Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hagen Reinhold, Michael Theurer, Dr. Christian Jung, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13691 – Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vorpommern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur in Deutschland ist Grundlage für eine prosperierende Wirtschaft und einer freien und individuellen Mobilität . Um flächendeckend und übergreifend Projekte durchzuführen, wurde 2016 der Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgelegt. Mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Mrd. Euro soll die Verkehrsinfrastruktur bis 2030 modernisiert werden. Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur ist nicht nur Tourismus- oder Wirtschaftsstandort , sondern auch Nadelöhr zum Transit Richtung Osten und Westen . Viele Fernstraßen, Schienenwege, Binnenwasserstraßen und Häfen in der Region sind von großer Bedeutung. Die Umsetzung der geplanten Projekte hat aus Sicht der Fragesteller somit Priorität. 1. Wie hoch ist die Summe, die für die Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vorpommern eingeplant ist? Die aufgeführten Beträge beziehen sich jeweils auf die in den Bedarfsplänen enthaltenen laufenden und fest disponierten (FD) Maßnahmen sowie auf die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf (VB, VB-E). Verkehrsträger Summe in Millionen Euro Schiene 1.309 * (Preisstand 2015 bzw. Ist- Kosten) Straße 556,7 (Preisstand 2014) Wasserstraße 95,4 (Preisstand 2014) *Der Betrag bezieht sich auf alle Mecklenburg-Vorpommern tangierenden Projekte. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14172 19. Wahlperiode 17.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 wurden in Mecklenburg -Vorpommern wurden bereits abgeschlossen (bitte nach Jahr der Fertigstellung und Priorität auflisten)? 3. Bei welchen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg -Vorpommern soll 2020 beziehungsweise 2021 mit den Baumaßnahmen begonnen werden? 4. Bei welchen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg -Vorpommern ist sich die Bundesregierung sicher, dass bei diesen bis 2030 die Bautätigkeit zumindest aufgenommen wird? 5. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vorpommern haben bereits einen Planfeststellungsbeschluss? Bei welchen Projekten ist dieser in Bearbeitung? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Verkehrsträger Straße Bereits abgeschlossene Maßnahmen des BVWP 2030: • A 14 – (AS 24 – AS Grabow) (Verkehrsfreigabe: 2015) • A 14 – (AS Grabow – Lgr. BB/MV) (Verkehrsfreigabe: 2017) • B 96n – Samtens – Bergen (Verkehrsfreigabe: 2019) • B 191 – OU Plau (Verkehrsfreigabe: 2018) Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn in 2020 bzw. 2021: • B 111 – OU Wolgast • B 198 – OU Mirow Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn bis 2030: • Die Auftragsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern strebt durch Bündelung der Planungskapazitäten an, für die Bundesstraßenvorhaben des VB bis 2030 einen Baubeginn zu er-reichen. Maßnahmen des BVWP 2030 mit bestandskräftigem Planfeststellungsbeschluss : • B 96 – OU Neubrandenburg (in Bau) • B 321 – BAB-Zubringer Schwerin (in Bau) Maßnahmen des BVWP 2030 mit laufenden Planfeststellungsverfahren: • B 111– OU Wolgast • B 198 – OU Mirow Verkehrsträger Schiene Bereits abgeschlossene Maßnahmen des BVWP 2030: • VDE 1 Lübeck/Hagenow Land – Stralsund Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn in 2020 bzw. 2021: • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn bis 2030: • ABS Lübeck – Schwerin Drucksache 19/14172 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Maßnahmen des BVWP 2030 mit bestandskräftigem Planfeststellungsbeschluss : • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit laufenden Planfeststellungsverfahren: • keine Verkehrsträger Wasserstraße Bereits abgeschlossene Maßnahmen des BVWP 2030: • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn in 2020 bzw. 2021: • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn bis 2030: • Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock • Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar Maßnahmen des BVWP 2030 mit bestandskräftigem Planfeststellungsbeschluss : • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit laufenden Planfeststellungsverfahren: • Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock • Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar 6. Welche bereits in der Umsetzung befindlichen Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vorpommern können nach aktueller Kenntnis der Bundesregierung den kalkulierten Kostenrahmen nicht einhalten ? 7. In welchem bereits kalkulierten Projekt ist mit Mehrkosten zu rechnen? Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13544 verwiesen. 8. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vorpommern können trotz Priorisierung bis 2030 nicht fertiggestellt werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13544 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14172 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.