Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13315 – Touristische Nutzung von Bundesimmobilien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immobilien in der Hand des Bundes unterliegen auch seiner Verantwortung. Gerade hinsichtlich des aktuellen Immobilienmarktes wären jedoch ungenutzte und leerstehende Immobilien aus Sicht der Fragesteller ein besonderes Ärgernis . Die Bundesregierung müsste bei einer solchen Situation mit gutem Beispiel vorangehen und die ihr gegebenen Möglichkeiten für touristische Zwecke nutzen. Von daher stellt sich die Frage, wie viele Immobilien der Bund aktuell in seinem Eigentum hat, welche touristischen Nutzen daraus bereits gezogen werden, und welche Strategie die Bundesregierung bei Leerstand bereithält.  1. Wie viele Immobilien befinden sich im Eigentum des Bundes? Im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden sich zum Stichtag 30. September 2019 bundesweit rund 18.000 Liegenschaften. Nachfolgende weitere Liegenschaften befinden sich im Ressortvermögen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Im Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) stehen derzeit rund 117.000 Flurstücke. Diese werden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben der WSV benötigt und soweit es sich dabei um technische Anlagen wie beispielsweise Schleusen, Wehre, Bauhöfe und Werkstätten handelt , sind diese grundsätzlich für touristische Zwecke nicht geeignet. Daneben verwaltet das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) 4.395 Flurstücke und im Bereich des Deutschen Wetterdienstes (DWD) befinden sich elf Immobilien. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14181 19. Wahlperiode 17.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Welche Immobilien im Eigentum des Bundes werden nicht durchgängig genutzt, und welchen Anteil macht dies an der gesamten Anzahl an Immobilien in Bundeseigentum aus? Bei den Immobilien der BImA, die nicht durchgängig genutzt werden, handelt es sich beispielsweise um leerstehende, nicht mehr für Zwecke der BImA nutzbare Liegenschaften, die perspektivisch zur Veräußerung vorgesehen sind. Ferner um Liegenschaften, die zwar genutzt werden, die aber saniert oder hergerichtet werden müssen oder wegen Mieter-/Nutzerwechsel temporär nicht durchgängig genutzt werden können. Konkrete Daten liegen der BImA in der nachgefragten Detailtiefe nicht vor. Für den Bereich der WSV wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Bereich des BEV und DWD sind es keine Immobilien.  3. Hat die Bundesregierung evaluiert, inwiefern sich Immobilien aus dem Eigentum des Bundes touristisch nutzen lassen? Wenn ja, welche lassen sich touristisch nutzen? Eine gesonderte Evaluierung hinsichtlich einer touristischen Nutzung der bundeseigenen Liegenschaften erfolgte nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  4. Gibt es bereits eine touristische Nutzung von Bundesimmobilien (Schlossführungen, Museumsausstellungen etc)? a) Welche davon werden für öffentliche touristische Zwecke genutzt, und welchen Anteil macht dies an der gesamten Anzahl an Immobilien in Bundeseigentum aus? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Für die Liegenschaften im Eigentum der BImA wird auf die Anlage verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei den genannten Liegenschaften der Begriff „öffentlich-touristisch“ eher weit gefasst wurde und auch Liegenschaften mit nur temporären Ausstellungen, partiellen Museumsnutzungen, Gedenkstätten und solche mit beschränkt öffentlichem Zugang aufgeführt sind. Im Zuständigkeitsbereich der WSV gibt es sechs technische Anlagen mit Besucherzentren , die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie beispielsweise Schleusenanlagen und Schiffshebewerke. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. b) Welche Immobilien werden für Empfänge, Banketts und ähnliche Veranstaltungen , jedoch nicht für öffentliche touristische Zwecke genutzt, und welchen Anteil macht dies an der gesamten Anzahl an Immobilien in Bundeseigentum aus? Für die Liegenschaften im Eigentum der BImA wird auf die Anlage verwiesen.  5. Welche Immobilien in Bundeseigentum, die nicht durchgängig genutzt werden, eignen sich für touristische Zwecke? Für die Immobilien des Bundes liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Drucksache 19/14181 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Immobilien im Eigentum des Bundes, welche z. B. aufgrund ihrer historischen Bedeutung oder ihrer Architektur einen besonderen touristischen Anziehungsfaktor haben oder entwickeln könnten? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, werden diese durchgängig genutzt? c) Wenn ja, werden diese bereits touristisch genutzt? Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet. Für die Liegenschaften im Eigentum der BImA wird auf die Anlage verwiesen. Für Liegenschaften im Ressortvermögen des BMVI sind dies die Liegenschaften Seewetteramt Hamburg, Meteorologisches Observatorium Lindenberg – Richard Aßmann Observatorium – und das Meteorologische Observatorium Hohenpeißenberg . Diese werden durchgängig dienstlich genutzt, eine touristische Nutzung gibt es daher nicht. d) Wenn ja, hat die Bundesregierung Pläne, diese touristisch nutzbar zu machen? Die Bundesregierung verfolgt keine diesbezüglichen Pläne.  7. Wie hoch sind seit Beginn der 19. Legislaturperiode die Instandhaltungskosten der Immobilien, welche für öffentliche touristische Zwecke genutzt werden? Für die Liegenschaften im Eigentum der BImA wird auf die Anlage verwiesen. Für die Liegenschaften im Bereich der WSV werden die nachgefragten Daten nicht vorgehalten und liegen daher nicht vor.  8. Wie hoch sind seit Beginn der 19. Legislaturperiode die Einnahmen, die durch Immobilien für öffentliche touristische Zwecke generiert wurden? Einnahmen einer Nutzung für öffentlich touristische Zwecke gemäß Anlage werden möglicherweise durch die jeweiligen Nutzer der Liegenschaften generiert . Der BImA liegen hierzu keine konkreten Daten vor. Im Bereich der WSV werden die in der Antwort zu Frage 4a genannten Liegenschaften von den jeweilig zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter bewirtschaftet und unterhalten. Einnahmen fließen in den allgemeinen Einnahmetitel und lassen sich daher nicht beziffern. Im Bereich des DWD werden durch die Öffentlichkeitsarbeit keine Einnahmen generiert.  9. Welche Einnahmen ließen sich nach Ansicht der Bundesregierung generieren , wenn alle touristisch nutzbaren Immobilien auch touristisch genutzt würden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14181 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wie hoch sind seit Beginn der 19. Legislaturperiode die Instandhaltungskosten der für touristische Zwecke geeigneten Immobilien, welche nicht für öffentliche touristische Zwecke genutzt werden? Für die Liegenschaften im Eigentum der BImA wird auf die Anlage verwiesen. Darüber hinaus liegen Daten nicht vor. 11. Plant der Bund bezüglich der für touristische Zwecke geeigneten Immobilien , welche nicht für öffentliche touristische Zwecke genutzt werden, eine Öffnung für öffentlich zugängliche Zwecke? a) Wenn ja, für welche Immobilien kommt dies infrage? b) Wenn ja, welche konkreten Pläne bestehen? c) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Drucksache 19/14181 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14181 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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