Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13677 – Waldschäden und Waldbrände V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Folgen der Klimakrise wie Hitzewellen, lange Dürreperioden, Waldbrände und heftige Stürme gefährden Wälder in Deutschland in ihrer Existenz. Bisher waren die Schäden nur von Fachleuten zu erkennen, durch den Dürresommer 2018 und die Hitzeperioden dieses Jahres ist die dramatische Lage offensichtlich geworden. 40 Millionen Bäume sind bundesweit bereits abgestorben. Mehr als 110.000 Hektar Wald sind geschädigt. Allein von 400 Bränden in Brandenburg in diesem Jahr wurde berichtet (www.forstpraxis.de/bmel-diskus sionspapier-waldgipfel/).  1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Ausmaß der Waldschäden in den Jahren 2018 und 2019 (bitte nach Bundesländern auflisten )? Das Ausmaß der Waldschäden beläuft sich auf knapp 180.000 Hektar wiederaufzuforstende Fläche. Die Fläche verteilt sich prozentual auf die Bundesländer entsprechend der nachfolgenden Tabelle. Land Prozent Brandenburg 6 Berlin 0 Baden-Württemberg 8 Bayern 7 Hessen 14 Hamburg 0 Mecklenburg-Vorpommern 0 Niedersachsen 7 Nordrhein-Westfalen 23 Rheinland-Pfalz 4 Schleswig-Holstein 0 Deutscher Bundestag Drucksache 19/14184 19. Wahlperiode 17.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Land Prozent Saarland 0 Sachsen 3 Sachsen-Anhalt 8 Thüringen 20 Die Schadholzmenge wird von den Ländern auf 105 Mio. Kubikmeter beziffert. Demnach entfallen 35 Mio. Kubikmeter auf das Jahr 2018 und 70 Mio. Kubikmeter auf das Jahr 2019 einschließlich der erwarteten Holzmengen. Die Verteilung ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Land Schadholz (1.000 m³) Brandenburg 6.941 Berlin 1 Baden-Württemberg 6.300 Bayern 9.854 Hessen 7.548 Hamburg 24 Mecklenburg-Vorpommern 375 Niedersachsen 4.624 Nordrhein-Westfalen 14.500 Rheinland-Pfalz 2.550 Schleswig-Holstein 195 Saarland 137 Sachsen 3.561 Sachsen-Anhalt 6.295 Thüringen 5.238 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 444 Gesamt 68.586 Die Zahlen sind Schätzgrößen (Stand: September 2019) und daher mit Unsicherheiten behaftet, die sich erst nach Aufarbeitung aller Schäden klären lassen. Dies wird noch einige Jahre dauern.  2. Welche Schäden in welcher Höhe und auf welcher entsprechenden Waldfläche sind der Kronenverlichtung, den Sturmschäden, Waldbränden, Dürreschäden bzw. Schäden durch Bodentrockenheit, dem Pilzbefall und Schädlingsbefall bzw. den Käfern pro Bundesland für die letzten 5 Jahre zuzuordnen (bitte nach Schadensart und Bundesland auflisten)? Schäden durch Sturm, Dürre, Trockenheit, Pilzbefall, Schädlingsbefall/Käfer lassen sich oft in der Ursache nicht trennen. Daher wird bezüglich der Schadenshöhe dieser Schäden auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zur Kronenverlichtung: Bei der Waldzustandserhebung wird in einem Stichprobenverfahren die Kronenverlichtung der Bäume in 5-Prozentstufen eingeschätzt, die bei der Auswertung anschließend zu breiteren „Schadstufen“ aggregiert werden. Die Schadstufen 2 bis 4 werden zur Kategorie „deutliche Kronenverlichtung“ zusammengefasst. Drucksache 19/14184 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Definition der Schadstufen Schadstufe Verlichtung Bezeichnung 0 0–10 % Ohne Kronenverlichtung 1 11–25 % Warnstufe (schwache Kronenverlichtung) 2 26–60 % Mittelstarke Kronenverlichtung } deutliche Kronen-verlichtung3 61–99 % Starke Kronenverlichtung4 100 % Abgestorben Die Aufschlüsselung der Daten zur Kronenverlichtung nach Bundesländern liegt nur für die Stufe „deutliche Kronenverlichtung“ (Schadstufen 2 bis 4) vor. Die diesjährigen Erhebungen werden bei den Ländern zurzeit ausgewertet; die Ergebnisse für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Dargestellt werden daher nachfolgend die Ergebnisse der Jahre 2014 bis 2018. Für Hamburg sind aufgrund des geringen Stichprobenumfangs keine Angaben möglich, für Berlin und Brandenburg sind sie nur für die beiden häufigsten Baumarten Kiefer und Eiche sowie als Mittelwert über alle Baumarten möglich; für Bremen liegen Angaben nur für einzelne Jahre vor. Waldzustand in den Ländern 2014 bis 2018 Anteile der Schadstufen 2 bis 4 Alle Baumarten Flächenanteil SST 2–4 [%] Fichte Flächenanteil SST 2–4 [%] Kiefer Flächenanteil SST 2–4 [%] Buche Flächenanteil SST 2–4 [%] Eiche Flächenanteil SST 2–4 [%] Baden-Württemberg 2014 42 34 34 68 52 2015 36 30 32 47 58 2016 37 29 26 63 48 2017 31 25 29 42 52 2018 38 29 33 54 59 Bayern 2014 23 19 21 41 31 2015 24 21 27 28 37 2016 32 29 33 47 22 2017 25 22 32 22 27 2018 26 22 35 23 28 Berlin 2014 17 k.A. 8 k.A. 42 2015 13 k.A. 6 k.A. 27 2016 11 k. A. 6 k. A. 21 2017 15 k.A. 8 k.A. 34 2018 15 k.A. 7 k.A. 39 Brandenburg 2014 10 k.A. 8 6 19 2015 9 k.A. 8 k.A. 19 2016 9 k. A. 5 k. A. 20 2017 9 k.A. 5 k.A. 22 2018 11 k.A. 6 k.A. 37 Bremen 2014 8 9 1 19 15 2018 15 2 2 29 20 Hessen 2014 34 23 14 65 12 2015 29 22 16 49 21 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14184 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Alle Baumarten Flächenanteil SST 2–4 [%] Fichte Flächenanteil SST 2–4 [%] Kiefer Flächenanteil SST 2–4 [%] Buche Flächenanteil SST 2–4 [%] Eiche Flächenanteil SST 2–4 [%] 2016 40 36 19 73 14 2017 32 31 20 48 27 2018 34 29 19 52 30 Mecklenburg-Vorpommern 2014 16 16 11 14 32 2015 14 23 11 9 21 2016 15 19 12 14 24 2017 14 16 14 10 21 2018 17 20 17 5 33 Niedersachsen 2014 19 29 5 46 38 2015 16 29 3 34 42 2016 20 32 6 43 48 2017 19 28 8 31 56 2018 20 27 10 32 56 Nordrhein-Westfalen 2014 36 33 23 55 48 2015 26 28 16 24 40 2016 29 30 13 48 29 2017 25 24 19 27 33 2018 39 37 28 48 50 Rheinland-Pfalz 2014 24 22 7 52 19 2015 25 26 9 29 31 2016 27 23 7 59 19 2017 24 21 11 32 31 2018 37 36 13 45 41 Saarland 2014 27 20 19 45 17 2015 30 23 14 36 30 2016 29 24 10 60 19 2017 26 24 14 34 22 2018 29 23 9 29 41 Sachsen 2014 15 12 12 29 35 2015 17 16 16 20 29 2016 16 19 8 47 15 2017 16 16 11 31 41 2018 26 21 20 36 62 Sachsen-Anhalt 2014 16 31 5 40 49 2015 18 33 3 43 45 2016 18 23 3 60 29 2017 19 24 4 43 40 2018 23 23 6 46 46 Schleswig-Holstein 2014 22 27 8 37 26 2015 19 27 8 27 27 2016 19 20 9 32 23 2017 15 14 9 20 22 2018 18 18 12 19 28 Drucksache 19/14184 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Alle Baumarten Flächenanteil SST 2–4 [%] Fichte Flächenanteil SST 2–4 [%] Kiefer Flächenanteil SST 2–4 [%] Buche Flächenanteil SST 2–4 [%] Eiche Flächenanteil SST 2–4 [%] Thüringen 2014 33 24 39 48 40 2015 31 27 43 28 45 2016 37 29 48 43 44 2017 36 28 50 33 60 2018 41 31 50 41 68 Deutschland 2014 26 28 12 48 36 2015 24 28 13 33 36 2016 28 31 14 52 28 2017 23 25 14 31 32 2018 29 30 15 39 42  3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der geschädigten Gesamtwaldfläche (bitte nach Bundesländern und nach Baumartenfläche aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Entsprechende Aussagen zu Baumarten liegen der Bundesregierung nicht vor.  4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Schadensausmaß, differenziert nach Baumarten sowie Waldbestandstypen bzw. Waldstandorten (bitte nach Bundesländern, Baumarten und Waldstandorten aufschlüsseln )? Die geforderte Differenzierung des Schadensausmaßes nach Baumarten, Bestandestypen oder Waldstandorten liegt der Bundesregierung nicht vor.  5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Schadenssituation, aufgeschlüsselt nach Waldaltersklassen und Festmetermengen an Schad- und Sturmholz in den Jahren 2018 und 2019 (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)? Eine Aufschlüsselung der Schäden nach Waldaltersklassen liegt der Bundesregierung nicht vor. Hinsichtlich der Festmetermengen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14184 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Wie sind die Schäden auf Waldbesitzarten (Kleinprivatwald, große Privatwälder , Kommunal- und Körperschaftswald, Bundes- und Landeswald ) verteilt? Die Schäden (wiederzubewaldende Fläche) verteilen sich auf die Waldbesitzarten wie folgt: Nicht-Staatswald (ha) Staatswald (ha) Schadensanteil 69 % 31 % Waldflächenanteil 67 % 33 % Die Eigentumsanteile sind in etwa entsprechend ihrer Flächenanteile betroffen. Differenzen können sich durch Schätzqualitäten ergeben und werden daher nicht weiter interpretiert.  7. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren die jeweiligen „Waldbrandgefahrenindizes“ des Waldbrandgefahrenindexes des Deutschen Wetterdienstes ausgerufen (bitte nach Bundesländern auflisten)? Auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Oktober 2019 auf die Schriftliche Frage 9/381 des Abgeordneten Harald Ebner für den Monat September 2019 wird verwiesen.  8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Baumarten in welcher Anzahl in den letzten zehn Jahren bei der Erstaufforstung im Rahmen des Förderbereichs Forsten Ziffer D der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) gepflanzt wurden (bitte nach Bundesländern auflisten)? Nach dem GAK-Rahmenplan gelten für den Förderbereich Forsten Maßnahmengruppe D Erstaufforstung hinsichtlich der Baumartenwahl folgende Vorgaben (Nr. 1.4): • Die Aufforstung ist nur bei Verwendung standortgerechter Baumarten förderungsfähig . Dabei ist ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten einzuhalten. • Reine Nadelbaumkulturen sowie Mischkulturen mit weniger als 30 Prozent Laubbaumanteil sind nur in Fällen fehlender standörtlicher Wuchsbedingungen für Laubbaumanteile förderfähig. Die Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder entsprechend der jeweiligen naturräumlichen und standörtlichen Gegebenheiten. Statistische Angaben über die Anzahl der gepflanzten Baumarten liegen der Bundesregierung nicht vor.  9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Baumarten in welcher Anzahl in den letzten zehn Jahren bei der im Rahmen des Förderbereichs Forsten Ziffer F „Förderung von Maßnahmen zu Bewältigung von Extremwetterereignissen verursachten Folgen im Wald“ der GAK gepflanzt wurden (bitte nach Bundesländern auflisten)? Nach dem GAK-Rahmenplan gelten für den Förderbereich Forsten Maßnahmengruppe F „Förderung von Maßnahmen zu Bewältigung von Extremwetterereignissen verursachten Folgen im Wald“ hinsichtlich der Baumartenwahl folgende Vorgaben (Nr. 3.6.2): Drucksache 19/14184 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Maßnahmen nach 3.2.1 (d. h. Wiederaufforstung, Vor- und Unterbau sowie Nachbesserung) sind nur bei Verwendung standortgerechter Baumarten förderfähig . Bei Wiederaufforstungen sind reine Nadelbaumkulturen sowie Mischkulturen mit weniger als 30 Prozent Laubbaumanteil nur in Fällen fehlender standörtlicher Wuchsbedingungen für Laubbaumanteile förderfähig. Die Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder entsprechend der jeweiligen naturräumlichen und standörtlichen Gegebenheiten. Statistische Angaben über die Anzahl der gepflanzten Baumarten liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Baumarten in welchen Anteilen in den letzten zehn Jahren in den Bundesforsten gepflanzt wurden? Die Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. BA Fichten Kiefern Lärche Douglasie a. Ndh Alh Aln Ei Bu Summe 2014 Stck. 15.432 384.179 5.900 126.191 14.405 352.194 167.962 569.285 776.101 2.411.649 Prozent 0,6 15,9 0,2 5,2 0,6 14,6 7 23,6 32,2 100 2015 Stck. 27.545 330.150 8.100 124.372 20.900 441.364 68.476 760.084 541.702 2.322.693 Prozent 1,2 14,2 0,3 5,4 0,9 19 2,9 32,7 23,3 100 2016 Stck. 23.900 109.850 6.700 104.756 37.350 286.309 54.541 548.516 653.725 1.825.647 Prozent 1,3 6 0,4 5,7 2 15,7 3 30 35,8 100 2017 Stck. 37.400 93.191 5.500 65.000 38.500 248.746 73.859 816.509 820.436 2.199.141 Prozent 1,7 4,2 0,3 3 1,8 11,3 3,4 37,1 37,3 100 2018 Stck. 22.500 64.300 7.350 133.755 63.568 244.813 94.523 693.167 537.657 1.861.633 Prozent 1,2 3,5 0,4 7,2 3,4 13,2 5,1 37,2 28,9 100 2019 Stck. 34.850 155.618 8.750 193.405 109.750 258.519 135.493 803.584 679.900 2.379.869 Prozent 1,5 6,5 0,4 8,1 4,6 10,9 5,7 33,8 28,6 100 Mittelwert Stck. 26.938 189.548 7.050 124.580 47.412 305.324 99.142 698.524 668.254 2.166.772 Prozent 1,20 % 8,70 % 0,30 % 5,70 % 2,20 % 14,10 % 4,60 % 32,20 % 30,80 % 100,00 % Die Baumartenanteile in den fünf Jahren davor lagen in den selben Größenordnungen . 11. Welchen Anteil des Staats- und Kommunalwaldes hält die Bundesregierung für gewappnet für die Folgen der Klimakrise wie lange Trockenperioden , Borkenkäferkalamitäten oder gegenüber großflächigem Sturmfall von Bäumen (bitte nach Bundesländern auflisten)? 12. Welchen Anteil der Staats- und Kommunalwälder stuft die Bundesregierung als resilienten, naturnahen Mischwald ein (bitte nach Bundesländern auflisten)? Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Aufgrund der vielfältigen Standortverhältnisse und Ansprüche der Baumarten in Abhängigkeit von Bestandesformen und unsicheren regionalen Vorhersagen für die Klimaänderungen, lässt sich hierzu keine Aussage treffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14184 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Auf welche wissenschaftlichen Studien bezieht sich die Bundesregierung, wenn ein Abräumen der Schadensflächen in Bundesforsten als ökologischer eingestuft wird, als das Totholz stehen zu lassen? Die ökologische Bedeutung von Totholz ist unabhängig von der Eigentumsart. Der Umgang mit Totholz richtet sich nach der Menge und dem Totholztyp (stehend, liegend), der Baumart (Totastverlierer oder stabile Baumart), dem Bewirtschaftungsziel , der Nähe von Verkehrswegen etc. Dies ist für jeden Einzelfall gesondert zu beurteilen. Eine generelle Aussage der Bundesregierung verbietet sich daher. Neben ökologischen Aspekten von Totholz als Lebensraum, Nährstoffquelle, Kleinklimafaktor für Naturverjüngung etc. sind weitere Aspekte wie Arbeitssicherheit im Wald, Verkehrssicherung für Waldbesucher, Waldarbeiter etc. und dem Verkehr auf Straßen am und im Wald zu berücksichtigen. 14. Bringt der Prozess des Abräumens nach Einschätzung der Bundesregierung ökologische Vorteile für die Regenerierung des geschädigten Waldökosystems und die Resilienz von Jungbäumen (bitte begründen)? Die Räumung von Schadflächen erfolgt in der Regel nicht aus ökologischen Gründen. Gründe wie Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit, gezielter Waldumbau und beschleunigte Wiederherstellung von Schutzwäldern können eine Kunstverjüngung notwendig machen. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt , welche Auswirkung eine Räumung von Schadflächen auf die Resilienz von Jungbäumen hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Bringt der Prozess von maschineller Vorbereitung zur Aufforstung nach Einschätzung der Bundesregierung Vorteile für die Regenerierung des geschädigten Waldökosystems und die Resilienz von Jungbäumen (bitte begründen )? Auf die Antworten zu Fragen 13 und 14 wird verwiesen. 16. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorteile einer Naturverjüngung auf Schadensflächen (Bodengesundheit, Wasserhaushalt des Bodens, Mikroklima bzw. Bodentemperatur)? Der Vorteil einer Naturverjüngung liegt vor allem in der unbeeinflussten Wurzelentwicklung. Allerdings sind weitere Faktoren zu beachten (Eignung des Vorbestandes, Mischungsverhältnisse in der Naturverjüngung, mögliche Standortveränderung durch die Klimaänderung), von denen eine Übernahme der Naturverjüngung abhängig zu machen ist. Dies ist im Einzelfall zu beurteilen . 17. Was wären nach Einschätzung der Bundesregierung die ökonomischen Kosten einer geförderten Naturverjüngung auf Schadensflächen im Vergleich zu der Förderung von Abraumarbeiten, Transport und Neupflanzungen ? Grundsätzlich sind die Kosten einer Waldverjüngung für eine natürliche Verjüngung von Waldflächen aufgrund geringeren Arbeits- und Betriebsmitteleinsatzes geringer als bei einer Kunstverjüngung. Allerdings kann insbesondere Drucksache 19/14184 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. die mangelnde Eignung des Ausgangsbestandes eine Kunstverjüngung erforderlich machen. Auf Schadflächen ist besonders zu prüfen, ob die Naturverjüngung von Anzahl und Qualität für eine Übernahme in den Folgebestand ausreicht . Ein ökonomischer Kostenvergleich von Naturverjüngung zur Pflanzung kann nur je Einzelfall beurteilt werden. Für die Frage der Flächenräumung sind andere Kriterien wie Arbeits- und Verkehrssicherheit zu beachten. 18. Mit welchen Erwartungen schaut die Bundesregierung auf die Schadensentwicklung in deutschen Wäldern in den kommenden Jahren, vor dem Hintergrund, dass das Ökosystem Wald 2018 und 2019 bereits extrem geschwächt wurde und es so zukünftigen Belastungen gegenüber weniger resilient ist (bitte nach Bundesländern auflisten)? Die Bundesregierung erwartet auch für das Jahr 2019 weitere Schäden im deutschen Wald. Das Ausmaß künftiger Schäden hängt von der Witterungsentwicklung der kommenden Monate und Jahre ab. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14184 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.