Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Michel Brandt, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13253 – Der „Marsch zum Gedenken“ der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach 2018 (http://gleft.de/36d) veranstaltete die Reservistenarbeitsgemeinschaft Military Brotherhood Germany (MBG) (http://gleft.de/36e) als Initiatorin in diesem Jahr zum zweiten Mal den „Marsch zum Gedenken“. Der Vizepräsident für Betreuung und Fürsorge des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V., schreibt in seiner Einladung zum Marsch am 28. März 2019, „dass in Gesprächen mit der Hausspitze des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) eine Verstetigung dieses Formats erreicht werden konnte. Die Reservistenarbeitsgemeinschaft (RAG) Military Brotherhood Germany wird die Veranstaltung deshalb auch in diesem Jahr mit Unterstützung durch das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr durchführen “ (http://gleft.de/36t). Der zweite „Marsch zum Gedenken“ fand dieses Jahr vom 5. bis 10. August 2019 statt. Er führte in vier Tagesetappen von der Fläming-Kaserne in Brück (Start) über den „Wald der Erinnerung“ (Einsatzführungskommando der Bundeswehr , Geltow/Potsdam), vorbei am Reichstagsgebäude und am Brandenburger Tor zum Ehrenmal der Bundeswehr am Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) („feierliche Gedenkveranstaltung auf dem Paradeplatz des Bendlerblocks vor dem Ehrenmal der Bundeswehr unter Beteiligung der Hausspitze des BMVg sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik“, ebd.). Ziel des Marsches war nach Angabe des Reservistenverbandes, dass aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten außer für die „111 im Einsatz gefallenen Soldaten auch ganz offiziell in Erinnerung an alle 3.292 Bundeswehrangehörigen marschieren, die infolge der Ausübung ihres Dienstes ihr Leben gelassen haben. Schilder mit Namen der Verstorbenen tragen sie während des Marsches auf der Brust“ (7. August 2019, h t t p : / / gleft.de/36p). Die Anreise der Teilnehmenden fand am 5. August 2019, die Abreise am 10. August 2019 statt. Die Marschstrecke wird mit 110 km angegeben, die Zahl der Teilnehmenden war auf 150 Personen beschränkt. In dem oben zitierten Schreiben des Reservistenverbandes heißt es weiter, „Unterkunft und Verpflegung werden ge- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14173 19. Wahlperiode 17.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. stellt“; und „Aktive Soldatinnen und Soldaten bitten wir, dieses Schreiben als Einladung zur Teilnahme zu betrachten. Anzug: Feldanzug, Grundform (mit witterungsbedingten Abwandlungen/Ergänzungen).“ Auf dem Marsch waren u.a. Angehörige von Einheiten der Gebirgsjäger, von Heer und Luftwaffe (siehe Foto http://gleft.de/36g), zum Teil mit Verbandsflaggen vertreten. Als ranghöchster Marschteilnehmer wird Brigadegeneral Richard Frevel, Abteilungsleiter beim Kommando Luftwaffe, genannt (http:// gleft.de/36e). Des Weiteren waren bei der Abschlussveranstaltung am Bendlerblock u.a. der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber (in Uniform , http://gleft.de/36h) und der Präsident des Reservistenverbandes der Bundeswehr, Oswin Veith, anwesend (http://gleft.de/36i). Im Internet ist in einem Video (http://gleft.de/36v) zu sehen, wie die uniformierten Teilnehmenden des Marsches auf einer öffentlichen Verkehrsstraße in Berlin in Reihe marschieren und „Oh du schöner Westerwald“ singen. Das BMVg hat 2017 die Ausgabe eines Liederbuchs der Bundeswehr gestoppt, u.a. wegen des Abdrucks dieses Liedes. „DER SPIEGEL“ schreibt: „Im Rahmen des kritischen und sensiblen Umgangs mit den Inhalten wurde erkannt, dass einige Textpassagen nicht mehr unserem Werteverständnis entsprechen“, sagte ein Bundesministeriumssprecher dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Besonders in der Kritik stehen in dem Liederbuch „Kameraden singt!“ Stücke wie „Schwarzbraun ist die Haselnuss“, das „Panzerlied“ oder „Das Westerwaldlied“. Sie wurden dem Bundesministerium zufolge in der NS-Zeit und während des Zweiten Weltkrieges als Ausdruck nationalsozialistischer Überhöhung missbraucht.“ (http://gleft.de/36a). In seiner Rede während der Abschlussveranstaltung am Bendlerblock sagte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber: „Nachdem der erste Marsch zum Gedenken letztes Jahr ein voller Erfolg wurde, war für uns klar, dass er in Zukunft jedes Jahr stattfinden muss! Deshalb sind wir sehr froh über den großen Zuspruch, den der Marsch auch dieses Jahr erfährt.“ (ht tp: / / gleft.de/36p). In den überregionalen Medien wurde über den „Marsch zum Gedenken“ kaum berichtet. Der bayerische „Merkur“ titelte „Touristen irritiert: Bundeswehr- Soldaten marschieren am Brandenburger Tor auf – das steckt dahinter“ (12./13. August 2019, http://gleft.de/36g); die Schlagzeile der „Hessische/ Niedersächsische Allgemeine“ lautete „In Uniform und mit Fahne. Touristen irritiert: Bundeswehr-Soldaten marschieren am Brandenburger Tor auf – das steckt dahinter“ (13. August 2019, http://gleft.de/36l). Der Chefredakteur der „WamS“ kritisierte in „Die Welt“ das geringe Medienecho: „Über den ‚Marsch zum Gedenken‘ habe ich fast keine Berichte gefunden. Von offizieller Seite kam ein Tweet des Bundesverteidigungsministeriums.“ (10. August 2019, http://gleft.de/36n). Dr. Peter Tauber twitterte: „Einer der bewegendsten Momente in meiner Zeit als Staatssekretär, nein als Abgeordneter. Schade, dass die Medien kein Interesse haben für dieses wichtige Thema.“ (9. August 2019, http://gleft.de/36o). Kontinuierlich berichtet haben insbesondere der Reservistenverband (http:// gleft.de/36p) und die RAG Military Brotherhood Germany (http://gleft.de/ 36q) sowie verschiedene Einzelpersonen und Gruppen. Die Internetseite „Veteranenkultur .de“ veröffentlichte einen Text mit dem Titel „Blut, Schweiß und Tränen – Marsch zum Gedenken 2019“, in dem es u.a. hieß: „Um potentiellen Störkräften keinen Raum zu bieten, bleibt der genaue Streckenverlauf vorerst unveröffentlicht.“ (3. August 2019, http://gleft.de/36r). In den Sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram) haben einzelne Teilnehmende während des Marsches Texte, Fotos und Videos veröffentlicht. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. hat mit seinem „Marsch zum Gedenken“ über den „Wald der Erinnerung“ zum „Ehrenmal der Bundeswehr“ an diejenigen Bundeswehrangehörigen gedacht, die im Auftrag Drucksache 19/14173 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. des Parlamentes für Frieden, Recht und Freiheit in Folge der Ausübung ihres Dienstes ums Leben gekommen sind. Diesen Ansatz begrüßt die Bundesregierung . Symbolisch wurde an die 111 in Auslandseinsätzen Verstorbenen und im „Wald der Erinnerung“ namentlich Genannten gedacht, indem 111 Kilometer marschiert wurden. Diese Soldatinnen und Soldaten wurden auf Grundlage einer mehrheitlichen Entscheidung der Abgeordneten im Parlament entsendet; die Einsätze der Bundeswehr sind damit demokratisch legitimiert. Weiterhin wurde an alle 3.295 seit Gründung der Bundeswehr vor über 60 Jahren in Folge der Ausübung ihrer Pflichterfüllung Verstorbenen durch zusätzlich Marschierende und eine Erweiterung der Strecke gedacht. Auch diese Verstorbenen setzten sich für Frieden, Recht und Freiheit auf Grundlage der Werteordnung des Grundgesetzes ein. Damit hat der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. verwirklicht , was unter anderem auch mit dem Konzept zum „Ehrenmal der Bundeswehr “ beabsichtigt wurde, der unmittelbare Bezug zwischen Bundeswehr und Gesellschaft wird hergestellt, und das nicht nur dadurch, dass der Marsch in der Öffentlichkeit stattfand. Dass der „Marsch zum Gedenken“ nur in den regionalen Medien Anklang fand, bedauert die Bundesregierung. Für die Marschierenden hatte der Marsch eine weit tiefergehende Bedeutung. Sie waren oftmals unmittelbar dabei, als ihr Kamerad oder ihre Kameradin verstarben. Ihnen war es ein besonderes Bedürfnis, gegen das Vergessen zu marschieren und dabei unter Menschen zu sein, die ähnliches erlebten und ähnlich empfinden. Der Marsch in dieser Gemeinschaft kann den Marschteilnehmerinnen und Marschteilnehmern auch bei der Verarbeitung von Erlebtem helfen. Diese Soldatinnen und Soldaten fanden sich verstanden und aufgehoben. Sie wollen auch in der Gesellschaft verstanden werden , weshalb sie die Öffentlichkeit suchten, was durch den Marsch durch das Zentrum Berlins unterstrichen wurde. Die Bundesregierung befürwortet und unterstützt solche Aktionen aus der Gesellschaft heraus, die dazu einladen, den im Auftrag des Parlamentes verstorbenen Soldatinnen und Soldaten würdig und in der Öffentlichkeit zu gedenken.  1. Wer ist bzw. wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung der offizielle bzw. die offiziellen Veranstalter des „Marsches zum Gedenken“? Veranstalter des „Marsches zum Gedenken“ ist der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.  2. Ist der Marsch nach Kenntnis der Bundesregierung als politische Demonstration angemeldet und genehmigt worden, und wenn ja, a) bei welcher bzw. welchen kommunalen oder Landesbehörde bzw. Landsbehörden wurde der Marsch b) von wem (Namen, Funktion, Status der Person) c) wann (Datum) d) als was (Titel und/oder Thema der Veranstaltung) verantwortlich angemeldet und genehmigt (bitte einzeln aufführen)? Nein. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14173 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Ist der Marsch nach Kenntnis der Bundesregierung als Bundeswehrveranstaltung (Geländemarsch, Reserveübung o.Ä.) angemeldet worden, wenn ja, a) bei welcher bzw. welchen kommunalen und/oder Landesbehörde bzw. Landesbehörden b) von wem (Namen, Funktion, Status der Person) c) wann (Datum) d) als was (Titel und/oder Thema) wurde der Marsch angemeldet? Der Marsch ist als Veranstaltung im öffentlichen Raum gemäß § 29 StVO vom Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. beim Landkreis Potsdam-Mittelmark am 26. Juni 2019 beantragt worden.  4. Welche Auflagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der zuständigen Ordnungsbehörde bzw. den zuständigen Ordnungsbehörden bezüglich des Marsches erlassen? Es wurden Auflagen bezüglich der Verkehrssicherheit, zur Verminderung der Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs, des Durchlassens von öffentlichem Personennahverkehrs (ÖPNV)-, Rettungs- und Einsatzfahrzeugen, zu Vorsichtsmaßnahmen beim Überqueren von Brücken, zur Einhaltung von Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkerehrszulassungsverordnung (StVZO) und der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO, zum Geschlossenhalten des Verbandes und zur Verbindungsaufnahme mit der Polizei erteilt.  5. Welche Orte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während des Marsches durchquert, und bei welcher Behörde wurden die jeweiligen Marschabschnitte angemeldet (bitte einzeln aufführen)? Der Streckenverlauf wurde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark angemeldet, der die Abstimmung mit weiteren betroffenen Behörden durchführte. Es wurden folgende Ortschaften durchquert: Borkwalde, Kanin, Busendorf, Klaistow, Glindow, Werder, Geltow, Eiche, Potsdam, Caputh, Eiche, Bornstedt, Nedlitz, Neu Fahrland, Sacrow, Kladow, Hohengatow, Gatow und Berlin.  6. Wann wurde die genaue Route des Marsches öffentlich bekannt gegeben? Die exakte (straßengenaue) Route des Marsches ist nicht öffentlich bekannt gegeben worden.  7. Wurde der Marsch von Sicherungskräften a) der Polizei b) der Bundeswehr (Feldjäger) begleitet? Wenn ja, bitte eine genaue Aufstellung, welche Sicherheitskräfte, und wie viele den Marsch in welchen Zeiträumen begleiteten, und wer die Kosten in welcher Höhe dafür trägt? Die Verkehrssicherung wurde durch Polizeikräfte während der ersten und vierten Etappe (am 6. und 9. August 2019) und durch Feldjägerdienstkräfte der Drucksache 19/14173 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundeswehr während der zweiten und dritten Etappe (am 7. und 8. August 2019) sichergestellt. Feldjägerkräfte waren mit einem Streifenwagen und vier Krafträdern beteiligt; Polizeikräfte zeitlich und lageabhängig wechselnd mit ein bis drei Streifenwagen. Die Kosten werden durch die jeweiligen Dienststellen der Polizei bzw. der Bundeswehr im Rahmen ihrer üblichen Dienstleistung gedeckt .  8. Waren die begleitenden Sicherungskräfte bewaffnet, und wenn ja, welche Waffen, und welche Munition wurden mitgeführt? Die eingesetzten Polizisten bzw. Feldjäger trugen die grundsätzlich zu Ihrer Ausrüstung gehörende standardmäßige Dienstwaffe (Pistole) mit der dazugehörigen Munition.  9. Waren Teilnehmer des Marsches bewaffnet, und wenn ja, welche Waffen, und welche Munition wurden mitgeführt? Nein 10. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Straßensperrungen während des Marsches, und wenn ja, wo? Nein. Eine Sperrung des fließenden Verkehrs erfolgte nicht. 11. War es beim ersten „Marsch zum Gedenken“ im Juli 2018 zu Zwischenfällen gekommen, die begründen, warum die Route des Marsches 2019 nicht oder erst sehr spät öffentlich bekannt gegeben wurde? Wenn nein, welche anderen Gründe waren ausschlaggebend? 2018 ist es zu keinen Zwischenfällen gekommen. Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. sah keinen Anlass, den Streckenverlauf außerhalb des Teilnehmerkreises bekannt zu geben. 12. Waren die zuständigen Ordnungsämter angewiesen bzw. gebeten worden, die Marschroute nicht öffentlich bekannt zu geben? Wenn ja, mit welcher Begründung? Nein. 13. Wer hat das Tragen von Uniformen auf dem Marsch angeordnet? Das Tragen von Uniformen im Dienst regelt die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung geltende Zentrale Dienstvorschrift A1-2630/0-9804 (Anzugsordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ), zusätzlich für Reservisten die Zentrale Dienstvorschrift A2-1300/0-0-2 (Die Reserve). Das Tragen der Uniform wurde im Befehl des Kommandos Territoriale Aufgaben „Marsch zum Gedenken 168/2019“ angeordnet . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14173 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Welche Waffengattungen und Dienstgrade haben an dem Marsch teilgenommen ? Es haben Soldatinnen und Soldaten vom Dienstgrad Obergefreiter bis Brigadegeneral aus allen Uniformträgerbereichen (Heer, Luftwaffe, Marine) teilgenommen . 15. Welche Lieder wurden von den teilnehmenden Soldaten und Reservisten auf dem Marsch gesungen (bitte auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde das „Westerwaldlied“ und keine weiteren Lieder gesungen. 16. Wo fanden die Übernachtungen im Rahmen des Marsches statt? Die Übernachtungen fanden in festen Unterkünften auf dem Truppenübungsplatz bei Lehnin und in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin statt. 17. Wo, wie, und von wem wurden die Teilnehmenden verpflegt? Die Verpflegung der Teilnehmer erfolgte durch die Bundeswehr im Rahmen der allgemeinen Truppenverpflegung in der Truppenküche Lehnin bzw. der Julius- Leber-Kaserne Berlin. Die Bewirtung während des Gedenkens und des Empfangs am Ehrenmal der Bundeswehr erfolgte durch das Gästekasino des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Verpflegung für den Begrüßungs- und den Abschlussabend erfolgte durch den jeweiligen Heimbetrieb. 18. Auf welche Summe belaufen sich die Kosten für den „Marsch zum Gedenken “ insgesamt, und wer kommt für diese Kosten auf? Auf die Antworten zu den Fragen 18a bis 18c wird verwiesen. a) Welche Kosten trägt die Bundesregierung (bitte jeweils nach Fahrtkosten , Übernachtungskosten usw. aufschlüsseln )? Die Reisekostenrechtliche Abfindung richtete sich nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG). Unentgeltliche Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung wurde nach den Bestimmungen der Zentralen Dienstvorschrift A-1800 (Die Liegenschaften der Bundeswehr) bereitgestellt. Der Einsatz von Dienst-Kfz wurde gem. ZDv 1050/11 (Betrieb von Dienstfahrzeugen ) genehmigt. Für das Gedenken und den Empfang am Ehrenmal der Bundeswehr im Bundesministerium der Verteidigung entstandenen Kosten (Bewirtung durch Gästekasino , Blumenschmuck, Servicepersonal) gehen zu Lasten des Dienstherrn. Die Finanzierung des Begrüßungsabends und des Abschlussabends erfolgte durch den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. Drucksache 19/14173 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welche Kosten trägt der Reservistenverband (bitte jeweils nach Fahrtkosten , Übernachtungskosten usw. aufschlüsseln )? Fahrtkosten für die zur Unterstützung des Marsches eingesetzte Dienstfahrzeuge und Übernachtungskosten entstanden für den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. nicht. c) Welche Kosten tragen gegebenenfalls weitere Stellen? Der Bundesregierung sind keine weiteren Stellen bekannt, die Kosten übernommen hätten. 19. Unter welchem Haushaltstitel wird die Veranstaltung abgerechnet? Die Veranstaltung wird unter folgenden Haushaltstiteln abgerechnet: • Dienstreisen Kapitel 1403 – Titel 52701 • Kranzniederlegungen Kapitel 1403 – Titel 53999 (Vermischte Verwaltungsausgaben ) • Fahrzeuge Kapitel 1407/ Titel 55339 • Haushalt Protokoll (Gästekasino): Kapitel 1411/ Titel 529 01 20. Was ist der Bundesregierung über die Teilnehmer des Marsches bekannt? Auf die Antworten zu den Fragen 20a bis 20j wird verwiesen. a) Wie viele Teilnehmer haben insgesamt an dem Marsch teilgenommen (bitte nach Tagen vom 5. bis 10. August 2019 aufschlüsseln)? Der 5. und 10. August 2019 waren jeweils An-bzw. Abreistag. Vom 6. bis 9. August 2019 haben 140 Marschteilnehmer teilgenommen. Zusätzlich waren etwa 20 Teilnehmer als Funktionspersonal eingesetzt. b) Wie viele der Teilnehmer waren aktive Bundeswehrangehörige? Etwa 80 Prozent der Teilnehmer waren aktive Bundeswehrangehörige. c) Wie viele dieser aktiven Bundeswehrangehörigen haben während ihrer Dienstzeit am Marsch teilgenommen? Aktive Soldatinnen und Soldaten wurden grundsätzlich kommandiert und haben während ihrer Dienstzeit am Marsch teilgenommen. d) Wenn Soldaten während ihrer Dienstzeit an dem Marsch teilgenommen haben, welche Stellen haben die Teilnahme der Soldaten genehmigt ? Kommandierungen werden durch die jeweiligen Disziplinarvorgesetzten der Soldatinnen und Soldaten genehmigt. e) War die Teilnahme ausnahmslos freiwillig oder wurde sie auch angeordnet ? Die Teilnahme erfolgte freiwillig. Aktive Soldaten, die an der Veranstaltung freiwillig teilnehmen wollten, wurden zur Veranstaltung kommandiert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14173 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. f) Wie viele der Teilnehmer waren Reservisten? Etwa 20 Prozent der Teilnehmer waren Reservisten. g) Wie viele dieser Reservisten haben jeweils beordert (Reservistendienst Leistender – RDL) oder unbeordert (Dienstliche Veranstaltung – DVag) an dem Marsch teilgenommen? Die Reservistinnen und Reservisten wurden zu einer Dienstlichen Veranstaltung (DVag) hinzugezogen. h) Als was wird der Marsch für die RDL, und als was für die Teilnehmenden einer DVag deklariert? Auf die Antwort zu Frage 20g wird verwiesen. i) Wer hat die Teilnahme der Reservisten genehmigt bzw. angeordnet? Die Zuziehung der Reservistinnen und Reservisten erfolgte aufgrund der Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung zur Unterstützung des Marsches zum Gedenken des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. j) Wie gestaltete sich das zahlenmäßige Geschlechterverhältnis der Teilnehmenden (bitte aufschlüsseln)? Es waren etwa 10 Prozent Soldatinnen und 90 Prozent Soldaten unter den teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten. 21. Wann, und durch wen ist die Genehmigung erteilt worden, die Abschlussveranstaltung des Marsches auf dem Paradeplatz am Bendlerblock durchzuführen ? Die Abschlussveranstaltung wurde am 28. Januar 2019 durch das Bundesministerium der Verteidigung genehmigt. 22. In welcher Funktion hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber am „Marsch zum Gedenken“ teilgenommen? Er hat als Reservistendienst Leistender am Marsch zum Gedenken teilgenommen . 23. In welcher Funktion hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber im Rahmen des Marsches am Bendlerblock zu den Anwesenden gesprochen? Er begrüßte die Teilnehmer des „Marsches zum Gedenken“ als Angehöriger der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung und legte gemeinsam mit dem Präsidenten des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr einen Kranz am Ehrenmal der Bundeswehr zum Gedenken an die in Folge ihrer Pflichterfüllung verstorbenen Bundeswehrangehörigen nieder. Drucksache 19/14173 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. Hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 3 des Reservistengesetzes (ResG) eine Uniformtrageerlaubnis (UTE) beantragt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welcher Begründung wurde die UTE beantragt, wann ist der Antrag an der zuständigen Stelle eingegangen, und wer hat ihn genehmigt ? c) Welche Ziffer der Uniformverordnung bzw. Ziffern anderer Verordnungen wurden dabei außerdem geltend gemacht? Die Fragen 24 und 24a bis 24c werden zusammen beantwortet. ParlSts Dr. Tauber ist Hauptmann der Reserve und hat am Marsch des Gedenkens im Rahmen einer Dienstlichen Veranstaltung nach § 81 des Soldatengesetzes teilgenommen. Seine Hinzuziehung erfolgte durch seinen Beorderungstruppenteil . 25. Haben die teilnehmenden Soldaten eine Uniformtrageerlaubnis gemäß § 3 ResG beantragt, a) wenn nein, warum nicht, b) wenn ja, wer hat diese Anträge bearbeitet und mit Bezug auf welche Gesetze bzw. Verordnungen (bitte nach Soldaten, Reservisten – DVag – und Reservisten – RDL – getrennt aufführen)? Die Fragen 25 und 25a bis 25b werden zusammen beantwortet. Der Anwendungsbereich des § 3 ResG trifft nicht zu. Die Teilnehmenden wurden im Rahmen einer Dienstlichen Veranstaltung nach § 81 des Soldatengesetzes hinzugezogen. 26. Welches Musikkorps der Bundeswehr hat nach Kenntnis der Bundesregierung an der Abschlussveranstaltung des Marsches am Bendlerblock teilgenommen, und wer hat diese Teilnahme genehmigt, und wer trägt die Kosten für diese Teilnahme? Ein Einsatz eines Musikkorps der Bundeswehr hat während des Empfanges anlässlich des „Marsches zum Gedenken“ im Bundesministerium der Verteidigung (Bendlerblock) nicht stattgefunden. Lediglich bei der Kranzniederlegung am Ehrenmal der Bundeswehr waren zwei Soldaten des Stabsmusikkorps der Bundeswehr (ein Trommler, ein Trompeter) eingesetzt. Die Kosten für diesen Einsatz gehen zu Lasten des Dienstherrn. 27. Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass der Marsch unter Ausschluss der Teilnahme der Zivilbevölkerung stattfand bzw. künftig stattfindet ? Der Marsch zum Gedenken des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. fand in der Öffentlichkeit statt. Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen dieser Marschveranstaltung, öffentlich an diejenigen zu erinnern, die in Ausübung ihres Dienstes in der Bundeswehr ihr Leben verloren haben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14173 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. Wie bewertet die Bundesregierung das zurückhaltende Echo in den überregionalen Medien? Die Bundesregierung hält keine statistischen Erhebungen zu Einzelthemen mit Bundeswehrbezug vor und bewertet diese daher auch nicht. 29. Wie bewertet die Bundesregierung die in Presseberichten dokumentierten Irritationen, die der „Marsch zum Gedenken“, die Soldaten in Uniform, das Marschieren in Formation, die Kommandos der Marschführer und das Absingen von (durch das BMVg bereits 2017 kritisierten) Soldatenliedern bei den überraschten Spaziergängern und Touristen insbesondere im Berliner Regierungsviertel ausgelöst hat? Eine erstaunte Reaktion von Einzelpersonen stellt keinen repräsentativen Teil der Gesamtbevölkerung dar. Sie zeigt jedoch, dass die Präsenz der Bundeswehr in der Öffentlichkeit verstärkt werden sollte, wozu auch der „Marsch zum Gedenken “ des Verbandes der Reservisten e. V. der Deutschen Bundeswehr beiträgt . 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung vonseiten der Veranstalter , den „Marsch zum Gedenken“ nicht öffentlich anzukündigen bzw. die Informationen über den Marsch, Termin, Wegstrecke, Verlauf, seinen Charakter und seine Intention erst spät oder gar nicht öffentlich zu verbreiten ? Es obliegt dem Veranstalter, die Öffentlichkeit über seine beabsichtigten Veranstaltungen adäquat zu informieren. Über den Charakter und die Intention des Marsches hat der Veranstalter vor, während und nach dem „Marsch zum Gedenken “ in verschiedenen öffentlichen Medien informiert 31. Entspricht die öffentliche Kommunikation über den Marsch in den o. g. Quellen aus Sicht der Bundesregierung ihrer eigenen offiziellen und öffentlichen Interpretation, wie die im Einsatz bzw. im Dienst gestorbenen Soldaten und Soldatinnen gewürdigt werden sollen? Der „Marsch zum Gedenken“ ist Ausdruck dafür, dass die Gedenk- und Erinnerungskultur individuell erfolgt und daher im gesellschaftlichen Bereich als auch im staatlichen Bereich stattfindet. Entscheidend dabei ist, dass die Gedenk- und Erinnerungskultur der Würde und Authentizität eines freiheitlich demokratischen Gemeinwesens entspricht und integrierend wirkt. Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 32. Ist es aus Sicht der Bundesregierung angemessen, dass die Art und Weise, wie die im Einsatz bzw. im Dienst gestorbenen Soldaten und Soldatinnen gewürdigt werden, im öffentlichen Diskurs von einzelnen Gruppen, wie der RAG Military Brotherhood Germany oder einzelnen Soldaten, die in Facebook oder Instagram aktiv sind, geprägt wird? Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass die Art und Weise, wie die im Einsatz bzw. im Dienst gestorbenen Soldaten und Soldatinnen gewürdigt werden , im öffentlichen Diskurs von einzelnen Gruppen oder Einzelpersonen, die in Facebook oder Instagram aktiv sind, geprägt wird. Drucksache 19/14173 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 33. Erwarten die Bundesregierung und das BMVg auch (wie der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Peter Tauber, s.o.), dass der „Marsch zum Gedenken “ künftig „jedes Jahr stattfinden muss“? Eine Verpflichtung, noch dazu im alljährlichen Rahmen, steht jenseits des Erwartungshorizontes der Bundesregierung. Dazu steht nicht im Widerspruch, dass der „Marsch zum Gedenken“ Teil einer authentischen gesellschaftlichen Gedenk- und Erinnerungskultur am ehesten dann werden kann, wenn er den Charakter des Außeralltäglichen und damit Außergewöhnlichen verliert. Insoweit begrüßt die Bundesregierung das außerordentliche Engagement des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. 34. Wenn ja, mit welchen Kosten wird dabei gerechnet, und unter welchem Haushaltstitel werden diese Ausgaben veranschlagt? Auf die Antworten zu den Fragen 18 und 19 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14173 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.