Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Jürgen Pohl, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13650 – Armutslagen von Frauen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r r Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Erwerbsdruck für Rentner – Bund“ auf Bundestagsdrucksache 19/12486 weist geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Rentenansprüchen sowie ein überdurchschnittliches Risiko für Einkommens- und Altersarmut von Frauen aus. So betrug das durchschnittliche Haushaltseinkommen von Personen ab 60 Jahren in Privathaushalten mit Renten- oder Pensionsbezug im Jahr 2017 monatlich 2.184 Euro für Frauen und zeitgleich 2.567 Euro für Männer (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/12486). Auch bei den Rentenzahlbeträgen lassen sich deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern feststellen. Gemäß der Statistik der Deutschen Rentenversicherung belief sich der Medianzahlbetrag von Renten wegen Alters zum 31. Dezember 2018 auf 720 Euro für Frauen und 1.267 Euro für Männer im Monat (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/12486). Darüber hinaus bezogen im Berichtsjahr 2018 5.525.118 Frauen einen durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von unter 800 Euro pro Monat, was einem Anteil von 57,4 Prozent aller Renten mit einem Zahlbetrag unterhalb der Grundsicherungsschwelle entspricht . Im Vergleich dazu erhielten 1.477.958 Männer durchschnittliche Rentenzahlbeträge von unter 800 Euro, was etwa 20,1 Prozent der Kleinstrenten darstellt (vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 2 (Tabellen) auf Bundestagsdrucksache 19/12486). Die statistischen Daten markieren das Geschlecht somit als Kennzeichen eines erhöhten Armutsrisikos. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochene geschlechtsspezifische Unterschied bei den Rentenansprüchen ist keine neue Erkenntnis. Da die gesetzliche Rentenversicherung auf Erwerbseinkommen ausgerichtet ist, sind die geschlechtsspezifischen Rentenanwartschaften von Unterschieden im Erwerbsumfang und in der Entlohnung von Frauen und Männern geprägt. Die Erwerbsbiografien der Frauen im Rentenalter und heute noch aktiven älteren Arbeitnehmerinnen basieren oft noch auf einem tradierten Rollenbild der Ge- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14178 19. Wahlperiode 15.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schlechter. Die verstärkte Arbeitsmarktpartizipation von Frauen hat in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verringerung des geschlechtsspezifischen Unterschieds bei den Alterseinkommen geführt. Zukünftig ist mit einer weiteren Verringerung zu rechnen, da sich die Erwerbsverläufe von Männern und Frauen weiter angleichen. Zudem ist die Schlussfolgerung der Fragesteller, niedrige Altersrenten mit Altersarmut gleichzusetzen, nicht zutreffend ist. Dies wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Erwerbsdruck für Rentner“ auf Bundestagsdrucksache 19/12486 dargelegt. Soweit die Fragesteller Angaben für Staatsangehörige der sog. Top-8- Asylherkunftsländer erbitten, wird auf die Länder Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien abgestellt. Die nachstehenden Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie des Statistischen Bundesamtes sind ausschließlich nach dem Kriterium der Staatsbürgerschaft differenziert und liefern weder Auskunft über den Aufenthaltsstatus, die Dauer oder die Gründe des Aufenthalts. Zudem werden nicht in allen Statistiken (alle) Staatsangehörigkeiten erfasst.  1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Armutsgefährdungsquote von Frauen in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, Ländern , nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Haushaltsgröße, Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger , Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen )? Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung . Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent , 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Regional gegliederte Daten liegen nur auf Basis des Mikrozensus vor. Soweit der Bundesregierung Armutsrisikoquoten für Frauen vorliegen, können sie Tabelle 1 zu Frage 1 im Anhang entnommen werden. Weiter nach soziodemografischen Merkmalen differenzierte Daten liegen nicht vor.* Die Anzahl von Frauen mit einem Einkommen unter der Armutsrisikoschwelle in regionaler Gliederung kann Tabelle 2 zu Frage 1 im Anhang entnommen werden. Weiter nach soziodemografischen Merkmalen differenzierte Daten liegen nicht vor.* * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/14178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14178 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Armutsgefährdungsquote von Frauen in Einpersonenhaushalten in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger , Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Hinsichtlich der Interpretation von Armutsrisikoquoten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Soweit der Bundesregierung Armutsrisikoquoten für Frauen in Einpersonen- Haushalten vorliegen, können sie Tabelle 1 zu Frage 2 im Anhang entnommen werden. Weiter nach soziodemografischen Merkmalen differenzierte Daten liegen nicht vor.* Die Anzahl von Frauen mit einem Einkommen unter der Armutsrisikoschwelle in regionaler Gliederung kann Tabelle 2 zu Frage 2 im Anhang entnommen werden.* Weiter nach soziodemografischen Merkmalen differenzierte Daten liegen nicht vor. Es ist zu beachten, dass diese hochgerechneten Zahlen auf der Auskunft von teils sehr wenigen Befragten basieren, sodass die Werte mit hohen Unsicherheiten behaftet sind.  3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die nominalen und realen Bruttoerwerbseinkommen (Median) von Frauen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU- Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland ausweisen)? Soweit der Bundesregierung in dieser Abgrenzung Informationen vorliegen, können diese der Tabelle zu Frage 3 im Anhang entnommen werden.* Regional gegliederte oder weiter nach soziodemografischen Merkmalen differenzierte Daten liegen nicht vor.  4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen, die ein monatliches Erwerbseinkommen unterhalb der Armutsschwelle erwirtschaften , in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Haushaltsgröße, Alter sowie Staatsangehörigkeit : Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Entsprechende Daten liegen nicht vor. Die sogenannte Armutsrisikoschwelle ist ein bei der statistischen Analyse der Einkommensverteilung verwendeter Rechenwert . Das Nettoäquivalenzeinkommen, auf das sie sich bezieht, ist ein personengewichtetes Haushaltsnettoeinkommen, in das alle Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Unterhalt, Vermögen und Transfereinkommen eingehen, abzüglich der entrichteten Steuern und Pflichtbeiträge zu Sozialversicherungen. Berücksichtigt wird dabei das Einkommen aller Haus- * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/14178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14178 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. haltsmitglieder. Um die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens bei unterschiedlicher Zusammensetzung von Privathaushalten (Haushaltsgröße, Alter der Haushaltsmitglieder) zu berücksichtigen, wird zudem vor der Berechnung der Armutsrisikoschwelle eine Äquivalenzgewichtung vorgenommen. Grundlage ist eine Skala, die festlegt, welches Gewicht jedem einzelnen Haushaltsmitglied zuzuordnen ist. Das hieraus errechnete Nettoäquivalenzeinkommen bezeichnet einen fiktiven Geldbetrag, der jedem Haushaltsmitglied zugerechnet wird und Grundlage der Berechnung statistischer Kennziffern der Einkommensverteilung wie z. B. die Armutsrisikoquote ist. Die Armutsrisikoschwelle und das Erwerbseinkommen von Frauen basieren somit auf unterschiedlichen Konzepten und Definitionen und lassen sich nicht sinnvoll miteinander vergleichen .  5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen a) ohne Schulabschluss und b) ohne abgeschlossene Berufsausbildung in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Zur Beantwortung wird auf die in der Tabelle zu Frage 5 im Anhang enthaltenen Berechnungen auf Grundlage des Mikrozensus 2010 bis 2018 verwiesen.* Dabei wird zwischen Deutschen und Ausländerinnen differenziert. Die Differenzierung innerhalb der Gruppe der Ausländerinnen erfolgt nach EU- Ausländerinnen und Drittstaatsangehörigen. Eine weitere Differenzierung nach den „Top-8-Asylherkunftsländern“ ist nicht möglich, da diese im Mikrozensus nicht gesondert erhoben werden. Die Daten für 2019 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.  6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit : Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? In der Beschäftigungsstatistik der BA wird der Juni-Wert als Jahreswert verwendet ; Angaben liegen bis zum Jahr 2018 vor. Am 30. Juni 2018 waren 3,060 Millionen Frauen ausschließlich geringfügig beschäftigt, das entsprach einem Anteil von 16,8 Prozent an allen beschäftigten Frauen (sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig beschäftigt). Weitere Ergebnisse sind den Tabellen zu Frage 6 im Anhang zu entnehmen.* * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/14178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14178 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der im Nebenjob geringfügig beschäftigten Frauen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, Ländern , nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA waren am 30. Juni 2018 1,596 Millionen Frauen im Nebenjob geringfügig beschäftigt, das entsprach einem Anteil von 8,8 Prozent an allen beschäftigten Frauen (sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig beschäftigt). Weitere Ergebnisse sind den Tabellen zu Frage 7 im Anhang zu entnehmen.*  8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen, die als Leiharbeitskräfte beschäftig sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, Ländern , nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Vergleichbare Angaben zu Leiharbeitnehmerinnen in den gewünschten Differenzierungen liegen ab dem Jahr 2015 vor; die aktuellsten Werte stammen aus dem Jahr 2018. Im Jahresdurchschnitt 2018 waren 292.000 Frauen als sozialversicherungspflichtige oder ausschließlich geringfügig beschäftigte Leiharbeitnehmerinnen registriert. Ihr Anteil an allen weiblichen Beschäftigten belief sich auf 1,6 Prozent. Weitere Ergebnisse sind den Tabellen zu Frage 8 im Anhang zu entnehmen.*  9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der erwerbstätigen Frauen, die aufgrund von Sorge- und Familienarbeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? In der Beschäftigungsstatistik der BA kann nur ausgewiesen werden, wie viele Beschäftigte einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Angaben zu den Gründen der Teilzeitbeschäftigung liegen nicht vor. In der Antwort zu Frage 6 wurden bereits Zahlen zu den ausschließlich geringfügig Beschäftigten genannt, die eine Form von Teilzeitbeschäftigung darstellen. Als weitere Form sind die sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten zu nennen. Am 30. Juni 2018 waren 7,274 Millionen Frauen in Teilzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Weitere Ergebnisse sind den Tabellen zu Frage 9 im Anhang zu entnehmen.* Beim langjährigen Vergleich ist die Einschränkung aufgrund der Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung bei dem Merkmal Arbeitszeit zur berücksichtigen. Mit der Umstellung im Jahr 2011 haben die Arbeitgeber die * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/14178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14178 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Arbeitszeitzuordnung in erheblichem Maße überprüft und nicht selten korrigiert , so dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigten deutlich gestiegen ist. 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der erwerbstätigen Frauen, die Leistungen nach dem Zweiten bzw. Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB III) beziehen, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit : Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Angaben zu vergleichbaren Jahresdurchschnitten liegen in der Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende der BA bis zum Jahr 2018 vor. Im Jahr 2018 waren 558.000 erwerbstätige Frauen registriert, die Regelleistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhielten. Bezogen auf alle weiblichen erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende waren das 26,8 Prozent. Weitere Ergebnisse sind den Tabellen zu Frage 10 im Anhang zu entnehmen.* Statistiken zu Erwerbstätigen, die Leistungen nach dem SGB III beziehen, liegen nicht vor. 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der langzeiterwerbslosen Frauen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Angaben zu vergleichbaren Jahresdurchschnitten liegen der Statistik der BA bis zum Jahr 2018 vor. Im Jahr 2018 waren 377.000 arbeitslose Frauen bei Arbeitsagenturen oder Jobcentern registriert, die länger als zwölf Monate arbeitslos waren. Weitere Ergebnisse sind den Tabellen zu Frage 11 im Anhang zu entnehmen.* 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen, die als mithelfende Familienangehörige in einem Betrieb, der von einem Familienangehörigen als Selbstständigem geleitet wurde, erwerbstätig waren und die heute bzw. perspektivisch von Altersarmut bedroht sind, in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2000 bis 2019 differenziert nach Bund, Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger , Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Daten zu mithelfenden Familienangehörigen, die heute bzw. perspektivisch von Altersarmut bedroht sind, liegen nicht vor. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/14178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14178 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen, die aufgrund einer Kleinstrente knapp über der Grundsicherungsschwelle keinen Anspruch auf Wohngeldzuschuss haben, in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Ländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Daten zu Frauen, die aufgrund einer Kleinstrente knapp über der Grundsicherungsschwelle keinen Anspruch auf Wohngeldzuschuss haben, liegen nicht vor, da dieses Merkmal statistisch nicht ermittelbar ist. 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen, die trotz des Bezuges einer Rente wegen Alters sowie einer Hinterbliebenenrente auf zusätzliche Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Ländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zur Entwicklung der Anzahl der Frauen, die am Ende der Jahre 2010 bis 2018 bzw. am Ende des ersten und zweiten Quartals 2019 Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des SGB XII erhielten und gleichzeitig eine Altersrente oder eine Hinterbliebenenrente als anrechenbares Einkommen bezogen, können den Tabellen zu Frage 14 im Anhang entnommen werden.* Daten zu den Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter nach einzelnen Staatsangehörigkeiten liegen erst ab dem Jahr 2015 vor. Bis zum Jahr 2014 erfolgte keine statistische Erfassung der einzelnen Staatsangehörigkeit. Daher wird die Zahl der Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung im Alter mit einer Staatsangehörigkeit der in der Vorbemerkung genannten „Top-8-Asylherkunftsländer“ erst ab dem Jahr 2015 in den Tabellen ausgewiesen. 15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen, die aufgrund eines unregelmäßig bzw. nicht in voller Höhe gezahlten Unterhaltes ihres Ex-Partners armutsgefährdet bzw. auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Haushaltsgröße und Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer , EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Daten zu Frauen, die aufgrund eines unregelmäßig bzw. nicht in voller Höhe gezahlten Unterhaltes ihres Ex-Partners armutsgefährdet bzw. auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, liegen nicht vor. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/14178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14178 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen, die aufgrund von Zahlungsrückständen bei Energieversorgungsunternehmen von einer Stromsperre (tatsächliche Unterbrechung der Energieversorgung ) betroffen waren, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Haushaltsgröße inklusive Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Der Bundesregierung liegen Informationen zur Anzahl der durchgeführten Stromsperren in den vergangenen Jahren vor, die aus dem jährlichen Monitoring der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes stammen. Zu der Frage , welche Bevölkerungsgruppen wie etwa Frauen von den Versorgungssperren betroffen sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine Erhebung solcher Daten über das Monitoring der Bundesnetzagentur erfolgt nicht. 17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schuldensituation bzw. Überschuldung von Frauen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Soweit der Bundesregierung Daten über die Überschuldung von Frauen vorliegen , können diese der Tabelle zu Frage 17 im Anhang entnommen werden.* 18. Wie viele Frauen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Opfer häuslicher Gewalt geworden (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Haushaltsgröße inklusive Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder sowie Staatsangehörigkeit : Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gibt es kein Merkmal „häusliche Gewalt“. Der Tabelle zu Frage 18 in der Anlage liegt daher die gemeinsame Definition des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundeskriminalamtes von „Partnerschaftsgewalt“ zugrunde, welche seit 2017 für die kriminalstatische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt in Deutschland verwendet wird. Weiter nach soziodemografischen Merkmalen differenzierte Daten liegen nicht vor.* Für den Zeitraum vor 2014 liegen keine validen Daten zur Partnerschaftsgewalt vor. Aufgrund der Änderung der Definition der „Partnerschaftsgewalt“ im Jahr 2017 weichen die Zahlenangaben in dieser Antwort von den Angaben in den veröffentlichten kriminalstatistischen Auswertungen zur Partnerschaftsgewalt für die Berichtsjahre 2015 und 2016 ab. Die kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt in Deutschland für das Berichtsjahr 2018 wird voraussichtlich Ende November 2019 veröffentlicht. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/14178 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14178 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die tatsächliche Entwicklung im Bereich partnerschaftlicher Gewalt kann unter ausschließlicher Bezugnahme auf PKS-basiertes Zahlenmaterial nur eingeschränkt dargestellt werden, zumal es sich bei den Daten der PKS ausschließlich um Hellfelddaten handelt. Erkenntnisse der Dunkelfeldforschung liegen mit der 2004 veröffentlichten repräsentativen Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ vor. Demnach hatten rund 25 Prozent der in Deutschland lebenden Frauen Formen körperlicher oder sexueller Gewalt (oder beides) durch aktuelle oder frühere Beziehungspartnerinnen oder -partner mindestens einmal in ihrem Leben erlebt. Die Studie der Europäischen Grundrechteagentur zum Ausmaß von Gewalt gegen Frauen in Europa von 2014 hat für Deutschland ermittelt, dass 22 Prozent Frauen von Gewalt in Paarbeziehungen betroffen waren. 19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen in Wohnungsnot in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Haushaltsgröße inklusive Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder sowie Staatsangehörigkeit : Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Sowohl in der von der „European Federation of National Organisations Working with the Homeless” entwickelten gebräuchlichen Kategorisierung von Wohnungslosigkeit (ETHOS) als auch im Regierungsentwurf zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung, der am 25. September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, wird keine Definition des Begriffs „Wohnungsnotfall “ vorgenommen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) definiert den Begriff wie folgt: „Eine Person ist ein Wohnungsnotfall , wenn sie wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht ist oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebt“. Da der Bundesregierung nicht zu allen Teilbereichen dieser Definition Zahlen vorliegen, kann keine Aussage zur Gesamtzahl der Frauen und deren soziodemografischen Merkmalen getroffen werden , die unter diese Wohnungsnotfalldefinition fallen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage „Frauen in Wohnungsund Obdachlosigkeit“ auf Bundestagsdrucksache 19/4158 verwiesen. 20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen, die aufgrund von Armutserfahrung straffällig geworden sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Alter sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)? Daten zu Frauen, die aufgrund von Armutserfahrung straffällig geworden sind, liegen nicht vor. Die insoweit einschlägige Strafverfolgungsstatistik, die jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird, trifft keine Aussage darüber , ob abgeurteilte Frauen aufgrund von Armutserfahrung straffällig geworden sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14178 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der in der ehemaligen DDR geschiedenen Frauen, die aufgrund der damit einhergehenden Versorgungslücke bei der Rente auf Grundsicherungsleistungen im Alter angewiesen sind, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund und nach Ländern angeben sowie differenziert nach den jeweils betroffenen Altersgruppen ausweisen)? Die amtliche Statistik zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß dem vierten Kapitel des SGB XII ist eine Leistungsstatistik, die leistungserhebliche Merkmale abbildet. Ob eine leistungsberechtigte Person in der DDR geschieden wurde, ist für die Leistungsgewährung unerheblich und wird nicht erfasst. Somit liegen der Bundesregierung keine Daten zur Beantwortung der Frage vor. 22. Welche Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit geschlechterspezifischen Armutslagen, insbesondere von Frauen, statistisch erhoben, und was ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung ? a) Zu welchen Stichtagen werden die Daten erhoben? b) Wann, und wo werden die erhobenen Daten veröffentlicht? Im Bereich der amtlichen Statistik werden Einkommen und Lebenslagen der Bevölkerung in Deutschland mit der seit 2005 jährlich durchgeführte Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen der Bevölkerung in Deutschland LEBEN IN EUROPA (European Union Statistics on Income and Living Conditions) erhoben. Berichtszeitraum für Einkommensmerkmale ist das der Erhebung vorangehende Kalenderjahr. Andere Merkmale beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Erhebung. Erhebungszeitraum ist April bis September. Die Ergebnisse werden einmal jährlich im Frühjahr als Fachserie 15 Reihe 3 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und für den EU-weiten Vergleich in der Eurostat-Datenbank (https://ec.europa.eu/eurostat/data/databa se) eingepflegt. Rechtsgrundlagen ist die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) (Amtsblatt der EU Nr. L 165, S. 1) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz. Eine Reihe weiterer Verordnungen der Europäischen Kommission enthalten detaillierte Angaben zur Durchführung der Erhebung (Definitionen, Feldarbeit, Imputation, Stichprobenauswahl und Weiterbefragung, Verzeichnis der primären Zielvariablen, Qualitätsberichte). Darüber hinaus gibt es auch Verordnungen für die sog. sekundären Zielvariablen, die nur alle vier oder fünf Jahre zu erheben sind. Die Rechtsgrundlagen und Durchführungsverordnungen im Einzelnen finden sich auf der entsprechenden Internetseite des Europäischen Statistischen Systems http://ec.europa.eu/eurostat unter dem Kapitel „population and social conditions “. 23. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Weisungen zur Erhebung von Daten bezüglich der Armutslagen von Frauen? Wenn ja, wann wurden die Weisungen erlassen, und welche sind das? Der Bundesregierung sind keine Weisungen zur Erhebung von Daten bzgl. der Armutslagen von Frauen bekannt. Drucksache 19/14178 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14178 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14178 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14178 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14178 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14178 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14178 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14178 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 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