Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13685 - Zentrale Projekte und Schwerpunkte im Bereich Ernährung und Landwirtschaft im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU) wechselt turnusgemäß alle sechs Monate. Deutschland übernimmt die Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020. Die EU-Ratspräsidentschaft ermöglicht dem jeweiligen Mitgliedstaat für sechs Monate, die Tagesordnungen des Rates der EU zu bestimmen und bietet somit die Möglichkeit, für den Mitgliedstaat besonders wichtige Themen in den Fokus zu rücken. Jene EU-Mitgliedstaaten, die den Vorsitz innehaben, arbeiten nach dem Vertrag von Lissabon von 2009 in Dreiergruppen als sogenannter Dreiervorsitz eng zusammen und geben im Vorfeld ein Achtzehnmonatsprogramm heraus. In diesem sind langfristige Ziele und die wichtigsten Themen formuliert und ausgearbeitet, auf dessen Grundlage jedes der drei Länder sein eigenes detailliertes Sechsmonatsprogramm aufstellt. Das Trio besteht ab Juli 2020 aus Deutschland, Portugal und Slowenien (www.consilium.europa.eu/de/councileu /presidency-council-eu/). Die europäische Landwirtschaft blickt aktuell einer ganzen Reihe an Herausforderungen entgegen. Im Hinblick auf die steigende Weltbevölkerung und der damit einhergehenden steigenden Nachfrage an Nahrungsmitteln kommt insbesondere der EU eine besondere Verantwortung zu. Auf den zahlreichen Gunststandorten in Europa gilt es nach Ansicht der Fragesteller, Agrarrohstoffe in ausreichender Menge und höchster Qualität zu erzeugen. Dabei kommt einer immer nachhaltigeren Landwirtschaft, gerade vor dem Hintergrund klimatischer Veränderungen und Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche , immer stärkere Bedeutung zu. In all diesen Bereichen hat die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller die Chance, die Weichen für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft zu stellen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14186 19. Wahlperiode 17.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 15. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Steht die Bundesregierung bereits im Austausch zu den Vorhaben im Bereich Ernährungs- und Agrarpolitik mit den anderen EU-Mitgliedstaaten des Trios, und wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Vorstellung des Achtzehnmonatsprogramms zur EU-Ratspräsidentschaft zu rechnen?  2. Welche Schwerpunkte setzten die Triopartner nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich Ernährung und Landwirtschaft?  3. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung in den Gesprächen innerhalb des Trios mit Portugal und Slowenien in dem Bereich Ernährung und Landwirtschaft?  4. Erkennt die Bundesregierung bereits Diskrepanzen zwischen der deutschen Schwerpunktsetzung zu den Schwerpunkten der anderen Triopartner , und wenn ja, welche Bereiche innerhalb des Politikfeldes der Agrar- und Ernährungspolitik betrifft dies nach Einschätzung der Bundesregierung ? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung verfolgt eine sichtbare Triopräsidentschaft, um langfristige und kohärente Themensetzungen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das genannte Achtzehnmonatsprogramm ein Dokument des Rates der Europäischen Union sein wird. Dieser Programmentwurf wird voraussichtlich im Juni 2020 vom Rat für Allgemeine Angelegenheiten angenommen werden. Erste Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Trio-Partnern haben bereits stattgefunden. Die Prioritäten im Bereich Ernährung und Landwirtschaft werden derzeit sondiert . Anders als 2007 wird die kommende deutsche EU-Ratspräsidentschaft am Beginn eines neuen institutionellen Zyklus liegen. Die Vorstellungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sind zum jetzigen Zeitpunkt noch offen bzw. nur in allgemeinen Grundzügen bekannt (z. B. in Form der Politischen Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019-2024). Bei den weiteren Arbeiten der Trio-Partner – erste Gespräche der Trio-Partner auf Arbeitsebene haben schon stattgefunden – müssen aber noch konkretere Vorstellungen der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments in die weiteren Arbeiten einbezogen werden. Insoweit sind die Abstimmungen noch nicht abgeschlossen.  5. Welche Rolle wird die Novellierung des europäischen Gentechnikrechts innerhalb der deutschen Ratspräsidentschaft spielen? a) Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands aktiv für eine Überarbeitung des EU- Gentechnikrechts, insbesondere der EU-Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) einsetzen, die nach Ansicht der Fragesteller nicht nur den Risiken, sondern insbesondere den Chancen neuer Züchtungsmethoden des Genome Editing Rechnung trägt? b) Wie wird die Bundesregierung mit den Vorstößen anderer EU-Mitgliedstaaten , die aktiv eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechts fordern, umgehen (www.topagrar.com/management-und-poli tik/news/mehrheit-der-eu-agrarminister-wollen-gentechnikrechtueberarbeiten -11541928.html)? c) Welche konkreten Maßnahmen erfolgten aus den letzten Treffen des EU-Agrarministerrates, bei denen das Thema „Novellierung des EU- Gentechnikrechts“ auf der Tagesordnung stand? Drucksache 19/14186 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Welche Auswirkungen haben die der Presse zu entnehmenden Unstimmigkeiten zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beim Thema neue Züchtungsmethoden im Hinblick auf die Positionierung der Bundesregierung während der EU-Ratspräsidentschaft (www.topagrar.com/management-und-politik/news/schulzestellt -sich-in-der-pflanzenzucht-gegen-kloeckner-11535128.html)?  7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Streit und die fehlende einheitliche Positionierung innerhalb der Bundesregierung einer klaren Initiative Deutschlands auf EU-Ebene im Wege stehen? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 5 bis7 gemeinsam beantwortet . Eine Aussage über die Rolle der Novellierung des EU-Gentechnikrechtes innerhalb der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Es bleibt abzuwarten, wie sich die aktuellen Diskussionen auf europäischer Ebene auch vor dem noch zu erwartenden Arbeitsprogramm der neuen EU-Kommission weiterentwickeln. Die Bundesregierung befindet sich in einem Meinungsfindungsprozess und unterstützt ein unter den EU-Mitgliedstaaten abgestimmtes Vorgehen. Den weiteren Zeithorizont für die Diskussion auf europäischer Ebene wird insbesondere die aktuelle Initiative der finnischen EU-Ratspräsidentschaft bestimmen . Nach dem Vorschlag des Ratsvorsitzes soll die Europäische Kommission eine Studie beauftragen, die Vorschläge zur Lösung der Fragen, welche sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den neuen molekularen Techniken in Bezug auf die Richtlinie 2001/18 ergeben haben, aufzeigen soll. Die Ergebnisse der Studie werden für April 2021 erwartet.  8. Welche Rolle wird die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Landwirtschaft in der EU während der deutschen Ratspräsidentschaft spielen? a) Auf welchen Feldern besteht nach Einschätzung der Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Wettbewerbsbedingungen der Landwirtschaft innerhalb der EU anzugleichen? b) Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft? c) Sieht die Bundesregierung hierbei mögliche Konflikte mit anderen EU-Mitgliedstaaten, und wie wird sie diesen möglichen Konflikten begegnen? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Es ist ein grundsätzliches Ziel der Bundesregierung, gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Landwirtschaft in der EU zu schaffen und u. a. gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Verbraucher und Umwelt zu gewährleisten . Dieses Ziel wird von der Bundesregierung kontinuierlich in allen relevanten Themenfeldern innerhalb der Landwirtschaft – auch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 – verfolgt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14186 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Welche zentralen Fragestellungen bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) wird die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands priorisierend behandeln? In welchen Bereichen der GAP-Reform erhofft sich die Bundesregierung, im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft entscheidend Einfluss nehmen zu können? Die Bundesregierung begrüßt die größere Ziel- und Ergebnisorientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) und die neue Aufgabenteilung . Wichtig ist dabei, dass die EU den Rahmen setzt und sich dabei auf die wesentlichen Vorgaben konzentriert. Dieser Rahmen erfordert die Vereinbarung klarer und für alle Mitgliedstaaten verbindlicher Leitplanken, um den Charakter einer Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Bundesregierung spricht sich in den GAP-Verhandlungen u. a. für ein höheres Umweltambitionsniveau, die Vereinfachung der GAP und die Rückführung wettbewerbsverzerrender gekoppelter Direktzahlungen aus. Derzeit ist unklar, wie weit die Verhandlungen zur GAP nach 2020 bis zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 fortgeschritten sein werden. Die Schwerpunktsetzung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hängt von den in den nächsten Monaten erzielten Verhandlungsfortschritten ab. 10. Welche Rolle wird die Einführung eines EU-weiten Tierwohllabels während der deutschen Ratspräsidentschaft spielen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Unabhängig von der Vorstellung des Programms beabsichtigt die Bundesregierung, sich für ein EU-weites, verpflichtendes Tierwohlkennzeichen einzusetzen. a) Falls die Bundesregierung die Einführung eines EU-weiten Tierwohllabels verfolgt, mit welcher Unterstützung aus anderen EU-Staaten rechnet die Bundesregierung? Die Bundesregierung kann dazu zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen. b) Hat die Bundesregierung bereits Kenntnis darüber, welche EU-Mitgliedstaaten der Einführung eines EU-weiten Tierwohllabels ablehnend gegenüberstehen? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, welche EU- Mitgliedstaaten einem solchen Vorhaben ablehnend gegenüberstehen. 11. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für eine Novellierung der Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie ) einsetzten? Der Novellierungsbedarf für EU-Richtlinien wird durch die Europäische Kommission ermittelt, welche dann eine ggf. erforderliche Novellierung anstößt. Drucksache 19/14186 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wird sich die Bundesregierung für eine EU-weit einheitliche Nährwertkennzeichnung einsetzten, und welche Rolle spielt dieses Thema im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands? Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene für die Entwicklung eines EUeinheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnungs-Systems einsetzen. Zudem wird die Thematisierung einer EU-weit einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft überlegt. Für Aussagen zu konkreten Maßnahmen in einzelnen Themenbereichen im Zeitraum der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist es jedoch noch zu früh. Der turnusgemäß nächste Vorsitz im Rat stellt sein Programm üblicherweise kurz vor Übernahme des sechsmonatigen Vorsitzes vor. 13. Welche Rolle wird eine EU-weit einheitlichere Umsetzung der europäischen Pflanzenschutzbestimmungen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands spielen? Die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zum Inverkehrbringen und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden derzeit gemeinsam mit der EU- Regelung über Rückstandshöchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln durch die Europäische Kommission evaluiert. Es ist derzeit nicht absehbar, ob die Ergebnisse dieser Evaluierung und eventuelle Kommissionsvorschläge zur EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands vorliegen werden. 14. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands dafür einsetzten, dass zukünftig Tiertransporte von Schlachttieren in Drittstaaten untersagt werden? Die Bundesregierung setzt sich – unabhängig von der EU-Ratspräsidentschaft – für restriktivere Regelungen für Schlachttiertransporte auf EU-Ebene ein. So hatte Deutschland gemeinsam mit den Niederlanden und Dänemark bereits im Dezember 2014 die Europäische Kommission aufgefordert, striktere zeitliche Begrenzungen für den Transport von Tieren zur Schlachtung festzulegen. Die Bundesregierung vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass insbesondere lange Schlachttiertransporte aus Gründen des Tierschutzes soweit wie möglich vermieden und nach Möglichkeit durch Fleischtransporte ersetzt werden sollten. Dabei ist es unerheblich, ob Tiertransporte in ein Drittland oder innerhalb der EU erfolgen. Transporte in ein Drittland (beispielsweise von Deutschland in die Schweiz) können unter Umständen unproblematischer sein als innerhalb der Europäischen Union. Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung auch für einen konsequenten Vollzug des bestehenden Rechts ein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14186 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Welche Rolle wird eine EU-weit einheitliche Auslegung der Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) im Hinblick auf baurechtliche Bestimmungen in der Tierhaltung spielen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands ergreifen , um möglichen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Tierhaltung in der EU entgegenzuwirken? Die Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) wurde weitgehend durch die Richtlinie (EU) 2016/2284 (neue NEC-Richtlinie) abgelöst. Die NEC-Richtlinie hat keine direkte Auswirkung auf baurechtliche Vorgaben. Die Bundesregierung hat zur Einhaltung ihrer Minderungsverpflichtungen im Rahmen der neuen NEC-Richtlinie am 22. Mai 2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm beschlossen . Darin sind auch verschiedene (v. a. immissions- und düngerechtliche ) Maßnahmen zur Minderung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft vorgesehen. Ob darüber hinaus noch Maßnahmen im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ergriffen werden, steht noch nicht fest. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Drucksache 19/14186 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.