tagesspiegel“ mit, dass die „Bausubstanz in Tempelhof wohl schwieriger ist als alle Beteiligten erwartet haben“ (www.tagesspiegel.de/berlin/marodes-tempelhof-alliiertenmuseumkann -vielleicht-nicht-in-hangar-umziehen/24479874.html). Die Ertüchtigung des Gebäudes soll durch die Tempelhof Projekt GmbH durchgeführt werden, der Innenausbau der Ausstellung soll durch den Bund vorgenommen werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Umzug des AlliiertenMuseums (AM) in den ehemaligen Flughafen Tempelhof wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2013 vereinbart . Im Bundeshaushalt 2016 wurden dafür auf Basis einer ersten Machbarkeitsstudie und eines musealen Konzepts bis zu 27,1 Mio. Euro (größtenteils über Verpflichtungsermächtigungen) bereitgestellt. Bis 2017 ruhten die Planungen insbesondere aufgrund der temporären Nutzung des ehemaligen Flughafens als Notunterkunft für geflüchtete Menschen. Im Dezember 2017 wurden die Verhandlungen über einen Dauernutzungsvertrag mit dem Land Berlin (Tempelhof Projekt GmbH) wiederaufgenommen und der Landesbetrieb Bundesbau Baden-Württemberg (BBBW) vom Bauressort als zuständige Bauverwaltung mit der Projektleitung beauftragt. Im Rahmen der Abstimmung zum Bundeshaushalt 2018 wurde zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Bundesministerium der Finanzen vereinbart, das Projekt im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements als Bundesbaumaßnahme mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abzuwickeln. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14170 19. Wahlperiode 17.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 16. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Parallel zur Bedarfsplanung des Nutzers (also des AM) erfolgte die Erstellung der baufachlichen Stellungnahme und einer fundierten Kostenschätzung (unter Berücksichtigung von Risikokosten und einer Baupreisindizierung) seitens BBBW zur Unterbringung des Museums in Tempelhof. Aus der vertieften Prüfung des Standorts und des maroden baulichen Zustands der Bestandsimmobilie (insbesondere Hangar 7) haben sich zahlreiche ganz neue, insbesondere auch kostenrelevante Fragen bzgl. der Einrichtung und des Betriebs eines Museums im ehemaligen Flughafen Tempelhof ergeben. Insofern wurde im Juni 2019 entschieden, die Variantenuntersuchung im Rahmen der Bedarfsplanung auf den Standort Clayallee unter Berücksichtigung aller vertretbaren Einsparpotenziale auszudehnen, um eine möglichst umfassende und valide Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Nach deren Vorlage soll entschieden werden, ob der Standort Tempelhof, dessen Kosten aller Voraussicht nach deutlich über den bisher veranschlagten Mitteln liegen, aufgegeben werden muss. Da belastbare Aussagen hierzu derzeit nicht möglich sind, werden aktuell auch keine Kostenangaben kommuniziert. Es ist davon auszugehen, dass für diesen Planungsprozess mehrere Monate benötigt werden. Bis zu dessen Beendigung kann daher dem Abschluss eines Dauernutzungsvertrags zwischen der BImA und der Tempelhof Projekt GmbH nicht zugestimmt werden. Die Unterzeichnung des Dauernutzungsvertrages könnte zudem grundsätzlich erst nach Anerkennung der Entscheidungsunterlage-Bau erfolgen. Im Juli 2019 wurden der Regierende Bürgermeister Berlins, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat durch ein BKM-Schreiben über den aktuellen Stand informiert.  1. Welche alternativen Szenarien und Konzepte prüft die Bundesregierung derzeit im Zusammenhang mit dem Umzug des AlliiertenMuseums in den ehemaligen Flughafen Tempelhof, vor deren Abschluss keine weiteren „stichhaltigen Angaben zum weiteren Projektverlauf“ gemacht werden können (Lang, Katrin: Umzug des Alliiertenmuseums vorerst geplatzt , in: Morgenpost, 10. August 2019, S. 17; siehe auch: www.morgen post.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article226806407/Umzug-des-Alliier tenmuseums-nicht-vor-2027.html)? a) Wird derzeit das Szenario geprüft, das AlliiertenMuseum in seinen Räumlichkeiten in Berlin-Dahlem zu belassen, und für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung das Eintreten dieses Szenarios? b) Welche Zeitpläne gibt es für die verschiedenen Szenarien? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welche Raumkonzepte werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung diskutiert? a) Welche Kosten werden für die einzelnen Raumkonzepte nach Kenntnis der Bundesregierung veranschlagt? b) Welchen Inhalt haben die einzelnen Raumkonzepte? c) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Genehmigung des Raumkonzepts? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 19/14170 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Wurden die anderen Mitglieder des Trägervereins, wie etwa die Vereinigten Staaten von Amerika, die Republik Frankreich, das Vereinigte Königreich , das Deutsche Historische Museum oder das Institut für Zeitgeschichte bei der Erarbeitung der Konzepte einbezogen, und in welcher Art und Weise ist dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? Am 22. März 2019 fand eine Sondersitzung der Mitgliederversammlung des Alliierten-Museums statt. Hier wurden den Mitgliedern des Trägervereins die bisherigen Überlegungen (Masterplan und dazugehörige Bedarfsplanung) präsentiert . Die Mitgliederversammlung nahm diese zur Kenntnis und beauftragte den Leiter des Museums, das Projekt Tempelhof weiterhin intensiv voranzubringen .  4. Sieht die Bundesregierung den durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages aufgestellten Kostenrahmen in Höhe von 27,1 Mio. Euro gefährdet? a) Wenn ja, mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung derzeit für den Fall eines Umzugs des AlliiertenMuseums in den ehemaligen Flughafen Tempelhof? b) Prüft die Bundesregierung für den Fall einer Kostensteigerung das Alliierten Museum in seinen derzeitigen Räumlichkeiten in Berlin- Dahlem zu belassen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. Wie viele Besucher verzeichnete das AlliiertenMuseum in den Jahren 2010 bis 2018 (bitte die Besucherzahlen nach Jahren sowie prozentualer Veränderung zum Vorjahr auflisten)? Die Besucherzahlen des AlliiertenMuseums sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Jahr Anzahl der Besucher Veränderung zum Vorjahr in Prozent 2010 63.049 - 2011 67.803 +7,54 2012 68.032 +0,33 2013 64.269 -5,53 2014 72.268 +12,4 2015 68.933 -4,61 2016 69.792 +1,24 2017 71.845 +2,94 2018 71.824 -0,03  6. Mit wie vielen Besuchern wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle eines Umzugs in den ehemaligen Flughafen Tempelhof in den Folgejahren nach der Neueröffnung gerechnet? Im Ergebnis einer Standortanalyse wird dem AlliiertenMuseum ein Besucherpotential von bis zu 360.000 Besuchern pro Jahr in Aussicht gestellt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14170 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Ist der Nutzungsvertrag mit dem Land Berlin bereits ausgehandelt? a) Wenn ja, weshalb soll der Nutzungsvertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin abgeschlossen werden und nicht zwischen dem Trägerverein des AlliiertenMuseums und dem Land Berlin? b) Wenn ja, welchen Inhalt hat der Nutzungsvertrag mit dem Land Berlin ? c) Wenn ja, beinhaltet der Nutzungsvertrag auch einen Mietvertrag, und wenn ja, welche Miete wird vom Land Berlin veranschlagt? d) Wenn ja, wann erfolgt die Unterzeichnung des Nutzungsplans? e) Wenn nein, wie ist der derzeitige Verhandlungsstand des Nutzungsvertrags mit dem Land Berlin? Der Dauernutzungsvertrag über Flächen im Bauteil 7 und Hangar 7 wurde ausgehandelt , kann aktuell aber nicht unterschrieben werden (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). Verhandlungen über weitere Flächen im Kopfbau West und zur Nutzung von Freiflächen stehen noch aus. Im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Aufgabe, den Flächen- und Raumbedarf der betreffenden Einrichtung zu decken und hierzu bspw. die Anmietung einer Liegenschaft von einem Dritten zu prüfen. Demnach ist allein die BImA berechtigt , den Dauernutzungsvertrag auf Bundesseite zu unterzeichnen. Der Vertrag über die Bestellung eines Dauernutzungsrechts beinhaltet die Bedingungen der Errichtung und des Betriebs des AlliiertenMuseums am ehemaligen Flughafen Tempelhof sowie alle hiermit zusammenhängenden rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bund und dem Land Berlin. Zur Beantwortung der Fragen 7c bis 7e wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  8. Welche baulichen Risiken sieht die Bundesregierung bei einem Umzug in den ehemaligen Flughafen Tempelhof? Bezüglich der Sanierung und Ertüchtigung des ehemaligen Flughafengebäudes als Gesamtkomplex sieht die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien erheblichen Klärungsbedarf mit der Tempelhof Projekt GmbH und der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Offen geblieben sind auf Berliner Seite insbesondere Fragen zur Erzeugung und Nutzung von Synergieeffekten zwischen den verschiedenen Nutzern des ehemaligen Flughafens, ein stimmiges Entwicklungskonzept des gesamten Standorts und seines Umfelds sowie Art und Umfang projektspezifischer Risikokosten , die den Bund und das Land Berlin gleichermaßen betreffen (z. B. Brandschutz). Ohne eine belastbare Aussage des Landes Berlin zu einem Gesamtkonzept und zu einem eigenen finanziellen Engagement am Standort Tempelhof kann von Seiten des Bundes jedoch keine Entscheidung über eine Neuansiedlung des Alliierten Museums getroffen werden. Drucksache 19/14170 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Welche Herausforderungen bringt der Umzug in den denkmalgeschützten ehemaligen Flughafen Tempelhof nach Kenntnis der Bundesregierung mit sich? Besondere technische und damit ggf. auch finanzielle Herausforderungen ergeben sich mit Blick auf kuratorische Standards und die Steigerung der Aufenthaltsqualität der ganzjährig zu erwartenden Besucherströme aus der Statik, dem Brandschutz, den Auflagen der Denkmalpflege und der Klimatisierungsproblematik des Gebäudes bzw. der energetischen Ausstattung, hier insbesondere des Hangars 7. 10. Inwieweit kann ein Ausstellungskonzept bzw. der Innenausbau durch den Bund erst dann erarbeitet werden bzw. erfolgen, wenn die Gebäudeertüchtigung durch die „Tempelhof Projekt GmbH“ erfolgt ist? Der Dauernutzungsvertrag beinhaltet unter anderem eine Beteiligung des Landes an den Kosten für die Herrichtung des Nutzungsgegenstandes, die sogenannten Eigentümermaßnahmen. Erst nach Vorlage der Ergebnisse eines Realisierungswettbewerbes soll die detaillierte Planung der sogenannten Eigentümermaßnahmen vom Land Berlin erfolgen. Nach Durchführung dieser Eigentümermaßnahmen wird der Nutzungsgegenstand an die Bundesanstalt für immobilienaufgaben übergeben und der Innenausbau des Bundes könnte frühestens dann beginnen. 11. Welche Fortschritte kann die „Tempelhof Projekt GmbH“ bei der Ertüchtigung des Gebäudes nach Kenntnis der Bundesregierung vorweisen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verzögerungen in der Gebäudeertüchtigung der „Tempelhof Projekt GmbH“, die den bisherigen Umzug des AlliiertenMuseums bis 2026 gefährden würden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für den Umzug des Alliierten Museums in den Hangar 7 des ehemaligen Flughafens Tempelhof? a) Wann lobt die Bundesregierung den Architektenwettbewerb für den Innenausbau des Alliierten Museums aus? b) Wann erwartet die Bundesregierung die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs ? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14170 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.