Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Luise Amtsberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13401 – Das Bestellerprinzip V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Etwa die Hälfte der Haushalte in Deutschland lebt in den eigenen vier Wänden . Wobei die Verteilung regional sehr unterschiedlich ist. Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW) sind deutlich weniger Menschen in den vergangenen Jahren aus einer Mietwohnung in die eigenen vier Wände gezogen. „Die Zahl der Ersterwerber rückläufig ist. Zwischen 1998 und 2002 lag die Zahl der Ersterwerber noch auf einem Niveau von rund 700.000 Haushalten jährlich, in den Jahren 2016 und 2017 waren es dann jeweils weniger als 400.000 Haushalte, was etwa 1 Prozent aller Haushalte entspricht.“ (www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutach ten/PDF/2019/Gutachten_Wohneigentum_in_Deutschland.pdf). Häufig fehlt jungen Familien nicht nur ausreichend Eigenkapital, in Zeiten mit Negativzinsen und die Diskussion um die Ausweitung von Negativzinsen auf Kleinsparer werden diese verunsichert und nach Ansicht der Fragesteller auch kaum noch eine Chance haben, überhaupt das notwendige Eigenkapital anzusparen . (www.faz.net/aktuell/finanzen/verbot-von-negativzinsen-erntet-breitekritik -16346152.html) Auch gibt es Kosten beim Immobilienkauf, die nach Kenntnis der Fragesteller in der Regel nicht von der Bank finanziert werden, die sogenannten Erwerbsnebenkosten . Dazu gehört etwa die Maklercourtage, die vor allem in nachgefragten Regionen bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises beträgt. Sie ist nach derzeitiger Praxis häufig vom Erwerber der Immobilie zu tragen, selbst wenn dieser – wie regelmäßig der Fall – den Makler gar nicht beauftragt hatte. Die Maklerkosten stellen vielfach – neben der Grunderwerbssteuer – den größten Posten der Erwerbsnebenkosten dar (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/makler courtage-kaeufer-in-berlin-koennten-zehntausende-euro-fuer-den-maklersparen /24042406.html). Durch Einführung eines echten „Bestellerprinzips“ würde somit für die Erwerberseite eine Entlastung geschaffen, die dazu beitragen würde, die anzusparenden Erwerbsnebenkosten unmittelbar zu senken. Das Bestellerprinzip würde damit auch und gerade Familien dazu verhelfen, unter erleichterten Bedingungen Wohneigentum erwerben zu können. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14174 19. Wahlperiode 17.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Liegen bei der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchen zehn deutschen Gemeinden der Erwerb von Einfamilienhäusern am teuersten ist (bitte einzeln aufschlüsseln), und falls ja, In der folgenden Tabelle sind basierend auf Daten des Immobilienverbands Deutschland (IVD) die zehn teuersten kreisfreien Großstädte und ihre Kreiskennziffern aufgeführt: 9162000 München 8111000 Stuttgart 6412000 Frankfurt am Main 5111000 Düsseldorf 9163000 Rosenheim 8222000 Mannheim 5314000 Bonn 6414000 Wiesbaden 5315000 Köln 8221000 Heidelberg a) wie hoch war dort nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis, und wie hat er sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde und Jahr aufschlüsseln ); Der Bundesregierung liegen keine durchschnittlichen Quadratmeterpreise für Einfamilienhäuser in den teuersten Gemeinden vor. Zu absoluten Kaufpreisen und deren Entwicklung siehe Antworten zu den Fragen 1e und 1i. b) wie groß ist dort nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Einfamilienhaus, und wie hat sich die Größe in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde und Jahr aufschlüsseln ); In den zehn Städten hatten Ein- und Zweifamilienhäuser im Jahr 2011 nach Zensus 2011 folgende durchschnittliche Wohnflächen: Durchschnittliche Wohnflächen von Ein- und Zweifamilienhäusern 2011 Name Wohnfläche in m² München 129,4 Stuttgart 128,2 Frankfurt am Main 127,0 Düsseldorf 133,7 Rosenheim 128,1 Mannheim 126,0 Bonn 133,1 Wiesbaden 130,7 Köln 128,3 Heidelberg 138,0 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Sonderauswertungen des Zensus 2011 – Gebäude- und Wohnungszählung, Stand: Mai 2014 Vergleichbare Daten für frühere Jahre liegen nicht vor. Drucksache 19/14174 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) wie hoch ist dort nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl an Transaktionen für Einfamilienhäuser (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Daten zu Immobilientransaktionen in diesen Städten liegen der Bundesregierung nicht vor (siehe auch Antwort zu Frage 2k). d) wie viele Transaktionen fanden in diesen Gemeinden insgesamt statt; Daten zu Immobilientransaktionen in diesen Städten liegen der Bundesregierung nicht vor (siehe auch Antwort zu Frage 2k)). e) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweils gezahlte Durchschnittpreis (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Kaufpreise von Einfamilienhäusern mit gutem Wohnwert der zehn vom IVD erfassten teuersten Städte in diesem Segment: Kaufpreise für Einfamilienhäuser mit gutem Wohnwert 2019 Stadt Kaufpreis in Euro München 1.650.000 Stuttgart 1.080.000 Frankfurt am Main 1.000.000 Düsseldorf 925.000 Rosenheim 802.500 Mannheim 780.000 Bonn 750.000 Wiesbaden 750.000 Köln 720.000 Heidelberg 713.750 Datenbasis: IVD-Wohn-Preisspiegel 2019/2020. Anmerkungen: Freistehende Eigenheime (inkl. Garage und ortsüblich großem Grundstück). Guter Wohnwert: Gut ausgestattetes Objekt mit guter Bausubstanz, guter Ausstattung in ruhiger guter Wohnlage. Der IVD veröffentlicht einmal jährlich den IVD-Wohn-Preisspiegel. Darin werden Einschätzungen von IVD-Experten vor Ort zu durchschnittlichen Immobilienpreisen und Mieten für ca. 350 Städte in Deutschland zusammengestellt. Ein flächendeckender Vergleich aller Städte und Gemeinden ist damit nicht möglich. f) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Eigenkapitalquote (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Daten zu Eigenkapitalquoten in diesen Städten liegen der Bundesregierung nicht vor. g) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das jeweilige durchschnittliche Haushaltseinkommen (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Daten zu den durchschnittlichen Haushaltseinkommen in diesen Städten liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14174 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. h) wie viele Kinder lebten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in diesen Haushalten (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln ); Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. i) wie haben sich die Durchschnittpreise dort in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Kaufpreise von Einfamilienhäusern mit gutem Wohnwert der zehn vom IVD erfassten teuersten Städte in diesem Segment in den Jahren 2009 bis 2019: Entwicklung der Kaufpreise für Einfamilienhäuser mit gutem Wohnwert 2009 bis 2019 Name Entwicklung in % München 120 Stuttgart 59 Frankfurt am Main 85 Düsseldorf 59 Rosenheim 106 Mannheim 86 Bonn 70 Wiesbaden 15 Köln 60 Heidelberg 25 Datenbasis: IVD-Wohn-Preisspiegel 2009/2010 und 2019/2020. Berechnung: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung Anmerkungen: Freistehende Eigenheime (inkl. Garage und ortsüblich großem Grundstück). Guter Wohnwert: Gut ausgestattetes Objekt mit guter Bausubstanz , guter Ausstattung in ruhiger guter Wohnlage. j) wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Maklercourtagesätze in diesen Gemeinden (bitte einzeln aufschlüsseln)? Daten zu Maklercourtagesätzen in diesen Städten liegen der Bundesregierung nicht vor. k) Für den Fall, dass keine Kenntnisse vorliegen darüber vorliegen, in welchen zehn deutschen Gemeinden der Erwerb von Einfamilienhäusern oder -wohnungen am teuersten ist, warum liegen diese Kenntnisse nicht vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  2. Liegen bei der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchen zehn deutschen Gemeinden der Erwerb von Einfamilienhäusern am wenigstens gefragt ist (bitte einzeln aufschlüsseln), und falls ja, a) wie hoch war dort nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis, und wie hat er sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde und Jahr aufschlüsseln ); b) wie groß ist dort nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Einfamilienhaus, und wie hat sich die Größe in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde und Jahr aufschlüsseln ); Drucksache 19/14174 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung dort die absolute Anzahl an Transaktionen für Einfamilienhäuser (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); d) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Transaktionen insgesamt (im Verhältnis zu ganz Deutschland, bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); e) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweils gezahlte Durchschnittpreis (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); f) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Eigenkapitalquote (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); g) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das jeweilige durchschnittliche Haushaltseinkommen (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); h) wie viele Kinder lebten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in diesen Haushalten (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln ); i) wie haben sich die Durchschnittpreise dort in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); j) wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Maklercourtagesätze in diesen Gemeinden (bitte einzeln aufschlüsseln)? k) Für den Fall, dass keine Kenntnisse vorliegen darüber vorliegen, in welchen zehn deutschen Gemeinden der Erwerb von Einfamilienhäusern am wenigstens gefragt ist, warum liegen diese Kenntnisse nicht vor? Daten zu Immobilientransaktionen, -umsätzen und -preisen aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte liegen der Bundesregierung nicht flächendeckend für alle Städte und Gemeinden vor. Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) hat gemäß der Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der amtlichen Grundstückswertermittlung vom 20. April 2016 (Fundstelle: BAnz AT 13. Mai 2016 B2) die Aufgabe, die Daten aus den Kaufpreissammlungen zu Immobilientransaktionen, -umsätzen und -preisen auf der Ebene der Landkreise , Subkreise und kreisfreien Städte für die Erstellung des Immobilienmarktberichts Deutschland alle zwei Jahre bei den Gutachterausschüssen zusammenzutragen und für die Berichterstellung aufzubereiten. Nach der Verwaltungsvereinbarung der Länder dürfen nur die im Immobilienmarktbericht Deutschland veröffentlichten Ergebnisse durch die Geschäftsstelle des AK OGA zur Verfügung gestellt werden. Damit ist eine Nutzung der nicht veröffentlichten Stadtund Kreisdaten nicht möglich.  3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Kaufpreis eines Einfamilienhauses in Deutschland, und wie hat sich der Preis in den letztem zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Der durchschnittliche Kaufpreis eines freistehenden Einfamilienhauses in Deutschland betrug nach Daten aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Jahr 2016 1.545 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Tabelle zeigt die Kaufpreise der Jahre 2007 bis 2016. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14174 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kaufpreise von gebrauchten Ein- und Zweifamilienhäusern 2007 bis 2016 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Kaufpreis in Euro je m² 1.205 1.190 1.210 1.225 1.230 1.300 1.305 1.400 1.525 1.545 Quelle: AK OGA (2017): Immobilienmarktbericht Deutschland 2017 der Gutachterausschüsse in der Bunderepublik Deutschland. Oldenburg. S. 51.  4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Eigenkapital in Deutschland beim Erwerb eines Einfamilienhauses? Nach einer aktuellen repräsentativen Befragung zur Wohneigentumsbildung von Selbstnutzern in Deutschland von Kantar im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung lag in den Jahren 2012 bis 2017 das durchschnittliche Eigenkapital beim Erwerb eines Hauses (dazu gehören Reihenhäuser , Doppelhaushälften/ Zweifamilienhäuser und freistehende Einfamilienhäuser ) bei 176.326 Euro.  5. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Größe eines Einfamilienhauses in Deutschland, und wie hat sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln )? Die durchschnittliche Wohnfläche von Eigentümern bewohnter Ein- und Zweifamilienhäuser betrug nach Zensus 2011 124,9 Quadratmeter. Vergleichbare Daten bestehen nicht für frühere Jahre. Der Mikrozensus kann für Zeitreihenbetrachtungen von Wohnungen nicht verwendet werden, da die Vergleichbarkeit der Wohnungstabellen allein schon zwischen 2014 und 2010 dadurch eingeschränkt ist, dass die Daten der Gebäudefortschreibung durch die Gebäudeund Wohnungszählung 2011 auf eine neue Grundlage gestellt wurden.  6. Liegen bei der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchen zehn deutschen Gemeinden der Erwerb von selbstgenutzten Eigentumswohnungen am teuersten ist (bitte einzeln aufschlüsseln), und falls ja, In der folgenden Tabelle sind basierend auf Daten des IVD die zehn teuersten kreisfreien Großstädte und ihre Kreiskennziffern aufgeführt: Idkrs Name 9162000 München 8111000 Stuttgart 6412000 Frankfurt am Main 5315000 Köln 5111000 Düsseldorf 2000000 Hamburg 5515000 Münster 9163000 Rosenheim 8311000 Freiburg im Breisgau 9161000 Ingolstadt Drucksache 19/14174 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) wie hoch war dort nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis, und wie hat er sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde und Jahr aufschlüsseln ); Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Kaufpreise von Eigentumswohnungen mit gutem Wohnwert der zehn vom IVD erfassten teuersten Städte in diesem Segment: Kaufpreise für Eigentumswohnungen mit gutem Wohnwert 2019 Stadt Kaufpreis in Euro je m² München 7.200 Stuttgart 4.700 Frankfurt am Main 4.500 Köln 4.500 Düsseldorf 4.300 Hamburg 4.200 Münster 4.000 Rosenheim 3.800 Freiburg im Breisgau 3.794 Ingolstadt 3.619 Datenbasis: IVD-Wohn-Preisspiegel 2019/2020. Anmerkungen: bezugsfreie Wohnungen. Guter Wohnwert: Gut ausgestattetes Objekt mit guter Bausubstanz, guter Ausstattung in ruhiger guter Wohnlage. Der IVD veröffentlicht einmal jährlich den IVD-Wohn-Preisspiegel. Darin werden Einschätzungen von IVD-Experten vor Ort zu durchschnittlichen Immobilienpreisen und Mieten für ca. 350 Städte in Deutschland zusammengestellt. Ein flächendeckender Vergleich aller Städte und Gemeinden ist damit nicht möglich. b) welche Größe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche selbstgenutzte Eigentumswohnung dort, und wie hat sich die Größe in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde und Jahr aufschlüsseln); In den zehn Städten hatten Eigentumswohnungen im Jahr 2011 nach Zensus 2011 folgende durchschnittliche Wohnflächen: Durchschnittliche Wohnflächen von Eigentumswohnungen 2011 Name Wohnfläche in m² München 80,4 Stuttgart 84,4 Frankfurt am Main 88,2 Köln 85,8 Düsseldorf 90,2 Hamburg 89,4 Münster 91,0 Rosenheim 79,6 Freiburg im Breisgau 89,5 Ingolstadt 77,2 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistisches Bundesamt: Sonderauswertungen des Zensus 2011 – Gebäude- und Wohnungszählung, Stand: Mai 2014 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14174 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vergleichbare Daten für frühere Jahre liegen nicht vor. c) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung dort die absolute Anzahl an Transaktionen für Eigentumswohnungen (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Daten zu Immobilientransaktionen in diesen Städten liegen der Bundesregierung nicht vor (siehe auch Antwort zu Frage 2k). d) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Transaktionen insgesamt (im Verhältnis zu ganz Deutschland, bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Daten zu Immobilientransaktionen in diesen Städten liegen der Bundesregierung nicht vor (siehe auch Antwort zu Frage 2k). e) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweils gezahlte Durchschnittpreis (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Der Bundesregierung liegen keine Durchschnittspreise für Eigentumswohnungen in den teuersten Gemeinden vor. f) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Eigenkapitalquote (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Daten zu Eigenkapitalquoten in diesen Städten liegen der Bundesregierung nicht vor. g) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das jeweilige Durchschnittliche Haushaltseinkommen (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Daten zu den durchschnittlichen Haushaltseinkommen in diesen Städten liegen der Bundesregierung nicht vor. h) wie viele Kinder lebten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in diesen Haushalten (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln ); Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. i) wie haben sich die Durchschnittpreise dort in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Kaufpreise von Eigentumswohnungen mit gutem Wohnwert der zehn vom IVD erfassten teuersten Städte in diesem Segment in den Jahren 2009 bis 2019: Drucksache 19/14174 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Entwicklung der Kaufpreise für Eigentumswohnungen mit gutem Wohnwert 2009 bis 2019 Name Entwicklung in % München 162 Stuttgart 96 Frankfurt am Main 114 Köln 114 Düsseldorf 79 Hamburg 112 Münster 100 Rosenheim 153 Freiburg im Breisgau 72 Ingolstadt 115 Datenbasis: IVD-Wohn-Preisspiegel 2009/2010 und 2019/2020. Berechnung: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung Anmerkungen: bezugsfreie Wohnungen. Guter Wohnwert: Gut ausgestattetes Objekt mit guter Bausubstanz, guter Ausstattung in ruhiger guter Wohnlage. j) wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Maklercourtagesätze in diesen Gemeinden (bitte einzeln aufschlüsseln)? Daten zu Maklercourtagesätzen in diesen Städten liegen der Bundesregierung nicht vor. k) Für den Fall, dass keine Kenntnisse vorliegen darüber vorliegen, in welchen zehn deutschen Gemeinden der Erwerb von selbstgenutzten Eigentumswohnungen am teuersten ist, warum liegen diese Kenntnisse nicht vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.  7. Liegen bei der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchen zehn deutschen Gemeinden der Erwerb von selbstgenutzten Eigentumswohnungen am wenigsten nachgefragt ist (bitte einzeln aufschlüsseln), und falls ja, Die Auswahl der hier erfragten Gemeinden bezieht sich auf die Anzahl von Eigentumswohnungs-Transaktionen. Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Transaktionsdaten für die Ebene der Städte und Gemeinden vor (siehe Antwort zu Frage 2k). a) wie hoch war dort nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis, und wie hat er sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde und Jahr aufschlüsseln ); b) welche Größe hat nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche selbstgenutzte Eigentumswohnung dort, und wie hat sich die Größe in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde und Jahr aufschlüsseln); c) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung dort die absolute Anzahl an Transaktionen für Eigentumswohnungen (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14174 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Transaktionen insgesamt (im Verhältnis zu ganz Deutschland, bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); e) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweils gezahlte Durchschnittpreis (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); f) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Eigenkapitalquote (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); g) wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das jeweilige Durchschnittliche Haushaltseinkommen (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); h) wie viele Kinder lebten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in diesen Haushalten (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln ); i) wie haben sich die Durchschnittpreise dort in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Gemeinde aufschlüsseln); j) wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Maklercourtagesätze ? k) Für den Fall, dass keine Kenntnisse vorliegen darüber vorliegen, in welchen zehn deutschen Gemeinden der Erwerb von selbstgenutzten Eigentumswohnungen am wenigsten nachgefragt ist, warum liegen diese Kenntnisse nicht vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 2k verwiesen.  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Kaufpreis einer selbstgenutzten Eigentumswohnung in Deutschland, und wie hat sich der Preis in den letztem zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Der durchschnittliche Kaufpreis einer Eigentumswohnung in Deutschland betrug nach Daten aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Jahr 2016 1.286 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Dabei kann nicht unterschieden werden, ob die Wohnung nach dem Erwerb vom Eigentümer selbst genutzt oder vermietet wird. Die Daten für Eigentumswohnungen liegen mit dem Immobilienmarktbericht Deutschland 2017 ab dem Jahr 2009 vor. Kaufpreise von gebrauchten Eigentumswohnungen 2009 bis 2016 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Kaufpreis in Euro je m² 1.013 986 1.064 1.089 1.092 1.102 1.139 1.286 Quelle: AK OGA (2017): Immobilienmarktbericht Deutschland 2017 der Gutachterausschüsse in der Bunderepublik Deutschland. Oldenburg. S. 77.  9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Eigenkapital in Deutschland beim Erwerb einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ? Nach einer aktuellen repräsentativen Befragung zur Wohneigentumsbildung von Selbstnutzern in Deutschland von Kantar im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung lag in den Jahren 2012 bis 2017 das durchschnittliche Eigenkapital beim Erwerb einer selbstgenutzten Eigentumswohnung bei 138.651 Euro. Drucksache 19/14174 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Größe einer selbstgenutzten Eigentumswohnung in Deutschland, und wie hat sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)? Die durchschnittliche Wohnfläche von Eigentümern bewohnter Eigentumswohnungen betrug nach Zensus 2011 88,2 Quadratmeter. Vergleichbare Daten bestehen nicht für frühere Jahre. Der Mikrozensus kann für Zeitreihenbetrachtungen von Wohnungen nicht verwendet werden, da die Vergleichbarkeit der Wohnungstabellen allein schon zwischen 2014 und 2010 dadurch eingeschränkt ist, dass die Daten der Gebäudefortschreibung durch die Gebäude- und Wohnungszählung 2011 auf eine neue Grundlage gestellt wurden. 11. In welchen Bundesländern gilt bereits eine hälftige Teilung der Maklerprovision zwischen Käufern und Verkäufern? Es bestehen bislang keine gesetzlichen Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien. Die hälftige Teilung der Maklerkosten gilt daher – im Sinne einer verbindlichen Regelung – in keinem Bundesland. Davon unabhängig wird eine hälftige Teilung der Maklerprovision aber zwischen den Parteien des Kaufvertrags häufig vereinbart. Dies ist in weiten Teilen des Bundesgebiets mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Teilen Niedersachsens der Fall. Maßgeblich sind letztlich aber nicht die ortsüblichen Gepflogenheiten, sondern die jeweilige individuelle Vereinbarung zwischen Makler und Verkäufer. Auch in Gegenden, in denen an sich eine Teilung der Maklerprovision üblich ist, kommen abweichende Vereinbarungen zu Gunsten einer Partei vor. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer Rückerstattung der käuferseitig gezahlten Provision durch den Makler, sodass am Ende doch nur der Käufer Maklerprovision zahlt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang in der derzeitigen Praxis die Rückzahlung des von einer Partei geleisteten Provisionsanteils durch den Makler erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 13. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Koalitionsausschuss beschlossene hälftige Teilung der Maklerprovision umgesetzt wird? Es wird insoweit Bezug genommen auf den am 9. Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht für die Fälle der Beauftragung des Maklers durch beide Parteien des Kaufvertrags als zwingende Regelung vor, dass der Makler mit beiden Parteien nur eine Provision in gleicher Höhe vereinbaren kann. Abweichende Vereinbarungen können wirksam nicht getroffen werden, ein nachträglicher Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers (§ 656c des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Entwurfsfassung – BGB-E). Sofern nur eine der Parteien den Makler beauftragt, kann eine Übernahme der Maklerkosten durch die andere Partei nur bis zur Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14174 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Hälfte der Gesamtprovision erfolgen. Abweichende Vereinbarungen sind ebenfalls unwirksam. Zudem muss die Partei, die den Makler beauftragt hat, zunächst ihren Anteil an der Provision zahlen und dies auch nachweisen, bevor der Makler die andere Partei in Anspruch nehmen kann (§ 656d BGB-E). 14. Welche Nachweise werden benötigt, um eine behördliche Maklererlaubnis zu erwerben? Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler tätig werden möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34c Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung . Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Versagungsgründe nicht vorliegen. Versagungsgründe sind mangelnde persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers und ungeordnete Vermögensverhältnisse. Die Anforderungen sind beim Antrag mit den geeigneten Unterlagen nachzuweisen, d. h. insbesondere durch Auskunft aus dem Bundeszentralregister, Gewerbezentralregisterauszug, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis und ggf. Auszug aus dem Handelsregister. 15. Welche Qualifikationen werden benötigt, um eine behördliche Maklererlaubnis zu erwerben? Der Erwerb der Immobilienmaklererlaubnis setzt den Nachweis einer Qualifikation nicht voraus. 16. Plant die Bundesregierung Sachkundenachweise für Makler? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn ja, wie ist der Zeitplan? Die Bundesregierung plant keine Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienmakler. Ein Sachkundenachweis als Erlaubnisvoraussetzung stellt eine Berufszugangsregelung dar, die in die von Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Berufsfreiheit eingreift. Gründe, die in Bezug auf Immobilienmakler einen derartigen Eingriff in die Berufsfreiheit rechtfertigen würden, bestehen nach Auffassung der Bundesregierung nicht. 17. Sieht die Bundesregierung im Bestellerprinzip eine Entlastungsmöglichkeit beim Immobilienerwerb, und wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung ist nach intensiver Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass es nicht interessengerecht wäre, das Bestellerprinzip im Sinne des § 2 Absatz 1a des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das nur bei der Vermittlung von Mietverträgen gilt, auf die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien zu übertragen. Bei Immobilienkäufen erfolgt in der Praxis in vielen Fällen eine doppelte Beauftragung des Maklers durch Käufer und Verkäufer, so dass beide Parteien Leistungen des Maklers, wie etwa fachliche Beratung, in Anspruch nehmen können. In der der Regel profitieren beide Parteien von der Tätigkeit eines qualifizierten und zur Neutralität verpflichteten Maklers, so dass die alleinige Kostentragung durch eine Partei den tatsächlichen Umständen nicht gerecht wird. Stattdessen ist in diesen Fällen die hälftige Teilung der Provision angemessen. Drucksache 19/14174 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Mit welchen Vertretern und auch Verbänden hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den letzten zwölf Monaten zum Thema Bestellerprinzip beim Immobilienerwerb ausgetauscht (bitte nach Datum, Teilnehmern und Bundesministerium einzeln auflisten)? Das BMJV hat am 7. November 2018 zu einem Gespräch zum Thema „Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienkaufverträgen“ eingeladen, das dem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Interessenverbänden, der Wissenschaft sowie Unternehmen aus der Makler- und Immobilienbranche dienen sollte. Teilgenommen haben hieran folgende Verbände, Institutionen und Unternehmen : Ring Deutscher Makler ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. Wohnen im Eigentum e. V. BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft IVD – Immobilienverband Deutschland vzbv – Verbraucherzentrale Bundesverband Bfw – Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen BVI – Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. Haus und Grund Axel Springer SE Holtz Immobilien GmbH, Freiburg i. Br. ImmoNürnberg Immobilienvertrieb GmbH, Nürnberg GBS Grundstücksbörse & Service GmbH, Berlin Gerd Jancke GmbH, Baden-Baden Huber Immobilien, Iffezheim Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14174 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.